Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zugrunde liegende Rechtsverhältnisse.

I. Valuta- und Deckungsverhältnis. Rn 4 Kommt der Angewiesene der Aufforderung des Anweisenden nach, eine Zuwendung an den Dritten als Anweisungsempfänger zu erbringen, werden zwei Leistungen erbracht: Im Valutaverhältnis eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger und im Deckungsverhältnis eine Leistung des Angewiesenen an den Anweisenden (Simultanleistung). In ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. 2Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beispiele.

I. Kein Verstoß. Rn 19 Kein Verstoß gegen den op liegt vor, wenn das Ergebnis der ausl Norm in Deutschland durch eine entspr AGB-Klausel herbeigeführt werden könnte (LG Frankfurt aM IPRspr 02 Nr 51, MüKo/Sonnenberger Rz 75); wenn ausl Recht Selbstkontrahieren in größerem Umfang als das deutsche gestattet (RG IPRspr 28 Nr 13); wenn die Verjährungsfrist kurz ist (Hamm NJW 19, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wahrung.

1. Überblick. Rn 3 Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen Anfechtungsklage gewahrt (BGH MDR 23, 1234 Rz 5). Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Gültigkeit des angefochtenen Beschl vorläufig außer Kraft zu setzen, reicht nicht. Auch ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem die Hauptsache eine Anfechtungsklage wäre, ist kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahrensrecht, Auslandsbezug, Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 20 Gewinnzusagen werden ganz überwiegend aus dem Ausland versandt (Jauernig/Mansel Rz 2). Kommt es zum Abschluss des mit der Gewinnzusage angebahnten Verbrauchervertrages und hängt der Gewinn nach der Mitteilung von diesem ab, so kann der Verbraucher hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit wählen zwischen seinem Wohnsitzstaat und demjenigen des Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Stimmrecht (§ 25 II–IV).

I. Allgemeines. Rn 2 Die WEigtümer beeinflussen ihre Geschicke bzw die der GdW insb durch einen Beschl in der Versammlung. Ihr Stimmrecht kann nicht allgemein ausgeschlossen werden. Ein WEigtümer ist auch nicht in der Lage, seine Mitgliedschaftsstellung beizubehalten, zugleich aber sein Stimmrecht einem anderen vollständig als eigenes Recht zu verschaffen (Abspaltungsverbot)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anpassungsfähige Anrechte.

I. Allgemeines. Rn 3 Anpassungsfähig sind nur die in § 32 aufgeführten Anrechte aus öffentlich-rechtlichen Regelsicherungssystemen, nicht dagegen privatrechtliche Anrechte insb aus dem Bereich der ergänzenden betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Das BVerfG hat die mit § 32 vorgenommene Differenzierung zwischen den Regelsicherungssystemen und anderen Versorgungssystemen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

1. Leistungsnähe des Dritten. Rn 5 Der Dritte muss sich bestimmungsgemäß in der Nähe (im Gefahrenbereich) der Leistung befinden (BGHZ 70, 323, 329). Dabei wird bisweilen formuliert, der Dritte müsse den Gefahren aus der Leistung in gleicher Weise ausgesetzt sein wie der Gläubiger (etwa BGHZ 129, 136, 168; allgemeiner BGHZ 133, 168, 173; 166, 117 Rz 52). Das trifft aber in ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Bewirkung der vertragsgemäßen Leistung. Rn 2 § 110 gilt für alle Verträge, die ein Minderjähriger ohne die ausdrückliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter schließt und die für ihn rechtlich nachteilig sind. Um die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes herbeizuführen, muss der Minderjährige die vertragsgemäße Leitung vollständig bewirkt haben (dazu Lettl WM 13, 1249). Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erstellung.

1. Allgemeines (§§ 3–6 MsV). Rn 3 Die Einzelheiten, wie ein Mietspiegel zu errichten ist, bestimmt mWz 1.7.22 ua die Mietspiegelverordnung – MsV v 28.10.21 (BGBl I 4779). Die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels ist vorbehaltlich der §§ 4, 5 MsV an kein Verfahren gebunden. Das gilt sowohl für die Datenerhebung einschließlich der Verwendung von Sekundärdaten a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Beschl.

I. Allgemeines. Rn 1 Ein Beschl ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft (BGH ZMR 12, 284; umfassend Skauradszun, Der Beschl als Rechtsgeschäft). Er setzt sich aus den für sein Zustandekommen erforderlichen Stimmabgaben iS von empfangsbedürftigen Willenserklärungen zusammen (BayObLG ZMR 01, 994, 995). Für einen Beschl bedarf es einer Beschl-Kompetenz (§ 23 Rn 24 ff). Beschl können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einfacher Eigentumsvorbehalt.

1. Grundlagen. Rn 15 Der einfache Eigentumsvorbehalt (EV) ist ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer einer beweglichen Sache. Zu Grunde liegt ein unbedingt abgeschlossener Kaufvertrag. Die dinglichen Erfüllungsgeschäfte (Übereignung der Kaufsache und Zahlung des Kaufpreises) werden in der Weise abgewickelt, dass die Sache sogleich übergeben wird und die Parteien e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Offenbarung von Behandlungsfehlern.

I. Voraussetzungen. Rn 8 Vor dem Hintergrund einer Abwägung der Interessen des Behandelnden am Schutz seiner Person und des Patienten am Schutz seiner Gesundheit (BTDrs 17/10488 S 21), kann den Behandelnden die Pflicht treffen, eigene wie fremde Behandlungsfehler zu offenbaren (dazu Spickhoff/Spickhoff Rz 24 f; Wagner VersR 12, 789, 795 ff). Der Begriff des Behandlungsfehlers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

I. Sicherungsberechtigter. Rn 3 Berechtigter iSd § 650e ist der Unternehmer eines Bauvertrags iSv § 650a , soweit er aufgrund des Vertrags Arbeiten an einem im Eigentum des Bestellers stehenden Grundstück (›Baugrundstück‹) durchführen soll. Daran fehlt es bei Leistungen des Subunternehmers, der seine Leistungen am Bauwerk aufgrund vertraglicher Beziehungen zum Hauptunternehmer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Normzweck. Rn 1 Der Verpächter soll bei Vertragsende einen funktionsfähigen Betrieb zurückerhalten. II. Anwendungsbereich. Rn 2 Wie § 582.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Entstehungsgeschichte. Rn 1 Das seit 1964 geltende Verbot von Vertragsstrafen im Wohnraummietrecht hat § 555 aus § 550 aF unverändert übernommen. II. Normzweck. Rn 2 Der soziale Schutzzweck des § 555 soll den Wohnraummieter gegen eine Übervorteilung seitens des Vermieters schützen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgeirrtum.

a) Grundlagen. Rn 28 Über die Rechtsfolgen irrt sich der Erklärende beachtlich, wenn das Rechtsgeschäft nicht die gewollte, sondern eine davon wesentlich verschiedene andere Rechtsfolge nach sich zieht (RGZ 88, 284; BGHZ 168, 210 Tz 19; BGH NJW 16, 2954 Tz 11). Ein Irrtum über die Rechtsfolgen ist als Inhaltsirrtum beachtlich, wenn die Rechtsfolge (unmittelbarer) Inhalt der r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitwirkung bei der Schädigung.

1. Verletzung von Pflicht oder Obliegenheit. Rn 6 Eine Mitwirkung des Geschädigten kann schon die Entstehung oder erst den Umfang des zu ersetzenden Schadens betreffen. I nennt nur die Entstehung, doch ist unstr auch die Mitwirkung bei der weiteren Entwicklung des Schadens gemeint. Davon geht auch II 1 am Ende aus, der ausdrücklich die Verpflichtung zur Minderung des Schadens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Ehepartner. Rn 2 Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Partnern einer gültigen Ehe errichtet werden. Nichtverheiratete können nicht wirksam gemeinschaftlich testieren (vgl aber unten Rn 5); eine nachträgliche Eheschließung bewirkt nach zutreffender Ansicht keine Heilung (Kanzleiter FamRZ 01, 1198). Ausgeschlossen vom gemeinschaftlichen Testament sind insb auch Verl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Entstehungsgründe.

aa) Überblick. Rn 107 Nach stRspr ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, grds verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (s zB BGHZ 5, 378, 380 f; NJW 75, 108; 90, 1236; 06, 2326 Rz 7; 07, 762 Rz 11; 08, 3775 Rz 9; 3778 Rz 10; 10, 1967 Rz 5; NJW-RR 11, 88 Rz 8; BGHZ 195, 30 Rz 6; VersR 14, 78...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Folge.

I. Vergütungsanspruch. Rn 9 Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis für die erbrachten und nach III noch zu erbringenden Reisleistungen. Im Übrigen kann der Preis nicht mehr verlangt werden (II 2). Der Veranstalter kann für den nach Reisetagen bemessenen Teil des Gesamtpreises (grds inklusiv Transportkosten; aA LG Frankfurt RRa 01, 76) Vergütung verlangen, den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufenthalt.

I. Gewöhnlicher Aufenthalt. 1. Definition. a) Objektive Festlegung. Rn 29 Der gewöhnliche Aufenthalt setzt anders als das im anglo-amerikanischen Rechtskreis vorherrschende Anknüpfungsmoment des ›domicile‹ keine dauerhafte heimatliche Verbundenheit (Hamm FamRZ 92, 552; BeckOK/Lorenz Rz 18; Erman/Hohloch Rz 59; Looschelders Rz 15) mit dem betreffenden Ort voraus. Gewöhnlicher Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Prozessrecht.

I. Beweislast. Rn 50 Die Feststellung des Erklärungstatbestands ist Tatsachenfeststellung. Wer sich auf einen für die Auslegung maßgebenden Umstand beruft, muss diesen darlegen und beweisen (Baumgärtel/Laumen § 133 Rz 2). Dies gilt etwa für das Vorliegen einer Verkehrssitte (BGH NJW 90, 1724 [BGH 30.03.1990 - V ZR 113/89]) oder eine Vertragsauslegung gegen den allg Sprachgebr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängelrecht.

a) Formen des Mangels. Rn 29 Zu unterscheiden ist zwischen Mängeln einzelner Vermögensgegenstände und des Unternehmens insgesamt. aa) Einzelne Vermögensgegenstände. Rn 30 Bei der Veräußerung des Unternehmens stellt sich die Frage, ob und wie sich Rechts- oder Sachmängel einzelner Vermögensgegenstände auswirken: Beim Asset Deal geht es darum, ob sie für sich betrachtet Mängelans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gesamtwürdigung.

a) Summenwirkung. Rn 27 Im Einzelfall kann ein sittenwidriges Element so stark ausgeprägt sein, dass es die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts zu begründen vermag (MüKo/Armbrüster § 138 Rz 28; vgl BGH NJW 09, 835 Tz 9, sittenwidriger Einheitspreis). Typischerweise ist aber die Sittenwidrigkeit erst aus einem Zusammenwirken mehrerer Umstände zu begründen. Selbst wenn die ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Unternehmenskauf.

1. Begriff. Rn 26 Kennzeichnend für einen Unternehmenskauf ist, dass ›nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter, sondern ein Inbegriff von Sachen, Rechten und sonstigen Vermögenswerten übertragen werden soll und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird, das Unternehmen als solches weiterzuführen‹ (zur aF BGH NJW 02, 1042, 1043 mwN; Staud/Beckmann Rz 83). Rechtlich kann ein Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

a) Liquiditätsrücklage. Rn 43 Die Liquiditätsrücklage ist ein Mittel, kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu begegnen Liquiditätsengpass meint, dass die GdW fällige Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang eingeplant oder prognostiziert war (s.a. LG München I ZWE 17, 286). b) Bauliche Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übergabe.

I. Übergabe (Abs 1 S 1). Rn 13 Die Übergabe nach I 1, die – wie bei (§ 929 Rn 12) – auf beiden Seiten unter Einschaltung von Besitzdienern, Besitzmittlern u Geheißpersonen erfolgen kann, erfordert, dass der Eigentümer den unmittelbaren Besitz zur Verpfändung willentlich u erkennbar tatsächlich aufgibt (RGZ 77, 201, 208), etwa durch Aushändigung angeblich aller Schlüssel zu ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriffsbestimmung.

I. Wesentlichkeit. Rn 3 Für die Wesentlichkeit eines Bestandteils ist maßgebend, wie sich die Abtrennung von Bestandteilen wirtschaftlich auswirkt. Auf das Schicksal der durch Trennung aufgelösten Gesamtsache kommt es nicht an, sondern nur auf die bisherigen Bestandteile nach der Trennung. Zerstörung bedeutet den substantiellen Untergang des Bestandteils, Wesensveränderung di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Soziale Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Rn 2 Der Besitzdiener muss in einem sozialen Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis zum Besitzherren stehen, so dass er bei der Ausübung der tatsächlichen Gewalt an die Weisungen des Besitzherren gebunden ist (BGH NJW 14, 1524). Eine lediglich wirtschaftliche oder tatsächliche Abhängigkeit genügt nicht (BGHZ 27, 360, 363)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

a) Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist. Rn 13 Haustiere sind zahme Tiere, die von einer natürlichen oder juristischen Person zur Nutzung gezogen und gehalten werden (Kobl NJW-RR 92, 476; Ddorf VersR 95, 232, 233; Staud/Eberl-Borges § 833 Rz 118 ff; BeckOK/Spindler § 833 Rz 27 mwN). Keine Haustiere sind ledigl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reisender.

I. Begriff. Rn 13 Nach Art 3 Nr 6 Pauschalreise-RL ist Reisender ›jede Person, die auf der Grundlage dieser Richtlinie einen Vertrag schließen möchte oder die zu einer Reise auf der Grundlage eines im Rahmen dieser Richtlinie geschlossenen Vertrags berechtigt ist.‹ Er ist der Vertragspartner des Reiseveranstalters, der in eigenem Namen für sich und/oder andere Reiseteilnehmer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Klagefrist (§ 45 S 1).

I. Sinn und Zweck und Rechtscharakter. Rn 2 Mit der Klagefrist soll nach hM erreicht werden, dass die übrigen WEigtümer möglichst rasch Klarheit darüber erlangen, welcher Beschl aus welchen Gründen angefochten werden soll (BGH ZMR 21, 132 Rz 11; ZWE 17, 99 Rz 16). Die Klagefrist wird von der ganz hM als materiell-rechtliche Frist verstanden (BGH ZMR 21, 132 Rz 11; NJW 11, 220...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislastumkehr.

I. Mangelhaftigkeit der Ware (Abs 1). 1. Abweichender Zustand. Rn 3 Nach früherer Rspr, va des BGH, wirkt die Vermutung nur zeitlich mit dem Inhalt, dass der aufgetretene Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag (BGH NJW 09, 580 Rz 14), der Käufer blieb daher beweispflichtig für die den Mangel begründenden Tatsachen, den Grundmangel (BGHZ 159, 215, 217 ff; 200, 1 Rz 18 ff). Im A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausnutzung des Rangvorbehalts und Wirkung.

I. Ausnutzung. Rn 6 Zur Ausnutzung des Rangvorbehalts ist die Einigung zwischen Eigentümer und Inhaber des vortretenden Rechts erforderlich sowie die Eintragung eines Vermerks im Grundbuch, dass das vortretende Recht in Ausübung des Vorbehalts eingetragen wird (BayObLGZ 56, 463; Soergel/Stürner Rz 8). Diese Rangeinweisung kann auch noch nach Eintragung des Rechts erfolgen (HP...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

I. Voraussetzungen des Widerrufs. Rn 2 Das Widerrufsrecht besteht nur, solange eine Genehmigung des Vertrages durch den gesetzlichen Vertreter noch aussteht. Es endet mit dieser Genehmigung, auch wenn diese ggü dem Minderjährigen erklärt wird. Eine fehlende familiengerichtliche Genehmigung gibt kein Widerrufsrecht. Der durch die Erteilung der Genehmigung ggü dem Minderjährige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

I. Funktion. Rn 1 § 830 regelt Aspekte der Beteiligung mehrerer an einer unerlaubten Handlung; bei Abs 1 handelt es sich um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (s nur BGHZ 67, 14, 17 ff; 72, 355, 358; NJW 94, 932, 934; NK-BGB/Katzenmeier § 830 Rz 1; Grüneberg/Sprau § 830 Rz 6; die Urteile, die den Charakter als Beweislastregel hervorheben, zB BGHZ 25, 271, 273; 55, 86, 92; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelne Konstellationen.

I. Abtretung. Rn 12 Die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten wird idR erfüllungshalber erfolgen (BGH ZIP 14, 231 Rz 11). Das gilt auch bei Abtretung einer Grundschuld (Frankf MDR 79, 313). Ein Gläubiger, dem eine Forderung erfüllungshalber abgetreten wurde, hat zunächst aus der neuen Forderung mit verkehrsüblicher Sorgfalt seine Befriedigung zu erreichen. Wenn sich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Notstandslage.

I. Drohende Gefahr. Rn 2 Weitergreifend als § 227 oder § 904 setzt Notstand nur eine drohende, nicht sogar eine gegenwärtige Gefahr voraus. Die drohende Gefahr ist gegeben, wenn eine auf tatsächlichen Umständen gegründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Schaden eintritt (BGHSt 18, 271, 272); die bloße Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts reicht nicht. Notstandsf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungsabtretung.

I. Grundlagen. 1. Begriff und Rechtsnatur. Rn 7 Sicherungsabtretung ist die Abtretung eines Rechts zur Sicherung einer Forderung idR des Erwerbers gg den Sicherungsgeber oder einen Dritten. Sicherungshalber abgetretene Rechte sind nichtakzessorische fiduziarische Sicherheiten (BGHZ 137, 212, 218f). Rn 8 Die Sicherungsabtretung ist eine abstrakte Verfügung; Rechtsgrund ist die S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wissensvertretung.

1. Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Aufgabenübertragung. Rn 13 Der Vorschrift in Abs 1 ist nach hM der allg Rechtsgedanke zu entnehmen, dass derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Aufgaben in eigener Verantwortung betraut, sich – unabhängig von einem Vertretungsverhältnis – das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (BGH Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abdingbarkeit.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rangverhältnisse und Mangelfall.

1. Rangverhältnisse. Rn 40 Rangfragen treten insbesondere bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen, beim Volljährigenunterhalt und beim Unterhalt der Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes auf. Sie werden aktuell, wenn der Unterhaltsverpflichtete mehreren Unterhaltsberechtigten dem Grunde nach Unterhalt schuldet. Rn 41 Solange er in der Lage ist, sämtliche Unterha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Fallgestaltungen.

I. Rücknahmerecht ausgeschlossen. Rn 1 Nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder (zB § 22 III Nr 1 HintG BW) kann der Gläubiger seine Empfangsberechtigung durch ein Anerkenntnis der anderen Beteiligten des Hinterlegungsverfahrens nachweisen. Allerdings endet die Verfahrensbeteiligung des Schuldners mit dem Ausschluss des Rücknahmerechts, also insb mit einem Rücknahmeverzicht ...mehr