Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Übertragung betrieblicher Wirtschaftsgüter in das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft (§ 6 Abs 5 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übertragung von Einzel-WG Die Übertragung einzelner betrieblicher WG im Bereich des BV von MU ist in § 6 Abs 5 S 3 EStG für ErtrSt-Zwecke (ESt, KSt und GewSt) geregelt (dazu gehören auch nicht bilanzierungsfähige selbst geschaffene immaterielle WG und ein Sammelposten gem § 6 Abs 2a EStG, s Schr des BMF v 08.12.2011, BStBl I 2011, 1279 unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Gegenstand der Bewertung

Tz. 117 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gegenstand der Bewertung ist das einzelne WG der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten. Der Bewertungsmaßstab (dh die Methode der Bw-Fortführung, konkreter Zwischenwertansatz oder gW) kann in den Grenzen des § 24 Abs 2 UmwStG bestimmt werden und ist einheitlich auf die WG anzuwenden. Dies gilt für alle WG, die zur ein und derselben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG ist diejenige Vorschrift des UmwStG mit dem größten Anwendungsbereich (dh die Lebenssachverhalte, die den Tatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG erfüllen, sind sehr vielfältig und zahlreich). In der St-Praxis dürften mit Abstand die meisten im UmwStG geregelten Fälle unter diese Regelung fallen. Hieraus begründet sich die erhebliche Bed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Grundsätze der antragsgemäßen Rückwirkung

Tz. 166 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei Einbringungen iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der Umwandlung (Verschmelzung und Spaltung nach inl und ausl Umw-Recht, s Tz 162, 163 und 164) kann die Vermögensübertragung gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG unter analoger Anwendung der Regelungen in § 20 Abs 5 und 6 UmwStG bis zu acht Monate (bzw bis zu zwölf Monate in 2020 und 2021, s Tz 164c) zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Abzug des Gewinns aus Nebengeschäften

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Überschussdefinition des § 22 Abs 1 S 4 KStG muss der Gewinn aus Nebengeschäften bei der Ermittlung des für die Verhältnisrechnung maßgebenden Einkommens ausgeklammert werden. Der Grund für diese Handhabung liegt darin, dass die Nebengeschäfte nicht der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstands der Gen dienen, sondern auf eine erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem nationalen Teilbetriebsbegriff und dem der FRL

Tz. 104 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.02) liegt dem in § 15 UmwStG verwendeten Teilbetriebsbegriff der europäische Teilbetriebsbegriff des Art 2 Buchst j FRL zugrunde (s Tz 111). Die unterschiedlichen Definitionen lauten:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen (s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Voraussetzungen für die Bewertungseinschränkung nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129b Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung des Einbringungsgegenstands gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG unterhalb des Regelansatzes mit dem gW voraus. Bei der Neuregelung handelt es sich nämlich um die betragsmäßige Einschränkung einer Minderbewertung. Erfolgt also kein Antrag nach § 24 Abs 2 S 2 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 • Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Erstattung nicht abziehbarer Steuern und Nebenleistungen

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Nichtabziehbarkeit von (gezahlten) Pers-St ergibt sich zunächst keine Automatik dahingehend, dass Erstattungen von Pers-St im Umkehrschluss aus § 10 Nr 2 KStG das stliche Einkommen nicht erhöhen dürfen. Eine solche lässt sich auch nicht über eine analoge Anwendung des § 3c EStG begründen. Allerdings hat der BFH (s Urt des BFH v 04.12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.7 Gewinnbeteiligung einer Person, auf die § 8b Abs 2 KStG Anwendung findet

Tz. 255 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Tatbestand des § 24 Abs 5 UmwStG ist in Bezug auf die Beteiligung von Kö erfüllt, wenn eine inl Kö oder eine in einem EU-/EWR-Gebiet oder einem Drittland ansässige vergleichbare "Kö", im Zeitpunkt der Veräußerung (oder des gleichgestellten Ereignisses, s Tz 257), als MU (unmittelbar oder über eine MU-Beteiligung) beteiligt ist, über einen Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Frist für den Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 123 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Antrag auf Bewertung des eingebrachten BV unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 24 Abs 2 S 3 iVm § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (wie bei § 20 UmwStG, s § 20 UmwStG Tz 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den Absatz- und Produktionsgen stellen die Einkäufe bei den Genossen die Zweckgeschäfte dar. Bei ihnen ist zur Feststellung der im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge der Überschuss (s Tz 36 ff) im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf aufzuteilen (s § 22 Abs 1 S 2 Nr 1 KStG). Zum gesamten Warenein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.10 Handelsbilanz anlässlich der Auf- oder Abspaltung

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gem § 125 UmwG gelten die Regelungen des UmwG über die Verschmelzung entspr, also auch § 17 Abs 2 UmwG. Die übertragende Kap-Ges hat auf eine logische Sekunde vor dem Spaltungsstichtag (= stlicher Übertragungsstichtag) eine Schlussbil zu erstellen. Der Übertragungsstichtag darf gem § 17 Abs 2 UmwG auf einen Zeitpunkt bis zu acht Monaten vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.1 Gebot der gleichmäßigen Behandlung der Mitglieder

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei der Gewährung von gen Rückvergütungen sind die Mitglieder gleichmäßig zu behandeln. Gem § 22 Abs 2 S 1 KStG sind die Rückvergütungen nur abzb, wenn sie unter Bemessung nach der Höhe des Umsatzes zwischen den Mitgliedern und der Gen bezahlt sind. R 22 Abs 5 S 1 KStR 2022 präzisiert dies dahingehend, dass die Rückvergütungen nach der Höhe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Maßgeblichkeit des europäischen Teilbetriebsbegriffs seit Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 99 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei der Beantwortung der Frage, welcher Teilbetriebsbegriff maßgebend ist, sind theoretisch vier Antworten denkbar (dazu, mwNachw, s Beinert/Benecke, FR 2010, 1009, 1020):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.5 Kein Mitgliedergeschäft bei einer Arbeitnehmer-Produktionsgenossenschaft?

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 24.04.2007, BStBl II 2015, 1056) sind Mitgliedergeschäfte iSd § 22 Abs 1 S 1 KStG nur solche Geschäfte, bei denen die Mitglieder der Gen als Unternehmer ggü-treten. Ein Mitgliedergeschäft liegt daher nicht vor, wenn die Genossen ausschl iRv Arbeitsverhältnissen für die Gen tätig sind. Das Urteil betraf eine Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Spaltungsrichtungen, Nennkapitalerhöhung

Tz. 37 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung kann auch durch gleichzeitige Übertragung auf bestehende und neue Rechtsträger erfolgen. § 123 Abs 4 UmwG lässt neben der Spaltung zur Aufnahme oder zur Neugründung auch Mischformen beider Spaltungsarten zu, um den Unternehmensträgern möglichst viel Spielraum zu gewähren. Tz. 38 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als bei der Versc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Sinn und Zweck der Regelung

Tz. 241 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschlüsse des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil durch die Neukonzeption der Einbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Beteiligte Rechtsträger; unter § 15 UmwStG fallende Vermögensübergänge

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der für stliche Übertragungen bis zum 31.12.2021 geltenden Rechtslage müssen gem § 1 Abs 2 UmwStG die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staats gegründete Gesellschaften iSd Art 54 AEUV bzw iSd Art 34 des EWR-Abkommens sein, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hohe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als Kap-Ges, die auf die Förderung der eigenen Gewinne ausgerichtet sind, dienen Gen gem § 1 GenG dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Genossen sind dabei nicht nur die Träger der Gen, sondern auch deren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zB als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 24 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Abschließende Aufzählung der Einbringungsvorgänge

Tz. 12 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach den "Allgemeinen Vorschriften" des UmwStG wird der sachliche Anwendungsbereich des § 24 UmwStG durch § 1 Abs 3 UmwStG festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine zwingende und abschließende Definition der Vorgänge, die ein "Einbringen" iSd § 24 Abs 1 UmwStG von BV auf die Übernehmerin bewirken. Damit wird dieser Begriff des "Einbringens"...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 44 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs lediglich in das Sonder-BV einer Pers-Ges, an der der Einbringende bereits als MU beteiligt ist, erfüllt die Voraussetzungen einer Einbringung iSd § 24 UmwStG nicht. Zum einen ist fraglich, ob dieser Vorgang schon aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG iVm § 1 Abs 3 UmwStG herausf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abweichend vom dem allgemeinen AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Verhältnis von § 15 Abs 2 S 5 UmwStG zu § 15 Abs 2 S 1 UmwStG und zu § 15 Abs 2 S 2ff UmwStG

Tz. 334 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 2 S 5 UmwStG regelt für den Sonderfall, dass die Spaltung der Trennung von Gesellschafterstämmen dient, eine fünfjährige Vorbesitzzeit. Eine derartige Vorbesitzzeit ist auch Gegenstand der Regelung in S 1, wonach bei der zu spaltenden Kap-Ges die vorhandenen fiktiven Teilbetriebe (MU-Anteile und 100%igen Kap-Beteiligungen) nicht inn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.2.3 Ermittlung der 20 %-Quote

Tz. 301 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 11 Abs 2 UmwStG ist nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG nicht anzuwenden, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Kö bestehenden Anteile ausmachen, an außenstehende Pers veräußert werden. Das Überschreiten der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Folgewirkungen der Einbringung gem § 24 UmwStG auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 238 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Rückvergütung ist eine der Gen eigene, nur bei dieser anzutreffende Form der Überschussbeteiligung (s Klein in Mössner/Oellerich/Valta, KStG, § 22 Rn 36). Im GenG sind die Rückvergütungen nicht geregelt. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 10.02.1965, HFR 1965, 450) handelt es sich bei den Rückvergütungen um eine auf gewohnheitsrechtlicher (b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.6 Zins- und EBITDA-Vortrag (§ 24 Abs 6 UmwStG iVm § 4h Abs 1 S 2 EStG)

Tz. 190 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind ab VZ 2008 nur noch nach Maßgabe des § 4h EStG (sog Zinsschranke) abzb. Aufwendungen, die nach dieser Vorschrift nicht als BA abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wj vorzutragen (sog Zinsvortrag, s § 4h Abs 1 S 2 – nunmehr S 5 – EStG). Fraglich ist die Behandlung dieses Zinsvortrags, wenn der (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.3 Einbringung zum Zwischenwert oder gemeinen Wert

Tz. 195 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils unter Aufdeckung stiller Reserven (sei es durch – freiwillige oder ges bestimmte – anteilige Auflösung der Reserven oder wegen § 24 Abs 2 S 1 UmwStG) kommt es zur Auflösung und Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags in voller Höhe; ein Übergang des nachvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 195 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Erfolgt bei Vorhandensein eines fiktiven Teilbetriebs iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG vor Ablauf der in § 15 Abs 2 S 1 UmwStG geregelten Dreijahresfrist eine Spaltung, treten folgende Rechtsfolgen ein: Die Nichterfüllung von § 15 Abs 2 S 1 UmwStG hat – anders als die Nichterfüllung von § 15 Abs 1 UmwStG – "nur" zur Folge, dass das Wertansatzwahlre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren

Tz. 141 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene Veräußerungsgewinn gehört der Einkunftsart an, nach der auch das eingebrachte Vermögen (Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit) besteuert worden ist. IRd einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der aufnehmenden Pers-Ges ist der Einbringungsgewinn nicht zu erfass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.3.2 Ausnahme für Genossenschaften mit verschiedenen Geschäftssparten

Tz. 54 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine weitere Ausnahme kann gewährt werden, wenn in der Gen vd Geschäftssparten vorliegen, die als Betriebsabteilungen iRd Gesamtbetriebs der Gen eine gewisse Bedeutung haben. Dies wird zB beim Bezugsgeschäft, Absatzgeschäft, Kreditgeschäft und den übrigen in R 22 Abs 5 S 6 KStR 2022 aufgeführten Geschäften unterstellt. In diesen Fällen ist d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 129 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleistungen gewährt werden. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze und Rechtsentwicklung

Tz. 45 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In einem Entw des B-Rats zum Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts ab 1995 wurde vorgeschlagen, die Einbringung einzelner WG in die Definition der Sacheinlage nach § 24 Abs 1 UmwStG aufzunehmen (s BT-Drs 12/7263, Anlage 2, 9). Dies wurde mit dem Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Stpfl begründet. Eine Einbezie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Kurze Rückbeziehung aus Vereinfachungsgründen

Tz. 160a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist im Einbringungsvertrag geregelt, dass das eingebrachte Vermögen (schuldrechtlich) rückwirkend auf Rechnung der aufnehmenden Pers-Ges übergehen soll, ist diese Vereinbarung wegen des (stlichen) Rückwirkungsverbots grds – mangels ges zugelassener Rückwirkung (s Tz 159) – für stliche Zwecke unbeachtlich. Es stellt sich jedoch die Frage, o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vorrang der Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage

Tz. 84 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bringt eine Kap-Ges einen Sacheinlagegegenstand iSd § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges ein und erhält die einbringende Kap-Ges einen MU-Anteil an der Übernehmerin, unterfällt der Vorgang grds § 24 Abs 1 UmwStG. Erreicht jedoch der Wert der erlangten MU-Beteiligung nicht den Wert des eingebrachten BV, so dass es zu einer Vermögensverschiebung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Können Rückvergütungen trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 22 KStG eine verdeckte Gewinnausschüttung sein?

Tz. 67 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Str ist, ob iRv gen Rückvergütungen, die an sich alle Voraussetzungen des § 22 KStG für den BA-Abzug erfüllen, zusätzlich auch die Angemessenheit zu prüfen und bei Verneinung dieser ggf eine vGA anzunehmen ist. Der BFH (s Urt des BFH v 09.03.1988, BStBl II 1988, 592) führt hierzu aus, dass diese Prüfung auch bei einer Gen vorzunehmen sei. Tr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Begriff der "Bezahlung"

Tz. 57 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 1 KStG ist Voraussetzung für den Abzug der Rückvergütung, dass diese bezahlt ist. Grds lässt sich begrifflich und auch bzgl des Anliegens des Tatbestandsmerkmals eine gewisse Nähe zur sog "tats Durchführung" eines GAV feststellen, weshalb auch die dortige Rechtsentwicklung (insbes zur Zahlungsfrist) beobachtet werden sollte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Ermittlung

Tz. 130 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthands-Bil der aufnehmenden Pers-Ges einschließlich der positiven und negativen Ergänzungs-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonder-Bil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr