Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Verhältnis zu § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst f cc) EStG

Tz. 9a Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Durch das Gesetz zur Bekämpfung schädlicher St-Praktiken und der St-Hinterziehung (St-HBekG) ist in § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst f cc) EStG eine Ermächtigungsnorm eingefügt worden, wonach das Teil-Eink-Verfahren bei Einnahmen aus Beteiligungen an Gesellschaften, deren Sitz oder Geschäftsleitung sich in einem Staat befindet, mit dem ein Auskunftsaus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Ausnahme zu § 3 Nr 40 S 1 Buchst a und b EStG

Tz. 111 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 3 EStG aF regelt eine Ausnahme für Einnahmen iSdmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.2 Veräußerungsvorgänge iSd § 16 Abs 1 EStG

Tz. 48 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 1 Buchst b S 1 EStG erfasst mit der Nennung des § 16 Abs 2 EStG jede Beteiligungsübertragung iR eines unter § 16 Abs 1 EStG fallenden Veräußerungsvorgangs, dh neben der Veräußerung des gesamten Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines MU-Anteils auch die Veräußerung einer 100%igen Kap-Beteiligung, die Veräußerung einbringungsgebore...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2.5 Ansatz des Teilwerts nach § 6 Abs 5 S 4ff EStG

Tz. 33 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ungeklärt erscheint, ob, wenn ein Stpfl eine Beteiligung an einer Kö nach § 6 Abs 5 S 1ff EStG in ein anderes BV oder in das BV einer MU-Schaft überführt und nach § 6 Abs 5 S 4ff EStG (rückwirkend) der Tw anzusetzen ist, ein dadurch entstehender Gewinn dem Teil-/Halb-Eink-Verfahren unterliegt. Insoweit als die Übertragung gegen Gewährung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.4 Keine Nennung von Wertaufholungsgewinnen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG

Tz. 54 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Während Buchst a S 2 des § 3 Nr 40 S 1 EStG einen Gewinn aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen insoweit vom Teil-/Halb-Eink-Verfahren ausnimmt und der vollen Besteuerung unterwirft, als in früheren Jahren eine stwirksame Tw-Abschr vorgenommen und diese nicht durch eine stpfl Wertaufholung wieder ausgeglichen worden ist (dazu s Tz 38 ff), ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2.8 Auflösung der Körperschaft, Kapitalherabsetzung

Tz. 36 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ebenfalls nur der Teil-/Halb-Eink-Besteuerung unterliegen Einnahmen, die dem AE anlässlich der Auflösung der Kö oder der Herabsetzung von deren Nenn-Kap zufließen. Wegen der Zuordnung der Liquidationsraten bei im PV gehaltenen Anteilen zu den Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 2 oder des § 17 Abs 4 EStG, s § 20 EStG Tz 171 und s § 17 EStG Tz 485 ff. Zu b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Einbringungsgeborene Anteile, die auf Grund einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 oder § 23 Abs 4 UmwStG aF erworben worden sind (§ 3 Nr 40 S 4 Buchst b EStG aF)

8.4.3.1 Allgemeines Tz. 146 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 4 Buchst b EStG aF gilt S 3 (Ausnahme von dem Teil-/Halb-Eink-Verfahren) nicht (dh es gilt wieder das Teil-/Halb-Eink-Verfahren), wenn die Anteile auf Grund einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 oder § 23 Abs 4 UmwStG aF erworben worden sind und nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG

Tz. 75 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Das StSenkG hat mit § 20 Abs 1 Nr 9 EStG einen neuen Einnahmetatbestand eingeführt. Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nrn 3–5 KStG, das sind stellen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Wegfall der Eigenschaft "Anteil iSd § 3 Nr 40 S 3 EStG aF" durch Umwandlung?

Tz. 158 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Es stellt sich die Frage, ob bei im BV gehaltenen einbringungsgeborenen Anteilen iRd Verschmelzung einer Schw-Kap-Ges auf eine andere Schw-Kap-Ges (sog sidestep-merger) die Eigenschaft "Anteil iSd § 3 Nr 40 S 3 EStG aF" im Nachhinein wegen des verschmelzungsbedingten Untergangs der Anteile an der übertragenden Kap-Ges wegfallen kann. Hierzu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.3 40%ige/hälftige Befreiung des Veräußerungspreises, soweit er auf die .... entfällt

Tz. 55 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils ist der Gesamtkaufpreis in den auf die Beteiligung entfallenden Anteil und in den auf die übrigen WG entfallenden Anteil aufzuteilen. Dabei sind die Interessen von Veräußerer und Erwerber gegensätzlich, da für den Veräußerer ein auf die Beteiligung entfallender hoher VG stlich v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verfahrensfragen bei Personengesellschaften

Tz. 13 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Fallen Dividendenerträge und Erlöse aus der Veräußerung einer Kap-Beteiligung bei einer Pers-Ges an, an der (entweder zu 100 % oder anteilig, dh neben Kö iSd § 8b KStG) natürliche Personen beteiligt sind, ist die Vorgehensweise der Fin-Verw für den Stpfl sehr verwirrend. Für den Bereich der Organschaft regelt § 15 S 1 Nr 2 KStG in einer vergle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4.3 Gewährung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen einer nahe stehenden Person erhöht hat (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 3 EStG)

Tz. 81 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 3 EStG ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG nicht anzuwenden, soweit die vGA das Einkommen einer dem Stpfl nahe stehenden Person erhöht hat und § 32a KStG auf die Veranlagung dieser nahe stehenden Person nicht anzuwenden ist. Nach der in S 3 des § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG geregelten Rückausnahme ist die 40%ige/häl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens bei einer KGaA

Tz. 22 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Da eine KGaA nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG ein eigenständiges KSt-Subjekt ist, unterliegt das von ihr zu versteuernde Einkommen der 15%igen (bis VZ 2007: 25%igen) KSt. Soweit es als Dividende an die Kommanditaktionäre ausgekehrt wird, werden die Auskehrungen bei diesen nach den Grundsätzen des Teil-/Halb-Eink-Verfahrens besteuert. Wegen der ab dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2.6 Übernahmegewinn nach § 4 Abs 7 UmwStG

Tz. 34 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 4 Abs 7 S 2 UmwStG ist auf einen Übernahmegewinn, der iRd Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges bzw auf einen Einzelunternehmer oder iRd Formwechsels einer Kö in eine Pers-Ges entsteht, § 3 Nr 40 EStG insoweit anzuwenden als er nicht auf Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen entfällt. Da der Übernahmegewinn auf der Ebene der Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Aufhebung des § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG durch das SEStEG

Tz. 98 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG aF enthielt eine Ausnahme von der Anwendung der Halb-Eink-Besteuerung, die die missbräuchliche Inanspruchnahme des § 3 Nr 40 EStG verhindern sollte. Bestimmte einbringungsgeborene Anteile konnten hiernach innerhalb einer siebenjährigen Behaltefrist nicht hälftig stfrei veräußert werden. Wegen Einzelheiten s Tz 100 ff....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bis zum Veranlagungszeitraum 2008: Entsprechende Anwendung bei Erfassung im Rahmen einer anderen Einkunftsart (§ 3 Nr 40 S 2 EStG aF)

Tz. 93 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 2 EStG idF vor der Änderung durch das URefG 2008 gilt die hälftige St-Freistellung auch, wenn die in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d–h EStG genannten Bezüge bzw Einnahmen gem § 20 Abs 3 EStG aF den Eink aus L + F, aus Gew, aus selbstständiger Arbeit oder aus V + V zuzurechnen sind.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14 Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst i EStG)

Tz. 89 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst i EStG ist 40 %/die Hälfte der Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG stbefreit, soweit diese von einer nicht stbefreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse stammen. Im Anrechnungsverfahren warenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Erstmalige Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen (§ 52 Abs 4b S 1 Nr 2 EStG)

Tz. 165 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 52 Abs 4b S 1 Nr 2 EStG ist das Halb-Eink-Verfahren erstmals anzuwenden auf Veräußerungserlöse iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst a, b, c und j EStG nach Ablauf des ersten Wj der Kö (an der die Anteile bestehen), für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. Ebenso wie die Dividendenbesteuerung ist damit auch die VG-Besteuerung bei K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.4 40%ige/hälftige Steuerbefreiung des Veräußerungspreises auch für einen Aufgabeerlös (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst b S 2 EStG)

Tz. 56 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst b S 2 EStG ist S 1 in den Fällen des § 16 Abs 3 EStG entspr anzuwenden. Dh bei der Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs, MU-Anteils oder eines Anteils des phG einer KGaA ist der Aufgabeerlös insoweit zu 40 % bzw hälftig stfrei, als er auf einen Anteil an einer Kö usw entfällt (bei Anteilsveräußerung iRd Betriebsaufga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 4 EStG aF gilt § 3 Nr 40 S 3 EStG aF nicht, dh die Einnahmen sind doch zu 40 %/zur Hälfte stfrei,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 5 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die auf Dividenden nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d und e EStG erhobene KapSt (s § 43 Abs 1 S 3 EStG) kann iRd Veranlagung in voller Höhe angerechnet werden (s § 36 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG). Bei beschr stpfl AE ist die ESt idR durch den KapSt-Abzug abgegolten (s § 50 Abs 5 S 1 EStG, Ausnahme: Die Dividenden sind BE eines inl Betriebs, § 50 Abs 5 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilen

Tz. 23 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 1 EStG sind 40 % (bis VZ 2008: 50 %) der BV-Mehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung oder der Entnahme von Anteilen an Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen stfrei, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören. Etwas anderes gilt in den in § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.1 Steuerfreie Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung (§ 3 Nr 40 S 4 Buchst a HS 1 EStG aF)

Tz. 130 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 4 Buchst a EStG aF gilt S 3 (Ausnahme von der Teil-/Halb-Eink-Besteuerung) nicht, dh es gilt doch wieder die Grundregel (Teil-/Halb-Eink-Verfahren), wenn der in § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder b EStG aF bezeichnete Vorgang (Anteilsveräußerung, veräußerungsgleiche Tatbestände) später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen

Tz. 147 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Kap-Beteiligungen, deren Erwerb auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF zurückzuführen ist, können grds ohne Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist zu 40 %/zur Hälfte stfrei veräußert werden, vorausgesetzt, sie gehen nicht (un-)mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1 bis 3 UmwStG aF innerhalb der Siebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 112 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF entstehen insbes durch ( s § 21 UmwStG [vor SEStEG] Tz 15 ):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5 Keine Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens bei vorangegangenen Abzügen nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 3 EStG)

Tz. 43 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 2 EStG ( s Tz 38 ff) war bis zu der Anfügung des § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 3 EStG durch das SEStEG lückenhaft, da er nur die Fälle erfasste, in denen der Bw der Beteiligung auf Grund einer Tw-Abschr niedriger als die AK der Beteiligung war. § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 2 EStG hätte auch den Fall erfassen müssen, in dem de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.4 Einbringungsgeborene Anteile, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 1 oder nach § 23 Abs 1 bis 3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen

Tz. 153 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Kap-Beteiligungen, deren Erwerb auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 oder § 23 Abs 4 UmwStG aF zurückzuführen ist, die aber unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1 bis 3 UmwStG aF beruhen, fallen nach § 3 Nr 40 S 4 Buchst b HS 2 EStG aF nicht unter die Rückausnahme des § 3 Nr 40 S 4 Buchst b HS ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Unter die Teil-/Halb-Eink-Besteuerung nach § 3 Nr 40 EStG fallen im Einzelnenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Antragsversteuerung nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist (§ 3 Nr 40 S 4 Buchst a HS 2 EStG aF)

Tz. 145 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 4 Buchst a HS 2 EStG aF, der durch das UntStFG angefügt worden ist, ist § 3 Nr 40 S 4 Buchst a HS 1 EStG aF nicht anzuwenden, wenn innerhalb der Siebenjahresfrist ein Antrag auf Versteuerung nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG aF gestellt worden ist. Strahl (KÖSDI 2002, 13 164, 13 165) sieht hierin eine Regelung, nach der im Ansc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 8 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei der Beantwortung der Frage, ob die 40%ige/hälftige St-Befreiung nach § 3 Nr 40 EStG auf die Ermittlung des Gewerbeertrags durchschlägt, muss differenziert werden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 67 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG stellt die lfd Einnahmen aus einer Kö zu 40 %/zur Hälfte stfrei. Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbes die Dividenden aus Kap-Beteiligungen, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Dividenden von einer inl oder von einer ausl Kö stammen. Unter § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG fallen insbes oGA, zu denen auch die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 EStG ist eine der zentralen Vorschriften des Teil- (bis VZ 2008: Halb-)Eink-Verfahrens. Um die Realisierung der auf der Ebene der Kö vorhandenen Reserven auf der Ebene des AE stlich gleich hoch zu belasten, stellt § 3 Nr 40 EStG bei natürlichen Personen als AE sowohl Dividendenzahlungen und sonstige Leistungen (wegen der Einschränkun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Allgemeines

Tz. 100 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ergänzend zu der in § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 2 und 3 EStG geregelten Ausnahme von der Teil-/Halb-Eink-Besteuerung, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw eine Rücklage stwirksam übertragen worden ist ( s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Keine Geltung der Teil-/Halbeinkünftebesteuerung für den kurzfristigen Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleister (§ 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG)

Tz. 159 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der im StSenkG zunächst enthaltene § 3 Nr 40 S 5 EStG, wonach für Anteilsveräußerungen innerhalb einer Ein-Jahresfrist das Halb-Eink-Verfahren nicht gilt, ist durch das Gesetz zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 28) mit rückwirkender Kraft durch neue S 5 und 6 (heute S 3 und 4) ersetzt worden. Bedeutung hat § 3 Nr 40 S 5 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.2 Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 74 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist der AE eine natürliche Person und hält ermehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Das bis VZ 2008 geltende sog Halb-Eink-Verfahren findet auf lfd Erträge sowie auf Erträge aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen grds Anwendung, soweit Empfänger der Erträge unbeschr stpfl natürliche Personen oder Pers-Ges (soweit deren MU natürliche Personen sind) sind. Ab dem VZ 2009 gilt das sog Teil-Eink-Verfahren. Im Teil-Eink-Verfahre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 3 EStG aF ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst a und b EStG auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Einnahmen aus Realisationstatbeständen iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst a und b EStG aF (hierzu s Tz 23 ff) sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl. Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Anwendung des § 3 Nr 40 EStG auf Anteile an einem Investmentfonds

Tz. 19 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Vor Inkrafttreten des InvStG enthielt § 40a KAGG Sonderregelungen für die Anwendbarkeit des § 3 Nr 40 EStG auf Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilsscheinen an einem inl Wertpapier-Sondervermögen :mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.15 Veräußerungspreis iSd § 23 Abs 3 EStG aF (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst j EStG aF)

Tz. 90 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst j EStG aF bezieht sich die hälftige St-Freistellung auch auf den Veräußerungspreis iSd § 23 Abs 3 EStG aF aus privaten Veräußerungsgeschäften. Betroffen ist der Veräußerungspreis von Anteilen an Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen bei dem Empfänger zu Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehör...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Ab dem Veranlagungszeitraum 2009: Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Einkünften iSd § 20 EStG nur auf im Betriebsvermögen gehaltene Anteile (§ 3 Nr 40 S 2 EStG)

Tz. 94 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 2 EStG idF des URefG 2008 ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst d bis h EStG nur iVm § 20 Abs 8 EStG anzuwenden. Bisher regelte § 3 Nr 40 S 2 EStG, dass die hälftige St-Freistellung nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d bis h EStG auch dann gilt, wenn es sich nicht um Eink aus KapV, sondern um Gewinn-Eink bzw um Eink aus V + V handelte (s Tz 93). N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.3 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 50 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Da nach § 21 Abs 1 S 1 UmwStG aF der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile grds als VG iSd § 16 EStG gilt, wird uE der Veräußerungspreis gem § 3 Nr 40 S 1 EStG (vorbehaltlich § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG aF, dazu s Tz 56 ff) zu 40 %/hälftig stfrei gestellt, und zwar unabhängig davon, ob die einbringungsgeborenen Anteile im BV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2.4 Überführung von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte

Tz. 32 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Intemann (in H/H/R, § 3 Nr 40 EStG Rn 57) untersucht die Anwendung des § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG für den Fall der Überführung von Anteilen an einer Kö von einem inl Stammhaus in dessen ausl BetrSt vor Inkrafttreten des SEStEG . Die Fin-Verw vertrat die Auff, dass die Besteuerung der in dem überführten WG enthaltenen stillen Reserven dann ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4 Keine Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens bei vorangegangener steuerwirksamer Teilwertabschreibung (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 2 EStG)

Tz. 38 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 2 EStG gilt die Teil-/Halb-Befreiung der BV-Mehrungen oder Einnahmen nicht, soweit der Ansatz des niedrigeren Tw in vollem Umfang zu einer Gewinnminderung geführt hat und diese Gewinnminderung nicht durch eine stpfl Wertaufholung ausgeglichen worden ist. Bei ungemilderter stlicher Auswirkung der Wertminderung in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Erstmalige Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Gewinnausschüttungen (§ 52 Abs 4b S 1 Nr 1 EStG)

Tz. 162 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 52 Abs 4b S 1 Nr 1 EStG ist das Halb-Eink-Verfahren erstmals auf GA und auf die übrigen in § 3 Nr 40 EStG genannten Erträge iSd § 20 EStG anzuwenden, auf die bei der ausschüttenden Kö der Vierte Teil des KStG 1999 nicht mehr anzuwenden ist. Eine vergleichbare Regelung, dort zur erstmaligen Anwendung des § 8b Abs 1 KStG, findet sich in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Tarifermäßigung nach § 34 EStG

Tz. 125 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 21) ist in den Fällen, in denen die Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile voll stpfl ist, die Tarifermäßigung des § 34 Abs 1 oder 3 EStG nach allgemeinen Grundsätzen zu gewähren. Bis zum Inkrafttreten des StSenkG war die Gewährung der Tarifermäßigung ausdrückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Verhältnis zu § 6b EStG

Tz. 9 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 EStG muss schließlich im Zusammenhang mit dem durch das UntStFG eingeführten § 6b Abs 10 EStG gesehen werden. Danach können Stpfl, die keine Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen sind, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bis zu 500 000 EURmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.4.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG)

Tz. 77 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG ist die 40%ige/hälftige St-Freistellung für die Bezüge nur zu gewähren, soweit sie das Einkommen der leistenden Kö nicht gemindert haben. Somit ist die tw St-Freistellung nach der Änderung des § 3 Nr 40d S 1 Buchst 2 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG bei allen Bezügen iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 1 EStG von d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

van Lishaut, Der kleine Aktionär in der großen UntStRef, FR 1999, 938; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000 Beil 10; Kulemann/Harle, Das Anrechnungsverfahren aus der Sicht des AE, StStud 2000, 531; Maier/D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst e EStG)

Tz. 84 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst e EStG unterliegen auch Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG der 40%igen/hälftigen St-Befreiung. Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG sind bis zum VZ 2006 solche, die nach der Auflösung einer unbeschr stpfl Kö oder Pers-Vereinigung oder auf Grund einer Kap-Herabsetzung anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nenn-Kap oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 EStG (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG)

Tz. 60 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach dem Buchst c des § 3 Nr 40 S 1 EStG ist 40 %/die Hälfte des Veräußerungspreises oder des gW iSd § 17 Abs 2 EStG stfrei; in den Fällen der Auflösung der Kap-Ges oder der Kap-Herabsetzung (s § 17 Abs 4 EStG) gilt Entspr. Wegen der Frage, ob von der Regelung neben den Anteilen an Kap-Ges auch Anwartschaften auf solche Anteile erfasst werden...mehr