Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 6.9.1991(BR-Drucks. 522/91)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 4. b) Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: „§ 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktion (1) Vermögen und Einkommen eines Rechtsträgers mit Kapitalanlagefunktion, der Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländischer Rechtsträger), wird den Anteilsinhabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung

Rz. 264 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit der durch das ErbStRG [2] geänderten Fassung des § 11 Abs. 2 BewG sowie der eingeführten Neufassung der §§ 199 ff. BewG den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs auch bei den betrieblichen Vermögen realisiert. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Substanzwert

Rz. 304 [Autor/Stand] Der Substanzwert ist der nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft mindestens anzusetzende Wert. Der Mindestwertansatz gilt auch für den Ansatz des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben i.S.d. § 95 BewG und des Betriebsvermögens von freiberuflich Tätigen i.S.d. § 96 BewG (§ 109 Abs. 1 BewG). Der Wert eines Anteils am Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesetzestechnische Systematik erscheint problematisch

Rz. 170 [Autor/Stand] Die bereits mit dem ErbStRG [2] getroffene Entscheidung des Gesetzgebers, die Bewertung der betrieblichen Vermögen nicht in einem eigenen Abschnitt des Bewertungsgesetzes – wie dies beispielsweise beim Grundvermögen erfolgt ist – zu regeln, sondern weit gehend die bisher bekannten Vorschriften zu überarbeiten, hat systematisch weder zur Übersichtlichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf (Änderungen) v. 25.10.1991 (BT-Drucks. 12/1368)

Zu Artikel 13 Nr. 4 (Außensteuergesetz) In Artikel 13 wird die Nummer 4b wie folgt gefasst: „4b. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: § 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktion (1) wie Regierungsentwurf (2) Ausländischer Rechtsträger mit Kapitalanlagefunktion ist eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, an deren Kapital...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.9.1993(BT-Drucks. 12/5630)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Teilsatz angefügt: „für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen Sondervermögen im Sinne des § 6 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder an einem vergleichbaren, ausländischem Recht unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung eines Zeitwertkonto-Guthabens führt nicht zum Lohnzufluss

Leitsatz Wird das angesammelte Zeitwertkonto-Guthaben eines Geschäftsführers im Zuge eines Arbeitgeberwechsels auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, löst dieser Vorgang nach einem neuen Urteil des FG Baden-Württemberg noch keinen Zufluss von Arbeitslohn aus. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Ein Geschäftsführer schloss mit seiner GmbH im Jahr 2005 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2017, Die Stiftung a... / b) Laufende Besteuerung der Familienstiftung

Privatnützige Stiftungen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Das zu versteuernde Einkommen unterliegt einem Steuersatz von 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, §§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 4 SolZG).[36] Als unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaft steht der Stiftung ein Freibetrag von jeweils 5.000 EUR be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2017, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden für das Streitjahr (2009) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Dozent und stellvertretender Direktor einer Schule (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Klägerin war dort ebenfalls hauptberu...mehr

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Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Leitsatz Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn – auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer – nicht als Vorsteuer abziehen. Normenkette § 15 Abs. 1 S...mehr

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Zur Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften; keine Betriebsausgabenfiktion gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ohne inländische Betriebsstätte

Leitsatz 1. Der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfrei. 2. Die Fiktion nichtabziehbarer Betriebsausgaben nach Maßgabe von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG (sog. Schachtelstrafe) geht ins Leere, wenn die veräußernde Kapitalgesellschaft im ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Niederlande

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Niederlande sind EU-Mitgliedstaat. Seit dem 01.12.2015 gilt das neue DBA vom 12.04.2012, BGBl 2012 II, 1415 =...mehr

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Zinseinkünfte einer USA-Betriebsstätte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Körperschaft

Leitsatz Kein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 DBA-USA 1989 bzgl. Zinseinkünfte einer USA-Betriebsstätte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Körperschaft bei nur teilweiser Besteuerung der Zinseinkünfte in den USA nach der "10 % rule". Sachverhalt Klägerin ist eine deutsche Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in den USA. Diese Betriebsstä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997 S. 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996 S. 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004 S. 31. Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997 S. 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982 S. 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983 S. 175. Rehm, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 12 Ausschl... / 2.1.3 Ausschluss bei Beamten und ihnen gleichgestellten Personen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Beamte haben gegen ihren öffentlich-rechtlichen Dienstherrn Beihilfeansprüche im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorschriften bzw. Grundsätze. Dadurch sind sie sozial geschützt. Deshalb soll bei diesem Personenkreis der Anspruch auf Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger ausgeschlossen sein. Der Leistungsausschluss erstreckt sich...mehr

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Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig

Leitsatz Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Normenkette § 52 AO, Art. 3, Art. 4, Art. 9 Abs. 1, Art. 140 GG, Art. 137 WRV, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine Freimaurerloge (Loge) in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts, der im Jahr 1949 erneut die Rechtsfähigkeit verliehen wu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Der "Kaufmann" im Sinne des § 257

Rn. 12 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Aufbewahrungspflichtig sind Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften (bei der OHG alle Gesellschafter, bei der KG nur die Komplementäre, nicht die Kommanditisten) und juristische Personen (auch Vereine, privatrechtliche Stiftungen, z. T. Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts; vgl. ADS 1995, § 257, Rn. 9, m. w. N.). Au...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

Leitsatz 1. Bei der Prüfung, ob sich der Träger einer Wissenschafts‐ und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter finanziert, ist die Umsatzsteuer nicht zu berücksichtigen. 2. Der Begriff der Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Stand: EL 102 – ET: 04/2017 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 4 Leistungen von steuerbefreiten Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 38 Ist eine Körperschaft nach § 5 KStG von der KSt befreit, darf sie trotzdem Ausschüttungen vornehmen. Ein Ausschüttungsverbot kann sich nur aus besonderen Vorschriften ergeben, z. B. aus § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften. War eine Körperschaft von der KSt befreit, hatte sie ausschließlich oder doch im erheblichen Maße steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 6 Ausnahmen für steuerbefreite Körperschaften

Rz. 43 Die Regelung des Abs. 3 mit der Nachsteuer bei erhaltenen Ausschüttungen, für die die ausschüttende Körperschaft die Körperschaftsteuerminderung nach Abs. 2 in Anspruch genommen hatte, galt nach § 37 Abs. 3 S. 6 KStG nicht für steuerbefreite Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, soweit die Einnahmen in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfielen, für den die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 5 Erhöhung der KSt und des Körperschaftsteuerguthabens bei empfangener Gewinnausschüttung bis 2006 (Abs. 3)

Rz. 28 Abs. 3 enthält eine besondere Regelung, um als unberechtigt empfundene Steuervorteile bei Ausschüttungen einer Körperschaft an eine andere Körperschaft zu vermeiden. Schüttet eine Körperschaft Gewinn aus, kann sie die Körperschaftsteuerminderung aus dem Körperschaftsteuerguthaben nach Abs. 2 geltend machen. Im Normalfall wird diese Körperschaftsteuerminderung dadurch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.1 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens

Rz. 47 Nach § 37 Abs. 4 KStG wird das KSt-Guthaben letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt. Diese Ermittlung ist Grundlage für das Entstehen des unbedingten KSt-Erstattungsanspruchs. Der Zeitpunkt der Ermittlung des KSt-Guthabens ist unabhängig vom Wirtschaftsjahr der Körperschaft. Das KSt-Guthaben wird auf diesen Zeitpunkt ermittelt, gleich ob das Wirtschaftsjahr dem Kj. en...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.6.2 Sonderregelung für Umwandlungen und Wegzug

Rz. 70 § 38 Abs. 9 KStG enthält nur Regelungen über die abweichende Fälligkeit in Umwandlungs- und Wegzugsfällen. Materielle Regelungen für diese Fälle enthält das Gesetz daher nicht. In materieller Hinsicht ist entscheidend, ob der steuerliche Übertragungsstichtag vor dem 1.1.2007 oder nach dem 31.12.2006 liegt. Erfolgt die Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.3 Steuerliche Behandlung des Vergütungsanspruchs

Rz. 66 Der KSt-Erstattungsanspruch gehört nach § 37 Abs. 7 KStG nicht zu den körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtigen Einkünften. Das ist konsequent, da es sich um die Rückzahlung von KSt handelt, die eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe war und daher das Einkommen nicht gemindert hatte.[1] Die Erstattung der KSt darf daher das Einkommen auch nicht erhöhen. Ebenfa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die §§ 36–40 KStG bilden das Scharnier zwischen dem bis zum 31.12.2000 geltenden Anrechnungsverfahren und dem ab 1.1.2001 in Kraft getretenen neuen KSt-System (Halb-/Teileinkünfteverfahren). Sie enthalten die Vorschriften, die den Übergang vom Anrechnungs- auf das Halb-/Teileinkünfteverfahren regeln.[1] Rz. 1a Dabei enthält § 36 KStG die Übergangsregelung für das verwen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.3 Letztmalige Anwendung des § 37 Abs. 1–3 KStG

Rz. 57 Abs. 4 S. 4, 5 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt die Abs. 1-3 noch anzuwenden sind, also das KSt-Guthaben nur durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Vorgänge realisiert wird. Rz. 57a Grundsätzlich erfolgt die Realisierung des KSt-Guthabens durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen noch nach den Abs. 1–3, wenn die Ausschüttung vor dem 1.1.2007 bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.7 Steuerliche Behandlung der Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 76 Die Körperschaftsteuerschuld ist als entstandene, aber noch nicht fällige Verbindlichkeit zum Zeitpunkt ihres Entstehens zu passivieren. Da die Verbindlichkeit nach Abs. 6 S. 3 am 1.1.2007 entsteht, hat die Passivierung erstmals in der Bilanz zum 31.12.2007 zu erfolgen. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr erfolgt die Passivierung erstmals in der Schlussbilanz des Wirtsch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.4 Entstehung und Entrichtung der Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 55 In Höhe des ermittelten KSt-Erhöhungsbetrags hat der Fiskus einen unbedingten, aber noch nicht fälligen Anspruch auf KSt. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Zeitpunkts, auf den der Betrag des EK 02 letztmalig ermittelt wird. Entstehungszeitpunkt ist daher der 1.1.2007 (Abs. 6 S. 3). Vor diesem Zeitpunkt unterlag der KSt-Erhöhungsanspruch noch Änderungen, stand also ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 3 Körperschaftsteuererhöhung (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 regelte die materiell-rechtliche Folge der Feststellung und Fortentwicklung des ehemaligen EK 02 nach Abs. 1. Diese Folge bestand darin, dass sich die KSt um 3/7 des Betrags, der nach Abs. 1 S. 4 für Ausschüttungen als verwendet galt, also die Entnahme aus dem EK 02, erhöhte. Die Regelung ist auch nach Änderung der Übergangsregelung durch § 38 Abs. 4 – 9 KStG v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.2 Entstehung und Auszahlung des Körperschaftsteuererstattungsanspruchs

Rz. 51 In Höhe des letztmalig ermittelten KSt-Guthabens entsteht ein unbedingter, aber noch nicht fälliger Anspruch der Körperschaft auf Erstattung der KSt. Anspruchsberechtigt ist die Körperschaft, bei der das KSt-Guthaben nach Abs. 1 bestanden hat. War das KSt-Guthaben einer Organgesellschaft (vororganschaftliche Vorgänge) zuzurechnen, entsteht der KSt-Erstattungsanspruch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 2 Fortschreibung des Endbestands des EK 02 (Abs. 1)

Rz. 6 Nach Abs. 1 war ein positiver Endbetrag des Teilbetrags nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG a. F. erstmals zum Ende des Wirtschaftsjahrs 2001 bzw. des abweichenden Wirtschaftsjahrs 2001/2002 fortzuschreiben und gesondert festzustellen. Ausgangspunkt für die Fortschreibung und gesonderte Feststellung war die Feststellung des Endbetrags des (ehemaligen) EK 02 nach § 36 Abs. 7 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.6.1 Sonderregelung für Liquidation

Rz. 64 Für Fälle der Liquidation enthält § 38 KStG über die Abs. 4–10 verstreut einige Sonderregelungen. Die Regelungen zur Liquidation gelten entsprechend auch für das Insolvenzverfahren. Zwar enthält § 38 KStG insoweit keine Bestimmung, jedoch gilt die allgemeine Verweisung in § 11 Abs. 7 KStG m. E. entsprechend auch im Rahmen des § 38 KStG, obwohl § 11 Abs. 7 KStG nur auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 37 KStG knüpft an die Regelung des § 36 KStG an. Während § 36 KStG den Stand des verwendbaren Eigenkapitals zum Schluss der Anwendungsperiode des Anrechnungsverfahrens festschreibt, zieht § 37 KStG, zusammen mit § 38 KStG, hieraus die materiellen Folgerungen. § 36 KStG ist eine formale Vorschrift, die nur die Feststellung der Teilbeträge regelt. § 37 KStG und § 38 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 3 Körperschaftsteuerminderung bei Ausschüttung (Abs. 2, 2a)

Rz. 10 Bis zur Einführung des § 37 Abs. 4 KStG minderte sich die KSt-Schuld um jeweils 1/6 einer offenen Gewinnausschüttung. Gleichzeitig verminderte sich das KSt-Guthaben um den gleichen Betrag. Abs. 2a schränkte gegenüber der allgemeinen Regel des Abs. 2 die Realisierung des KSt-Guthabens ein.[1] Rz. 11 Zur Realisierung des KSt-Guthabens führte eine Gewinnausschüttung, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.2 Erhöhung um erhaltene Ausschüttungen (S. 3)

Rz. 35 Die Endbestände waren nach der Verrechnung der Ausschüttungen, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, um erhaltene Ausschüttungen zu erhöhen, wenn bei der ausschüttenden Anrechnungskörperschaft noch das Anrechnungsverfahren galt. Bei der die Ausschüttung empfangenden Körperschaft wurden diese Ausschüttungen nicht mit dem damaligen Tarifsteuersatz von 25 %, sonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.4 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 61 Die Neuregelung enthält verstreut über die Abs. 4–6 einige verfahrensrechtliche Vorschriften. Dies führt dazu, dass die verfahrensrechtliche Behandlung nicht konsequent bzw. in Einzelbereichen unklar ist. Rz. 61a Nach Abs. 4 S. 1 wird das KSt-Guthaben auf den 31.12.2006 bzw. auf die in Abs. 4 S. 2, 3 genannten abweichenden Zeitpunkte letztmalig "ermittelt". Dieser Wort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.3 Höhe des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

Rz. 51 Abs. 5 S. 1 regelt die Höhe des KSt-Erhöhungsbetrags, der aus dem ehemaligen EK 02 zu ermitteln ist, das auf den 31.12.2006 bzw. den abweichenden Zeitpunkt festzustellen ist. Er beträgt 3 % des auf den maßgeblichen Zeitpunkt festgestellten ehemaligen EK 02. Maßgeblicher Zeitpunkt ist regelmäßig der 31.12.2006, Bemessungsgrundlage ist der gesamte Bestand an ehemaligem ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 70 Für die Frage, ob der KSt-Erstattungsanspruch in einem Insolvenzverfahren durch Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung getilgt werden kann, ist entscheidend, wann der KSt-Erstattungsanspruch nach § 38 InsO "begründet" ist. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Steueranspruchs an. "Begründet" i. S. d. § 38 InsO ist der Anspruch vielmehr dann, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.2.1 Letztmalige Ermittlung und Feststellung des ehemaligen EK 02

Rz. 48 Nach § 38 Abs. 4 S. 1 KStG wird der Betrag nach Abs. 1, d. h. das noch vorhandene ehemalige EK 02, letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt und festgestellt. Der Zeitpunkt der Ermittlung und Feststellung dieses Endbetrags ist unabhängig vom Wirtschaftsjahr der Körperschaft. Der Endbetrag wird auf den 31.12.2006 ermittelt, gleich ob das Wirtschaftsjahr dem Kj. entsprich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.5.1 Umgliederung bei negativer Summe der unbelasteten Teilbeträge (Abs. 4)

Rz. 54 Abs. 4 bestimmt, dass Ausgangspunkt der Umgliederung das unbelastete verwendbare Eigenkapital i. S. d. § 30 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 KStG a. F. (also das EK 01, EK 02 und EK 03) ist, wie es sich nach der Entwicklung nach Abs. 2 darstellte. Abs. 4 griff ein, wenn die Summe dieser unbelasteten Teilbeträge negativ war. Nach der Änderung durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 4 Feststellung des Körperschaftsteuerguthabens

Rz. 23 Das KSt-Guthaben war auf den Schluss jeden Wirtschaftsjahrs gesondert festzustellen. Dabei war von der Feststellung auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs auszugehen; diese vorangegangene Feststellung war Grundlagenbescheid für die Feststellung auf den Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs (Feststellungskontinuität). Festzustellen war jeweils das "verbl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System zur Vergütung des KSt-Guthabens wesentlich geändert worden. Während das Entstehen und die Auszahlung des KSt-Erstattungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach von einer den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig von einer Gewinnausschüttung. Vielmehr entsteht ein unbedi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG ­steuerfreie Gewinnausschüttungen

Leitsatz Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären. Normenkette § 8b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 KStG, § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG, § 18 AStG Sachverhalt Die klagende GmbH ist an einer schweizerischen AG zu 100 % beteiligt. Insoweit setzte das FA...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungskonform

Leitsatz Die Steuerbefreiung gilt nicht für Dividenden aus Streubesitzanteilen. Dies ist zwar nicht unbedenklich, verstößt aber nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg nicht gegen die Verfassung. Sachverhalt Eine GmbH hielt Aktien einer AG in ihrem Betriebsvermögen. Diese Beteiligung lag unter 10 % und stellt damit einen sog. Streubesitzanteil dar. Die daraus in 2013 erzie...mehr