Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven auf welcher Ebene?

Tz. 19 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Dazu s § 11 UmwStG (SEStEG) Tz 21 und 22. Tz. 20 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Braun/Trost, Neue FG-Rspr zum Maßgeblichkeitsgrundsatz bei Verschmelzungen – Auswirkungen auf Nutzung von Verlustvorträgen, DStR 2004, 1862; Kußmaul/Richter, Die Behandlung von Verschmelzungsdifferenzbeträgen nach UmwG und UmwStG, GmbHR 2004, 701; Schmitt, Das Ansatz- und Bewertungswahlrecht des übertragenden Rechtsträgers nach § 3 S 1 und § 11 Abs 1 UmwStG, DStZ 2004, 825; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Buchwertfortführung, soweit . . .

Tz. 12 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Beide in § 11 Abs 1 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen für die Bw-Fortführung führen bei anteiligem Nichtvorliegen nicht dazu, dass insges eine Bw-Fortführung nicht möglich ist. Das UmwStG beschränkt vielmehr die Aufdeckung der stillen Reserven auf den Teil des übergehenden BV, für den die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. GlA S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundsätzliches

Tz. 13 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 11 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw-Ansatz nur, soweit sichergestellt ist, dass die in dem übergehenden Vermögen enthaltenen stillen Reserven später bei der übernehmenden Kö der KSt unterliegen. Andernfalls ist der Tw anzusetzen. Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei einer Verschmelzung von einer unbeschr stpfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gegenleistung in Gesellschaftsrechten

Tz. 22 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Eine Bw-Fortführung ist nach § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG zulässig, wenn die (von der Übernehmerin gewährte) Gegenleistung in Anteilen bzw Mitgliedschaftsrechten besteht. Wegen Einzelheiten s § 11 UmwStG (SEStEG) Tz 34, 35.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Ausländisches Betriebsvermögen der Übertragerin

Tz. 17 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Die Sicherstellung der Besteuerung ist nur für diejenigen stillen Reserven Voraussetzung für eine stneutrale Verschmelzung, die bereits vor der Verschmelzung in Deutschland stverhaftet waren (s Schaumburg in FR 1995, 219). Unterliegen die stillen Reserven in den übergehenden WG deshalb nicht der deutschen Besteuerung, weil sie zu einer ausl Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 44 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 4 UmwStG (vor SEStEG) Tz 82 ff erläuterte Problem der Umqualifizierung von GA in Entnahmen nicht, denn sowohl die Übertragerin als auch die Übernehmerin unterliegen dem kstlichen Anrechnungsverfahren. Bei den unter die §§ 11–13 UmwStG fallenden Verschmelzungen reduziert sich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Buch-, Zwischen- oder Teilwertansatz

Tz. 3 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Soweit billigt § 11 Abs 1 UmwStG der Übertragerin ein Wahlrecht zur Nichtaufdeckung und Nichtbesteuerung der stillen Reserv...mehr

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ZErb 12/2010, Besteuerung d... / 3. Allgemeine Gesichtspunkte und konkrete Handlungsempfehlungen für eine Reform der Personengesellschaftsbesteuerung

Nach Prinz schaffe das Transparenzprinzip zwar Probleme. So sei es nicht sinnvoll, dass einerseits im Rahmen von § 10 a GewStG bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft die mittlere Personengesellschaft eine Abschirmwirkung entfalte, andererseits aber bei Körperschaften in mehrstufigen Strukturen über § 8 c KStG Transparenz bestehe. Es stelle sich auch die Frage, ob die...mehr

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ZErb 12/2010, Besteuerung d... / Einführung

Weitere Komplizierungen brachte die Unternehmensteuerreform 2008, durch die für Personenunternehmer als Ausgleich für die Tarifsenkung bei der Körperschaftsteuer ein besonderer Steuersatz für thesaurierte Gewinne (§ 34 a EStG) geschaffen wurde. Mittlerweile konnte die Praxis erste Erfahrungen mit dieser Thesaurierungsbegünstigung sammeln. Bei hohen Gewinnen und langfristiger...mehr

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ZErb 12/2010, Besteuerung d... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Eigenthaler [12] wies darauf hin, dass die Verwaltung täglich Anträge auf verbindliche Auskünfte zu Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften erhalte. Deren Bearbeitung binde Ressourcen in Finanzverwaltung und bei Beratern. Zudem sei ihre Erteilung seit einigen Jahren nicht mehr kostenlos. Er fragte Prof. Dr. Hennrichs, welche Widerstände er gegen sein Konzept erwarte...mehr

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ZErb 10/2010, zentUma Unternehmensnachfolgetag an der Universität Mannheim

Am 16. April 2010 veranstaltete das Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma e.V.) unter der Leitung von Prof. Dr. Carsten Schäfer den 6. Unternehmensnachfolgetag, eine jährlich stattfindende Fachtagung. Wie üblich standen aktuelle Themen aus dem Bereich der Unternehmensnachfolge auf der Agenda, etwa zum Erbschaftsteuer-, Gesellschafts-, Pflicht...mehr

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Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution

Leitsatz Eine in der EU oder dem EWR ansässige gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG kann ­unabhängig von einer inländischen Steuerpflicht Stipendien vergeben, die nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sind. Normenkette § 3 Nr. 44 EStG, Art. 63 AEUV, Art. 56 EG Sachverhalt Die Klägerin ist Ärztin. Im Jahr 2000 bewilligte ihr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, EStG § 36e EStG Vergütung des Körperschaftssteuer-Erhöhungsbetrags an beschränkt Einkommensteuerpflichtige

Stand: EL 69 – ET: 07/2010 Gesetzestext öffnen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, EStG § 36a EStG Ausschluss der Anrechnung von Körperschaftsteuer in Sonderfällen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, EStG § 20 EStG

Stand: EL 69 – ET: 07/2010 Gesetzestext öffnen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, EStG § 50c EStG Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, EStG § 36 EStG Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

Stand: EL 69 – ET: 07/2010 Gesetzestext öffnen.mehr

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Wettkampfmäßiges Betreiben von Drehstangen-Tischfußball als gemeinnützige Sportart

Leitsatz Eine Körperschaft ist von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient. Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO erfordert dies eine selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellen, geistigen oder sittlichen Gebiet. Sachverhalt Geklagt hatte ein Berufsverband für den organisierten Tischfußball, dessen satzungsmäßiger Z...mehr

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AGS 03/2010, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten, soweit hier noch von Interesse, um das Honorar, das der klagende Rechtsanwalt für die Verteidigung des Beklagten in einem vor dem Schöffengericht geführten Strafverfahren verlangt. Der Beklagte war angeklagt, als Geschäftsführer einer GmbH gemeinschaftlich handelnd mit seinem gesondert verfolgten Mitgeschäftsführer in 46 Fällen Sozialversicherungsbeitr...mehr

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AGS 03/2010, Unwirksamkeit ... / Aus den Gründen

Der noch nicht rechtskräftig entschiedene Teil des Rechtsmittels (Strafverteidigerhonorar) ist teilweise begründet. Der Beklagte schuldet dem Kläger insoweit nur noch 9.170,94 EUR nebst Zinsen. II. Der Auffassung des Klägers, die Überprüfung der Honorarvereinbarung sei dem Senat aufgrund des Revisionsurteils v. 19.5.2009 generell entzogen, ist nicht zu folgen. Denn dieses Ur...mehr

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Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren gleichheitswidrig

Leitsatz Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuer-Minderungspotenzial führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte. Sachverh...mehr

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Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren gleichheitswidrig

Leitsatz Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halb-einkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuer-Minderungspotenzial führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte. Sachver...mehr

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Die Zahlungsverjährungsfrist beginnt mit Bekanntgabe der Steuerfestsetzung – Ermessen bei der Änderung einer Anrechnungsverfügung

Leitsatz 1. Die Änderung einer durch arglistige Täuschung eines fremden Dritten zugunsten des Steuerschuldners erwirkten Anrechnungsverfügung ist zulässig. Sie setzt jedoch eine Abwägung widerstreitender Gesichtspunkte voraus und verlangt eine diesbezügliche Ermessensentscheidung des FA. 2. Durch die Bekanntgabe der Steuerfestsetzung wird die Frist für die Zahlungsverjährung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) Vor § 20 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Verkehrsteuern bei Umwandlungsvorgängen, GmbHR 1998, 349; Crezelius, Überlegungen zu einem Allgemeinen Teil des UmwSt-Rechts, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung storientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 15 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine unbeschr stpfl Kap-Ges kommt es auf Grund der Werteverknüpfungen und des Entstehens einbringungsgeborener Anteile gem §§ 20, 21 UmwStG im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz 14) ist sogar notwendig, damit die stillen Reserven des Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Anwendungsbereich

4.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen Tz. 24 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung (numerus clausus) der vom achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Sacheinlagevorschriften ist so gestaltet, dass alle Sachverhalte, die die Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1 u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

3.1 Stille Reserven auf zwei Besteuerungsebenen zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung Tz. 14 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik des achten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven (zunächst) verdoppelt werden. Denn im Fall einer stneutralen Umstrukturierung geht das stverhaftete Vermögen zu Bw auf die (übernehmende) Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Inlandseinbringungen

3.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 15 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine unbeschr stpfl Kap-Ges kommt es auf Grund der Werteverknüpfungen und des Entstehens einbringungsgeborener Anteile gem §§ 20, 21 UmwStG im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz 14) ist sogar notwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wirtschaftliche Bedeutung

4.1 Anwendungsbereich 4.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen Tz. 24 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung (numerus clausus) der vom achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Sacheinlagevorschriften ist so gestaltet, dass alle Sachverhalte, die die Voraussetzungen der Sachein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Systematische Einordnung des achten Teils des UmwStG

5.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten Tz. 30 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die §§ 20 – 23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art ›Umwandlungssteuer‹. Vielmehr werden hinsichtlich der Ertrag-St der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den Einzel-St-Gesetzen vorrangige, Regelungen für die ESt, KSt und GewSt getroffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Veräußerungsvorgang

5.2.1 Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG Tz. 31 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG) erfüllt aus Sicht des Einbringenden die Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG (ggf iVm §§ 14, 18 Abs 3 EStG), sowei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Steuerneutraler Tausch außerhalb der Tauschgutachtens

Tz. 27 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zum Verhältnis der Einbringung von Anteilen an Kap-Ges gem §§ 20 Abs 1 S 2 und 23 Abs 4 UmwStG (Anteilstausch) zum sog Tauschgutachten und der Regelung des § 6 Abs 6 S 1 EStG und zur Fortgeltung des Tauschgutachtens für den Tausch von Anteilen des PV s Vor §§ 20 – 23 UmwStG [SEStEG] Tz 53 – 54.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rechtsformwahl nach der Unternehmenssteuerreform

Tz. 29 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Infolge der Neuordnung der Besteuerung von Kö (insbes Kap-Ges) und Personenunternehmen durch das StSenkG stellt sich die Frage, ob die Bedeutung der Einbringungsvorschriften des § 20 Abs1 S1 UmwStG durch eine Zunahme der Umstrukturierungen von Einzelunternehmen oder Pers-Ges in Kap-Ges steigen wird. Dies wäre der Fall, wenn die Unternehmens-S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten

Tz. 30 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die §§ 20 – 23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art ›Umwandlungssteuer‹. Vielmehr werden hinsichtlich der Ertrag-St der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den Einzel-St-Gesetzen vorrangige, Regelungen für die ESt, KSt und GewSt getroffen (s Tz 31 ff). Keine Bestimmungen weist das UmwStG zB für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG

Tz. 31 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG) erfüllt aus Sicht des Einbringenden die Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG (ggf iVm §§ 14, 18 Abs 3 EStG), soweit Gegenstand der Einbringung ein (Teil-)Betrieb ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Steuerliche Grundkonzeption

Tz. 6 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges in eine (aufnehmende) Kap-Ges werden durch die §§ 20 ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass eine nach den allgemeinen Regeln des Ertrag-St-Rechts zwingende Aufdeckung stiller Reserven des übertragenen Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Verhältnis von § 8b Abs 2 KStG zum UmwStG

Tz. 28 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8b Abs 2 KStG regelt, dass ein realisierter Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges beim stlichen Einkommen außer Ansatz bleibt. Die Einbringungsvorschriften der §§ 20 Abs 1 S 2 und 23 Abs 4 UmwStG enthalten eine St-Vergünstigung, dass ein Gewinn aus der Veräußerung von Kap-Anteilen in Gestalt der Sacheinlage erst gar nicht entst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Anteilstausch iSd §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG

Tz. 32 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Einbringung mehrheitsvermittelnder Anteile an Kap-Ges gem §§ 20 Abs 1 S 2 und 23 Abs 4 UmwStG ist ebenso wie die Betriebseinbringung nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG (s Tz 31) dem Grunde nach eine Veräußerung der Anteile durch einen tauschähnlichen Vorgang. Die Rechtsfolgen des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG für die Ermittlung des Veräußerungspreises (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung inländischer Betriebsstätten von ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 35 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 12 Abs 2 S 2 KStG entsteht grds ein Übertragungsgewinn, wenn eine beschr stpfl Kö ihre inl BetrSt als Ganzes überträgt. Eine Übertragung in diesem Sinne ist auch die Einbringung der BetrSt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine andere (inl oder ausl EU-Kap-Ges, s Anlage zu § 23 UmwStG). Erfüllt diese Einbringung wegen der (Te...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Verkehrsteuern bei Umwandlungsvorgängen, GmbHR 1998, 349; Crezelius, Überlegungen zu einem Allgemeinen Teil des UmwSt-Rechts, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung storientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil II), DStR 2003, 1147; Heinz, Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen

Tz. 25 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG wird vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme oder rein stgestaltend zur Schaffung möglichst günstiger Bedingungen bei der Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt (dazu s Vor §§ 20 – 23 UmwStG [SEStEG] Tz 40). Bei stlich motivier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 7 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist – unabhängig von dem zivilrechtlichen Vollzug des Vermögensübergangs – ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Betriebsveräußerung bzw Anteilsveräuße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Stille Reserven auf zwei Besteuerungsebenen zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung

Tz. 14 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik des achten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven (zunächst) verdoppelt werden. Denn im Fall einer stneutralen Umstrukturierung geht das stverhaftete Vermögen zu Bw auf die (übernehmende) Kap-Ges als KSt-Subjekt über, wo es im BV bei der KSt verhaftet ist. Auf Grund der Fiktion in § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gewerbesteuer

Tz. 16 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die einbringungsgeborenen Anteile wiederum in einem gewerblichen BV hält. In der aufnehmenden Kap-Ges ist das zu Bw eingebrachte BV w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Einbringungsgeborene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 8 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die St-Begünstigung der Einbringungen nach § 20 Abs 1 UmwStG geht indes nicht so weit, dass auf eine Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten stverstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen letztlich verzichtet wird. Vielmehr wird die Besteuerung in der Sphäre des Einbringenden (und nunmehr AE der neuen Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einbringungen in der EU

Tz. 26 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die stlichen Vergünstigungen der Einbringungsmöglichkeiten des § 23 UmwStG sollten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Bereich des europäischen Wirtschaftsmarkts stärken bzw Nachteile abbauen. Zeitgleich mit Einführung des EU-Binnenmarkts ab dem 01.01.1992 sind die Regelungen der Art 8 bis 10 der sog EG-FRL im 8. Teil des UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsätzliches (Überblick, Anwendungsbereich, Analogieverbot)

Tz. 1 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Der achte Teil des UmwStG enthält die §§ 20 bis 23 und stellt einen abgeschlossenen Bereich im System der St-Vergünstigungen bezüglich der ESt, KSt und GewSt dar. Die Bestimmungen der §§ 1-19 UmwStG gelten im achten Teil nur dann, wenn deren sinngemäße Anwendung ausdrücklich bestimmt wird (s § 22 Abs 1 und 2 UmwStG). Geregelt wird – wie sich s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungen im EU-Bereich (§ 23 UmwStG)

Tz. 20 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Bei der von § 23 Abs 1 UmwStG erfassten Einbringung des (Teil-) Betriebs einer inl Kap-Ges in eine ausl EU-Kap-Ges, die mit dieser inl BetrSt beschr kstpfl ist oder wird, kommt es zur Verdoppelung der stillen Reserven. Die zum Bw übernommenen WG des inl (Teil-)Betriebs bleiben bei der KSt stverhaftet. Denn die ausl EU-Kap-Ges ist mit den Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 21 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die als Gegenleistung für die Einbringung nach §§ 20 Abs 1 und 23 UmwStG erworbenen einbringungsgeborenen Anteile sind nach § 21 UmwStG stverhaftet, wenn bei der Einbringung nicht alle stillen Reserven durch Tw-Ansatz aufgedeckt worden sind. Werden die einbringungsgeborenen Anteile im PV gehalten und erfüllt ein Sachverhalt sowohl die Vorauss...mehr