Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anrechnung von Besitzzeiten der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 2 S 3 UmwStG nF)

Tz. 14 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt, dass dort, wo es auf Besitzzeiten ankommt (insbes bei § 26 Abs 2 KStG 1999, § 9 Nr 2a und 7, § 12 Abs 3 Nr 2a und 4 GewStG (bis EHZ 1997), § 2 Abs 1 S 1 Abs 3, § 3 Abs 1 S 1 InvZulG 1999, § 6b Abs 4 Nr 2 EStG, § 7g Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG), die Vorbesitzzeiten mitzurechnen sind. Dort, wo es auf Behaltefri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft und Rückerwerb der Anteile an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ein nicht iSd § 17 EStG beteiligter AE veräußert seine im PV gehaltenen Anteile vor der Verschmelzung der Kap-Ges auf eine Pers-Ges an einen anderen AE der Kap-Ges. In zeitlichem Zusammenhang mit der Verschmelzung der Kap-Ges auf die Pers-Ges tritt der veräußernde AE in einem 2. Schritt in die Pers-Ges ein, indem er entweder MU-Anteile ›zurüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.7 Besonderer Ausgleichsposten wegen Geschäftsvorfällen in der Interimszeit, die noch der übertragenden Körperschaft zuzurechnen sind

Tz. 32 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Obwohl § 4 Abs 4 und 5 UmwStG dies nicht anspricht, müsste der Übernahmegewinn bzw -verlust wegen der in den Tz 81 ff genannten Geschäftsvorfälle in der Interimszeit zwischen stlichem Übertragungszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Registereintragung, die stlich noch der übertragenden Kö zuzurechnen sind und die damit das übergehende BV verändern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Körperschaft und der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges in der Interimszeit sind zivilrechtlich anzuerkennen, da die Übertragerin bis zur Eintragung in das H-Reg weiterbesteht. Strechtlich handelt es sich jedoch um rein innerbetriebliche Vorgänge, die in der auf dem der Eintragung der Umwandlung folgenden Bila...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft an eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei einer endgültig angestrebten Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges veräußern die nicht iSd § 17 EStG beteiligten AE, die ihre Beteiligung im PV halten, ihre Anteile an der übertragenden Kap-Ges an eine andere zwischengeschaltete Kap-Ges, an der die Anteilsveräußerer ebenfalls beteiligt sind. Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Auf Antrag Weiteranwendung bei bestimmten ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei stbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 16 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 34 Abs 16 KStG regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Personen des öff Rechts und bei stbefreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung (§§ 38 und 40 KStG, § 10 UmwStG) angewendet werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Übersicht über die Beteiligung ausländischer Gesellschafter an der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3.3 Sperrbetragshinzurechnung nur für steuerverhaftete Beteiligungen

Tz. 68 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 5 UmwStG aF ist dem Übernahmegewinn ein Sperrbetrag iSd § 50c Abs 4 EStG 1999 nur in der Höhe zuzurechnen, in der die Anteile an der übertragenden Kö gem § 5 UmwStG am stlichen Übertragungsstichtag zum BV der übernehmenden Pers-Ges gehören bzw der Pers-Ges zuzurechnen sind. Bezogen auf einen nicht wes beteiligten AE, der seine Ant...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Die Bundesrepublik hat das Besteuerungsrecht für Gewinne aus einer Anteilsveräußerung

Tz. 102 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 05.12) gilt die Einlagefiktion des § 5 Abs 2 UmwStG für beschr stpfl AE, die durch die Umwandlung Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges werden, wenn es sich bei den Anteilen an der Kap-Ges um eine Beteiligung iSd § 17 EStG (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) handelt, deren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Berg, § 50c Abs 11 EStG - ein genialer Schachzug oder Pyrrhussieg des Gesetzgebers? NWB 39/97 - Aktuelles, 3452; Farnschläder/Kahl, Rechtsunsicherheit und Systemwidrigkeit durch den neuen § 50c Abs 11 EStG am Beispiel der Umstrukturierung im Anschluss an den Erwerb von Kap-Ges-Anteilen, DB 1997, 1945; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der Unternehmensreform - rückwirkende Änderu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3.2 Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 50c EStG 1999 durch den durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform eingefügten Abs 11

Ausgewählte Literaturhinweise: Berg, § 50c Abs 11 EStG - ein genialer Schachzug oder Pyrrhussieg des Gesetzgebers? NWB 39/97 - Aktuelles, 3452; Farnschläder/Kahl, Rechtsunsicherheit und Systemwidrigkeit durch den neuen § 50c Abs 11 EStG am Beispiel der Umstrukturierung im Anschluss an den Erwerb von Kap-Ges-Anteilen, DB 1997, 1945; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der Unternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Missbräuchliche Gestaltungen nach dem UmwSt-Erl der Fin-Verw – Mögliche Ausweichgestaltungen, BB 1997, 2025, 2078; Dötsch/van Lishaut/Wochinger, Der neue UmwSt-Erl, DB 24/1998, Beil 7.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Die Bilanzierung bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 24.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Verwaltungsauffassung hinsichtlich des Zusammenspiels des § 3 UmwStG mit § 17 Abs 2 und § 24 UmwG

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Übernehmerin

Tz. 35 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 60.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5 Eigene Anteile

Tz. 39 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 59. Wegen der gliederungsmäßigen Behandlung s § 41 KStG 1999 Tz 40 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Überführungsfiktion zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (§ 5 Abs 3 S 1 UmwStG)

4.1.1 Allgemeines Tz. 47 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Gehören an dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden Kö zum inl BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges, ist nach § 5 Abs 3 S 1 UmwStG der Übernahmegewinn (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 21 ff) so zu ermitteln, als seien die Anteile am stlichen Übertragungsstichtag zum Bw in das BV der Pers-Ges übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.9 Gewerbesteuer, Steuernachforderungen

Tz. 50 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 61.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das ist der Sachverhalt, den § 4 Abs 5 UmwStG aF treffen will (ebenfalls hierzu s § 50c EStG 1999 Tz 115-120). Beispiel: Die übertragende Kap-Ges verfügt über ein Nennkapital von 200 TEUR und über Rücklagen (EK 45) von 55 TEUR. Vor der Verschmelzung veräußert der bisherige ausl Allein-Gesellschafter seine Anteile zum Preis von 300 TEUR an die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3.4 Wegfall einer einmal gegebenen § 50 EStG 1999-Steuerverhaftung durch die Umwandlung?

Tz. 69 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Es stellt sich die Frage, ob bei einer Verschmelzung der § 50c EStG 1999 – infizierten Kap-Ges auf die Käuferin (Kap-Ges) (sog upstream-merger) eine vorher gegebene St-Verhaftung iSd § 50c EStG 1999 im nachhinein wegen der Auflösung der betr Kap-Ges wegfallen kann. Wegen eines weiteren (abgewandelten) Sachverhalts s Dötsch/van Lishaut/Wochinge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Missbrauchsklausel (§ 5 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Krebs, Missbräuchliche Gestaltungen nach dem UmwSt-Erl der Fin-Verw – Mögliche Ausweichgestaltungen, BB 1997, 2025, 2078; Dötsch/van Lishaut/Wochinger, Der neue UmwSt-Erl, DB 24/1998, Beil 7. 4.2.1 Allgemeines Tz. 55 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 5 Abs 3 S 1 UmwStG gelten die Anteile an der übertragenden Kö grds als zum Bw aus dem BV des Gesells...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.11 Auf Vorwegvergütungen iSd §15 Abs 1 Nr 2 EStG gerichtete Verbindlichkeiten

Tz. 52 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 54.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Übersicht über die unterschiedliche steuerliche Behandlung der an der Umwandlung teilnehmenden Gesellschafter

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Das Zusammenspiel der Wertansatzwahlrechte in Handels- und Steuerbilanz

4.2.1 Allgemeines Tz. 22 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Das Verhältnis des stlichen Wertansatzwahlrechts für die Überträgerin nach § 3 UmwStG, das zusammen mit der Bilanzierungsvorschrift für die Übernehmerin in § 4 Abs 1 UmwStG gesehen werden muss, zu den Bewertungsvorschriften für die H-Bil (s § 17 Abs 2 S 2 UmwG für die Überträgerin, § 24 UmwG für die Übernehmerin) ist eines de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 65 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Durch das Ges zur Forts der Unternehmens-StRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) ist ein neuer Abs 11 in den § 50c EStG 1999 eingefügt worden. Danach sind die Abs 1-8 des § 50c EStG 1999 entspr anzuwenden, wenn ein zur Anrechnung von KSt berechtigter Stpfl einen Anteil an einer Kap-Ges von einem anrechnungsberechtigten Veräußerer erworben hat, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Einzelne Bilanzpositionen in der Übertragungsbilanz

4.5.1 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Übernehmerin Tz. 35 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 60. 4.5.2 Beteiligung der übertragenden Körperschaft an anderen Personengesellschaften Tz. 36 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 58. Der UmwSt-Erl äußert sich nicht zu der vor In-Kraft-Treten des StSenkG relevanten Frage, wie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4 Ausstehende Einlagen

Tz. 38 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 56.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Geltung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes auch auf der Seite der Übernehmerin

4.2.6.1 Keine ›diagonale Maßgeblichkeit‹ für die Übernahmebilanz Tz. 28 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 In der endgültigen Fassung des UmwSt-Erl nicht mehr enthalten ist die ursprüngliche These von der ›diagonalen Maßgeblichkeit‹ der Eröffnungs-Bil der Übernehmerin für die Schluss-Bil der Überträgerin. Nach § 24 UmwG hat der übernehmende Rechtsträger das Wahlrecht, die übernommenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.6 Abfindungen an der Verschmelzung widersprechende Anteilseigner

Tz. 40 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 53.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.10 Pensionsrückstellungen

Tz. 51 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 66.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übersicht über ausscheidende und an der Umwandlung teilnehmende Gesellschafter

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Übersicht zur Anwendung des § 5 Abs 2 und 3 UmwStG

Tz. 51 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 S Dötsch, Inl Umwandlungsvorgänge mit Auslandsberührung; in: Fischer (Hrsg) Bd 14 der Reihe Forum der internationalen Besteuerung, 1998, 83, 107.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Rechtsfolgen aus § 5 Abs 1 UmwStG für die Personengesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 5 Abs 1 UmwStG ist der Übernahmegewinn/-verlust (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 19 ff) bei der Pers-Ges so zu ermitteln, als habe sie die betr Anteile am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (Fiktion). Das gilt grds unabhängig davon, ob die Pers-Ges die Anteile an der übertragenden Kö von einem durch Anteilsveräußerung oder durch Abfin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Einlagefiktion der Anteile iSd § 17 EStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 5 Abs 2 S 1 UmwStG)

3.1.1 Allgemeines Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG , die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines unbeschr stpfl Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehört haben. Diese Anteile - mit Ausnahme der in § 5 Abs 2 S 2 UmwStG genannten - gelten zur Ermittlung des Übernahmegewinns (s § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Die Bundesrepublik hat kein Besteuerungsrecht für Gewinne aus einer Anteilsveräußerung

Tz. 103 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In Beantwortung der Frage, ob § 5 Abs 2 UmwStG auf eine Beteiligung iSd § 17 EStG anzuwenden ist, die ein in einem DBA-Staat ansässiger AE an der übertragenden Kap-Ges hält, werden im Schrifttum unterschiedliche Auff vertreten:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 30 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 5 Abs 2 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Einlage der Anteile iSd § 17 EStG zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges eingelegt, sondern nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung (außerhalb der Bilanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Rechtslage vor In-Kraft-Treten des § 5 Abs 2 S 2 UmwStG idF des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

Tz. 31 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bis zum 31.12.1995 konnte ein nicht wes beteiligter AE durch kurzfristigen Zukauf weniger weiterer Anteile erreichen, dass er wes iSd § 17 EStG 1999 beteiligt wird, und damit im nicht stverhafteten PV entstandene Wertminderungen stlich geltend machen. Nach § 17 Abs 2 S 4 EStG idF des JStG 1996 (hierzu s Bering, DStR 1995, 1820 und Tz 32 ff) i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Übersicht über den Inhalt der Missbrauchsverhütungsregelung des § 5 Abs 3 UmwStG - Vorwegeinlage der Kapitalbeteiligung in ein Betriebsvermögen -

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.5.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wenn nichtanrechnungsberechtigte, insbes ausl, AE der übertragenden Kap-Ges Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges werden, stellt sich die Frage, ob deren Statuswechsel vom nichtanrechnungsberechtigten AE einer Kap-Ges zum anrechnungsberechtigten MU einer Pers-Ges als Erwerb (durch die Pers-Ges) iSd § 50c Abs 1 EStG oder als Ersatztatbesta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.6 Erstmalige Anwendung

Tz. 46 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 27 Abs 3 UmwStG ist die Neuregelung erstmals auf Umwandlungsvorgänge anzuwenden, deren Eintragung im H-Reg nach dem 05.08.1997 beantragt worden ist. Hierzu s § 27 UmwStG nF Tz 27 ff. Nach Auff des FG Köln (s Urt des FG Köln v 11.04.2001 - Az: 1 K 8574/99, Rev eingelegt, - Az: BFH I R 47/01) setzt die Beantragung einer Eintragung nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Keine ›diagonale Maßgeblichkeit‹ für die Übernahmebilanz

Tz. 28 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 In der endgültigen Fassung des UmwSt-Erl nicht mehr enthalten ist die ursprüngliche These von der ›diagonalen Maßgeblichkeit‹ der Eröffnungs-Bil der Übernehmerin für die Schluss-Bil der Überträgerin. Nach § 24 UmwG hat der übernehmende Rechtsträger das Wahlrecht, die übernommenen WG mit den fortgeführten Bw der Überträgerin oder mit den AK (Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.12 Umwandlungskosten

Tz. 53 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 67. Wegen der Anwendbarkeit des § 3c Abs 1 EStG auf Kosten der Übernehmerin s § 4 UmwStG (vor SEStEG) Tz 31.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 3 S 1 UmwStG

Tz. 52 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem inl BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges eingelegt, sondern nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung (au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef: Änderungen des UmwStG, DB 1997, 2090 und 2144; Förster, Gleichstellung wes Beteiligungen mit unwes Anteilen bei der Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen durch den Gesetzgeber, DB 1997, 1786; Haritz, § 5 Abs 2 S 2 UmwStG - eine systemwidrige Dummenfalle, DStR 1998, 589; Ott, Verlustbeschneidung - Teil II, GmbH-Stpr 1998, 296...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Füger/Rieger, Anteilskauf und Umwandlungsmodell unter Beteiligung von St-Ausländern, IStR 1995, 257; Füger/Rieger, Das Umwandlungsmodell und St-Ausländer oder Die Furcht vor dem Neuen, IStR 1995, 419; Herfort/Strunk, Step-Up-Modell auch für Erwerbe von Nichtanrechnungsberechtigten? IStR 1995, 415; Jakobs/Plewka, Formwechselnde Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges aus der S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Einlage der Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre in das inländische Betriebsvermögen des Anteilseigners (§ 5 Abs 3 S 2 UmwStG)

4.2.2.1 Allgemeines Tz. 56 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 5 Abs 3 S 2 UmwStG sind nicht der Bw, sondern die AK der Anteile anzusetzen, wenn die AK den Bw unterschreiten und die Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag in ein inl BV des Gesellschafters eingelegt worden sind. Wegen der Voraussetzung, dass inl BV des Gesellschafters vorlieg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.4 Anteilsbezogene Prüfung des § 5 Abs 3 S 2 UmwStG

Tz. 66 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für die Fiktion der Einlage zu AK, soweit diese den Bw unterschreiten, ist uE auf den einzelnen Anteil und nicht auf die Beteiligung insgesamt abzustellen, da der Gesetzeswortlaut die Bezeichnung Anteil benutzt. Anteil ist das einzelne Beteiligungspapier. Beteiligung ist die Summe der Anteile, die ein AE an einer Kap-Ges hält. Dies kann dazu f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Unterscheidung zwischen den vor der Umwandlung endgültig und den bloß formal ausscheidenden Gesellschaftern

4.2.5.1 Endgültiges Ausscheiden Tz. 73 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Veräußert ein an der übertragenden Kö beteiligter AE, dessen Beteiligung nicht stverhaftet ist oder dessen Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung vor In-Kraft-Treten des StSenkG nach den §§ 17, 34 EStG 1999 und § 21 UmwStG ermäßigt besteuert wird, vor der Umwandlung der Kö in eine Pers-Ges endgültig seine Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 22 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Das Verhältnis des stlichen Wertansatzwahlrechts für die Überträgerin nach § 3 UmwStG, das zusammen mit der Bilanzierungsvorschrift für die Übernehmerin in § 4 Abs 1 UmwStG gesehen werden muss, zu den Bewertungsvorschriften für die H-Bil (s § 17 Abs 2 S 2 UmwG für die Überträgerin, § 24 UmwG für die Übernehmerin) ist eines der am härtesten um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Steuerliche Behandlung der ausscheidenden Anteilseigner

Tz. 17 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei den AE richtet sich die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung der Anteile bzw aus der Abfindung nach den allgemeinen estlichen Grundsätzen, dh es kommt zur Besteuerung,mehr