Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2040 BGB – Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung.

Gesetzestext (1) Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. (2) Gegen eine zum Nachlass gehörende Forderung kann der Schuldner nicht eine ihm gegen einen einzelnen Miterben zustehende Forderung aufrechnen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht dem Gesamthandsprinzip der Erbengemeinschaft und ist nicht nur von Nacherben, sondern auch v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1411 BGB – Eheverträge Betreuter.

Gesetzestext (1) 1Ein Betreuter kann einen Ehevertrag nur mit Zustimmung seines Betreuers schließen, soweit für diese Angelegenheit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist. 2Die Zustimmung des Betreuers bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder eingeschränkt oder wenn Gütergemeinschaft vereinbart oder aufgehoben wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675r BGB – Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen.

Gesetzestext (1) 1Die beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, einen Zahlungsvorgang ausschließlich anhand der von dem Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennung auszuführen. 2Wird ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dieser Kundenkennung ausgeführt, so gilt er im Hinblick auf den durch die Kundenkennung bezeichneten Zahlungsempfänger als ordnungsgemäß au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2062 BGB – Antrag auf Nachlassverwaltung.

Gesetzestext Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Nachlassverwaltung entzieht den Miterben die gemeinsame Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Die Vorschrift sieht daher folgerichtig vor, dass die Anordnung nur durch alle Miterben beantrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1274 BGB – Bestellung.

Gesetzestext (1) 1Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften. 2Ist zur Übertragung des Rechts die Übergabe einer Sache erforderlich, so finden die Vorschriften der §§ 1205, 1206 Anwendung. (2) Soweit ein Recht nicht übertragbar ist, kann ein Pfandrecht an dem Recht nicht bestellt werden. A. Grundlagen. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 541 BGB – Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch.

Gesetzestext Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift dient im Wesentlichen nur der Klarstellung. Der Mieter wird durch diese Vorschrift und ihr Abmahnungserfordernis ggü dem Vorgehen des Vermieters bei nur einmaligen Vertragsverstößen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 585b BGB – Beschreibung der Pachtsache.

Gesetzestext (1) 1Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie sich bei der Überlassung befindet, festgestellt werden. 2Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend. 3Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1357 BGB – Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs.

Gesetzestext (1) 1Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. 2Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt. (2) 1Ein Ehegatte kann die Berechtigung des anderen Ehegatten, Geschä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 677 BGB – Pflichten des Geschäftsführers.

Gesetzestext Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. A. Einführung. Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 129 BGB – Öffentliche Beglaubigung.

Gesetzestext (1) 1Ist für eine Erklärung durch Gesetz öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung 2In dem Gesetz kann vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1105 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Reallast.

Gesetzestext (1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Reallast). 2Als Inhalt der Reallast kann auch vereinbart werden, dass die zu entrichtenden Leistungen sich ohne weiteres an veränderte Verhältnisse anpassen, wenn anhand der in der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2327 BGB – Beschenkter Pflichtteilsberechtigter.

Gesetzestext (1) 1Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. 2Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 425 BGB – Wirkung anderer Tatsachen.

Gesetzestext (1) Andere als die in den §§ 422 bis 424 bezeichneten Tatsachen wirken, soweit sich nicht aus dem Schuldverhältnis ein anderes ergibt, nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. (2) Dies gilt insbesondere von der Kündigung, dem Verzug, dem Verschulden, von der Unmöglichkeit der Leistung in der Person eines Gesamtschuldners, von der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht.

Gesetzestext 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. A. Systematik des Erlöschensgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2017 BGB – Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft.

Gesetzestext Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die im § 2014 und im § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung. A. Allgemeines. Rn 1 Der mit der gesamten Nachlassverwaltung betraute Nachlasspfleger kann die Dreimonatseinrede des § 2014 und die Einrede des Aufgebotsverfahrens nach § 2015 erheben (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1297 BGB – Unklagbarkeit, Nichtigkeit eines Strafversprechens.

Gesetzestext (1) Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig. A. Begriff des Verlöbnisses. Rn 1 Verlöbnis ist das gegenseitige Versprechen zweier Personen, in Zukunft miteinander die Ehe einzugehen. Verlobte stehen in einem rechtlich geregelten personenrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 163 BGB – Zeitbestimmung.

Gesetzestext Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangs- oder ein Endtermin bestimmt worden, so finden im ersteren Falle die für die aufschiebende, im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§ 158, 160, 161 entsprechende Anwendung. A. Begriff. Rn 1 Wie bei der Bedingung handelt es sich bei der Befristung um ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 4 EGBGB – Verweisung.

Gesetzestext (1) 1Wird auf das Recht eines anderen Staates verwiesen, so ist auch dessen Internationales Privatrecht anzuwenden, sofern dies nicht dem Sinn der Verweisung widerspricht. 2Verweist das Recht des anderen Staates auf deutsches Recht zurück, so sind die deutschen Sachvorschriften anzuwenden. (2) 1Verweisungen auf Sachvorschriften beziehen sich auf die Rechtsnormen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 684 BGB – Herausgabe der Bereicherung.

Gesetzestext 1Liegen die Voraussetzungen des § 683 nicht vor, so ist der Geschäftsherr verpflichtet, dem Geschäftsführer alles, was er durch die Geschäftsführung erlangt, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben. 2Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung, so steht dem Geschäftsführer der im § 683 bestimmte Anspruch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1773 BGB – Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds.

Gesetzestext (1) Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn (2) Ist anzunehmen, dass ein K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 729 BGB – Auflösungsgründe

Gesetzestext (1) Die Gesellschaft wird aufgelöst durch: (2) Die Gesellschaft wird ferner aufgelöst, wenn der Zweck, zu dem sie errichtet wurde, erreicht oder seine Erreichung unmöglich geworden ist. (3) Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 955 BGB – Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer.

Gesetzestext (1) 1Wer eine Sache im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum an den Erzeugnissen und sonstigen zu den Früchten der Sache gehörenden Bestandteilen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 956, 957, mit der Trennung. 2Der Erwerb ist ausgeschlossen, wenn der Eigenbesitzer nicht zum Eigenbesitz oder ein anderer vermöge eines Rechts an der Sache zum Fruchtbezug berechtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1795 BGB – Gegenstand der Personensorge; Genehmigungspflichten.

Gesetzestext (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Bestimmung des Aufenthalts sowie die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels unter Berücksichtigung seiner Rechte aus § 1788. Der Vormund ist auch dann für die Personensorge verantwortlich und hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten, wenn er den Mündel nicht in s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 829 BGB – Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen.

Gesetzestext Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhält...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 663 BGB – Anzeigepflicht bei Ablehnung.

Gesetzestext 1Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn sich jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat. A. Regelungsgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327c BGB – Rechte bei unterbliebener Bereitstellung.

Gesetzestext (1) 1Kommt der Unternehmer seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts auf Aufforderung des Verbrauchers nicht unverzüglich nach, so kann der Verbraucher den Vertrag beenden. 2Nach einer Aufforderung gemäß Satz 1 kann eine andere Zeit für die Bereitstellung nur ausdr vereinbart werden. (2) 1Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1853 BGB – Genehmigung bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen.

Gesetzestext Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312m BGB – Abweichende Vereinbarungen und Beweislast.

Gesetzestext (1) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (2) Der Unternehmer trägt gegenüber dem Verbraucher die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 877 BGB – Rechtsänderungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung. A. Normzweck. Rn 1 Die Änderung eines Grundstücksrechts wird der Bestellung, Übertragung und Aufhebung eines – belasteten – Rechts an einem Grundstück gleichgestellt. Insb ›rechtserweiternde‹ Inhaltsänderungen eines belasteten Rechts können Drit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312l BGB – Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen.

Gesetzestext (1) Der Betreiber eines Online-Marktplatzes ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246d des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen angeboten werden. (3) Online-Marktplatz ist ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 363 BGB – Beweislast bei Annahme als Erfüllung.

Gesetzestext Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei. A. Überblick. Rn 1 Die wesentliche Wirkung des § 363 besteht darin, dass der Gläubiger di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 18 ProdHaftG – Berlin-Klausel.

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 442 BGB – Kenntnis des Käufers.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. 2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 19 EGBGB – Abstammung.

Gesetzestext (1) 1Die Abstammung eines Kindes unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Sie kann im Verhältnis zu jedem Elternteil auch nach dem Recht des Staates bestimmt werden, dem dieser Elternteil angehört. 3Ist die Mutter verheiratet, so kann die Abstammung ferner nach dem Recht bestimmt werden, dem die allgemeinen Wirkungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 298 BGB – Zug-um-Zug-Leistungen.

Gesetzestext Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er zwar die angebotene Leistung anzunehmen bereit ist, die verlangte Gegenleistung aber nicht anbietet. A. Normzweck. Rn 1 § 298 ist eine Sonderreglung des Gläubigerverzugs für Zug-um-Zug-Leistungen. Er setzt das Nichtanbieten der verlangten Geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1123 BGB – Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung.

Gesetzestext (1) Ist das Grundstück vermietet oder verpachtet, so erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtforderung. (2) 1Soweit die Forderung fällig ist, wird sie mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt der Fälligkeit von der Haftung frei, wenn nicht vorher die Beschlagnahme zu Gunsten des Hypothekengläubigers erfolgt. 2Ist die Miete oder Pacht im Voraus zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2139 BGB – Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge.

Gesetzestext Mit dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein, und fällt die Erbschaft dem Nacherben an. A. Grundregel. Rn 1 Der Nacherbe wird damit Erbe des Erblassers im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922). Der Erwerb wird aber nicht auf den Tod des Erblassers zurück bezogen. Der Nacherbe wird auch nicht Erbe des Vorerben. Rechtsnachfolg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 890 BGB – Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung.

Gesetzestext (1) Mehrere Grundstücke können dadurch zu einem Grundstück vereinigt werden, dass der Eigentümer sie als ein Grundstück in das Grundbuch eintragen lässt. (2) Ein Grundstück kann dadurch zum Bestandteil eines anderen Grundstücks gemacht werden, dass der Eigentümer es diesem im Grundbuch zuschreiben lässt. A. Allgemeines. I. Materiell-rechtlich. Rn 1 Durch Vereinigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1862 BGB – Aufsicht durch das Betreuungsgericht.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht führt über die gesamte Tätigkeit des Betreuers die Aufsicht. Es hat dabei auf die Einhaltung der Pflichten des Betreuten zu achten und insbesondere bei Anordnungen nach Absatz 3, der Erteilung von Genehmigungen und einstweiligen Maßnahmen nach § 1867 den in § 1821 Absatz 2 bis 4 festgelegten Maßstab zu beachten. (2) Das Betreuungsgericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 155 BGB – Versteckter Einigungsmangel.

Gesetzestext Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde. A. Allgemeines. Rn 1 Wie § 154 regelt auch § 155 nur de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2034 BGB – Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer.

Gesetzestext (1) Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt. (2) 1Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate. 2Das Vorkaufsrecht ist vererblich. A. Allgemeines. Rn 1 Das Vorkaufsrecht ermöglicht den Miterben, unerwünschte Dritte (›Nichterben‹) von der Erbengemeinschaft fernzuhalten (BGH NJW 82,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1037 BGB – Umgestaltung.

Gesetzestext (1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten, sofern nicht die wirtschaftliche Bestimmung des Grundstücks dadurch wesentlich verändert wird. A. Umgesta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1281 BGB – Leistung vor Fälligkeit.

Gesetzestext 1Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich geleistet wird; jeder kann statt der Leistung verlangen, dass die geschuldete Sache für beide hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgelief...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Art 1 ROM III – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. (2) Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Regelungsgegenstände, auch wenn diese sich nur als Vorfragen im Zusammenhang mit einem Verfahren betreffend die Ehescheidung oder Trennung ohne Aufl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 707c BGB – Statuswechsel

Gesetzestext (1) Die Anmeldung zur Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register (Statuswechsel) kann nur bei dem Gericht erfolgen, das das Register führt, in dem die Gesellschaft eingetragen ist. (2) Wird ein Statuswechsel angemeldet, trägt das Gericht die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 20 AGG – Zulässige unterschiedliche Behandlung.

Gesetzestext (1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge.

Gesetzestext (1) Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. (2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält mehrere für das Erbrecht bedeutsame Begriffsbestimmungen. Beim Erbfall erfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651f BGB – Änderungsvorbehalte; Preissenkung.

Gesetzestext (1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 24 EGBGB – Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.

Gesetzestext (1) Die Entstehung, die Ausübung, die Änderung und das Ende eines Fürsorgeverhältnisses (Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft), das kraft Gesetzes oder durch Rechtsgeschäft begründet wird, unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Fürsorgebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) 1Maßnahmen, die im Inland in Bezug auf ein Fürsorgeverhältnis angeordn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 577 BGB – Vorkaufsrecht des Mieters.

Gesetzestext (1) 1Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht...mehr