Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2096 BGB – Ersatzerbe.

Gesetzestext Der Erblasser kann für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe). A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 2096 stellt klar, dass der Erblasser durch Verfügung von Todes bestimmen kann, dass beim Wegfall eines gesetzlichen oder gewillkürten Erben aus jeglichem tatsächlichen oder rechtlichen (zB § 207...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1930 BGB – Rangfolge der Ordnungen.

Gesetzestext Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. A. Allgemeines. Rn 1 Durch das bereits durch die vorherigen Vorschriften festgelegte Ordnungsprinzip schließt ein Angehöriger einer niedrigeren Ordnung einen Angehörigen einer höheren Ordnung von der Erbfolge aus. Dh ein einziger, auch halbbürtiger Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630c BGB – Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten.

Gesetzestext (1) Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken. (2) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwick...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1250 BGB – Übertragung der Forderung.

Gesetzestext (1) 1Mit der Übertragung der Forderung geht das Pfandrecht auf den neuen Gläubiger über. 2Das Pfandrecht kann nicht ohne die Forderung übertragen werden. (2) Wird bei der Übertragung der Forderung der Übergang des Pfandrechts ausgeschlossen, so erlischt das Pfandrecht. A. Übertragung der Forderung (Abs 1 S 1). Rn 1 In Ausprägung des Akzessorietätsprinzips bestimmt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 872 BGB – Eigenbesitz.

Gesetzestext Wer eine Sache als ihm gehörend besitzt, ist Eigenbesitzer. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm enthält eine reine Begriffsbestimmung des Eigenbesitzes und setzt damit den Begriff des Fremdbesitzes voraus, der im Gesetz nicht verwendet wird. Bedeutung hat die Norm nur für rechtliche Regelungen außerhalb des Besitzrechts, vor allem bei besonderen Erwerbstatbeständen (vgl e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1855 BGB – Erklärung der Genehmigung.

Gesetzestext Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm ist zwingendes Recht und betrifft nur Genehmigungen, von denen die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts abhängt, nicht hingegen solche, die bloße Sollvorschrift sind und deren Ausbleiben die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht beeinflu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651r BGB – Insolvenzsicherung; Sicherungsschein.

Gesetzestext (1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1365 BGB – Verfügung über Vermögen im Ganzen.

Gesetzestext (1) 1Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. 2Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. (2) Entspricht das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, so kann d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 15 KSÜ

Zusammenfassung Art 15 KSÜ(1) Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit nach Kapitel II wenden die Behörden der Vertragsstaaten ihr eigenes Recht an. (2) Soweit es der Schutz der Person oder des Vermögens des Kindes erfordert, können sie jedoch ausnahmsweise das Recht eines anderen Staates anwenden oder berücksichtigen, zu dem der Sachverhalt eine enge Verbindung hat. (3) Wechselt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 450 BGB – Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen.

Gesetzestext (1) Bei einem Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung dürfen der mit der Vornahme oder Leitung des Verkaufs Beauftragte und die von ihm zugezogenen Gehilfen einschließlich des Protokollführers den zu verkaufenden Gegenstand weder für sich persönlich oder durch einen anderen noch als Vertreter eines anderen kaufen. (2) Absatz 1 gilt auch bei einem Verkauf außerhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1955 BGB – Form der Anfechtung.

Gesetzestext 1Die Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. 2Für die Erklärung gelten die Vorschriften des § 1945. A. Allgemeines. Rn 1 Die Anfechtung ist eine empfangsbedürftige und bedingungsfeindliche Willenserklärung, Anfechtungsgegner wäre demnach derjenige, dem infolge der Anfechtung die Erbschaft anfällt oder ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1558–1563 BGB – (aufgehoben)

Gesetzestext Rn 1 Die §§ 1558–1563 sind durch Art I Nr 3 des Gesetzes vom 31.10.22 (BGBl I Nr 41 S 1966 ff) aufgehoben worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 61 EuGüVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 496 BGB – Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot.

Gesetzestext (1) Eine Vereinbarung, durch die der Darlehensnehmer auf das Recht verzichtet, Einwendungen, die ihm gegenüber dem Darlehensgeber zustehen, gemäß § 404 einem Abtretungsgläubiger entgegenzusetzen oder eine ihm gegen den Darlehensgeber zustehende Forderung gemäß § 406 auch dem Abtretungsgläubiger gegenüber aufzurechnen, ist unwirksam. (2) 1Wird eine Forderung des D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 7 ROM II – Umweltschädigung.

Gesetzestext Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Umweltschädigung oder einem aus einer solchen Schädigung herrührenden Personen- oder Sachschaden ist das nach Artikel 4 Absatz 1 geltende Recht anzuwenden, es sei denn, der Geschädigte hat sich dazu entschieden, seinen Anspruch auf das Recht des Staates zu stützen, in dem das schadensbegründende Ereignis eingetr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG Fassung VersAusglG

Gesetz v 3.4.09 (BGBl I, 700), zuletzt geändert durch Art 1 G v 12.5.21 (BGBl I, 1085)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 14 AGG – Leistungsverweigerungsrecht.

Gesetzestext 1Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. 2 § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. A. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 909 BGB – Vertiefung.

Gesetzestext Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält keine Anspruchsgrundlage, sondern formuliert lediglich ein Verbot; Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung des Verbots si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 272 BGB – Zwischenzinsen.

Gesetzestext Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt. A. Normzweck. Rn 1 Nach dem Wortlaut der Norm darf ein Schuldner die Zwischenzinsen einer vor Fälligkeit bezahlten Schuld nicht abziehen (AnwK/Schwab § 272 Rz 1). Die vorzeitige Zahlung des Schuldners gewährt dem Gläubiger einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 415 BGB – Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer.

Gesetzestext (1) 1Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. 2Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. 3Bis zur Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben. (2) 1Wird die Genehmigung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2001 BGB – Inhalt des Inventars.

Gesetzestext (1) In dem Inventar sollen die bei dem Eintritt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände und die Nachlassverbindlichkeiten vollständig angegeben werden. (2) Das Inventar soll außerdem eine Beschreibung der Nachlassgegenstände, soweit eine solche zur Bestimmung des Wertes erforderlich ist, und die Angabe des Wertes enthalten. A. Allgemeines. Rn 1 Es handelt sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1752 BGB – Beschluss des Familiengerichts, Antrag.

Gesetzestext (1) Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. (2) 1Der Antrag kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung oder durch einen Vertreter gestellt werden. 2Er bedarf der notariellen Beurkundung. A. Antragserfordernis. Rn 1 Eingeleitet wird das Verfahren auf Annahme eines Kindes durch einen förmlichen Antrag de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1966 BGB – Rechtsstellung des Fiskus vor Feststellung.

Gesetzestext Von dem Fiskus als gesetzlichem Erben und gegen den Fiskus als gesetzlichen Erben kann ein Recht erst geltend gemacht werden, nachdem von dem Nachlassgericht festgestellt worden ist, dass ein anderer Erbe nicht vorhanden ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Staat ein Leistungsverweigerungsrecht, solange sein Erbrecht nicht festgestellt ist (Soergel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 241a BGB – Unbestellte Leistungen.

Gesetzestext (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 755 BGB – Berichtigung einer Gesamtschuld.

Gesetzestext (1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind, so kann jeder Teilhaber bei der Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, dass die Schuld aus dem gemeinschaftlichen Gegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 939 BGB – Hemmung der Ersitzung.

Gesetzestext (1) 1Die Ersitzung ist gehemmt, wenn der Herausgabeanspruch gegen den Eigenbesitzer oder im Fall eines mittelbaren Eigenbesitzes gegen den Besitzer, der sein Recht zum Besitz von dem Eigenbesitzer ableitet, in einer nach den §§ 203 und 204 zur Hemmung der Verjährung geeigneten Weise geltend gemacht wird. 2Die Hemmung tritt jedoch nur zu Gunsten desjenigen ein, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555d BGB – Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist.

Gesetzestext (1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 753 BGB – Teilung durch Verkauf.

Gesetzestext (1) 1Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. 2Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Teilhabern zu versteiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2009 BGB – Wirkung der Inventarerrichtung.

Gesetzestext Ist das Inventar rechtzeitig errichtet worden, so wird im Verhältnis zwischen dem Erben und den Nachlassgläubigern vermutet, dass zur Zeit des Erbfalls weitere Nachlassgegenstände als die angegebenen nicht vorhanden gewesen seien. A. Vermutung. Rn 1 Die Vermutungswirkung bezieht sich nur auf die Zeit des Erbfalls und ist insoweit eingeschränkt, als sie nur relativ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1973 BGB – Ausschluss von Nachlassgläubigern.

Gesetzestext (1) 1Der Erbe kann die Befriedigung eines im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger erschöpft wird. 2Der Erbe hat jedoch den ausgeschlossenen Gläubiger vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen zu befriedigen, es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 511 BGB – Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.

Gesetzestext (1) Bevor der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer individuelle Empfehlungen zu einem oder mehreren Geschäften erteilt, die im Zusammenhang mit einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehen (Beratungsleistungen), hat er den Darlehensnehmer über die sich aus Artikel 247 § 18 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten in der d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2338 BGB – Pflichtteilsbeschränkung.

Gesetzestext (1) 1Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1971 BGB – Nicht betroffene Gläubiger.

Gesetzestext 1Pfandgläubiger und Gläubiger, die im Insolvenzverfahren den Pfandgläubigern gleichstehen, sowie Gläubiger, die bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ein Recht auf Befriedigung aus diesem Vermögen haben, werden, soweit es sich um die Befriedigung aus den ihnen haftenden Gegenständen handelt, durch das Aufgebot nicht betroffen. 2Das Gleiche gil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 379 BGB – Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme.

Gesetzestext (1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. (2) Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen oder Ersatz für nicht gezogene Nutzungen zu leisten. (3) Nimmt der Schuldner die hinterlegte Sache...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 446 BGB – Gefahr- und Lastenübergang.

Gesetzestext 1Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. 2Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. 3Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. A. Grundsätzliches. I. Zweck. Rn 1 § 446 verlagert Zufallsgefahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1845 BGB – Sperrvereinbarung.

Gesetzestext (1) Für Geldanlagen des Betreuten im Sinne von § 1841 Absatz 2 hat der Betreuer mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren, dass er über die Anlage nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügen kann. Anlagen von Verfügungsgeld gemäß § 1839 Absatz 2 bleiben unberührt. (2) Für Wertpapiere im Sinne von § 1843 Absatz 1 hat der Betreuer mit dem Verwahrer zu vreinbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1376 BGB – Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens.

Gesetzestext (1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zu Grunde gelegt, den das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs hatte. (2) Der Berechnung des Endvermögens wird der Wert zu Grunde gelegt, den das bei Beendigung des Güterstands vorhandene Vermögen in di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1986 BGB – Herausgabe des Nachlasses.

Gesetzestext (1) Der Nachlassverwalter darf den Nachlass dem Erben erst ausantworten, wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt sind. (2) 1Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf die Ausantwortung des Nachlasses nur erfolgen, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet wird. 2Für eine bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2081 BGB – Anfechtungserklärung.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtungserklärung demjenigen mitteilen, welchem die a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556g BGB – Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete.

Gesetzestext (1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung he...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 580a BGB – Kündigungsfristen.

Gesetzestext (1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650a BGB – Bauvertrag.

Gesetzestext (1) 1Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. 2Für den Bauvertrag gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels. (2) 1Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 247 BGB – Basiszinssatz.

Gesetzestext (1) 1Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. 2Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. 3Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 7 AGG – Benachteiligungsverbot.

Gesetzestext (1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam. (3) Eine Benach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 563 BGB – Eintrittsrecht bei Tod des Mieters.

Gesetzestext (1) 1Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2) 1Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. 2Andere Familienangehörige, die mit dem M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 606 BGB – Kurze Verjährung.

Gesetzestext 1Die Ersatzansprüche des Verleihers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der verliehenen Sache sowie die Ansprüche des Entleihers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschriften des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. A. Allgemeiner Rechtsgedanke. Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1117 BGB – Erwerb der Briefhypothek.

Gesetzestext (1) 1Der Gläubiger erwirbt, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, die Hypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. 2Auf die Übergabe finden die Vorschriften des § 929 Satz 2 und der §§ 930, 931 Anwendung. (2) Die Übergabe des Briefes kann durch die Vereinbarung ersetzt werden, dass der Gläubige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 809 BGB – Besichtigung einer Sache.

Gesetzestext Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grund für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet. A. Regelungszweck. Rn 1 Ob ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1747 BGB – Einwilligung der Eltern des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. 2Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht. (2) 1Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. 2Sie ist auch dann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 503 BGB – Umwandlung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung.

Gesetzestext (1) 1Bei einem nicht auf die Währung des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Darlehensnehmer bei Vertragsschluss seinen Wohnsitz hat (Landeswährung des Darlehensnehmers), geschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag in Fremdwährung) kann der Darlehensnehmer die Umwandlung des Darlehens in die Landeswä...mehr