Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Hannovers, Vfg. v. 19.9.1980 – S 1351 - 2 - StH 233, S 1354 - 4 - StO 231, StEK AStG § 10 Nr. 11

Folgender Sachverhalt ist erörtert worden: An einer deutschen Kapitalgesellschaft ist eine schweizerische Zwischengesellschaft (Kapitalgesellschaft) wesentlich beteiligt. An dieser Zwischengesellschaft wiederum ist ein in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtiger wesentlich beteiligt. Die deutsche Kapitalgesellschaft schüttet ihren Gewinn an die schweizerische Zwische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt

Rz. 61 [Autor/Stand] Technische Ermittlung der Zwischeneinkünfte. Während die §§ 7 bis 9 sozusagen die materiellen Voraussetzungen der Zwischeneinkünfte betreffen, regelt § 10 deren technische Ermittlung. Die Bestimmung schlägt die Brücke zwischen den Verhältnissen der ausländischen Zwischengesellschaft und dem einzelnen inländischen Anteilseigner. Die Vorschrift ist jedoch ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen Kapitalgese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Angabepflicht in der Steuererklärung (Abs. 5)

Rz. 88 [Autor/Stand] Angabepflicht in der Steuererklärung. In § 138a Abs. 5 Satz 1 AO werden besondere Erklärungspflichten für alle inländischen Unternehmen, d.h. solche mit Sitz (§ 11 AO) oder Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland statuiert. Ziel dieser Anzeigeverpflichtung ist, dass bereits im Rahmen der Steuererklärung für die Finanzverwaltung offensichtlich wird, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 19.3 Zeilen 72–72a

In Zeile 72 können Einkommensteile mit abweichenden Steuersätzen eingetragen werden. Ebenfalls anzugeben ist die Vorschrift, aus der sich der abweichende Steuersatz ergibt. Möglich sind folgende abweichende Steuersätze: Ausländische Einkünfte mit Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG. Da der Pauschalierungssteuersat...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Auch diese Körperschaften erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und besc...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.10 Zeile 10

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 9 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit nach ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.11 Zeile 11

In dieser Zeile sind die pauschal mit 5 % berücksichtigten nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben zu den in- und ausländischen steuerfreien Vermögensmehrungen i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG zu korrigieren (zur Begründung Zeile 7). Zu erfassen sind die Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG aus Zeile 7 der Anlage FE-K 2 und die Bezüge aus Ausschüttungen der entliehenen Anteile, s...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.5 Zeile 6

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 5 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.6 Zeile 7

In dieser Zeile erfolgt eine Korrektur um die nicht abziehbaren Ausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 KStG. Nach § 8b Abs. 10 Satz 3 KStG ist diese Vorschrift in den Fällen der Wertpapierleihe nicht anzuwenden, d.h., es erfolgt keine Hinzurechnung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Da diese Hinzurechnung nach dem Aufbau der Vordrucke jedoch automatisch erfolgt (Zei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 19.4 Zeile 73

Diese Zeile enthält die Erhöhung der Körperschaftsteuer, die sich ergibt, wenn eine Gewinnausschüttung die Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 KStG, im Fall des Übergangs des Vermögens nach § 40 Abs. 3 KStG a. F., in den Fällen der §§ 9, 10 UmwStG a. F. oder 16 UmwStG oder im Fall der Liquidation nach § 40 KStG auslöst.[1] Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Summe ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.5 Zeile 24

Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ist weiter zu verringern um Einkommensteile, die an sich bei dem Organträger entstanden sind, die aber der Organgesellschaft zur Versteuerung zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen,[1] die der Organträger für Wirtschaftsjahre, die im laufenden Vz steuerlich erfasst werden, an außenstehende Gesellschafter de...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Rechtsfähigkeit

Der Begriff der Rechtsfähigkeit findet sich nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht (sog. Steuerfähigkeit). Allerdings kommt dem Begriff in beiden Rechtsgebieten völlig unterschiedliche Bedeutung zu. Während das Zivilrecht danach fragt, ob die betreffende Person Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann, also danach gefragt wird, wer Rechtssubjekt ist, fragt ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit

Leitsatz Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei. Normenkette § 5 Abs. 1 Nr. 9, § ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sparer-Pauschbetrag

Stand: EL 111 – ET: 05/2019 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist ein Sparer-Pauschbetrag gesetzlich geregelt (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 10). Er beträgt 801 EUR und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 1 602 EUR. Der Abzug der tatsächlich anfallenden Werbungskosten wird aber durch diesen Sparer-Pauschbetrag ausgeschlossen. Für Vereine gilt: Bezieht ein gemeinnütziger Verein K...mehr

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Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz 1. Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Rz. 1 § 35 regelt die Behandlung von Verlusten, die eine in den neuen Bundesländern ansässige Körperschaft vor der Herstellung der Einheit Deutschlands erlitten hat und nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Wege des Verlustvortrags geltend macht. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingefügt worden und hat den bisherigen § 35 ersetzt. Die bisherige Fassu...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 2 KStG

Ausgewählte Literaturhinweise Lohaus, Zur außerbetrieblichen Sphäre der Kap-Ges, StuW 1989, 358; Schuck, Veranlassung und Privatsphäre im KSt-Recht, FR 1992, 537; Thiel/Eversberg, Die Privatsphäre der Kap-Ges – Das Atlantis des Körperschaftsteuerrechts, DStR 1993, 1881; Jost, Außerbetriebliche Sphäre der KapGes, DB 1994, 910; Rüd, Kap-Ges und Liebhaberei, DStR 1994, 1874; Weber-Gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 6a Einkommensermittlung bei voll stpfl UK

1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Durch § 6a wird in Bezug auf UK, die voll stpfl sind, § 6 Abs 5 S 2 und Abs 5afür entspr anwendbar erklärt. Dadurch wird eine Gleichstellung von partiell stpfl mit voll stpfl UK erreicht. 2 Geltungsbereich Tz. 2 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Norm erfasst voll stpfl UK, dh solche, die nicht aufgrund der Überdotierung nach § 5 Abs 1 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gratz/Bühl, Beseitigung der partiellen St-Pflicht einer UK – ein Irrweg?, DB 1996, 1995. (außerdem s unter § 5 Abs 1 Nr 3–4 KStG) 1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 KStG bestimmt, in welchem Umfang die nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG bestehende St-Freiheit überdotierter Pensions-, Sterbe-, Kranken- und UK eingeschr wird. Die Vorschrift, die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Verzicht auf Festsetzung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei einer überdotierten UK-GmbH kommt idR kein Verzicht auf die Festsetzung der KSt gem R 30 KStR 2015 in Betracht, weil die Feststellung der Überdotierung insbes die Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens erfordert, so dass nicht von vornherein erkannt werden kann, ob das Einkommen "offensichtlich" 500 EUR nicht übersteigt (s R 30 Abs 1 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Volle Berücksichtigung der durch die partielle Steuerpflicht ausgelösten Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags

Tz. 31 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die pauschale Einkommensermittlung (s Tz 30), die auf § 6 Abs 1 bzw § 6 Abs 5 S 1 KStG beruht, schließt es uE nicht aus, Aufwendungen, die ausschl den stpfl Teil der Kasse betreffen, dort auch in vollem Umfang zu berücksichtigen. Insbes die durch die partielle St-Pflicht entstehende Belastung mit KSt, SolZ und ggf GewSt ist uE – entgegen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bereits der RFH hat entschieden, dass bf-pflichtige Erwerbsgesellschaften ausschl gewerbl Eink haben; s Urt des RFH v 19.10.1927, RStBl 1928, 6 und s Urt des RFH v 13.03.1928, RStBl 1929, 521. Nach bereits damals vertretener Ansicht des RFH muss das Einkommen jeder Art bei den zur Buchführung verpflichteten Erwerbsgesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2006

3.1 Anwendungsbereich des § 8 Abs 2 KStG 3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berningha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Durch § 6a wird in Bezug auf UK, die voll stpfl sind, § 6 Abs 5 S 2 und Abs 5afür entspr anwendbar erklärt. Dadurch wird eine Gleichstellung von partiell stpfl mit voll stpfl UK erreicht.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Weitere Einzelfragen

6.1 Körperschaftsteuersätze Tz. 37 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung der partiell stpfl Kassen ist seit 2008 folgender KSt-Satz maßgebend: 15 % (s § 23 Abs 1 KStG iVm § 34 Abs. 11a KStG) 6.2 Kein Verzicht auf Festsetzung der Körperschaftsteuer Tz. 38 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei einer überdotierten UK-GmbH kommt idR kein Verzicht auf die Festsetzung der KSt gem R 30...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gratz/Bühl, Beseitigung der partiellen St-Pflicht einer UK – ein Irrweg?, DB 1996, 1995. (außerdem s unter § 5 Abs 1 Nr 3–4 KStG)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Partielle Steuerpflicht bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

2.1 Partielle Steuerpflicht bei Überdotierung (§ 6 Abs 1 KStG) Tz. 2 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 1 KStG regelt die partielle St-Pflicht der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen bei Überdotierung. Übersteigt das Vermögen dieser Kassen am Schluss des Wj, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2005

2.1 Buchführungspflichtige Körperschaften Tz. 7 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 8 Abs 1 KStG ist das Einkommen der Kö ausgehend von der Summe der Eink aus den sieben Einkunftsarten (s § 2 Abs 1 EStG) zu ermitteln. § 8 Abs 2 KStG idF vor dem SEStEG schränkt die Generalverweisung des § 8 Abs 1 KStG dahingehend ein, dass bei Stpfl, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsbereich des § 8 Abs 2 KStG

3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berninghaus (in R/H/N, § 8 KStG Rn 92). Nicht von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sphärenabgrenzung bei Kapitalgesellschaften/Liebhaberei

3.3.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH Tz. 30 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In seiner früheren Rspr zum KStG aF vor Einführung des Anrechnungsverfahrens ging der BFH davon aus, dass eine Kap-Ges auch eine außerbetriebl Sphäre haben kann und dass Aufwendungen diesem außerbetriebl Bereich zugeordnet werden können; zB s Urt des BFH v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 (betr J...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Körperschaftsteuersätze

Tz. 37 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung der partiell stpfl Kassen ist seit 2008 folgender KSt-Satz maßgebend: 15 % (s § 23 Abs 1 KStG iVm § 34 Abs. 11a KStG)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Partielle Steuerpflicht bei Unterstützungskassen (§ 6 Abs 5 KStG)

3.1 Partielle Steuerpflicht bei Überdotierung Tz. 15 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 Abs 5 S 1 KStG regelt die partielle St-Pflicht der UK. Diese Kassen werden, wenn ihr Vermögen am Schluss des Wj den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG bezeichneten Betrag, dh das um 25 % erhöhte zulässige Kassenvermögen übersteigt, stpfl, soweit ihr Einkommen anteilig auf das übersteigende Vermöge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einkommensermittlung bei partieller Steuerpflicht

5.1 Einkunftsarten Tz. 27 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Es gelten folgende Grundsätze: Werden Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 6 Abs 1 KStG bzw UK nach § 6 Abs 5 KStG partiell stpfl, ist das Einkommen nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln (hierzu s § 5 Abs 1 Nr 3 KStG Tz 98–109). Auszugehen ist bei den nach den Vorschriften des HGB buchführungspflichtigen Kassen (Pen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.3 Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3 KStG

Tz. 22 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Von § 1 Abs 1 Nr 3 KStG werden Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit erfasst. Auch die Eink dieser Kö sind ohne weitere Prüfung als Eink aus Gew zu behandeln. Nähere Einzelheiten zu diesen Kö s § 1 KStG Tz 37 ff.mehr