Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 488 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag.

Gesetzestext (1) 1Durch den Darlehens vertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. 2Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen. (2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 26a WEG – Zertifizierter Verwalter.

Gesetzestext (1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 655c BGB – Vergütung.

Gesetzestext 1Der Verbraucher ist zur Zahlung der Vergütung für Tätigkeiten nach § 655a Abs. 1 nur verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung, des Nachweises oder auf Grund der sonstigen Tätigkeit des Darlehensvermittlers das Darlehen an den Verbraucher geleistet wird und ein Widerruf des Verbrauchers nach § 355 nicht mehr möglich ist. 2Soweit der Verbraucherdarlehensvertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651e BGB – Vertragsübertragung.

Gesetzestext (1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 394 BGB – Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung.

Gesetzestext 1Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. 2Gegen die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine, zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden. A. Überblick. Rn 1 Die Aufrechnung entfaltet die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 620 BGB – Beendigung des Dienstverhältnisses.

Gesetzestext (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. (2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen. (3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 13 VersAusglG – Teilungskosten des Versorgungsträgers.

Gesetzestext Der Versorgungsträger kann die bei der internen Teilung entstehenden Kosten jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind. A. Allgemeines Rn 1 Gem § 13 sind die Träger auszugleichender Versorgungen, die sich für die interne Teilung entscheiden, berechtigt, die ihnen durch die interne Teilung entstehenden Kosten auf die E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 951 BGB – Entschädigung für Rechtsverlust.

Gesetzestext (1) 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden. (2) 1Die Vorschriften über die Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 54 BGB – Vereine ohne Rechtspersönlichkeit.

Gesetzestext (1) 1Für Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind die Vorschriften der §§ 24 bis 53 entsprechend anzuwenden. 2Für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch staatliche V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 428 BGB – Gesamtgläubiger.

Gesetzestext Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf die Leistung erhoben hat. A....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1228 BGB – Befriedigung durch Pfandverkauf.

Gesetzestext (1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfand erfolgt durch Verkauf. (2) 1Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist. 2Besteht der geschuldete Gegenstand nicht in Geld, so ist der Verkauf erst zulässig, wenn die Forderung in eine Geldforderung übergegangen ist. A. Art und Weise der Pfandverwertung (Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2276 BGB – Form.

Gesetzestext (1) 1Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. 2Die Vorschriften des § 2231 Nr. 1 und der §§ 2232, 2233 sind anzuwenden; was nach diesen Vorschriften für den Erblasser gilt, gilt für jeden der Vertragschließenden. (2) Für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten oder zwischen Verlobten, der m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1179 BGB – Löschungsvormerkung.

Gesetzestext Verpflichtet sich der Eigentümer einem anderen gegenüber, die Hypothek löschen zu lassen, wenn sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, so kann zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden, wenn demjenigen, zu dessen Gunsten die Eintragung vorgenommen werden soll,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1595 BGB – Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. (2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. (3) Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend. A. Zustimmung der Mutter (Abs 1). Rn 1 Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter aus eigenem Recht und nur im Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 573b BGB – Teilkündigung des Vermieters.

Gesetzestext (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630e BGB – Aufklärungspflichten.

Gesetzestext (1) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. 2Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. 3Bei der Aufklärung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 311b BGB – Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass.

Gesetzestext (1) 1Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. 2Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. (2) Ein Vertrag, durch den sich der eine Tei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 468 BGB – Stundung des Kaufpreises.

Gesetzestext (1) Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet. (2) 1Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs, so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht, als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 359 BGB – Einwendungen bei verbundenen Verträgen.

Gesetzestext (1) 1Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden. 2Dies gilt nicht bei Einwendungen, die auf einer Vertragsänderung beruhen, welche zwischen diesem Unternehmer un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 467 BGB – Gesamtpreis.

Gesetzestext 1Hat der Dritte den Gegenstand, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht, mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis gekauft, so hat der Vorkaufsberechtigte einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises zu entrichten. 2Der Verpflichtete kann verlangen, dass der Vorkauf auf alle Sachen erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn getrennt werden können. A. Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2286 BGB – Verfügungen unter Lebenden.

Gesetzestext Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, nicht beschränkt. A. Verfügungsmöglichkeiten. Rn 1 Durch den Erbvertrag hat der Erblasser sich nur in seiner Testierfreiheit, nicht in seiner Möglichkeit, über sein Vermögen ganz oder teilw durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, beschrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 91 BGB – Vertretbare Sachen.

Gesetzestext Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen. A. Begriff und Bedeutung. Rn 1 Die Vorschrift definiert etwas antiquiert die vertretbare Sache. Eine bewegliche Sache ist vertretbar, wenn sie sich von anderen Sachen der gleichen Art nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 288 BGB – Verzugszinsen.

Gesetzestext (1) 1Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2285 BGB – Anfechtung durch Dritte.

Gesetzestext Die im § 2080 bezeichneten Personen können den Erbvertrag auf Grund der §§ 2078, 2079 nicht mehr anfechten, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zur Zeit des Erbfalls erloschen ist. A. Anfechtungsrecht Dritter. Rn 1 Dritte, denen die Aufhebung unmittelbar zustattenkommt (2279 I, 2080 I), können den Erbvertrag gem §§ 2078, 2079 nach dem Tod des Erblassers in de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2366 BGB – Öffentlicher Glaube des Erbscheins.

Gesetzestext Erwirbt jemand von demjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch Rechtsgeschäft einen Erbschaftsgegenstand, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder die Befreiung von einem zur Erbschaft gehörenden Recht, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins, soweit die Vermutung des § 2365 reicht, als richtig, es sei denn, dass er die Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1315 BGB – Ausschluss der Aufhebung.

Gesetzestext (1) 1Eine Aufhebung der Ehe ist ausgeschlossenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1746 BGB – Einwilligung des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. 2Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. 3Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (2) 1Hat das Kind das 14. Lebensjahr vol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2297 BGB – Rücktritt durch Testament.

Gesetzestext 1Soweit der Erblasser zum Rücktritt berechtigt ist, kann er nach dem Tode des anderen Vertragschließenden die vertragsmäßige Verfügung durch Testament aufheben. 2In den Fällen des § 2294 findet die Vorschrift des § 2336 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung. A. Zweck. Rn 1 Der Rücktrittsberechtigte kann beim einseitigen Erbvertrag auch nach dem Tod des anderen Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1616 ff BGB

A. Nachname des Kindes. Rn 1 Eheliche und nicht eheliche Kinder sind im Namensrecht gleichgestellt. Im Grundsatz kann der Kindesname deshalb nur während der Minderjährigkeit des Kindes geändert werden (BayObLG FamRZ 02, 1729), danach nur noch im Verwaltungsweg aufgrund des NamÄndG. Das FamG ist nur zuständig, soweit ausdrücklich die Entscheidung ihm zugewiesen wurde oder sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2061 BGB – Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Gesetzestext (1) 1Jeder Miterbe kann die Nachlassgläubiger öffentlich auffordern, ihre Forderungen binnen sechs Monaten bei ihm oder bei dem Nachlassgericht anzumelden. 2Ist die Aufforderung erfolgt, so haftet nach der Teilung jeder Miterbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil einer Forderung, soweit nicht vor dem Ablauf der Frist die Anmeldung erfolgt oder die For...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650t BGB – Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer.

Gesetzestext Nimmt der Besteller den Unternehmer wegen eines Überwachungsfehlers in Anspruch, der zu einem Mangel an dem Bauwerk oder an der Außenanlage geführt hat, kann der Unternehmer die Leistung verweigern, wenn auch der ausführende Bauunternehmer für den Mangel haftet und der Besteller dem bauausführenden Unternehmer noch nicht erfolglos eine angemessene Frist zur Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters.

Gesetzestext (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern. A. Grundsätzliches; Konkurrenzen. Rn 1 § 546 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 505e BGB – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext 1Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den §§ 505a und 505b Absatz 2 bis 4 festzulegen. Durch die R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 796 BGB – Einwendungen des Ausstellers.

Gesetzestext Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen. A. Regelungszweck. Rn 1 Im Interesse der Umlauffähigkeit und damit zum Zweck des Verkehrsschutzes sind Einwendungen des auf Leis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 12 WEG – Veräußerungsbeschränkung.

Gesetzestext (1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. (2) 1Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund versagt werden. 2Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann dem Wohnungseigentümer darüber hinaus für bestimmte Fälle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 11 EGBGB – Form von Rechtsgeschäften.

Gesetzestext (1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird. (2) Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in verschiedenen Staaten befinden, so ist er formgültig, wenn er die Formerfordernisse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 145 ff BGB

A. Vertragsbegriff. I. Definition. Rn 1 Der Vertrag ist die privatautonome Regelung eines Rechtsverhältnisses durch Rechtsgeschäft aufgrund des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien (Flume II § 33, 2; NK-BGB/Rademacher/G. Schulze Vor §§ 145–157 Rz 16). Er ist Hauptfall des mehrseitigen Rechtsgeschäfts. In Abgrenzung hierzu ist der Beschluss ein innerorganisato...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1372 BGB – Zugewinnausgleich in anderen Fällen.

Gesetzestext Wird der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1390 ausgeglichen. A. Allgemeines. Rn 1 Da das Familienrecht vom Grundsatz der Halbteilung beherrscht wird, ist – von Ausnahmefällen wie dem des privilegierten Erwerbs (§ 1374 II) abgesehen – das während des Bestehens des Güter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.

Gesetzestext (1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen. (3) Schad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1607 BGB – Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang.

Gesetzestext (1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. (2) 1Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. 2Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht, soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichtete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 22 BGB – Wirtschaftlicher Verein.

Gesetzestext 1Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. 2Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. A. Subsidiaritätsprinzip. Rn 1 Für wirtschaftliche Betätigung von privatrechtlichen Körper...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 22 EuGüVO – Rechtswahl.

Gesetzestext (1) Die Ehegatten oder künftigen Ehegatten können das auf ihren ehelichen Güterstand anzuwendende Recht durch Vereinbarung bestimmen oder ändern, sofern es sich dabei um das Recht eines der folgenden Staaten handelt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 871 BGB – Mehrstufiger mittelbarer Besitz.

Gesetzestext Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer. A. Normzweck. Rn 1 IRd unmittelbaren Besitzes ist neben dem Normalfall des Alleinbesitzes nur ein Mitbesitz (§ 866) und ein Teilbesitz (§ 865) denkbar. Dagegen ist der mittelbare Besitz als Rechtsverhältnis auf verschiedene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 683 BGB – Ersatz von Aufwendungen.

Gesetzestext 1Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. 2In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1116 BGB – Brief- und Buchhypothek.

Gesetzestext (1) Über die Hypothek wird ein Hypothekenbrief erteilt. (2) 1Die Erteilung des Briefes kann ausgeschlossen werden. 2Die Ausschließung kann auch nachträglich erfolgen. 3Zu der Ausschließung ist die Einigung des Gläubigers und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2051 BGB – Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings.

Gesetzestext (1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet. (2) Hat der Erblasser für den wegfallenden Abkömmling einen Ersatzerben eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dieser nicht mehr er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 3 AGG – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) 1Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. 2Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 728 BGB – Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters

Gesetzestext (1) Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu zahlen. Sind Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht fällig, kann die Gesellschaft dem Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 870 BGB – Übertragung des mittelbaren Besitzes.

Gesetzestext Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm verdeutlicht, dass der mittelbare Besitz ein Rechtsverhältnis darstellt, das übertragbar ist. Damit kann durch Abtretung eines Herausgabeanspruchs der mittelbare Besitz unmittelbar auf einen Erwerber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 637 BGB – Selbstvornahme.

Gesetzestext (1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. (2) 1 § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 2Der Bestimmung einer Fris...mehr