Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Auswirkung auf Verlustabzüge der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 79a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die Verluste nicht noch im Umwandlungsjahr von der Übertragerin durch Ansatz von Zwischenwerten oder gW genutzt werden können, kann dem Untergang der Verluste durch angepasste Wahl der Verschmelzungsrichtung begegnet werden. Wird eine Gewinn-Kap-Ges auf eine Verlust-Kap-Ges verschmolzen, so bleibt der Verlustabzug der Verlust-Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Pauschalierung nichtabziehbarer Ausgaben

Tz. 60 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG geregelte "Außer-Ansatz-lassen" des Übernahmeergebnisses bedeutet in Bezug auf die Kosten für den Vermögensübergang, dass auch diese außer Ansatz bleiben. Nach § 12 Abs 2 S 2 UmwStG ist, soweit der nach Abzug der Umwandlungskosten sich ergebende Übernahmegewinn dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG schreibt für alle Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, vor, dass – vorbehaltlich des § 6 KStG – die ausschl und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Eink der Kasse nach Satzung und tats Geschäftsführung für die Zwecke der Kasse dauernd gesichert sein muss. Ziel dieser Regelung ist es, ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Einkommensermittlung bei Unterstützungskassen

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UK sind keine VU. Für die Einkommensermittlung ist zwischen UK in der Rechtsform der Kap-Ges einerseits und UK in der Rechtsform des Vereins oder der Stiftung andererseits zu unterscheiden. Tz. 99 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für UK in der Rechtsform der Kap-Ges vertritt die Fin-Verw bislang folgende Auff: Bei diesen UK sind alle Eink solche aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Körperschaft, deren Leistungen bei den Empfängern nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören (Abs 5)

Tz. 85 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 5 S 1 UmwStG gilt bei einem Vermögensübergang von einer Kö in den nicht stpfl oder st-befreiten Bereich der übernehmenden Kö das in der St-Bil (der übertragenden Kö) ausgewiesene EK abz des Bestands des stlichen Einlagekontos nach Anwendung des § 29 Abs 1 KStG als Bezug (der übernehmenden Kö) iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. § 12 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens

Tz. 81 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für die Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens enthält § 4d EStG detaillierte Regelungen, die an die unterschiedliche Versorgungsaufgabe der UK und deren unterschiedliche Ausgestaltung anknüpfen. Tz. 82 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für UK mit lebenslänglich lfd Leistungen ist gem § 4 d Abs 1 Nr 1 S 4 EStG zulässiges Kassenvermögen die folgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Einheitlicher Steuersatz bei Thesaurierung und Ausschüttung; systembedingte Begünstigung der Thesaurierung

Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wie bereits erwähnt, gibt es im Halb- bzw Teileink-Verfahren – anders als früher – keine unterschiedlichen KSt-Sätze mehr für den thesaurierten und für den ausgeschütteten Teil des zvE. Der einheitliche KSt-Satz beträgt ab dem VZ 2008 15 % des zvE. Wegen spezialges geregelter Sonder-St-Sätze s Tz 12. IRd UntStRef 2000 hat der Ges-Geber den frü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rouenhoff, Keine Auswirkungen von passiven AP auf ergebnisneutrale Verschmelzungen, DStR 2005, 1636; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Tatsächliches und zulässiges Kassenvermögen bei Konzern- und Gruppen-Unterstützungskassen

Tz. 89 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei Konzern- und Gruppen-UK erscheint die Feststellung der zulässigen Vermögenshöhe problematisch. Bei diesen Kassen wird in der Praxis das anteilige Vermögen, das aufgr der Zuwendungen der einzelnen Trägerunternehmen entsteht, jeweils getrennt verbucht. Eine Vermischung der einzelnen Vermögensteile der Kasse erfolgt deshalb nicht, weil die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 12 UmwStG regelt die Auswirkungen einer Verschmelzung zwischen Kö sowie einer Vermögensübertragung (Vollübertragung), und zwar auf der Ebene der übernehmenden Kö. § 12 Abs 1 UmwStG regelt in seinem S 1, dass die übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin mit den Werten anzusetzen sind, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ansatz und Bewertung in den Folgebilanzen

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Dass die übernehmende Kö wegen der ausdrücklichen Regelung in § 12 Abs 1 UmwStG auch dann an einen unterhalb des gW liegenden Wertansatz für die übergegangenen WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö gebunden ist, wenn sie gem § 24 UmwG in ihrer hr-lichen Übernahme-Bil die höheren AK bzw HK der Rechtsvorgängerin ansetzt (s Tz 8),...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Kassen ohne Rechtsanspruch der Leistungsempfänger

Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Rechtsfähige Kassen, die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren, sind die UK. Nach der Definition in § 1b Abs 4 S 1 BetrAVG ist eine UK eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die eine betriebliche Altersversorgung (dh gem § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung) durchführt, ohne dass ein R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Andere Steuersätze nach Sondervorschriften

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Neben dem allg KSt-Satz von 15 % gibt es folgende Sonder-St-Sätze (s Dremel, in R/H/N, 1. Aufl, § 23 KStG Rn 8):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Vermögensbindung (§ 1 Nr 2 KStDV)

Tz. 27 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem der Vorschrift des § 1 Nr 2 KStDV muss satzungsmäßig sichergestellt sein, dass das Kassenvermögen bei Auflösung der Kasse nur den Leistungsempfängern oder deren Angehörigen zugute kommt oder für ausschl gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwendet wird. Dabei ist es uE auch zulässig, eine jeweils tw Verwendung für die Leistungsempfänge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begriff der politischen Partei

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Stfrei sind nach § 5 Abs 1 Nr 7 S 1 KStG die politischen Parteien iSd § 2 PartG. § 2 PartG beruht auf Art 21 Abs 3 GG. Während Art 21 Abs 1 S 1 GG den Begriff der Partei generalisierend nur dahingehend postuliert, dass "die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken", wird in § 2 PartG der Begriff der Partei präzisiert. Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Bilanzielle Behandlung der Verschmelzung bei der Übernehmerin

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung durch Neugründung stellt die Übernehmerin nach § 242 HGB auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Eröffnungs-Bil auf. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme auf eine bereits bestehende Kö ist der Vermögensübergang ein lfd Geschäftsvorfall; dh auf den Übertragungsstichtag wird, wenn dieser nicht mit dem Bil-Stichtag der ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Keine "Vermischung" des Steuerrechts der gemeinnützigen Vereine und der Berufsverbände

Tz. 24 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das StR der gemeinnützigen Kö und der Berufsverbände wird in der Praxis oftmals miteinander "vermischt". Bei der Anwendung des "Gemeinnützigkeitsrechts" auf Berufsverbände ergeben sich nachstehende Konsequenzen: In der Satzung eines Berufsverbands steht: "Der Verein fördert die Interessen der Mitglieder. Er ist gemeinnützig." Die Zwecke des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Begrenzung der Leistungen bei Unterstützungskassen (§ 3 Nr 3 KStDV)

Tz. 42 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die lfd Leistungen der UK und das Sterbegeld dürfen gem der Bestimmung des § 3 Nr 3 KStDV die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Dadurch sollen sozial nicht vertretbare, überhöhte Leistungen an einzelne Betriebszugehörige ausgeschlossen werden (s Urt des BFH v 18.07.1990, BStBl II 1990, 1088). Für UK gelten demnach insoweit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 2 UmwStG gilt § 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG entspr. Nach § 4 Abs 1 S 2 UmwStG sind bei dem übernehmenden Rechtsträger dessen Anteile an der übertragenen Kö zum stlichen Übertragungsstichtag mind mit dem Bw, erhöht um in früheren Jahren st-wirksam vorgenommene (und nicht zwischenzeitlich st-wirksam rückgängig gemachte) Abschr s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs durch § 4d EStG

Tz. 114 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das BetrAVG wurden die nach § 4d EStG stlich abzb Zuwendungen an die tats Kassenleistungen angepasst. Dabei ist den UK wegen des mangelnden Rechtsanspruchs auf die Kassenleistungen und der damit fehlenden Anwartschaften im Wes nur eine Finanzierung im sog Kap-Deckungsverfahren – Zuwendung des Deckungs-Kap für die Leistungen im Zeitpun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einkommensermittlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 36 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Einkommensermittlung der wG s R 5.7 Abs 7 KStR und H 5.7 "Einkommensermittlung bei Berufsverbänden" KStH 2015. Zur Frage, inwieweit Mitgliedsbeiträge nicht nach § 8 Abs 5 KStG außer Ansatz bleiben, sondern als Leistungsentgelte für die wirtsch Förderung der Einzelmitglieder und damit als Einnahmen eines wG zu beurteilen sind, s R 8.11 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Einheits-Körperschaftsteuersatz von 15 % (§ 23 Abs 1 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 23 Abs 1 KStG beträgt die KSt 15 % des zvE, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Kö ihr Einkommen thesauriert oder ob es von ihr zur Finanzierung von Ausschüttungen verwendet wird. Grundlage für die Ermittlung des zvE (s § 7 Abs 2 KStG) ist das Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG, das um die tariflichen Freibeträge gem §§ 24, 25 KStG z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zulässige Vermögenshöhe bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KStG)

Tz. 70 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KStG macht die (volle) StFreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen davon abhängig, dass das Kassenvermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Tz. 71 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die StFreiheit soll danach bei Kassen, die in der Rechtsform des VVAG betrieben werden, nur gewährt werden, wenn das Vermögen der Ka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Schaden, Ertragstliche Behandlung von Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Tochter-Kap-Ges auf ihre Mutter-Kap-Ges, BB 1997, 2297; Prinz, Verlustnutzung bei Verschmelzung nach dem Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, FR 1997, 881, 887; Hahn, Gesamtrechtsnachfolge und Verschmelzung – Anm zum Urt des BFH v 15.10.1997 – I R 22/96, DStZ 1998, 561; Orth, Umwandlung...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Form und Frist für die Mitteilungen nach Abs. 2 (Abs. 5)

Rz. 24 Für die Mitteilungen nach Abs. 2 gilt nach Abs. 5[1] eine von der Monatsfrist des Abs. 4 abweichende Frist. Die Mitteilungen sind ohne behördliche Aufforderung zu machen. Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zu übermitteln, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 19.3 Zeilen 72–72a

In Zeile 72 können Einkommensteile mit abweichenden Steuersätzen eingetragen werden. Ebenfalls anzugeben ist die Vorschrift, aus der sich der abweichende Steuersatz ergibt. Möglich sind folgende abweichende Steuersätze: Ausländische Einkünfte mit Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG. Da der Pauschalierungssteuersat...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.5 Zeile 24

Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ist weiter zu verringern um Einkommensteile, die an sich bei dem Organträger entstanden sind, die aber der Organgesellschaft zur Versteuerung zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen,[1] die der Organträger für Wirtschaftsjahre, die im laufenden Vz steuerlich erfasst werden, an außenstehende Gesellschafter de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 19.4 Zeile 73

Diese Zeile enthält die Erhöhung der Körperschaftsteuer, die sich ergibt, wenn eine Gewinnausschüttung die Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 KStG, im Fall des Übergangs des Vermögens nach § 40 Abs. 3 KStG a. F., in den Fällen der §§ 9, 10 UmwStG a. F. oder 16 UmwStG oder im Fall der Liquidation nach § 40 KStG auslöst.[1] Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Summe ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unterliegt ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an der Gese...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.5 Zeile 15

In dieser Zeile ist die ausländische Steuer einzutragen, die nach § 26 Abs. 1 KStG auf die deutsche Körperschaftsteuer anrechenbar ist (zu anrechenbarer ausländischer Steuer Anlage AESt). Zu erfassen ist auch eine fiktiv anrechenbare ausländische Steuer. Die Anrechnung fiktiver ausländischer Steuer kann auf einem DBA oder in Umwandlungsfällen auf § 3 Abs. 3, § 11 Abs. 3 oder...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.6 Zeilen 7–8

In diesen Zeilen sind die Korrekturen zusammenzufassen, um die das dem Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft zuzurechnende Einkommen zu korrigieren ist. Aus dem Einkommen auszuscheidende Beträge sind abzuziehen, dem Einkommen hinzuzurechnende Beträge sind zu addieren. Der sich ergebende Betrag ist vorzeichengerecht einzutragen, d. h. negative Beträge (Verminder...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Begrenzung der Tantiemehöhe

Rz. 1395 Eine Höchstgrenze für Tantiemezahlungen besteht ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht. Bei Vorständen von Aktiengesellschaften darf die Tantieme gem. § 87 Abs. 1 AktG jedoch nicht dazu führen, dass die Vergütung insgesamt als unangemessen hoch anzusehen ist. Rz. 1396 Bei Angestellten oder Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter des Unternehmens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung ab 2018

Rz. 741 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

Leitsatz Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 AO (Folgeentscheidung zum BFH-Urteil vom 10.01.2019 ‐ V R 60/17, BFHE 263, 290, BStBl II 2019, 301). Normenkette § 52 Abs. 2 AO, § 126 Abs. 5 FGO, Art. 3, Art. 9 GG Sachverhalt Der die Gemeinnützigkeit nach § 52 AO begehrende Kläger befasste s...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz bei Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit

Leitsatz Beantragt eine steuerbegünstigte Körperschaft gemäß § 60a Abs. 2 Nr. 1 AO die Feststellung der Satzungsmäßigkeit, um Zuwendungsbestätigungen nach § 63 Abs. 5 AO i.V.m. § 50 Abs. 1 EStDV ausstellen zu können, ist einstweiliger Rechtsschutz nicht durch AdV (§ 69 FGO), sondern durch einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) zu gewähren. Normenkette § 60a Abs. 1 und 2, § 63 Abs...mehr

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Fragen und Antworten zur we... / Gilt die weitgehende Abschaffung des Soli auch für die Körperschaftsteuer?

Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbHs und AGs) wird der Solidaritätszuschlag weiterhin wie bisher erhoben. Dabei ist zu beachten, dass der Körperschaftsteuersatz nur 15 Prozent beträgt; auf die Gewerbesteuer wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. Im Vergleich zur Einkommensteuer, bei der mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz au...mehr

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Fragen und Antworten zur we... / Ist die vorgesehene Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags verfassungskonform?

Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist verfassungskonform. Der Solidaritätszuschlag ist als "Ergänzungsabgabe“ zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ausgestaltet, mit der ein "aufgabenbezogener Mehrbedarf“ des Bundes finanziert werden kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine "Ergänzungsabgabe“ so lange erhoben werden, wie diese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

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Bestimmung des Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung; Festsetzungs­verjährung; Treu und Glauben

Leitsatz 1. Zur Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts ist zwar der erklärte Wille der Behörde zu erfassen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften; allerdings ist ein in seinem Ausspruch eindeutig an einen bestimmten Adressaten gerichteter Bescheid insofern keiner Auslegung zugänglich. 2. Eine Außenprüfung, die aufgrund einer gegenüber dem Steuerpflichtigen...mehr