Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 35 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Kö (zB GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Tz. 36 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Verschmelzung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gewinnausschüttungen für vor dem Abwicklungszeitraum endende Wirtschaftsjahre

Tz. 34 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Beschließt die Kö nach Beginn des Liquidationszeitraums, den Gewinn eines vor dem Liquidationsbeginn endenden Wj auszuschütten, kann die GA auf einem ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (s Urt des BFH v 12.09.1973 [BStBl II 1974, 14] v 17.07.1974 [BStBl II 1974, 692], v 22.10.1998 [BFH/NV 1999, 829] und v 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zugrunde gelegt werden das UmwStG idF des SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4), zuletzt geändert durch das WachstumsBG v 27.12.2009 (BStBl I 2010, 2) und das UmwG v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3210), zuletzt geändert durch das Dritte Ges zur Änderung des UmwG v 11.07.2011 (BGBl I 2011, 1338) sowie der neue UmwSt-Erl v 11.11.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zur Systemabgrenzung bei Liquidationen iSd § 11 KStG

Tz. 30 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 34 Abs 14 S 2 KStG (auf Antrag der Kö) – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2000 hinaus – und § 40 Abs 4 S 5 KStG – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2020 hinaus – regeln Ausnahmen von dem Grundsatz, dass für den gesamten Liquidationszeitraum das bei Beendigung der Liquidation geltende St-R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung des Einlagekontos für BgA: sachlich-abstrakte Betrachtungsweise

Leitsatz Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinn­ermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Leitsatz 1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. 2. Die durch die Aufhebung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Eignung für Rechtsformwechsel

Rz. 48 Die GmbH & Co. zeichnet sich durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Sie bietet als Personengesellschaft zunächst den unkomplizierten Weg einer Kapitalerhöhung oder eines Gesellschafterwechsels. Weiterhin wird der Weg in eine vergrößerte Personengesellschaft durch § 24 UmwStG und der Weg in eine Kapitalgesellschaft durch § 20 UmwStG über steuerliche Gestaltungsm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 387 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 388 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuer

Tz. 5 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Eine wichtige Frage bei der Verschmelzung von gemeinnützigen Vereinen ist die Aufdeckung etwaiger stiller Reserven, die zu einer Steuerbelastung führen kann. Nach § 11 Abs. 1 UmwStG sind die bei der Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Ein Ansatz zum Buchwert ist gemä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Grunderwerbsteuer

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Der Umwandlungsvorgang, der mit dem Eigentumsübergang von Grundstücken von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger verbunden ist, löst grundsätzlich Grunderwerbsteuerpflicht aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 GrEStG). Wenn dem übertragenden Verein ein Grundstück gehört, wird für dieses Grundstück somit Grunderwerbsteuer ausgelöst. Eine St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Legaldefinition des öffentlichen Dienstes oder Gebrauchs (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 601 [Autor/Stand] Unter dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG verwendeten Tatbestandmerkmal öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist entsprechend § 3 Abs. 2 GrStG sowohl die hoheitliche Tätigkeit als auch der bestimmungsgemäße Gebrauch durch die Allgemeinheit zu verstehen. Mit dem Sammelbegriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch soll die aufwendige Unterscheidung entfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirmesveranstaltungen

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine führen traditionsgemäß einmal im Jahr sog. "Kirmesveranstaltungen" (= Volksfeste) durch, um mit den daraus erzielten Überschüssen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Da die Veranstaltung einer Kirmes keiner steuerbegünstigten Tätigkeit und insbesondere keinem Zweckbetrieb n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 3)

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 3 GrStG ist ein öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG nicht anzunehmen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich alle Einrichtungen, die e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kolumbien

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Republik Kolumbien ist ein am pazifischen Ozean und dem karibischen Meer gelegener Staat im nördlichen Teil Südamerikas mit Grenzen zu > Panama im Nordwesten, > Venezuela im Osten, > Brasilien im Südosten, > Peru im Süden sowie > Ecuador im Südwesten. Es besteht bisher kein allgemeines DBA für die Steuer vom Einkommen. Der erstmalige Absc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.5.4 Praxis-Problem "Bewertung ausländischer Präferenzsysteme"

Ob eine Regelung eines ausländischen Staates begünstigt ist oder nicht, ist für den inländischen Zahlungsverpflichteten bzw. dessen Berater schwer abschätzbar. Praxis-Beispiel Bewertung ausländischer Präferenzsysteme Die Lizenzzahlung der inländischen X-GmbH erfolgt an die Chinesische Muttergesellschaft X-Corp, die in China nach dem High Tech Status besteuert wird. China möchte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung nach einer vergleichbaren Regelung aufgekommen.[1] Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperscha...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könne...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wird der Ertragsteueraufwand ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Entstehung der Steuer

Rz. 29 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zuwendung (vgl. Rdnr. 20) maßgeblich. Dabei ist nicht auf den Entstehungszeitpunkt der Einkommen- und Körperschaftsteuer beim Zuwendungsempfänger abzustellen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.2 Steuerbescheinigung

Rz. 62 Fraglich ist, ob die Körperschaft infolge der Kapitalherabsetzung eine Bescheinigung an den Anteilseigner auszustellen hat. Bei Auskehrung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung kann entweder eine stpfl. Leistung oder eine stfr. Einlagenrückgewähr vorliegen. Dies hat materielle Auswirkung auf die ertragsteuerliche Qualifikation der Auskehrung beim Anteilseigner. Zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.3 Entwicklung und Feststellung des Sonderausweises

Rz. 24 Gem. § 28 Abs. 1 S. 4 KStG wird für die Durchführung der gesonderten Feststellung auf § 27 Abs. 2 KStG verwiesen. Dieser Verweis bezieht sich nur auf den Sonderausweis, also auf S. 3 der Vorschrift, nicht auf den Abgang des Betrags der Kapitalerhöhung in S. 1, 2. Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung führt zu keiner über den § 27 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, Vor §§ 20–21a Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Ausgewählte Literaturhinweise: IDW, Rechnungslegung und Prüfung der VU, 5. Aufl 2011; Werner Rockel/Elmar Helten/Peter Ott/Roman Sauer, Versicherungsbil, Rechnungslegung nach HGB und IFRS, 3. Aufl 2012, Schäffer Poeschel; Tristan Nguyen, Rechnungslegung von VU, 2008, VVW; Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, Versicherungs-Alphabet, 10. Aufl 2001, VVW. 1 Einleitung Tz. 1 Stand: EL 9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 26 (SEStEG) Verhinderung von Missbräuchen

§ 26 (Verhinderung von Missbräuchen) weggefallenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 11 Auflösung und Abwicklung (Liquidation)

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte Literaturhinweise: Grziwotz, Die Liquidation von Kap-G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 21 Beitragsrückerstattungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Hanning/Hoffmann, Die geplante Änderung des § 21 KStG, DStR 2018, 1846; Boetius, Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung – zur Bilanzierung und stlichen Abzugsfähigkeit nach § 21 KStG nF, DStR 2019, 1841; Hanning/Hoffmann, Das BMF-Schr zur Neuregelung in § 21 KStG, DStR 2020, 909; Micker/L'habitant, Unionsrechtliche Zweifel an der Neuregelung bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Inhalt und Sinn der Regelung Tz. 1 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 KStG ist eine Sondervorschrift für die Besteuerung der Gewinne aus der Liquidation (Auflösung und Abwicklung) oder iRe Insolvenzverfahrens unbeschr stpfl Kap-Ges, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und VVaG. Da mit der Liquidation regelmäßig auch das Ende einer auf Einkommenserzielung gerichteten Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tz. 22 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 341e Abs 2 Nr 2 HGB haben VU für die an die Versicherten zurückzugewährenden Beiträge eine RfB für erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige BRE zu bilden (s § 21 KStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auflösung und Abwicklung (§ 11 Abs 1 KStG)

2.1 Geltungsbereich Tz. 10 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 KStG findet pers Anwendung auf unbeschr Stpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG , mithin Kap-Ges (GmbH, AG, KGaA, SE), Gen (einschl der Europäischen Gen SCE) und Versicherungs- und Pensionsvereine auf Gegenseitigkeit. Umfasst sind demnach auch nach dem Rechtstypenvergleich (s BMF-Schreiben v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Schwankungsrückstellung

Tz. 24 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 341h Abs 1 HGB sind Schwankungsrückstellungen zum Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre zu bilden (s § 20 KStG Tz 4ff).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Deckungsrückstellung

Tz. 42 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für die DR regelt § 21a KStG, dass der hr-lich verwendet Zinssatz auch stlich anzuwenden ist (s KStG § 21a Tz 3).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, Rechnungslegung und Prüfung der VU, 5. Aufl 2011; Werner Rockel/Elmar Helten/Peter Ott/Roman Sauer, Versicherungsbil, Rechnungslegung nach HGB und IFRS, 3. Aufl 2012, Schäffer Poeschel; Tristan Nguyen, Rechnungslegung von VU, 2008, VVW; Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, Versicherungs-Alphabet, 10. Aufl 2001, VVW.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

Tz. 56 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr und unterliegen der Abzinsung nach Maßgabe des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Deckungsrückstellung

Tz. 21 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die DR ist nach § 341f HGB in der Lebens- und Krankenversicherung sowie in der Schaden- und Unfallversicherung für das nach Art der Lebensversicherung abgeschlossene Geschäft iH der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen zu bilden (s § 21a KStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hanning/Hoffmann, Die geplante Änderung des § 21 KStG, DStR 2018, 1846; Boetius, Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung – zur Bilanzierung und stlichen Abzugsfähigkeit nach § 21 KStG nF, DStR 2019, 1841; Hanning/Hoffmann, Das BMF-Schr zur Neuregelung in § 21 KStG, DStR 2020, 909; Micker/L'habitant, Unionsrechtliche Zweifel an der Neuregelung betr Beitragsrückerstattungen (§ ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tz. 43 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der ges Definition der Beitragsrückerstattung (s KStG § 21 Tz 15f) handelt es sich um eine Rückstellung für Verpflichtungen. Für Wj, die vor dem 01.01.2019 enden sind die Rückstellungen für erfolgsunabhängige BRE unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchstabe e EStG in der St-Bil abzuzinsen. Tz. 44 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Von de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Inhalt und Sinn der Regelung

Tz. 1 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 KStG ist eine Sondervorschrift für die Besteuerung der Gewinne aus der Liquidation (Auflösung und Abwicklung) oder iRe Insolvenzverfahrens unbeschr stpfl Kap-Ges, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und VVaG. Da mit der Liquidation regelmäßig auch das Ende einer auf Einkommenserzielung gerichteten Tätigkeit verbunden ist, käme es ohn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 2 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Mit dem Inkrafttreten des VersRiLiG v 24.06.1994 (BGBl I 1994, 1377; BStBl I 1994, 466) wurden die speziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für VU im Dritten Buch des HGB und dort in einem neu eingefügten Zweiten Unterabschnitt des Vierten Abschnitts sowie der, aufgr der Ermächtigungsvorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Rückstellung für drohende Verluste

Tz. 26 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die RfdV ist hr-lich für Verluste zu bilden, mit denen nach dem Abschlussstichtag aus bis zum Ende des Geschäftsjahres geschlossenen Verträgen zu rechnen ist (s § 341e Abs 2 Nr 3 HGB). Nach § 31 Abs 1 Nr 2 RechVersV ist sie für die einzelnen Versicherungszweige oder Versicherungsarten des selbst abgeschlossenen und des in Rückdeckung übernomm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Anwendung der allgemeinen Vorschriften des § 6 Abs 1 Nr 3a EStG

Tz. 32 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das KStG sah in seiner bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung mit der stlichen Sondernorm des § 21 Abs 2 KStG 2018 bereits einen stlichen Höchstwert für Rückstellungen für erfolgsabhängige BRE vor, welcher durch das allg Abzinsungsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchste EStG nicht unterschritten werden soll; so auch die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 14/443...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Tz. 13 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 21 Abs 1 KStG ist auf die erfolgsabhängigen und erfolgsaunabhängigen BRE iSv § 28 Abs. 2 und 3 RechVersV und die Direktgutschriften anzuwenden, die VU für das selbstabgeschlossene Geschäft gewähren. Direktgutschriften sind BRE, die ohne Zuführung zur RfB direkt gutgeschrieben werden. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind vom § 21 KStG nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Andere, der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen

Tz. 25 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Risiken gleicher Art, bei denen der Ausgleich von Leistung und Gegenleistung wegen des hohen Schadenrisikos im Einzelfall nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nicht im Geschäftsjahr, sondern nur in einem am Abschlussstichtag nicht bestimmbaren Zeitraum gefunden werden kann, sieht § 341h Abs 2 HGB die Bildung einer Rückstellung vor...mehr