Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kondiktionssperre aus §§ 994 ff.

Rn 71 Bleiben für die Aufwendungskondiktion also nur die Fälle, in denen der (unrechtmäßige) Fremdbesitzer ohne rechtsgeschäftlichen Vertrags- oder Zweckbezug, sonst der (unrechtmäßige) Eigenbesitzer Baumaßnahmen auf einem fremden Grundstück ausführt (vgl auch Rn 66). Das wirft dann allerdings die Frage nach der seit Langem streitigen Konkurrenz zu den ebenfalls den Verwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. 2Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Maklerlohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung des gemeinen Werts des Gesellschaftsvermögens/Gesamthandsvermögens

Rz. 1493 [Autor/Stand] Der gemeine Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) ist nach Maßgabe des § 109 Abs. 2 BewG i.d.F. von Art. 2 Nr. 8 ErbStRG v. 24.12.2008[2] zu ermitteln. Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 BewG gilt für die Ermittlung des gemeinen Werts § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Danach sind die folgenden Grundsätze anzuwenden: Lässt sich der gemeine Wert eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gegenstand des Geschenks

Rn. 1674 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenstand des Geschenks iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG können Sachen (BFH BStBl II 1974, 210) oder Geld sein. Im Gegensatz zu § 516 BGB kommen aber auch Dienstleistungen in Betracht (K/S/M, § 4 EStG Rz G 43; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 705 (Dezember 2022); offen gelassen BFH BStBl II 1993, 806; aA FG D'dorf EFG 1985, 112). Entsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verwendungen.

Rn 15 Besteht die Bereicherung in untrennbar verkörperten (§§ 946 ff) Verwendungen auf eine fremde Sache, so bestimmt sich der gem § 818 II zu erstattende Wert nicht nach den Aufwendungen des Entreicherten, sondern grds nach der Werterhöhung, welche die Sache objektiv durch die Verwendungen erfahren hat (BGHZ 10, 171, 180; BGH NJW 62, 2293; WM 66, 369, 370). Dementsprechend ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Grundsatz der Einzelbewertung/Saldierungsverbot

Rn. 397 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vermögensgegenstände und Schulden sind "einzeln" anzusetzen (§§ 240 Abs 1 HGB) und zu bewerten (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Der auch für die Steuerbilanz geltende Grundsatz (§ 6 Abs 1 EStG) untersagt die Zusammenfassung mehrerer WG zu einer Sammelposition ebenso wie die Verrechnung von WG und Schulden (FG He v 24.04.2013, 4 K 693/10, EFG 2013, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer berechtigt ist, Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die er für einen bestimmten Zweck macht, kann, wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht, Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. 2Ist die Verbindlichkeit noch nicht fällig, so kann ihm der Ersatzpflichtige, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruchsgegner.

Rn 6 Da ein begründeter Ersatzanspruch bereits mit der Vornahme der Aufwendung entsteht, ist Anspruchsgegner der in diesem Zeitpunkt aktuelle Vermieter, jedenfalls nicht ein späterer Erwerber des Grundstücks (§ 566).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ergänzende Anwendung.

Rn 5 Obhutspflichten können in zahlreichen Verträgen als Nebenpflichten zu beachten sein. Die §§ 688 ff sind insoweit aber im Grundsatz nicht anwendbar (Grüneberg/Retzlaff § 688 Rz 6; aA BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 3). Es fehlt regelmäßig an einem typischen Element der Verwahrung, nämlich der Übergabe der Sache. Das gilt insb für die Fälle, bei denen eine Person zwar veranla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermögenszuwachsrechnung

Rn. 2238 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vermögenszuwachsrechnung (Gesamtvermögensvergleich) löst sich von der Ermittlung des Gewinns im Rahmen einer bestimmten Einkunftsart und schätzt das steuerliche Einkommen eines oder mehrerer Jahre (insbesondere Bp-Zeiträume). Sie basiert auf dem Gedanken, dass der StPfl nicht mehr ausgeben und an Vermögenswerten angesammelt haben kann,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaft.

Rn 10 Den Vorerben treffen beim Nacherbfall die Pflichten aus §§ 259, 260. In beiden Fällen ist er zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet. Von der Rechenschaftspflicht sind die Einnahmen ausgenommen, die dem Vorerben als Nutzungen zustehen, und ebenso die Ausgaben, die gew Erhaltungskosten iSd § 2124 I darstellen. Das Bestandsverzeichnis aus § 260 kann auf das Verzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. E-Geld.

Rn 8 Die Regelung in II enthält ebenfalls eine Klarstellung. Die Vorschriften des Untertitels sind auch auf den Einsatz von E-Geld anzuwenden. Da in der Zahlungsdiensterichtlinie der Einsatz von E-Geld nicht ausdrücklich als Zahlungsdienst genannt ist, soll die Regelung Klarheit bringen. Berücksichtigt man den Gesamtkontext, kommt der Einbeziehung aber lediglich deklaratoris...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. 2Eine Authentifizierung ist erfolgt, wenn der Zahlungsdienstleister die Nutzung eines bestimmten Zahlungsins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 395 BGB – Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Gesetzestext Gegen eine Forderung des Bundes oder eines Landes sowie gegen eine Forderung einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbands ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. Rn 1 Die Regelung schränkt die Aufrechnungsmöglichkeit des Schuldners ggü der öffentliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Vermögenssorgepflicht.

Rn 22 Ganz allg sind die Eltern verpflichtet das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten und zu vermehren, also nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben, insb für den Kindesunterhalt, bereitzuhalten ist, vgl §§ 1626 I 2, 1642, 1649 I 1. Rn 23 Als Verletzungshandlungen kommen demnach insb in Betrac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anlegungspflicht ›dem Grunde nach‹.

Rn 1 Ob Geld dauernd anzulegen ist, entscheidet sich nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft. Was zu den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft gehört, ist objektiv und aus den Verhältnissen des Nachlasses, nicht des Vorerben, zu beurteilen (RGZ 73, 4, 6). Rn 2 In Betracht kommen insb Gelder, die der Vorerbe weder zur Verwaltung des Nachlasses noch evtl zur Fortführ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Persönliche Steuerbefreiung

Tz. 85 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung für Zwecke der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Sie kann von dem Verein X in Anspruch genommen werden, weil er die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit, §§ 51ff. AO (Anhang 1b), erfüllt. Die Förderung des Sports is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Rn. 42 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Tarifvergünstigung nach § 34b EStG unterliegen nur die im Gesetz näher erläuterten Einkünfte bzw Gewinne aus außerordentlichen Holznutzungen (im Einzelnen s Rn 91ff). Diese sind nicht deckungsgleich mit den Einkünften aus LuF. So hat zuerst einmal bei gemischten luf Betrieben eine Abgrenzung der Einkünfte aus Landwirtschaft von denjenige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanziger Jahre, die auch eine Revision der estlichen Vorschriften erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (›Verbraucher‹), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (›Unternehmer‹), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zwecke der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen. (2)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Funktion der aktiven RAP

Rn. 800 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Durch Ansatz eines aktiven RAP sollen Ausgaben in dem Geschäftsjahr Aufwand, dh gewinnmindernde BA iSd § 4 Abs 4 EStG werden, dem sie von der wirtschaftlichen Veranlassung her zuzuordnen sind. Buchungstechnisch stellt erst die sog Auflösung des RAP Aufwand dar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Endet die Betreuung, hat der Betreuer das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen und alle im Rahmen der Betreuung erlangten Unterlagen an den Betreuten, dessen Erben oder sonstigen Berechtigten herauszugeben. (2) Eine Schlussrechnung über die Vermögensverwaltung hat der Betreuer nur zu erstellen, wenn der Berechtigte nach Absatz 1 dies verlangt. Auf dieses Recht ist de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Veranlagungs-/Ermittlungszeitraum

Tz. 97 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Veranlagungs- und Ermittlungszeitraum ist für den Verein X das Kalenderjahr 2021, weil die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht während des gesamten Kalenderjahres 2021 bestanden hat (s. § 7 Abs. 3 KStG, Anhang 3) und die vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen, die für eine ordnungsmäßige Satzung gegeben sein müssen, erfüllt sind (s. §§ ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Vereinsgaststätte

Tz. 106d Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine getrennte Gewinnermittlung für die Vereinsgaststätte ist erforderlich, weil für diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuerpflicht gegeben ist. D.h., beim Überschreiten der Freibeträge bzw. -grenzen (Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR; s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) kann Ertragsteuerpflicht (Körperschaft- und G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ergänzende Vorschriften.

Rn 6 Die §§ 793–806 stellen keine abschließende Regelung dar. Ergänzend sind daher heranzuziehen (Staud/Marburger Vor §§ 793–808 Rz 20 ff) die §§ 232 ff (Sicherheitsleistung), §§ 246 ff (Zins), §§ 929 ff, 935 II sowie §§ 366, 367 HGB (Übertragung), §§ 1006 I 2, 1007 II 2 (Eigentum und Besitz), §§ 1081–1084 (Nießbrauch an Inhaberpapieren), §§ 1187 f (Sicherungshypothek), § 11...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steueränderungsgesetze 1960 vom 30.07.1960, BStBl I 60, 514 und vom 27.12.1960, BStBl I 61, 18

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das zuletzt genannte Gesetz betrifft Änderung des § 3 Nr 17 EStG 1958 dahin, daß 100 DM des Arbeitslohns für Dezember als "Weihnachts-Freibetrag" steuerfrei bleiben. Wesentlich einschneidendere Änderungen und Ergänzungen enthält das StÄndG v 30.07.60 mit einer ausdrücklichen und gegenständlich näher bezeichneten Einschränkung des Abzugs von B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge, Spenden (Zuwendungen), Lotteriegewinne, Totogewinne, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse, allgemeine Zuschüsse ohne Zweckbindung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und dgl. lassen sich nicht unter eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (s. Anhang 10) genannten Einkunftsarten einordnen, sie sind steuerlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine zu hohen Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anpassung/Veröffentlichung (§ 558c III, IV 3).

Rn 6 Nach § 558c III sollen einfache Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Eine Pflicht zur Anpassung besteht indes nicht. Etwaige Anpassungen sind nach § 555c IV 2 zu veröffentlichen. § 5 S 1 MsV bestimmt dazu, dass ein einfacher Mietspiegel und seine Dokumentation kostenfrei im Internet zu veröffentlichen sind. Für ihre Ausgabe in ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelheiten.

Rn 4 Jedermann kann einen Mietspiegel erstellen. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sollen nach § 555c IV 1 Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind von den nach Landesrecht zuständigen Behörden gem § 558c IV 2 Mietspiegel zu erstellen. Dies soll die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abrechnungszeitraum.

Rn 37 Der Abrechnungszeitraum muss grds dem Zeitraum des Wirtschaftsplans entspr (LG Konstanz ZMR 08, 328), darf aber – zB für eine ggf notw Umstellung, bei Neubauten, neuen Anlagen, ggf Verw-Wechsel – diesen ausnw auch über- oder unterschreiten (München ZMR 09, 631; LG München I ZMR 09, 400). Abrechnungen für einzelne Quartale sind unzulässig (Ddorf ZMR 07, 129). Zulässig s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verständlichkeit.

Rn 35 Die Abrechnung und ihre jeweiligen Bestandteile/Ergänzungen müssen für einen durchschnittlichen (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 12, 2648 Rz 20) WEigtümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH ZMR 18, 343 Rz 7). Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Erbringung von Zahlungsdiensten zum Gegenstand hat, sind die §§ 663, 665 bis 670 und 672 bis 674 entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf einen Vertrag über die Ausgabe und Nutzung von E-Geld anzuwenden. (3) Die Begriffsbestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Arten der Anlage.

Rn 2 Anzulegen ist unabhängig von seiner Herkunft das gesamte Barvermögen des Betreuten, dass nicht als Verfügungsgeld iSd § 1839 für die baldige Bestreitung von Ausgaben erforderlich ist, wie etwa für Miete und Lebensunterhalt. Unter Geld iSd § 1841 ist Bargeld, Schecks und Buchgeld, wie zB Forderungen aus einem Girokonto, zu verstehen (Staud/Veit § 1806 aF Rz 5). Unsichere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rücklagen.

Rn 49 Der Vermögensbericht muss den Stand der Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) und etwaiger durch Beschl vorgesehener Rücklagen (§ 19 Rn 42) enthalten. Anzugeben ist der Ist-Stand (BRDrs 168/20, 86). Dem § 18 II entspricht ferner aus Gründen der Transparenz die informatorische Angabe, welche Vorschüsse welcher Rücklage zugeführt werden sollten (›Soll‹). IÜ ist die Entwicklung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Rechenschaftspflicht.

Rn 3 Erforderlich ist eine übersichtliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BGH NJW 06, 1419 [BGH 08.03.2006 - VIII ZR 78/05]; NJW-RR 21, 349; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 21). Dabei ist für die Transparenz des Zahlenwerkes nicht nur der derzeitige Zustand zu berücksichtigen, sondern die gesamte Entwicklung. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung muss detailliert und a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ist das Amt des Betreuers beendet, trifft diesen die Pflicht, das Vermögen und die Unterlagen des Betreuten herauszugeben und über Vermögensverwaltung eine Schlussrechnung zu erstellen. § 1872 gilt über die Verweisung des § 1807 auch für den Vormund und ersetzt § 1890 aF durch eine erheblich differenziertere Regelung (BTDrs 19/24445, 308f). Neu ist der Verzicht auf die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zwangsverwalter.

Rn 58 Der Zwangsverwalter muss neben dem WEigtümer (Köln ZMR 08, 988; AG München ZMR 10, 998, 999) das laufende Hausgeld (BGH NJW 12, 1293 Rz 12; ZMR 10, 296) sowie die Forderungen aus § 28 I 1, II 1 bedienen; ggf muss der Gläubiger Vorschuss leisten (BGH ZMR 10, 296). Forderungen der GdW auf laufende Beiträge sind Ausgaben der Verwaltung (BGH NZI 09, 904). Rückständige Betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um dem Gläubiger die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern, gewährt ihm das Gesetz in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Rechenschaftslegung. § 259 bestimmt, wie die Rechenschaftspflicht zu erfüllen ist, um formell wirksam zu sein, begründet den Anspruch aber nicht. Durch die in § 259 normierte Verpflichtung, eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr