Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Übergegangener Anspruch. Rn 2 Der Kl muss einen Anspruch geltend gemacht haben, der auf ihn übergegangen ist, und zwar vor Erhebung der Klage (Musielak/Voit/Wolst § 94 Rz 2) Ein erst nach Klageerhebung erfolgter Anspruchsübergang wird von § 94 nicht erfasst (Anders/Gehle/Göertz ZPO § 94 Rz 2). Hier bietet § 93 die Möglichkeit, sofort Kosten befreiend anzuerkennen, sobald d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gegenseitige Abrechnung.

Rn 13 Darüber hinaus ist § 92 II Nr 2 anwendbar, wenn der Betrag der Forderung von einer gegenseitigen Berechnung abhängig ist und einer Partei die Höhe der Gegenforderung nicht bekannt war. Diese Vorschrift hat in der Praxis kaum Bedeutung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagenhäufung.

Rn 26 Werden von mehreren im selben Verfahren geltend gemachten Ansprüchen nicht sämtliche zugesprochen, sondern nur ein Teil, während der andere Teil abgewiesen wird, liegt insoweit ein Teilunterliegen vor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ermessen des Gerichts, sachverständige Ermittlung oder gegenseitige Abrechnung.

a) Überblick. Rn 10 Das Gericht kann darüber hinaus nach § 92 II Nr 2 einer Partei die gesamten Kosten auferlegen, wenn sie zwar nicht vollständig obsiegt hat, der Betrag der Forderung aber von der Festsetzung durch richterliches Ermessen abhängig war. Dem Wortlaut nach ›Betrag der Forderung‹ gilt diese Alternative nur für Geldforderungen. Man wird sie jedoch auch auf andere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenentscheidung.

1. Verfahren und Form. Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichtigkeit.

Rn 10 Fehlt es an einer Kostengrundentscheidung, ist der Kfb aufgrund seiner Akzessorietät von vornherein nichtig (BAG NJW 63, 1027). Ohne rechtliche Wirkungen ist auch ein Kfb, dessen zugrunde liegender Titel nicht wirksam zugestellt wurde (BGH NJW 13, 2438 [BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenentscheidung nach Abs 2 S 1.

I. Voraussetzungen. 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum. Rn 15 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Woh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnismäßig geringe Zuvielforderung (§ 92 II Nr 1).

a) Überblick. Rn 7 Nach § 92 II Nr 1 kann das Gericht die Kosten einer Partei insgesamt auferlegen, wenn die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten verursacht hat. b) Geringfügige Zuvielforderung. Rn 8 Voraussetzung ist zunächst einmal, dass die unberechtigte Zuvielforderung geringfügig war. Hier geht die Rsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erfolgreiche Klage.

Rn 25 Der Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses muss stattgegeben worden sein. Ist die Klage abgewiesen worden, ist § 93b II 2 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung bzw Änderung des zugrunde liegenden Titels.

1. Allgemeines. Rn 7 Wird der dem Kfb zugrunde liegende Titel – ggf auch nur hinsichtlich der Kostenentscheidung (zur Unzulässigkeit der Anpassung dieser gem § 319 nach einer Streitwertänderung s BGH NJW 16, 1021, 1022 [BGH 17.11.2015 - II ZB 20/14]) – aufgehoben, ganz oder tw abgeändert oder durch eine neue Entscheidung (etwa im Rechtsmittelzug) ersetzt, wird aufgrund seiner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigendes Ereignis.

I. Allgemeines. Rn 7 Von Erledigung – genauer: Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache – spricht man, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit (dazu Rn 51 ff) gegenstandslos (unzulässig oder unbegründet) geworden ist (BGH NJW 86, 588; BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885; BGHZ 155, 392 = NJW 03, 3134; krit zur Terminologie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geeignetheit zur Zwangsvollstreckung.

1. Urteile. Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Volle Kostenlast trotz teilweisem Obsiegen.

1. Überblick. Rn 6 Nach § 92 II kann das Gericht einer Partei die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegen. Insoweit handelt es sich um eine Ermessensvorschrift des Gerichts, nicht um eine zwingende Rechtsfolge. 2. Verhältnismäßig geringe Zuvielforderung (§ 92 II Nr 1). a) Überblick. Rn 7 Nach § 92 II Nr 1 kann das Gericht die Kosten einer Partei insgesamt auferlegen, wenn die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfolge.

I. Überblick. Rn 3 Wenn jede Partei teils unterliegt und teils obsiegt, sind die Kosten grds nach § 92 I gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Daneben besteht in den Fällen des § 92 II auch die Möglichkeit, eine Partei trotz teilweisen Obsiegens alleine mit den Kosten zu belasten. Soweit ein teilweises Obsiegen und Unterliegen mit einem Kosten befreienden A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Inhalt.

Rn 21 Der Inhalt des Antrags (§ 103 II 2) hat dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei dem zu erlassenden Kfb um einen Vollstreckungstitel handelt, der formell und materiell in Rechtskraft erwächst. Daher muss der Antrag den zugrunde liegenden Rechtsstreit oder den Vollstreckungstitel genau bezeichnen. Ferner sind Grund und Höhe der Kostenpositionen nachvollziehbar a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sofortige Beschwerde.

1. Zulässigkeit. a) Statthaftigkeit. Rn 50 Die sofortige Beschwerde gegen den Kfb ist statthaft, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt. b) Form und Frist. Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenentscheidung nach Abs 1 S 2.

I. Voraussetzungen. 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB. Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Aufrechnung. Rn 15 Obsiegt der Beklagte mit einer Primäraufrechnung, so dass die Klage abgewiesen wird, ist von einem vollen Unterliegen des Klägers auszugehen. Die Hauptforderung als solche war nicht bestritten. Mit seiner Klageverteidigung ist der Beklagte voll durchgedrungen. Anders verhält es sich dagegen bei der Hilfsaufrechnung (s Rn 23). Beschränkte Erbenhaftung. Rn 16 B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kostenentscheidung nach Abs 2 S 2.

I. Überblick. Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte. II. Voraussetzungen. 1. Klage auf Fortsetzung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaftigkeit.

Rn 50 Die sofortige Beschwerde gegen den Kfb ist statthaft, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel.

1. Angriffs- und Verteidigungsmittel. Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausget...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Erledigungserklärung zwischen den Instanzen und in der Rechtsmittelinstanz.

I. Erledigung zwischen den Instanzen. Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Zuständigkeit. Rn 2 Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges, funktionell der Rechtspfleger, § 21 Nr 1 RpflG (§ 103 Rn 12). II. Rechtliches Gehör. Rn 3 Rechtliches Gehör ist zu gewähren. Dies folgt in Verfahren vor dem Rechtspfleger aus dem Gebot fairen Verfahrens, Art 2 I, 20 III GG (BVerfGE 101, 397, 404 f [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]; in BVerfG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung durch den Richter.

a) Allgemeines. Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum. Rn 2 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Wohnraum handeln. Für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geringfügige Zuvielforderung.

Rn 8 Voraussetzung ist zunächst einmal, dass die unberechtigte Zuvielforderung geringfügig war. Hier geht die Rspr von einer Grenze von 1/10 aus. Bis zu 1/10 kann die Mehrforderung noch als geringfügig angesehen werden, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass bei hohen Streitwerten auch ein geringfügiger Prozentsatz durchaus einen nicht unerheblichen Nominalwert ausmac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erfolglose Klage.

Rn 16 Die Klage auf Räumung von Wohnraum muss abgewiesen worden sein. Ist der Räumungsklage stattgegeben worden, ist § 93b II 1 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorgerichtliche Berufung und Begründung.

Rn 12 Der Kl muss sich ferner vorgerichtlich bereits auf das Fortsetzungsverlangen nach den §§ 574–574b BGB berufen und dies ausreichend begründet haben. Soweit er das Fortsetzungsverlangen erstmals im Rechtstreit stellt oder begründet, ist § 93b I 2 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe und Rechtmittel bei unterbliebener Kostenentscheidung.

I. Berichtigung. Rn 24 Sofern die fehlende Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention auf einem Schreibfehler oder einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit beruht, kann das Gericht diese jederzeit auch vAw berichtigen. Das kann der Fall sein, wenn sich entsprechende Ausführungen in den Urteilsgründen finden (Kobl BauR 08, 1194), insb, wenn in den Urteilsgründen zur Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckungstitel.

Rn 24 Dieser ist nur dann in einfacher Ausfertigung beizufügen, wenn er nicht ohnehin dem Gericht vorliegt. Der Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf es abgesehen von den Fällen einer erteilten Rechtsnachfolgeklausel nicht (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 40). Der Rechtsnachfolger hat den bereits umgeschriebenen Titel vorzulegen (vgl Rn 17).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB. Rn 24 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht. 2. Erfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erfolglose Klage.

Rn 10 Der Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses muss abgewiesen worden sein. Ist der Klage stattgegeben worden, ist § 93b I 2 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Berechtigtes Fortsetzungsverlangen.

Rn 21 Das Fortsetzungsverlangen des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB muss im Ergebnis gerechtfertigt gewesen sein. Das Gericht muss also den Räumungsanspruch gerade im Hinblick auf den berechtigten Fortsetzungsanspruch verneint haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Die Säumnisfälle. Rn 2 § 95 ist zum einen anwendbar, wenn die Partei einen Termin oder eine Frist versäumt. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich. Unter Termin nach 95 ist jeder Termin iSd §§ 214 ff zu verstehen, also ein Verhandlungstermin, ein Gütetermin (§ 278 IV), ein Erörterungstermin, ein Termin vor dem ersuchten Richter (zB nach § 278 V), ein Beweisaufnahmeterm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kostenentscheidung.

Rn 29 Bei der Kostenentscheidung des Berufungsverfahrens ist das Verhältnis von Hauptsache zum Wert des Kostenpunktes zu berücksichtigen, wenn der Berufungskläger zwar nicht in der Hauptsache, aber mit seinem Angriff gegen die ihn wesentlich belastende erstinstanzliche Kostenentscheidung obsiegt hat (Köln ZfSch 94, 362 = VersR 95, 358).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine unverzügliche Auskunft auf Verlangen des Klägers.

a) Überblick. Rn 18 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde. b) Widerspruch. Rn 19 Nach § 574b I BGB ist der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung schriftlich zu erklären. Geschieht dies nicht, kann der Kl nicht wissen, ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / j) Mehrkosten vor dem unzuständigen Gericht (§ 281).

Rn 15 Mehrkosten einer Verweisung, die die unterstützte Hauptpartei trägt, sind auch bei der Kostenentscheidung zugunsten des Nebenintervenienten auszutrennen. Diese Mehrkosten trägt der Nebenintervenient selbst (Abs 1 Hs 2). Umgekehrt sind auch die durch eine Verweisung entstandenen Mehrkosten des Nebenintervenienten der Gegenpartei aufzuerlegen, wenn diese ein unzuständige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Festsetzung der Vollstreckungskosten (Abs 2).

Rn 7 Unbeschadet der Möglichkeit, nach Abs 1 1 die Kosten der Zwangsvollstreckung mit dem Hauptsachetitel beizutreiben, kann nach Abs 2 auch die Kostenfestsetzung eingeleitet werden. Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis ist nicht erforderlich. Die Kostenfestsetzung darf daher nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Kosten seien vollstreckbar. Im Übrigen ergibt sich ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, gegenüber dem Erkenntnisverfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.7 Können die Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte des öffentlichen Personennahverkehrs neben der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden?

Die Homeoffice Pauschale kann nur für diejenigen Tage angesetzt werden, an denen der Steuerpflichtige ausschließlich im Homeoffice tätig geworden ist. Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Betätigungsstätte kommt ein Abzug von Fahrtaufwendungen (in Form der Entfernungspauschale oder Reisekosten) für diese Tage grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind die Aufwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Kann der Steuerpflichtige Aufwendungen für die Corona-Schutzimpfung seiner Geschäftspartner und deren Angehörigen als Betriebsausgaben abziehen? Ist die Corona-Schutzimpfung ein Vorteil, der beim Geschäftspartner eine Betriebseinnahme darstellt?

Aufwendungen für Corona-Schutzimpfungen von Geschäftspartnern und deren Angehörigen sind in voller Höhe abziehbare Betriebsausgaben. Bei den die Corona-Schutzimpfung empfangenden Geschäftspartnern ist keine Betriebseinnahme zu erfassen. Dies gilt auch für Impfungen der Angehörigen des Geschäftspartners.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.7 Kann ich die Aufwendungen, die mir durch die Kostenbeteiligung an der Corona-Rückholaktion des Auswärtigen Amtes entstanden sind, steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Grundsätzlich nein. Diese Aufwendungen sind steuerlich nicht zum Abzug zugelassen, weil Ihre Auslandsreise als solche (wie bei einer Urlaubsreise) in der Regel nicht die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Belastung erfüllt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen nach § 33a Abs 1 S 1 und 2 EStG

Rn. 190 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG (ab dem 01.01.2024 EUR 11 604, für 2023 iHv EUR 10 908, für 2022 iHv EUR 10 347, ausführlich dazu s Rn 10, 11) umfasst nicht die Aufwendungen, die dafür erforderlich sind, um ein durch das SGB XII bestimmtes sozialhilfegleiches Versorgungsniveau zu erlangen, Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33a EStG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesamtschuldnerische Haftung.

Rn 3 Als Ausnahme von der kopfteiligen Haftung des Abs 1 sieht Abs 4 die Haftung mehrerer Beklagten als Gesamtschuldner vor. Diese Vorschrift gilt grds nur für Beklagte, selbstverständlich auch für Widerbeklagte oder Drittwiderbeklagte. Sie gilt dagegen nicht für mehrere Kl. Daher sind bei Rücknahme einer von mehreren Klägern als Gesamtgläubiger eingereichten Klage die Koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 3 Hinsichtlich der Gerichtskosten, wenn der Kl gegen die bedürftige Partei obsiegt hat, gilt § 31 III GKG. Die Staatskasse muss dem Kl die verauslagten Gerichtskosten ersetzen (s § 122 Rn 18). Eine Zweitschuldnerhaftung des Antragstellers tritt nicht ein, wenn für den Erstschuldner (Entscheidungsschuldner) PKH bewilligt ist. Dies gilt auch dann, wenn die PKH-Bewilligung s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anfechtung.

Rn 37 Eine isolierte Anfechtung des Teils der Kostenentscheidung, der auf § 96 beruht, ist nicht möglich. Die Kostenentscheidung kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle des § 99 II zusammen mit der Kostenentscheidung in der Hauptsache. In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a , wenn die Entscheidung über die Austrennung der...mehr