Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuer-Subjekt

Tz. 1522 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Besteuert der ausl Staat hingegen die Gewinne der ausl Pers-Ges selbst (idR Besteuerung als KSt-Subjekt), können sich Probleme ergeben. Beispiel: Eine inl Kap-Ges beteiligt sich an einer ungarischen Ungarn erhebt auf die Gewinne eine KSt von 19 %. Auf den nach D transferiert...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.7 Andere Fälle der Besteuerung einer ausländischen Personengesellschaft als Körperschaftsteuer-Subjekt

Tz. 1711 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw hat für folgende weitere Fälle der Kö-Besteuerung einer Pers-Ges im Ausl folgende Schr herausgegeben: Allen gemeinsam ist fol...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum (§ 7 Abs 3 und 4 KStG)

4.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Rahmen des § 7 Abs 3 und 4 KStG sind die folgenden Begrifflichkeiten zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Vom Kalenderjahr abweichender Ermittlungszeitraum

Tz. 27 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Einen anderen Zeitraum als das Kj kann der Ermittlungszeitraum in einer Reihe von Fällen umfassen. 4.3.4.1 Ermittlungszeitraum bei nach HGB Buchführungspflichtigen (§ 7 Abs 4 S 1 und 2 KStG) Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, ist der Gewinn nach dem Wj zu ermitteln,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ermittlungszeitraum

4.3.1 Grundsätzliches Tz. 23 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ermittlungszeitraum ist der Zeitraum, für den die bei der KSt-Veranlagung zu erfassenden Eink ermittelt werden. Das ist grds das Kj (s § 7 Abs 3 S 2 KStG). Im Regelfall sind daher VZ und Ermittlungszeitraum identisch. Ausnahmen lässt zT allerdings das Gesetz ausdrücklich zu, andere ergeben sich aus Verw-Anw. In den Ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Besteuerung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

4.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umwandlung teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2011 Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift des § 7 KStG wurde iRd KStG 1977 v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) eingeführt. Hierbei wurde der bis dahin gültige § 5 Abs 1 KStG, welcher seinerseits ua auf die §§ 20, 22 und 23 des KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393) zurückzuführen ist (hierzu s Suchanek, in H/H/R, § 7 KStG Rn 2) in den Abs 1 bis 3 des § 7 KStG fortgeführ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Längere Dauer des Ermittlungszeitraums

Tz. 26 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine längere Dauer als zwölf Kalendermonate kann der Ermittlungszeitraum dann haben, wenn eine Kö liquidiert wird und die Liquidation sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, aber nicht mehr als drei Jahren erstreckt (s Tz 21 ff und s R 11 KStR 2015).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Grundsätzliches

Tz. 23 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ermittlungszeitraum ist der Zeitraum, für den die bei der KSt-Veranlagung zu erfassenden Eink ermittelt werden. Das ist grds das Kj (s § 7 Abs 3 S 2 KStG). Im Regelfall sind daher VZ und Ermittlungszeitraum identisch. Ausnahmen lässt zT allerdings das Gesetz ausdrücklich zu, andere ergeben sich aus Verw-Anw. In den Ausnahmefällen kann der Ermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 7 UmwStG regelt die Besteuerung der offenen Rücklagen der Überträgerin für alle AE, die nicht vor der Umwandlung ihre Beteiligung an der Überträgerin veräußern, sondern MU der übernehmenden Pers-Ges werden. Entspr gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person. Ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 07.02. Voraussetzung für die Anwendung des § 7 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Rahmen des § 7 Abs 3 und 4 KStG sind die folgenden Begrifflichkeiten zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist oder nicht (§ 7 S 2 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Nach § 7 S 2 UmwStG erfolgt die Zurechnung der offenen Rücklagen nach § 7 S 1 UmwStG unabhängig davon, ob für den AE ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist oder nicht. UE wird mit diesem S nur klargestellt, dass für alle AE, die an der Umwandlung teilnehmen, eine Zurechnung der offenen Rücklagen über § 7 UmwStG erfolgt und zwar sowohl bei den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE, das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Kürzere Dauer des Ermittlungszeitraums (§ 7 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine kürzere Dauer als 12 Kalendermonate kann der Ermittlungszeitraum zB dann haben, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (s § 7 Abs 3 S 3 KStG). Das ist zB bei Gründung oder Löschung einer Kö sowie bei Erwerb, Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs im Laufe des Kj der Fall. Gleiches gilt etwa bei der Umstellung eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Vor Inkrafttreten des SEStEG hatte § 7 UmwStG nur für die AE Bedeutung, für die die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2–4 UmwStG aF nicht galten und für die daher ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln war. Diese AE konnten die AK ihrer Beteiligung stlich nicht geltend machen. Hierbei handelte es sich um die folgenden, an der Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umwandlung teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2011 Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Widmann (in W/M,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 7 S 1 und 2 UmwStG werden den AE die offenen Rücklagen der Gesellschaft als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. UE werden bei AE, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen und deren Anteile daher zum stlichen Übertragungsstichtag entweder tats zum BV der Pers-Ges gehören bzw zu diesem Stichtag als in das BV d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.1 Ermittlungszeitraum bei nach HGB Buchführungspflichtigen (§ 7 Abs 4 S 1 und 2 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, ist der Gewinn nach dem Wj zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Das Wj kann mit dem Kj übereinstimmen oder vom Kj abweichen (abw Wj). Es umfasst grds einen Zeitraum von zwölf Kalendermonaten (s Tz 34). In Ausnahmefällen kann das Wj eine kürzer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (Stand: 12.07.2006) – Umwandlung einer Kö in eine Pers-Ges, DK 2006, 600; Schaflitzl/Widmayer, Die Besteuerung von Umwandlungen nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 8/2006, 36; Nakhai, St-Abzug bei Dividenden an Gesellschaften in anderen EU-Mitglie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Abweichender Ermittlungszeitraum bei nicht nach HGB Buchführungspflichtigen

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die nicht nach hr-lichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, ist der Ermittlungszeitraum grds das Kj (zB bei sonstigen jur Pers des privaten Rechts, Vereinen, BgA). Eine stliche Buchführungspflicht besteht in diesen Fällen (zB bei beschr St-Pflicht, s Schr des BMF v 16.05.2011, BStBl I 2011, 530, Rn 1ff) nach § 141 Abs 1 AO fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veranlagungszeitraum

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Zeitraum für den die KSt festgesetzt wird (VZ) ist das Kj (s § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm § 25 Abs 1 EStG); nicht das Wj. Der VZ ist auch dann das Kj, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (zB im Fall der Errichtung oder Löschung der Kö im Laufe des Kj). Eine Umrechnung des während der Dauer der St-Pflicht erzielten Erg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmölders, Der fehlende Einkommensbegriff, StuW 1960 Sp 75; Krollmann, Genehmigungspflicht bei abw Wj, DB 1961, 1115; Kalthoff, Einvernehmen des FA zur Wj-Umstellung, FR 1964, 479; – rh – Neugründung einer GmbH und Wahl eines abw Wj, GmbHR 1966, 170; Gonella, Kennt das KSt-Recht eine außerbetriebliche Sphäre bei Kap-Ges? DB 1967, 873; Parczyk, Zuordnung von Lebenssachverhalten u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.3 Zeitliche Erfassung des Gewinns eines abweichenden Wirtschaftsjahrs (§ 7 Abs 4 S 2 KStG)

Tz. 41 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eink aus Gew gelten bei einem abw Wj nach § 7 Abs 4 S 2 KStG als in dem Kj bezogen, in dem das Wj endet. Auf Grund der Fiktion des § 7 Abs 4 S 2 KStG kommt es zu einer zeitlichen Verschiebung bei der stlichen Erfassung des Gewinns. Durch die zeitlich verschobene Erfassung des Ergebnisses eines abw Wj kommt bei einer Änderung des Abschlussstic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift definiert den Begriff des zvE. Der Begriff ist ab 1977 aus dem ESt-Recht in das KStG übernommen worden und an die Stelle des bisher verwendeten Begriffs "Einkommen" getreten. Wegen der Begriffsunterschiede s R 2 EStR 2012 und s § 8 Abs 1 KStG Tz 5 ff. Das zvE ist nach den Vorschriften des EStG sowie nach den ergänzenden Vorschrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 05/2019 § 7 UmwStG regelt ergänzend zu § 20 EStG einen Sondertatbestand der Eink aus KapV. Den AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist, werden die anteiligen offenen Rücklagen als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. Tz. 29 Stand: EL 96 – ET: 05/2019 AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist (s Tz 3) ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.2 Prüfungsschritt 2: Vorliegen eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens und Anwendung des § 3c Abs 2 EStG/§ 8b Abs 3 KStG

Tz. 837 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 a) Behandlung bei Personenunternehmen Bei Personenunternehmen als Darlehensgeber stellt sich die Frage, ob § 3c Abs 2 EStG anzuwenden ist, weil in diesem Fall die Aufwendungen ganz oder tw mit den aus der ausl Kap-Ges erwarteten Eink des Gesellschafters (GA/Dividende) zusammenhängen. Soweit die Überlassung dagegen entgeltlich, dh zu fremdübli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Grundsatz des Quellensteuerabzugs (Abs. 1 Satz 1) und Ausnahmen

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsatz des Quellensteuerabzugs. § 50d Abs. 1 Satz 1 statuiert den Grundsatz, dass der Quellensteuerabzug ungeachtet dessen erfolgt, ob ein Anspruch auf Steuerfreistellung oder -reduzierung gem. § 43b, des § 50g EStG oder eines DBA besteht. Dieser Anspruch ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Wege eines sich dem Quellensteuerabzug anschließenden Ers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 37 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2. Der persönliche Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2 erfasst steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen oder Vergütungen, denen nach §§ 43b und 50g EStG oder einem DBA eine Reduzierung der Quellensteuern zusteht. Rz. 38 [Autor/Stand] Anwendungsbereich des § 43b EStG und § 50g ESt...mehr

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Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige Konkretisierung des Antrags in Schätzungsfällen

Leitsatz Die Anforderungen an die Konkretisierung des Antrags auf "schlichte" Änderung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind nicht strenger als die Anforderungen an die Konkretisierung des Gegenstands des Klagebegehrens i.S. des § 65 Abs. 1 FGO. Normenkette § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Sätze 2 und 3 Halbsatz 2 AO, § 65 Abs. 1 FGO Sachverhalt Eine ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Leitsatz 1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. 2. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.1 Überblick

Rz. 19 Während sich der Aufbau des UmwG an den einzelnen Umwandlungsarten orientiert, ist der Aufbau des UmwStG jeweils an die steuerliche Rechtsform des übertragenden Rechtsträgers (Ausgangsunternehmensträger) und der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von natürlichen und juristischen Personen angelehnt. Während bei natürlichen Personen eine Besteuerung mit Einkommen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.4 Sechster bis Achter Teil

Rz. 33 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG sind neben Übertragungen der Einzelrechtsnachfolge auch Umwandlungen der Gesamtrechtsnachfolge umfasst. Der Sechste Teil regelt die Einbringung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils (sog. Sacheinlage) in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG) sowie den Anteilstausch, mithin die Einbringung eines Ante...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 4 Zielsetzung des UmwStG

Rz. 9 Einkommen- und Körperschaftsteuer sind Personensteuern (§ 1 EStG, § 1 KStG), die auf die Besteuerung der individuellen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des konkreten Steuersubjekts abzielen. Nach dem das Ertragsteuerrecht prägenden Individualprinzip (oder auch Steuersubjektprinzip) hat jedes Steuersubjekt sein eigenes Einkommen zu versteuern.[1] Das Rechtsprinzip ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.3 Zweiter bis Fünfter Teil

Rz. 25 Der Zweite Teil (§§ 3–10 UmwStG) regelt den Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Der Dritte Teil (§§ 11–14 UmwStG) befasst sich mit der Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft. Der Vierte Teil (§§ 15, 16 ...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Körperschaftsteuer-Option

Hat die SCI für die "impôt sur les sociétés" (Körperschaftsteuer) optiert, wird die SCI direkt besteuert, d. h. die Gesellschafter zahlen Steuern auf die tatsächlich ausgeschütteten Dividenden ("dividendes reçus"). Letztere werden erst dann an die Gesellschafter ausgereicht, wenn die SCI ihre Körperschaftsteuer entrichtet hat. Vorteil der Option ist eine großzügigere Abschre...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 1. Einkommensteuerpflichtigkeit

Grundsätzlich ist die SCI der Einkommensteuer unterworfen. Sie ist steuerrechtlich durchsichtig ("fiscalement transparente"), d. h. die Gesellschafter sind es, die einkommensteuerpflichtig sind, nicht die SCI selbst. Indes ist es möglich, dass die SCI für die Körperschaftsteuer optiert. Diese Wahl ist unwiderruflich. Ob eine solche Wahl stattgefunden hat, muss stets eruiert ...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 5

Auf einen Blick Die französische SCI ist zwar eine Personengesellschaft, auf die grundsätzlich die Vorschriften des Code civil anzuwenden sind. Sachen- wie steuerrechtliche Gründe veranlassen dazu, für die Körperschaftsteuer zu optieren. Eine vorzeitige Auflösung ("dissolition anticipée") der SCI empfiehlt sich vorzugsweise über Art. 1844-7, 5°, Variante 1 Code civil, die di...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gemäß § 81 Abs. 2 GNotKG zulässig, (...) 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kostenansatz war aufzuheben. Die Antragstellerin ist als gemeinnützige Stiftung gemäß § 7 des Hessischen Justizkostengesetzes (JKostG HE) von der Erhebung von Gebühren im Erbscheinsverfahren befreit. Gemäß § 7 Abs. 1 JKostG HE sind die im Sinne des Steuerrechts al...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist Trägerin eines Krankenhauses, das sie als Zweckbetrieb im Sinne des § 67 der Abgabenordnung betreibt. Gemäß der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2015 vom 21.7.2017 (Bl. 389 dA) ist hinsichtlich der Steuerpflicht Folgendes festgestellt: "Die Steuerpflicht erstreckt sich ausschließlich auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Hannovers, Vfg. v. 19.9.1980 – S 1351 - 2 - StH 233, S 1354 - 4 - StO 231, StEK AStG § 10 Nr. 11

Folgender Sachverhalt ist erörtert worden: An einer deutschen Kapitalgesellschaft ist eine schweizerische Zwischengesellschaft (Kapitalgesellschaft) wesentlich beteiligt. An dieser Zwischengesellschaft wiederum ist ein in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtiger wesentlich beteiligt. Die deutsche Kapitalgesellschaft schüttet ihren Gewinn an die schweizerische Zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt

Rz. 61 [Autor/Stand] Technische Ermittlung der Zwischeneinkünfte. Während die §§ 7 bis 9 sozusagen die materiellen Voraussetzungen der Zwischeneinkünfte betreffen, regelt § 10 deren technische Ermittlung. Die Bestimmung schlägt die Brücke zwischen den Verhältnissen der ausländischen Zwischengesellschaft und dem einzelnen inländischen Anteilseigner. Die Vorschrift ist jedoch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr