Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Rechtsfähigkeit

Der Begriff der Rechtsfähigkeit findet sich nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht (sog. Steuerfähigkeit). Allerdings kommt dem Begriff in beiden Rechtsgebieten völlig unterschiedliche Bedeutung zu. Während das Zivilrecht danach fragt, ob die betreffende Person Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann, also danach gefragt wird, wer Rechtssubjekt ist, fragt ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit

Leitsatz Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei. Normenkette § 5 Abs. 1 Nr. 9, § ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Besteuert der ausländische Staat hingegen die Gewinne der ausländischen Personengesellschaft selbst (i. d. R. Besteuerung als Körperschaftsteuersubjekt), können sich Probleme ergeben. Praxis-Beispiel Besteuerung der Personengesellschaft Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ungarischen a) gewerblich tätigen b) gewerblich geprägten GmbH und Co.KG (Tätigkeit: Vermietung). Unga...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Bei der steuerlichen Beurteilung ausländischer Personengesellschaften ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschließlich auf die inländische Qualifikation abzustellen ist (vgl. o. g. Typenvergleich), schlagen die ausländische Behandlung als Körperschaftsteuersubjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sparer-Pauschbetrag

Stand: EL 111 – ET: 05/2019 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist ein Sparer-Pauschbetrag gesetzlich geregelt (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 10). Er beträgt 801 EUR und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 1 602 EUR. Der Abzug der tatsächlich anfallenden Werbungskosten wird aber durch diesen Sparer-Pauschbetrag ausgeschlossen. Für Vereine gilt: Bezieht ein gemeinnütziger Verein K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz 1. Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Länderkurzübersichten / H. Republik Irland

Rz. 45 Erbstatut: Die Republik Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Dennoch hat sie, gemeinsam mit Dänemark und Großbritannien, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Damit ist Irland, obwohl Mitglied der EU, Drittstaat im Sinne der EuErbVO.[126] Irland folgt dem System der Nachlassspaltung.[127] Die Erbfolge des beweglichen Vermögens (movable property)...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Rz. 1 § 35 regelt die Behandlung von Verlusten, die eine in den neuen Bundesländern ansässige Körperschaft vor der Herstellung der Einheit Deutschlands erlitten hat und nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Wege des Verlustvortrags geltend macht. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingefügt worden und hat den bisherigen § 35 ersetzt. Die bisherige Fassu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 2 KStG

Ausgewählte Literaturhinweise Lohaus, Zur außerbetrieblichen Sphäre der Kap-Ges, StuW 1989, 358; Schuck, Veranlassung und Privatsphäre im KSt-Recht, FR 1992, 537; Thiel/Eversberg, Die Privatsphäre der Kap-Ges – Das Atlantis des Körperschaftsteuerrechts, DStR 1993, 1881; Jost, Außerbetriebliche Sphäre der KapGes, DB 1994, 910; Rüd, Kap-Ges und Liebhaberei, DStR 1994, 1874; Weber-Gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 6a Einkommensermittlung bei voll stpfl UK

1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Durch § 6a wird in Bezug auf UK, die voll stpfl sind, § 6 Abs 5 S 2 und Abs 5afür entspr anwendbar erklärt. Dadurch wird eine Gleichstellung von partiell stpfl mit voll stpfl UK erreicht. 2 Geltungsbereich Tz. 2 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Norm erfasst voll stpfl UK, dh solche, die nicht aufgrund der Überdotierung nach § 5 Abs 1 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gratz/Bühl, Beseitigung der partiellen St-Pflicht einer UK – ein Irrweg?, DB 1996, 1995. (außerdem s unter § 5 Abs 1 Nr 3–4 KStG) 1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 KStG bestimmt, in welchem Umfang die nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG bestehende St-Freiheit überdotierter Pensions-, Sterbe-, Kranken- und UK eingeschr wird. Die Vorschrift, die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Verzicht auf Festsetzung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei einer überdotierten UK-GmbH kommt idR kein Verzicht auf die Festsetzung der KSt gem R 30 KStR 2015 in Betracht, weil die Feststellung der Überdotierung insbes die Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens erfordert, so dass nicht von vornherein erkannt werden kann, ob das Einkommen "offensichtlich" 500 EUR nicht übersteigt (s R 30 Abs 1 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Volle Berücksichtigung der durch die partielle Steuerpflicht ausgelösten Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags

Tz. 31 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die pauschale Einkommensermittlung (s Tz 30), die auf § 6 Abs 1 bzw § 6 Abs 5 S 1 KStG beruht, schließt es uE nicht aus, Aufwendungen, die ausschl den stpfl Teil der Kasse betreffen, dort auch in vollem Umfang zu berücksichtigen. Insbes die durch die partielle St-Pflicht entstehende Belastung mit KSt, SolZ und ggf GewSt ist uE – entgegen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bereits der RFH hat entschieden, dass bf-pflichtige Erwerbsgesellschaften ausschl gewerbl Eink haben; s Urt des RFH v 19.10.1927, RStBl 1928, 6 und s Urt des RFH v 13.03.1928, RStBl 1929, 521. Nach bereits damals vertretener Ansicht des RFH muss das Einkommen jeder Art bei den zur Buchführung verpflichteten Erwerbsgesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2006

3.1 Anwendungsbereich des § 8 Abs 2 KStG 3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berningha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Durch § 6a wird in Bezug auf UK, die voll stpfl sind, § 6 Abs 5 S 2 und Abs 5afür entspr anwendbar erklärt. Dadurch wird eine Gleichstellung von partiell stpfl mit voll stpfl UK erreicht.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Weitere Einzelfragen

6.1 Körperschaftsteuersätze Tz. 37 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung der partiell stpfl Kassen ist seit 2008 folgender KSt-Satz maßgebend: 15 % (s § 23 Abs 1 KStG iVm § 34 Abs. 11a KStG) 6.2 Kein Verzicht auf Festsetzung der Körperschaftsteuer Tz. 38 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei einer überdotierten UK-GmbH kommt idR kein Verzicht auf die Festsetzung der KSt gem R 30...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gratz/Bühl, Beseitigung der partiellen St-Pflicht einer UK – ein Irrweg?, DB 1996, 1995. (außerdem s unter § 5 Abs 1 Nr 3–4 KStG)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Partielle Steuerpflicht bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

2.1 Partielle Steuerpflicht bei Überdotierung (§ 6 Abs 1 KStG) Tz. 2 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 1 KStG regelt die partielle St-Pflicht der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen bei Überdotierung. Übersteigt das Vermögen dieser Kassen am Schluss des Wj, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2005

2.1 Buchführungspflichtige Körperschaften Tz. 7 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 8 Abs 1 KStG ist das Einkommen der Kö ausgehend von der Summe der Eink aus den sieben Einkunftsarten (s § 2 Abs 1 EStG) zu ermitteln. § 8 Abs 2 KStG idF vor dem SEStEG schränkt die Generalverweisung des § 8 Abs 1 KStG dahingehend ein, dass bei Stpfl, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einkommensermittlung bei partieller Steuerpflicht

5.1 Einkunftsarten Tz. 27 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Es gelten folgende Grundsätze: Werden Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 6 Abs 1 KStG bzw UK nach § 6 Abs 5 KStG partiell stpfl, ist das Einkommen nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln (hierzu s § 5 Abs 1 Nr 3 KStG Tz 98–109). Auszugehen ist bei den nach den Vorschriften des HGB buchführungspflichtigen Kassen (Pen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsbereich des § 8 Abs 2 KStG

3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berninghaus (in R/H/N, § 8 KStG Rn 92). Nicht von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sphärenabgrenzung bei Kapitalgesellschaften/Liebhaberei

3.3.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH Tz. 30 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In seiner früheren Rspr zum KStG aF vor Einführung des Anrechnungsverfahrens ging der BFH davon aus, dass eine Kap-Ges auch eine außerbetriebl Sphäre haben kann und dass Aufwendungen diesem außerbetriebl Bereich zugeordnet werden können; zB s Urt des BFH v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 (betr J...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Körperschaftsteuersätze

Tz. 37 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung der partiell stpfl Kassen ist seit 2008 folgender KSt-Satz maßgebend: 15 % (s § 23 Abs 1 KStG iVm § 34 Abs. 11a KStG)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Partielle Steuerpflicht bei Unterstützungskassen (§ 6 Abs 5 KStG)

3.1 Partielle Steuerpflicht bei Überdotierung Tz. 15 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 5 S 1 KStG regelt die partielle St-Pflicht der UK. Diese Kassen werden, wenn ihr Vermögen am Schluss des Wj den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG bezeichneten Betrag, dh das um 25 % erhöhte zulässige Kassenvermögen übersteigt, stpfl, soweit ihr Einkommen anteilig auf das übersteigende Vermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.3 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3 KStG

Tz. 22 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Von § 1 Abs 1 Nr 3 KStG werden Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit erfasst. Auch die Eink dieser Kö sind ohne weitere Prüfung als Eink aus Gew zu behandeln. Nähere Einzelheiten zu diesen Kö s § 1 KStG Tz 37 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsfolgen

Tz. 3 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Durch diese Vorschrift wird § 6 Abs 5 S 2 und Abs 5a KStG für entspr anwendbar erklärt. Die Norm ist damit als reine Rechtsfolgenverweisung ausgestaltet und bezweckt eine Gleichstellung von partiell und voll stpfl UK. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist es folgerichtig, die Vorgaben des § 6 Abs 5 S 2 KStG, einschl der Möglichkeit, einen positive...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung des Einkommens bei nicht nach dem HGB buchführungspflichtigen Körperschaften

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 KStPfl, die nicht nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung verpflichtet sind, konnten Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das müsste uE – entgegen R 32 Abs 1 Nr 1 KStR 2004 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berninghaus (in R/H/N, § 8 KStG Rn 92). Nicht von § 8 Abs 2 KStG betroffen sind da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Geltungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Norm erfasst voll stpfl UK, dh solche, die nicht aufgrund der Überdotierung nach § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG partiell stpfl sind, sondern die wegen Nichterfüllung der StBefreiungsvorschrift in § 5 Abs 1 Nr 3 KStG der vollen Stpfl unterliegen. Sofern UK der vollen StPflicht unterliegen, ist § 6 Abs 5 S 2 (dazu s § 6 KStG Tz 17ff) und Abs 5a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Rückwirkender Wegfall der Steuerpflicht (§ 6 Abs 2 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 2 KStG bestimmt den rückwirkenden Wegfall der nach Abs 1 eingetretenen St-Pflicht, soweit das übersteigende Vermögen innerhalb von 18 Monaten nach dem Schluss des Wj, für das es festgestellt worden ist, mit Zustimmung des Versicherungsaufsichtsamtes in bestimmter Weise verwendet wird. Als Verwendungsmöglichkeiten kommen in Betracht: Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung des § 13 Abs 5 KStG

Tz. 39 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zur Frage der Anwendung des § 13 Abs 5 KStG bei Beginn der partiellen St-Pflicht durch Überdotierung s § 13 KStG Tz 76, Erhöhung der partiellen St-Pflicht aufgrund eines Anstiegs der Überdotierung s § 13 KStG Tz 119ff, Verringerung der partiellen St-Pflicht aufgrund einer Reduzierung der Überdotierung s § 13 KStG Tz 77, 78, Wegfall der partiellen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Dauer der Steuerpflicht

Tz. 23 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ein weiterer Unterschied zur Behandlung der anderen Kassen besteht darin, dass bei den UK die partielle St-Pflicht jeweils nur für ein Jahr besteht. Ob die Voraussetzungen für die partielle St-Pflicht auch weiterhin gegeben sind, kann nach Ablauf jedes Jahres erneut geprüft werden. Eine solche Prüfung ist möglich, weil für die Ermittlung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Beitragsrückerstattungen, Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (§ 6 Abs 4 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 4 KStG bestimmt, dass bei der Ermittlung des Einkommens der Kasse Beitragsrückerstattungen an das Trägerunternehmen – bis auf die nach § 6 Abs 2 KStG zum Abbau des überhöhten Kassenvermögens vorgenommenen Beitragsrückerstattungen – und Zuführungen zu einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit den Leistungsempfängern ein Anspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.2 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 21 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 Nr 2 KStG fallen eingetragene Genossenschaften. Dazu gehören auch Europäische Genossenschaften (SCE = Societas Cooperativa Europaea) iSd VO (EG) Nr 1435/2003 des Rates v 22.07.2003, ABl EG Nr L 207/1 sowie iSd SCE-Ausführungsgesetzes (SCEAG) v 14.08.2006, BGBl I 2006, 1911. Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Einordnung in § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG

Tz. 19 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 2 KStG tritt für solche unbeschr stpfl Kö ein, die unter § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG fallen. Auf das frühere Abgrenzungsmerkmal der Buchführungspflicht kommt es nicht mehr an. Im Einzelnen geht es um folgende Arten von Kö: 3.1.2.1 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 1 KStG Tz. 20 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Abgrenzungsfragen bei anderen Körperschaften

Tz. 23 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Kö, die unter § 1 Abs 1 Nr 4 bis 6 KStG fallen (zB rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine und Stiftungen, Zweckvermögen, Betriebe gew Art) unterliegen seit 2006 nicht mehr dem Regelungsbereich des § 8 Abs 2 KStG. Gew Eink liegen bei diesen Kö deshalb nur vor, wenn und soweit sie die Voraussetzungen eines Gew nach anderen Vorschriften erf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einkommensermittlung bei Körperschaften, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen

Tz. 42 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Kö können Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das muss uE – entgegen R 8.1 Abs 1 Nr KStR 2015 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen einer Pensionskasse an einen Verein zur Altenbetreuung, der von einem ehemali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 KStG bestimmt, in welchem Umfang die nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG bestehende St-Freiheit überdotierter Pensions-, Sterbe-, Kranken- und UK eingeschr wird. Die Vorschrift, die durch das KStRG ohne Änderung aus dem früheren Recht übernommen wurde (s § 4a KStG 1975, der durch das BetrAVG eingeführt worden war), ist nicht als eigenständige Regelun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Dauer der Steuerpflicht (§ 6 Abs 3 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 3 KStG regelt die Dauer der St-Pflicht für die Fälle, in denen die St-Pflicht nicht rückwirkend gem § 6 Abs 2 KStG in Fortfall kommt. Die St-Pflicht erstreckt sich dann nicht nur auf das Jahr, an dessen Schluss die Überdotierung gegeben ist, sondern auch auf die folgenden Jahre, für die der Wert der Deckungsrückstellung nicht versiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Stellungnahme

Tz. 32 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 UE ist der Rspr des BFH zuzustimmen. Zwar ließe der Wortlaut des § 8 Abs 2 KStG ("alle Einkünfte") auch eine andere Auslegung zu. Die vom BFH zusammen getragenen Indizien sind uE jedoch für die gezogene Rechtsfolge ausreichend, dass eine Kap-Ges keine außerbetrieblichen Sphäre hat. Dies gilt unabhängig davon, dass sich die Bezugnahme auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Kein rückwirkender Wegfall der Steuerpflicht

Tz. 22 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu der Regelung für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen (s § 6 Abs 2 KStG) ist für UK kein rückwirkender Wegfall der St-Pflicht vorgesehen. Dafür besteht jedoch die Möglichkeit, die tw St-Pflicht nach § 6 Abs 6 S 2 KStG von vornherein zu vermeiden (s Tz 26).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Einkunftsarten

Tz. 27 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Es gelten folgende Grundsätze: Werden Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 6 Abs 1 KStG bzw UK nach § 6 Abs 5 KStG partiell stpfl, ist das Einkommen nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln (hierzu s § 5 Abs 1 Nr 3 KStG Tz 98–109). Auszugehen ist bei den nach den Vorschriften des HGB buchführungspflichtigen Kassen (Pensionskassen, UK in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.1 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 20 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter § 1 Abs 1 Nr 1 KStG fallen inl und ausl Kap-Ges. Das sind vor allem AG, KGaA, GmbH und Europäische Gesellschaft (SE = "Societas Europaea"; s VO [EG] Nr 2157/2001 des Rates v 08.10.2001, ABl EG Nr L 294/1 v 10.11.2001). Die Aufzählung in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG ist allerdings nicht abschließend. Unter die Vorschrift fallen auch Rechtsformen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften?

Tz. 16 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Antwort auf die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft eine Privatsphäre haben kann, hat sich durch die Neufassung des § 8 Abs 2 KStG nicht verändert. Deshalb Näheres dazu s Tz 30 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Weitere Abgrenzungsfragen

Tz. 41 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In besonderen Grenzfällen kann die Verneinung einer außerbetrieblichen Sphäre bei Kap-Ges negative Folgen im Vergleich zur ESt haben, bei denen eine solche Ebene besteht, der bestimmte Zuflüsse neutral zugeordnet werden können. Während zB Schadensersatzleistungen eines StB wegen ESt keine stlich erfolgswirksamen Erträge darstellen (s Urt des ...mehr