Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Steuerverstrickung nach § 21 UmwStG zur Sicherstellung der Erfassung stiller Reserven

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelungen des § 21 UmwStG gehören zum achten Teil des UmwStG (Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen) und ergänzen das System der St-Vergünstigung von Einbringungsvorgängen nach § 20 Abs 1 UmwStG und § 23 UmwStG in Bezug auf die Besteuerung des AE. "Die Vorschrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.3 Einlage in eine "Kapitalgesellschaft"

Tz. 178 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nur die verdeckte Einlage in eine "Kap-Ges" führt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG zur Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen. Was unter "Kap-Ges" zu verstehen ist, wird im Ges nicht erläutert. Wie auch im Fall des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG (s § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 103) sind hierunter die in § 1 Abs 1 Nr 1 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Übersicht zur Existenz einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile entstehen vor Inkrafttreten des UmwStG 1995 bei: Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils vor Geltung des (ersten) UmwStG (20.08.1969) unter Übernahme des BV zu Bw oder Zwischenwerten iRd Gründung der Kap-Ges oder der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges nach damals geltender Rspr (s Tz 21–22), Einbringung eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009

Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde das bis zum Jahr 2008 geltende Halb-Eink-Verfahren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2 Anwendung des § 6 Abs 3 EStG bei Errichtung einer st-begünstigten Stiftung

Tz. 176 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wendet der (Zu-)Stifter der st-begünstigten Stiftung eine Sachgesamtheit zu (MU-Anteil, Betrieb oder Teilbetrieb) findet § 6 Abs 3 EStG grds keine Anwendung, weil die Besteuerung der stillen Reserven zumindest dann nicht sichergestellt ist, wenn die Sachgesamtheit bei der st-begünstigten Stiftung nicht als stpfl wG fortgeführt wird (vgl Dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.1 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der AE von Anteilen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, weil dieser die Beteiligung durch eine Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG zum Bw oder Zwischenwert erworben hat (Einbringender), einbringungsgeborene Anteile vom Einbringenden oder seiner Rechtsnachfolger unentgeltlich erworben hat (s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 80 Abs 1 S 1 BGB a. F. war zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts neben dem Stiftungsgeschäft die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll (im Einzelnen s § 1 KStG Tz 42). Das Stiftungsgeschäft ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungsgeborene Anteile infolge Sacheinlage unter dem Teilwert

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG entstehen, wenn die Beteiligung zwar durch eine Sacheinlage nach §§ 20 Abs 1 oder 23 UmwStG erworben wird, die aufnehmende Kap-Ges aber (freiwillig oder auf Grund ges Bestimmung) den Tw angesetzt hat. Die Formulierung in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG "unter dem Teilwert erworben hat" bede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 "Alteinbringungen" und Sacheinlagen vor Inkrafttreten des UmwStG

Tz. 21 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Rechtsfolgen des § 21 UmwStG treten ein, wenn die Tatbestandsmerkmale (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, Eintritt der Ersatztatbestände der § 21 Abs 2 UmwStG oder Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen in ein BV) verwirklicht werden. Es ist demzufolge § 21 UmwStG in der Fassung des VZ anzuwenden, in dem die Veräußerung, etc ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.2 Voraussetzung für die Stundung

Tz. 211 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Stundungsanspruch steht dem AE zu, der ESt oder KSt auf einen Gewinn aus den Tatbeständen nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1, 2 oder 4 UmwStG schuldet. Bei einer Zusammenveranlagung gem §§ 26, 26b EStG kann die Stundungsmöglichkeit von beiden Eheleuten geltend gemacht werden (s Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 1993, 362 unter 2.). Nach § 21 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Konstitutive Regelungen des § 21 UmwStG

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 21 UmwStG hat eine rechtsbegründende Wirkung insoweit, als der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen als Gewinn iSd § 16 EStG fingiert wird (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG = Schaffung einer zeitlich unbegrenzten [s Tz 8] St-Verstrickung und Qualifizierung des VG als Gewinn aus § 16 EStG mit den entspr Rechtsfolgen für die Versteuerung, zB Freibetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.4 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Veräußerungsgeschäfte einer Stiftung sind nur dann stpfl, wenn sie einen St-Tatbestand des EStG erfüllen. Diesem Grundsatz nach sind private Veräußerungsgeschäfte dann nicht sptfl, wenn sie weder unter §§ 17, 20 Abs 2 EStG oder § 23 EStG fallen (s Wernsmann, KSM, § 23 EStG A 1). Erfasst werden nach § 23 EStG insbes Veräußerungen von Grundst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Anschaffungskosten durch Einbringung

Tz. 77 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Beim Erwerb der einbringungsgeborenen Anteile durch Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 23 und 25 iVm § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) wird die Höhe der AK durch den Wertansatz des eingebrachten Vermögens durch die Übernehmerin bestimmt. Durch die Bezugnahme auf "§ 20 Abs 4 UmwStG" in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist aber nicht nur diese "Ausgangsgröße" für die Ermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Kosten bei Realisierung der Veräußerungsersatztatbestände ("Entstrickungskosten")

Tz. 198a Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei den Entstrickungstatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG "treten die Rechtsfolgen des Abs 1 auch ohne Veräußerung der Anteile ein" (s § 21 Abs 2 S 1 Einleitungss UmwStG). Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch, dass bei der Ermittlung des Entstrickungsgewinns "Veräußerungskosten" in Abzug zu bringen sind. Da der Entstrickungsgewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare, Handbücher v. Campenhausen/Richter (Hrsg.), Stiftungsrechts-Hdb, 4. Aufl, 2014; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im StR, 11. Aufl, 2015; Feick (Hrsg.), Stiftung als Nachfolgeinstrument, 2015; von Löwe, Familienstiftung und Nachfolgegestaltung, 2. Aufl, 2016; Richter, Stiftungsrecht, 2019; Götz/Pach-Hanssenheimb, Hdb der Stiftung, 4. Aufl, 2020. Übriges Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Durchführung der Feststellung

Tz. 99 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das Feststellungsverfahren wird von dem FA durchgeführt, das nach § 20 AO für die Besteuerung der Kap-Ges zuständig ist (s § 10 Abs 2 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO). Gemeint ist hier die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (und nicht eine Kap-Ges als AE). Feststellungsbeteiligte sind jedoch die Inhaber der stverstrickten Anteile. Die St-Erklärung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Teilwertabschreibung, Wertaufholung und § 6b-Rücklage

Tz. 88 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei einbringungsgeborenen Anteilen in einem (Sonder-)BV ist eine Tw-Abschr auf den Bw-Ansatz der Anteile, der sich aus den (fortentwickelten) AK nach § 20 Abs 4 UmwStG bestimmt (s Tz 87), nach Maßgabe des § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG (dh bei dauernder Wertminderung) möglich. Die Regelungen in § 21 UmwStG stehen einer Tw-Abschr nicht entgegen. Den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.3 Körperschaft als Destinatärin

Tz. 194 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ist Empfänger der Destinatsleistung eine Kö, sind die Einnahmen nach § 8b Abs 1 KStG grds st-befreit (s § 8b KStG Tz 45). Bei Anwendung der Rückausnahme des § 8b Abs 4 KStG ergeben sich bei Destinatszahlungen Anwendungsprobleme (zur Anwendung der Rückausnahme im Allg s § 8b KStG Tz 274f). Ob die StBefreiung nach § 8b Abs 1 KStG gewährt wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.3 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG im Teileinkünfteverfahren

Tz. 43e Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unterliegt ein AE dem Teil-Eink-Verfahren, ergeben sich hinsichtlich der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG ggü der bis 2008 geltenden Rechtslage (Halb-Eink-Verfahren) kein systematischen Änderungen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im BV befinden oder ob es sich – über die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – um Anteile im PV hand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.2 Besteuerungsrecht "wird" ausgeschlossen

Tz. 153 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ein Besteuerungsrecht für die Substanz der Anteile "wird" nur dann ausgeschlossen, wenn eine Besteuerungsmöglichkeit im Inl zunächst, dh zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile, vorhanden war (Rückschluss aus § 20 Abs 3 UmwStG aF; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 190; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21 UmwStG aF Rn 101 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.3 Auflösung und Abwicklung

Tz. 169 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Besteuerungstatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG wird nur dann ausgelöst, wenn die Kap-Ges aufgelöst und abgewickelt wird. Eine Auflösung ohne Abwicklung (Liquidation) führt nicht zu einer Entstrickung nach dieser Vorschrift. Die Abwicklung folgt regelmäßig der Auflösung und beendet die normale Geschäftstätigkeit; das BV wird verw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Anteile aus der Einbringung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 119 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile veräußert, die ihrerseits aus der Einbringung gem §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG von Anteilen iSd § 21 UmwStG stammen ("Ketteneinbringung"), ist für Zwecke der stlichen Beurteilung des VG zu prüfen, welcher Einbringungsvorgang dem erstmaligen Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen zugrunde lag. Stamme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 221 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Beendigung der Stundung wegen der Umwandlung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, ist gem § 27 Abs 4c S 1 UmwStG erstmals zu veranlassen, wenn die Vorgänge nach dem 31.12.1999 erfolgen. Die Anwendungsregelung ist sprachlich ungenau und daher auslegungsbedürftig. Im Einzelnen gilt Folgendes: Umwandlungsbeschluss nach dem 31.12.1999 (N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 9 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 Abs 1 S 1 KStG ist Voraussetzung für die entspr Anwendung der §§ 14–16 KStG, dass die "andere Kap-Ges" sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd § 14 KStG abzuführen. Da § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG anordnet, muss der von einer anderen Kap-Ges als OG abgeschlossene GAV n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Verluste von Stiftungen

Tz. 119 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bei der Berücksichtigung von Verlusten ist bei Stiftungen, wie bei allen übrigen KSt-Subjekten, § 10d EStG zu beachten (ausführlich s § 8 Abs 1 KStG Tz 497ff). Die Verw-Auff geht davon aus, dass Stiftungen unter § 8c KStG fallen (s BMF-Schr v 28.11.2017, BStBl I 2017, 1645 Rn 1). Wie sich die Anwendung konkret auf inl Stiftungen gestalten s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Errichtung und Zustiftung

Tz. 179 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Zuwendung der Erstausstattung einer nicht st-begünstigten Stiftung führt im Grundsatz wie die Zuwendung an eine st-begünstigte Stiftung ggf zu Gewinnrealisierungen (s Tz 171). Im Unterschied zu st-begünstigten Stiftungen besteht keine Möglichkeit, die Zuwendung nach § 10b EStG oder § 9 KStG zu berücksichtigen. Durch die Stiftungsdotatio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.4 Teilwertabschreibung

Tz. 129 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile im BV eines Gew, gelten grds die allgemeinen (lfd) Gewinnermittlungsvorschriften. Sinkt zu einem Bil-Stichtag der Tw der einbringungsgeborenen Anteile unter die AK iSd §§ 21 Abs 1 S 1 und 20 Abs 4 UmwStG, kann eine Tw-Abschr gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG vorgenommen werden (s Tz 88). Wenn diese B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Erstmalige Anwendung; Übergangsregelung für Altverträge (§ 17 Abs 2 iVm § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefügt, wonach § 34 Abs 10b KStG idFd Art 12 des Ges v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) entspr fortgilt. Wie bereits erwähnt (s Tz 2) wurde diese Regelung wegen der Neufassung des § 34 KStG durch das Kroatien-StAnpG erforderlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sonstiges

Tz. 19 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern darf nicht fiktiv den Gewinn mindern. Es wird daher empfohlen, den mitarbeitenden Mitgliedern unter Beachtung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angemessene Vergütungen (Arbeitslöhne) zu zahlen. Diese Beträge einschließlich etwaiger Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Inhalt des Zuwendungsempfängerregisters

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In dem Zuwendungsempfängerregister werden folgende Daten gespeichert: Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft Name der Körperschaft Anschrift der Körperschaft Steuerbegünstigte Zwecke der Körperschaft Datum der Anerkennung als Partei Datum der Anerkennung als Wählervereinigung Status als juristische Person des öffentlichen Rechts Das für di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Laufender Gewinn

Tz. 26 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Hier ist zu berücksichtigen, dass der handelsbilanziell ermittelte Überschuss nicht der für das Steuerrecht maßgebende Überschuss ist, d. h. Gewinn und Verlust sind im Rahmen der Gewinnermittlung zu korrigieren. Nicht abziehbare Aufwendungen wie z. B. die Körperschaftsteuer oder die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen sind hinzuzurechnen, st...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Festsetzungsverfahren

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Von der Ermächtigung in § 156 Abs. 1 AO hat der Bundesminister der Finanzen Gebrauch gemacht und eine Kleinbetragsverordnung erlassen. S. Kleinbetragsverordnung (KBV) vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790. Im Bereich der Festsetzung sollen Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, soweit sie einen Betrag von 10 EUR nicht ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Mietwohnungsneubauten (§ 7b EStG)

Tz. 71 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen kann in den ersten vier Jahren eine Sonderabschreibung bis zu jährlich 5 % zusätzlich zu der regulären Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nac...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnah tätige Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug nach § 10b EStG zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden können. Ab dem 0...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 7 Steuerliche Behandlung der Forschungszulage

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Branche, ihrer Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Die im Forschungszulagenbescheid festgesetzte Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet.[1] Bei Mitunternehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / Zusammenfassung

Begriff Forschung und Entwicklung beinhalten die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden in geplanter Form. Forschung betrifft den generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Entwicklung setzt sich mit der (erstmaligen oder weiterführenden) konkreten Anwendung sowie der praktischen Umsetzung auseinander. Forschung wird definiert als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 2 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Die rentabelste Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Damit ist diese Finanzierungsart besonders günstig – vorausgesetzt, die Gm...mehr