Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 131 ZPO – Beifügung von Urkunden.

Gesetzestext (1) Dem vorbereitenden Schriftsatz sind die in den Händen der Partei befindlichen Urkunden, auf die in dem Schriftsatz Bezug genommen wird, in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. (2) Kommen nur einzelne Teile einer Urkunde in Betracht, so genügt die Beifügung eines Auszugs, der den Eingang, die zur Sache gehörende Stelle, den Schluss, das Datum und die Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 270 ZPO – Zustellung; formlose Mitteilung.

Gesetzestext 1Mit Ausnahme der Klageschrift und solcher Schriftsätze, die Sachanträge enthalten, sind Schriftsätze und sonstige Erklärungen der Parteien, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, ohne besondere Form mitzuteilen. 2Bei Übersendung durch die Post gilt die Mitteilung, wenn die Wohnung der Partei im Bereich des Ortsbestellverkehrs liegt, an dem folgenden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 50 ZPO – Parteifähigkeit.

Gesetzestext Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist. A. Die Parteien. Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 586 ZPO – Klagefrist.

Gesetzestext (1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. 2Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind die Klagen unstatthaft. (3) Die Vorschriften des v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 130 FamFG – Säumnis der Beteiligten.

Gesetzestext (1) Die Versäumnisentscheidung gegen den Antragsteller ist dahin zu erlassen, dass der Antrag als zurückgenommen gilt. (2) Eine Versäumnisentscheidung gegen den Antragsgegner sowie eine Entscheidung nach Aktenlage ist unzulässig. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält eine für alle Ehesachen geltende spezielle Regelung über die Folgen der Säumnis des ASt (Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 101 GVG – [Zulässigkeit des Antrags auf Verweisung].

Gesetzestext (1) 1Der Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an eine andere Kammer ist nur vor der Verhandlung des Antragstellers zur Sache zulässig. 2Ist dem Antragsteller vor der mündlichen Verhandlung eine Frist zur Klageerwiderung oder Berufungserwiderung gesetzt, so hat er den Antrag innerhalb der Frist zu stellen. 3 § 296 Abs. 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 851b ZPO – Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen.

Gesetzestext (1) 1Die Pfändung von Miete und Pacht ist auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese Einkünfte für den Schuldner zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks, zur Vornahme notwendiger Instandsetzungsarbeiten und zur Befriedigung von Ansprüchen unentbehrlich sind, die bei einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück dem Anspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 1 VDuG – Verbandsklagen.

Gesetzestext (1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Verbrauchern gegen einen Unternehmer betreffen, können klageberechtigte Stellen folgende Verbandsklagen gegen Unternehmer erheben: (2) Kleine Unternehmen gelten als Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes. Kleine Unternehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 760 ZPO – Akteneinsicht; Aktenabschrift.

Gesetzestext 1Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. 2Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1041 ZPO – Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Gesetzestext (1) 1Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. 2Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme angemessene Sicherheit verlangen. (2) 1Das Gericht kann auf Antrag e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 288 ZPO – Gerichtliches Geständnis.

Gesetzestext (1) Die von einer Partei behaupteten Tatsachen bedürfen insoweit keines Beweises, als sie im Laufe des Rechtsstreits von dem Gegner bei einer mündlichen Verhandlung oder zum Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters zugestanden sind. (2) Zur Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses ist dessen Annahme nicht erforderlich. A. Begriff und Abgrenzungen. R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 10 GVG – [Referendare].

Gesetzestext 1Unter Aufsicht des Richters können Referendare Rechtshilfeersuchen erledigen und außer in Strafsachen Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise erheben und die mündliche Verhandlung leiten. 2Referendare sind nicht befugt, eine Beeidigung anzuordnen oder einen Eid abzunehmen. A. Sinn und Zweck. I. Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift gilt nur für Referendare im juris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 24 EGGVG – [Zulässigkeit des Antrags].

Gesetzestext (1) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die Maßnahme oder ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein. (2) Soweit Maßnahmen der Justiz- oder Vollzugsbehörden der Beschwerde oder einem anderen förmlichen Rechtsbehelf im Verwaltungsverfahren unterliegen, kann der Antrag auf g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 595 ZPO – Keine Widerklage; Beweismittel.

Gesetzestext (1) Widerklagen sind nicht statthaft. (2) Als Beweismittel sind bezüglich der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde sowie bezüglich anderer als der im § 592 erwähnten Tatsachen nur Urkunden und Antrag auf Parteivernehmung zulässig. (3) Der Urkundenbeweis kann nur durch Vorlegung der Urkunden angetreten werden. A. Verbot der Widerklage. I. Widerklage. Rn 1 Im Urkunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 515 ZPO – Verzicht auf Berufung.

Gesetzestext Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift schafft nicht die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittelverzichts, sondern geht von der Zulässigkeit aus. Das ist die Folge des den Zivilprozess beherrschenden Dispositionsgrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 47 FamFG – Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext Ist ein Beschluss ungerechtfertigt, durch den jemand die Fähigkeit oder die Befugnis erlangt, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen oder eine Willenserklärung entgegenzunehmen, hat die Aufhebung des Beschlusses auf die Wirksamkeit der inzwischen von ihm oder ihm gegenüber vorgenommenen Rechtsgeschäfte keinen Einfluss, soweit der Beschluss nicht von Anfang an unwirksam ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 323a ZPO – Abänderung von Vergleichen und Urkunden.

Gesetzestext (1) 1Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil auf Abänderung des Titels klagen. 2Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen. (2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang der Abänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882e ZPO – Löschung.

Gesetzestext (1) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 gelöscht. (2) 1Über Einwendungen gegen die Löschung nach Absatz 1 oder ihre Versagung entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. 2Gegen seine Entscheidung findet die Erinnerung nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 90 ZPO – Beistand.

Gesetzestext (1) 1In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. 2Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. 3Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 9 UnivSchlichtV – Inkrafttreten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 133 FamFG – Inhalt der Antragsschrift.

Gesetzestext (1) Die Antragsschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 111 FamFG – Familiensachen.

Gesetzestext Familiensachen sind A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die in § 23a I 1 Nr 1 GVG enthaltende sachlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1061 ZPO – Ausländische Schiedssprüche.

Gesetzestext (1) 1Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121). 2Die Vorschriften in anderen Staatsverträgen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen bleiben unberührt. (2) Ist die Vollstreckbarerk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 47 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 47 Brüssel Ia-VO(1) Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung ist an das Gericht zu richten, das der Kommission von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß Artikel 75 Buchstabe a mitgeteilt wurde. (2) Für das Verfahren zur Versagung der Vollstreckung ist, soweit es nicht durch diese Verordnung geregelt ist, das Recht des ersuchten Mitgliedstaats maßgebend. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 29 EGGVG – [Rechtsbeschwerde].

Gesetzestext (1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat. (2) 1Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 356 ZPO – Beibringungsfrist.

Gesetzestext Steht der Aufnahme des Beweises ein Hindernis von ungewisser Dauer entgegen, so ist durch Beschluss eine Frist zu bestimmen, nach deren fruchtlosem Ablauf das Beweismittel nur benutzt werden kann, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts dadurch das Verfahren nicht verzögert wird. A. Normzweck. Rn 1 Mit der Möglichkeit der Fristsetzung soll verhindert werden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 495 ZPO – Anzuwendende Vorschriften.

Gesetzestext Für das Verfahren vor den Amtsgerichten gelten die Vorschriften über das Verfahren vor den Landgerichten, soweit nicht aus den allgemeinen Vorschriften des Buches 1, aus den nachfolgenden besonderen Bestimmungen und aus der Verfassung der Amtsgerichte sich Abweichungen ergeben. A. Allgemeines. Rn 1 Die §§ 495 ff regeln iRd 1. Buches ›Verfahren im ersten Rechtszug‹...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 452 ZPO – Beeidigung der Partei.

Gesetzestext (1) 1Reicht das Ergebnis der unbeeidigten Aussage einer Partei nicht aus, um das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit der zu erweisenden Tatsache zu überzeugen, so kann es anordnen, dass die Partei ihre Aussage zu beeidigen habe. 2Waren beide Parteien vernommen, so kann die Beeidigung der Aussage über dieselben Tatsachen nur von einer Partei gefordert werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 954 ZPO – Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014.

Gesetzestext (1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Widerspruch) entscheidet das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Widerspruch des Schuldners gemäß ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 26 ZPO – Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen.

Gesetzestext In dem dinglichen Gerichtsstand können persönliche Klagen, die gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche gerichtet werden, sowie Klagen wegen Beschädigung eines Grundstücks oder hinsichtlich der Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks erhoben werden. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn 1 § 26 normiert einen besonderen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 60 FamFG – Beschwerderecht Minderjähriger.

Gesetzestext Ein Kind, für das die elterliche Sorge besteht, oder ein unter Vormundschaft stehender Mündel kann in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Das Gleiche gilt in sonstigen Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden soll. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 4 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 4 Brüssel Ia-VO(1) Vorbehaltlich der Vorschriften dieser Verordnung sind Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen. (2) Auf Personen, die nicht dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, angehören, sind die für Staatsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 94 GVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext Ist bei einem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so tritt für Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Zivilkammern nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. A. Abgrenzung in erstinstanzlichen Zivilsachen. Rn 1 Das Verhältnis zwischen KfH und allgemeiner Zivilkammer betrifft die funktionelle Zuständigkeit (vgl BTDrs 20/3822, 124; BGH ZIP 92, 65...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1055 ZPO – Wirkungen des Schiedsspruchs.

Gesetzestext Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. A. Normzweck. Rn 1 Der Gesetzgeber stellt mit dieser Norm den Schiedsspruch (der kein Hoheitsakt ist) einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt gleich. Diese Gleichstellung dient der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Die Parteien können dadurch sicher sein, ähn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 136 ZPO – Prozessleitung durch Vorsitzenden.

Gesetzestext (1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Verhandlung. (2) 1Er erteilt das Wort und kann es demjenigen, der seinen Anordnungen nicht Folge leistet, entziehen. 2Er hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen. (3) Er hat Sorge zu tragen, dass die Sache erschöpfend erörtert und die Verhandlung ohne Unterbrechung zu Ende geführt wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 20 Brüssel IIb-VO – Rechtshängigkeit und abhängige Verfahren.

Gesetzestext (1) Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Anträge auf Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe zwischen denselben Parteien gestellt, so setzt das später angerufene Gericht das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts geklärt ist. (2) Sofern sich die Zuständigkeit e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 99 ZPO – Anfechtung von Kostenentscheidungen.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. (2) Ist die Hauptsache durch eine auf Grund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt, so findet gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Haupts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1036 ZPO – Ablehnung eines Schiedsrichters.

Gesetzestext (1) 1Eine Person, der ein Schiedsrichteramt angetragen wird, hat alle Umstände offen zu legen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können. 2Ein Schiedsrichter ist auch nach seiner Bestellung bis zum Ende des schiedsrichterlichen Verfahrens verpflichtet, solche Umstände den Parteien unverzüglich offen zu legen, wenn er sie ihnen nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 116 GVG – [Zivilsenate; Strafsenate; Ermittlungsrichter; Auswärtige Senate].

Gesetzestext (1) 1Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Strafsenate gebildet. 2Bei den nach § 120 zuständigen Oberlandesgerichten werden Ermittlungsrichter bestellt; zum Ermittlungsrichter kann auch jedes Mitglied eines anderen Oberlandesgerichts, das in dem in § 120 bezeichneten Gebiet seinen Sitz hat, bestellt werden. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 100 FamFG – Abstammungssachen.

Gesetzestext Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn das Kind, die Mutter, der Vater oder der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, A. Anwendungsbereich. Rn 1 § 100 regelt mangels vorrangiger internationaler Rechtsakte stets die internationale Zustän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1066 ZPO – Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Buches 10.

Gesetzestext Für Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige oder andere nicht auf Vereinbarung beruhende Verfügungen angeordnet werden, gelten die Vorschriften dieses Buches entsprechend. A. Rechtsquelle. Rn 1 § 1066 hat keine Entsprechung im UNCITRAL-MG, dessen ausschließlicher Gegenstand die Handelsschiedsgerichtsbarkeit ist (Art 1 I UNCITRAL-MG)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 30a ZPO – Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen.

Gesetzestext Für Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen in einem Gewässer gegen eine Person, die im Inland keinen Gerichtsstand hat, ist das Gericht zuständig, bei dem der Kläger im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn 1 Bei Bergungsmaßnahmen, die nicht dem Binnenschifffahrtsrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 68 FamFG – Gang des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 9 EGGVG – (betrifft Strafsachen – von einer Kommentierung wurde abgesehen)

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 573 ZPO – Erinnerung.

Gesetzestext (1) 1Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Entscheidung des Gerichts beantragt werden (Erinnerung). 2Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. 3 § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und die §§ 570 und 572 gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 798 ZPO – Wartefrist.

Gesetzestext Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist. A. Normzweck. Rn 1 Aus einem Kfb, der nicht auf das Urt gesetzt ist, aus Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 128a ZPO – Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. 2Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. (2) 1Das Gericht kann auf Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1030 ZPO – Schiedsfähigkeit.

Gesetzestext (1) 1Jeder vermögensrechtliche Anspruch kann Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein. 2Eine Schiedsvereinbarung über nichtvermögensrechtliche Ansprüche hat insoweit rechtliche Wirkung, als die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streites einen Vergleich zu schließen. (2) 1Eine Schiedsvereinbarung über Rechtsstreitigkeiten, die den Bestand eines Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 266 ZPO – Veräußerung eines Grundstücks.

Gesetzestext (1) 1Ist über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts, das für ein Grundstück in Anspruch genommen wird, oder einer Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruhen soll, zwischen dem Besitzer und einem Dritten ein Rechtsstreit anhängig, so ist im Falle der Veräußerung des Grundstücks der Rechtsnachfolger berechtigt und auf Antrag des Gegners verpflichtet, den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 63 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 63 Brüssel Ia-VO(1) Gesellschaften und juristische Personen haben für die Anwendung dieser Verordnung ihren Wohnsitz an dem Ort, an dem sich befindet. (2) Im Falle Irlands, Zyperns und des Vereinigten Königreichs ist unter dem Ausdruck ›satzungsmäßiger Sitz‹ das registered offic...mehr