Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antrag auf pauschale Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um 30 % (§ 110 Abs 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auf Antrag wird der für die Bemessung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte pauschal um 30 % gemindert (§ 110 Abs 1 S 1 EStG). Im Gegensatz zu § 110 Abs 2 EStG wird also nach Abs 1 ein pauschaler Verlustrücktrag angewendet, wobei die Zusammenschau mit Abs 2 zeigt, dass die 30 % den Mindestbetrag dars...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 4a EStG ist auf unbeschränkt und beschränkt StPfl anzuwenden, § 50 Abs 1 EStG schränkt insoweit nicht ein. Die Vorschrift gilt auch für PersGes einschließlich Gewinnermittlung durch Sonder- und Ergänzungsbilanzen (einheitliche Gewinnermittlung). Für buchführungspflichtige Körperschaften geht die Spezialvorschrift § 7 Abs 4 KStG vor. Greift ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Entscheidungen der Agentur für Arbeit oder der Zentrale der BA

Rz. 897 Die in § 18 Abs. 1 und 2 KSchG auf die Entlassungssperre bezogenen Entscheidungen der Agentur für Arbeit trifft nach § 20 Abs. 1 KSchG deren Geschäftsführung, wenn es um weniger als 50 Entlassungen geht, anderenfalls ein Ausschuss, der sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anlässe für die Ermittlung des gemeinen Wertes

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Verwendung des gemeinen Werts als Bewertungsmaßstab ist gesetzlich in steuerrechtlichen sowie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG, § 194 BauGB) vorgesehen. Die Begriffsbestimmung des gemeinen Werts nach § 9 BewG gilt über § 1 Abs. 2 BewG für sämtliche steuerrechtlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dennisen/Frankus, Kein Untergang von § 15a EStG-Verlusten durch Vorgänge iSd § 8c KStG und § 8d KStG?, DB 2017, 443; Dennisen/Otto, Kein Untergang eines verrechenbaren Verlusts iSd § 15a EStG nach § 8c KStG, Anmerkung zu FG Köln vom 28.20.2021, Ubg 2022, 93. Verwaltungsanweisung: BMF vom 28.11.2017, BStBl I 2017, 1645 (Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)). ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Rz. 101 Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wird neben den grundlegenden Anforderungen des ArbSchG und des ASiG im Wesentlichen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) geregelt. Dies sind Sie haben di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Regelungsgehalt des § 110 EStG

Rn. 9 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der neu in das EStG eingefügte Abschnitt XIV "Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie" enthält die §§ 110 und 111 EStG. § 110 EStG regelt als lex specialis zu § 37 EStG die Berücksichtigung eines Verlustrücktrags aus 2020 für Zwecke der Vorauszahlungen 2019; § 110 EStG modifiziert dabei (lediglich) die Bemessungsgrundlage für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beitragspflicht

Rz. 1611 Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine reine Unternehmerversicherung, die keine Beitragsbelastung der Arbeitnehmer vorsieht. Die Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmern aufgebracht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger, dem Entgelt der Versicherten sowie dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] § 137 BewG bezieht sich auf Unternehmen mit Hauptniederlassung im Beitrittsgebiet (= neue Bundesländer), die auf den 1.7.1990 eine DM-Eröffnungsbilanz zu errichten hatten. Die bei der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz zu beachtenden (Sonder-)Vorschriften enthält das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 202 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abweichend von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann die zuständige Finanzbehörde auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) gestatten (s. § 20 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 203 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 EU...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.1 Einkommen als Grundlage der Besteuerung der Körperschaft

Rz. 5 Die verdeckte Gewinnausschüttung wird in § 8 Abs. 3 KStG in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung der Körperschaft gestellt. Durch diesen Zusammenhang unterscheidet sich die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Körperschaft von dem gleichen Institut auf der Ebene des Anteilseigners. Bei § 8 Abs. 3 KStG steht das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Handlung der Körperschaft

Literatur: Kohlhepp, DB 2007, 2446 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruht. Der Körperschaft zuzurechnen sind die Handlungen ihrer Organe, also insbesondere des Geschäftsführers. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich um einen Fremd- oder einen Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung als Institut zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft

Rz. 7 § 8 Abs. 3 KStG stellt das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung und weist ihm damit eine Funktion bei der Abgrenzung von Einkommenserzielung und -verwendung zu. Das ergibt sich schon aus dem sprachlichen Zusammenhang der Vorschrift. Wie in Rz. 6 dargestellt, dient der Begriff des Einkommens der Definition der dem Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spaltung

Literatur: Lupzyk, Ubg 2020, 124. Für die Spaltung gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Verschmelzung.[1] Bei einer Auf- oder Abspaltung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Spaltung zu Buchwerten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.2 Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 27 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG zählt verdeckte Gewinnausschüttungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sie nicht zu einer vorrangig zu berücksichtigenden Einkunftsart gehören.[1] Der Sachverhalt der verdeckten Gewinnausschüttung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist mit dem der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene der Körperschaft nach § 8 Abs. 3 KStG identisch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spenden von Kapitalgesellschaften

Spenden einer Kapitalgesellschaft an eine steuerbegünstigte Körperschaft sind im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG abziehbar, wenn für die Leistung der Spende ein betrieblicher Anlass besteht. Hierbei ist zu unterscheiden, ob zwischen einem Gesellschafter und der gemeinnützigen Organisation ein "Näheverhältnis" besteht oder nicht. Ist das nicht der Fall, sind Spenden immer be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.2 Bedeutung der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 3 Die Funktion des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung hat sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung diente bis 1976 der Sicherung der körperschaftsteuerlichen Doppelbelastung. Da nach dem vor 1977 geltenden KSt-Recht sowohl das Einkommen bei der Körperschaft als auch die Ausschüttung bei dem Anteilseigner besteuert ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3 Buchwertansatz

Bei einer Einbringung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Einbringung zu Buchwerten oder zu Zwischenwerten liegt bei ihr eine verhinderte Vermögensmehrung vor, die auch auf gesellschaftsrechtlichen Gr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.3 Einbeziehung der Position des Geschäftspartners

Rz. 189 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bedeutet, dass auch die Position des Geschäftspartners in gewissem Umfang in die Überlegungen einbezogen werden muss. Von der Gesellschaft kann in ihren Geschäftsbeziehungen zum Gesellschafter nicht mehr verlangt werden, als was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in Vertragsbeziehungen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.5 Befriedigung von Interessen des Gesellschafters

Rz. 200 Die Handlung der Körperschaft, die zu der Minderung des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG führt, muss geeignet sein, bei dem Gesellschafter zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nrn. 9, 10 EStG zu führen. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft nicht im eigenen, von Gewinnstreben getragenen Interesse handelt, sondern wenn diese Handlung darauf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umwandlung

Wird eine Kapitalgesellschaft oder sonstige Körperschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt,[1] sind mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag[2] rückwirkend nicht mehr die für Körperschaften, sondern die für Personengesellschaften geltenden Regelungen anwendbar. Daher sind ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag an die Gesellschafter gezahlte Mieten, Pachten, Gehälte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 257 Regelmäßig führt die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Gesellschafter zu Einkünften, die der KapESt unterliegen.[1] Bemessungsgrundlage der KapESt ist der volle Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung.[2] Das bedeutet, dass die volle KapESt auch dann zu erheben ist, wenn feststeht, dass die Einnahme bei dem Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG nicht in das Einkomm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gemeinnützigkeit

Literatur: Weidmann/Kohlhepp, DB 2011, 497; Krüsmann, DStZ 2020, 880. Wendet eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Gesellschafter Mittel zu, die eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, stellt dies einen Verstoß gegen das Erfordernis der Selbstlosigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1-2 AO und gegen den Grundsatz, dass die tatsächliche Geschäftsführung nach § 63 AO auf die aussch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.6 Auswirkung auf die Einkünfte bzw. das Einkommen

Rz. 201 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn das Einkommen vermindert worden ist. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 3 KStG, wonach eine verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen nicht mindern darf. Außerdem ergibt sich dies aus systematischen Überlegungen. Wenn die verdeckte Gewinnausschüttung dazu dient, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigk...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaft

Jede Kapitalgesellschaft kann Leistende einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Ohne Bedeutung ist, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Die inl. Regeln für verdeckte Gewinnausschüttungen gelten daher auch für ausl. Gesellschaften, die ihrer Rechtsform nach einer deutschen Körperschaft, die Gewinnausschüttungen vornehmen kann, entsprechen und die im Inte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 5 Die Höhe (Bewertung) der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 266 Da die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung besteht, ist ihre Höhe damit gleichzeitig festgelegt. Sie besteht in dem erlittenen Vermögensnachteil bzw. der verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Betrag der Vermögens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.6 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Gewerbesteuer

Rz. 260i Bei der ausschüttenden Körperschaft unterliegt die verdeckte Gewinnausschüttung der GewSt; bei ihr erhöht sich die steuerliche Belastung also um die GewSt. Nach § 7 S. 1 GewStG ist Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das ist der stpfl. Gewinn entsprechend Nr. 21 des Schemas der Entwicklung des Einkommens nach R 7.1 KStR....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.8 Verdeckte Gewinnausschüttung und Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenzrichtlinie

Rz. 262a Bei einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung richtet es sich nach dem jeweils anwendbaren DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Ist die Körperschaft im Inland ansässig, der begünstigte Gesellschafter im Ausland, fällt die verdeckte Gewinnausschüttung unter Art. 10 Abs. 3 Fallgruppe 3 OECD-MA. Danach sind aus Gesellschaftsanteilen stammen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.1 Der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen Stellung

Rz. 52 Die verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft im Interesse einer bestimmten Person. Diese Person ist regelmäßig der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen (gesellschaftsrechtlichen) Stellung (GmbH-Gesellschafter, Aktionär, Genosse, Vereinsmitglied). Bei dem Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen Stellun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.1 Einordnung dieses Maßstabs in die Systematik der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 116 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bzw. Gründen beruht. Der regelmäßige Maßstab für die Beurteilung, ob eine Rechtsbeziehung auf gesellschafts- oder schuldrechtlicher Grundlage beruht, ist das Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleit...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Personengesellschaft

Literatur: Rogall, FR 2005, 779; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451; Breithecker/Radde, DStZ 2018, 371. Erbringt eine Körperschaft Leistungen an eine Personengesellschaft, ist zu unterscheiden, ob die Beteiligung an der Körperschaft zu dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehört, ob es sich um Sonderbetriebsvermögen handelt oder ob die Gesellschafter der Personen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftsleiter, ordentlicher und gewissenhafter

Literatur: Pezzer, FR 1996, 379; Becker, DB 1996, 1439; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Schuhmann, StBp 2005, 114. Die Leistung der Körperschaft an einen Gesellschafter ist gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einen entsprechenden Vorteil einem unabhängigen Dritten nicht gewährt hätte. Erhält andererseits die Gesellschaft für ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Besserungsschein

Literatur: Berg/Schmich, FR 2004, 520; Paus, GmbHR 2004, 1568; Hoffmann, DStR 2004, 293; Korn, GmbHR 2007, 624; Neumann, GmbHR 2008, 473; Pohl, DB 2008, 1531. Ein Besserungsschein liegt vor, wenn eine Forderung gegen die Gesellschaft (etwa zum Zweck der Sanierung) unter einer auflösenden Bedingung erlassen wird, z. B. unter der Bedingung, dass die Gesellschaft ihre Ertragskra...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertragsteuer

Literatur: Nickol, BB 1986, 1688; Herzig/Förster, Wpg 1986, 289; Lang, Ubg 2009, 468, 481 Bildet die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Anteilseigner einen Kapitalertrag, unterliegt sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 7a, 7b oder 7c EStG.[1] KapESt fällt auch dann an, wenn es auf der Ebene der Körperschaft nicht zu einer Hinzurechnung zum Einkommen gekommen ist, wei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaften

Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters ein Wirtschaftsgut oder einen Geschäftsbetrieb, der nur Verluste erwirtschaftet, kann nach der älteren Rspr.[1] Liebhaberei vorliegen. Nach der neueren Rspr. kann die Kapitalgesellschaft jedoch keine "Liebhaberei" unterhalten, da sie keine Privatsphäre hat.[2] Für die Abgrenzung der Gesellschaftersphäre von d...mehr