Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Sommer, SGB XI § 116 Kosten... / 2.3 Rechtsverordnung

Rz. 6 Abs. 3 Satz 1 ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Rechtsverordnung zu regeln. Hierbei können nach Abs. 3 Satz 2 auch Mindest- und Höchstsätze unter angemessener Berücksichtigung der beteiligten Interessen festgelegt werden.mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen, von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen sowie der digitalen Identität für das Gesundheitswesen, die grundsätzlich Voraussetzung für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen auf Versichertendaten in der Telematikinf...mehr

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Sommer, SGB XI § 116 Kosten... / 2.1 Kostenregelung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Kostenregelung für Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 79. Bei dieser Regelung geht der Gesetzgeber in Anlehnung an die Praxis in anderen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen davon aus, dass Prüfkosten einen normalen Betriebsaufwand darstellen, der über die Vergütung refinanziert wird. Demgemäß sei es auch sachgerecht, den Pfle...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.6 Digitale Identität für Leistungserbringer (Abs. 6)

Rz. 13 Spätestens ab dem 1.1.2025 haben die Stellen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Stellen der Länder, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und elektronischer Berufsausweise zuständig sind; Rz. 4), Abs. 2 (Handwerkskammern; Rz. 8) und Abs. 4 (gematik; Rz. 11) ergänzend zu den Heilberufs- und Berufsausweisen auf Verlangen des Leistungserbringers eine digitale Identitä...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Brosch, Alles rund um den elektronischen Heilberufsausweis, DAZ 2021, Nr. 36, 17. Deutsches Ärzteblatt (Herausg.), Elektronischer Heilberufsausweis, www.aerzteblatt.de/ehba (abgerufen: 22.2.2021). Dittrich/Dochow, Digitalisierung in ambulanter und stationärer Pflege – Telematikinfrastruktur und Telepflege (Teil 2), Sozialrecht aktuell 2022, 49. Edalat, Die SMC-B-Karte al...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.1 Zuständige Stellen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Länder bestimmen die Stellen, die für die Ausgabe der eHBA oder eBA zuständig sind (Satz 1 Nr. 1). Die zur Ausgabe der elektronischen Berufsausweise zuständigen Stellen müssen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen (sog. Trust-Center). Als zur Bestätigung der berufsrechtlichen Befugnisse zuständige Stellen kommen unter anderem die Ärzte- und Apothekerkammern...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.3 Aufgaben der zuständigen Stellen (Abs. 3)

Rz. 9 Mehrere Länder können die Aufgaben nach Abs. 1 Satz 1 durch gemeinsame Stellen wahrnehmen lassen (Satz 1). Die Stellen nach Abs. 1 tauschen die Daten aus, die für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise, elektronischer Berufsausweise und von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen erforderlich sind (Satz 2). Die Daten sind jeweils an...mehr

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Sommer, SGB XI § 116 Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 und 2 den rechtlichen Umgang mit anfallenden Prüfkosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 79) und Schiedsstellenentscheidungen nach § 115 Abs. 3 Satz 3. Abs. 3 ermächtigt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsverordnung für Entgeltbestimmungen im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Bislang ...mehr

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Sommer, SGB XI § 116 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 116 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) wurde Abs. 1 mit Wirkung zum 1.7.2008 aufgehoben; die bisherigen Abs. 2 bis 4 wurden als neue Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.2 Handwerksbetriebe (Abs. 2)

Rz. 8 Für Handwerksbetriebe nach Nr. 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung (z. B. Augenoptiker oder Orthopädietechniker) kann die Zuständigkeit nach Abs. 1 Satz 1 im Rahmen ihrer Kompetenzen (§ 91 Abs. 1 HWO) auf die Handwerkskammern übertragen werden. Eine entsprechende Regelung ist am 1.7.2021 wirksam geworden (§ 91 Abs. 1 Nr. 14 HWO). Bei den entsprechenden Handwerk...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.8 Sicherheit (Abs. 8)

Rz. 15 Die gematik legt die Anforderungen an die Sicherheit und Interoperabilität der digitalen Identitäten nach den Abs. 6 und 7 fest (Satz 1). Dazu setzt sich die gematik mit dem BSI und dem BfDI auf Basis der jeweils gültigen Technischen Richtlinien des BSI ins Benehmen (Satz 2). Rz. 16 Das ursprünglich herzustellende Einvernehmen wird zugunsten der Herstellung des Benehme...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.7 Digitale Identität für Institutionen (Abs. 7)

Rz. 14 Leistungserbringerinstitutionen, die sich über Komponenten der Telematikinfrastruktur authentifizieren, haben spätestens ab 1.1.2025 ebenfalls die Möglichkeit, eine digitale Identität zu beantragen. Die ursprüngliche Frist wird aufgrund der Terminanpassungen in § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 (Art. 1 Nr. 16c KHPflEG) und § 291 Abs. 8 Satz 1 (Art. 1 Nr. 11d KHPflEG) auf den ...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.5 Komponenten zur Authentifizierung (Abs. 5)

Rz. 12 Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur ausgegeben werden, wenn der Institution ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann. Die Komponente zur Authentifizierung ist an den elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis gekoppelt. Nur die Institution kann ...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB XI § 61a Beteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt erstmals ab dem 1.1.2022 in einem neuen Dritten Abschnitt zum 6. Kapitel des SGB XI die generelle Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Bereits im Gesetzentwurf zum Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) war in § 69 ein Bundeszuschuss zu den Ausgaben der Pflegeversicherung, allerdings nur für die Investitionsför...mehr

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Sommer, SGB XI § 61a Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 2 Nr. 17 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Zum 1.7.2023 wurde Abs. 2 durch Art. 1 NR. 26 des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) angefügt. Zum 1.1.2024 wurde Abs. 1 Satz 2 durch Art. 7 Nr. 1 des Haushaltsfin...mehr

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Sommer, SGB XI § 61a Beteil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass der Bund zur pauschalen Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2022 jährlich 1 Mrd. EUR in monatlich zum jeweils ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Ausgleichsfonds nach § 65 leistet. Diese Beteiligung des Bundes wurde notwendig, da die Pflegekassen u. a. durch die Corona-Pandemie ...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.4 Kostenregelungen (Abs. 5 und 6)

Rz. 10 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Pflegekassen und ihre Verbände sowie der Medizinische Dienst und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. ausschließlich diejenigen Kosten der Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht zu tragen haben, die ihnen in eigener, d. h. originärer Aufgabenerfüllung entstehen (z. B. Fahrtkosten). Dagegen ist eine finanziel...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgabenist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben zu ermitteln, also das Ausgaben-Ist. Dabei handelt es sich um die kumulierten Beträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats hinsichtlich aller Leistungsausgaben, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes und alle sonstigen Au...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.1 Verwendung der Betriebsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 dürfen Betriebsmittel nur für die gesetzlichen oder durch die Satzung vorgesehen Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten verwendet werden. Hierzu gehören die Leistungsausgaben, die Verwaltungskostenpauschale, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes, die Auffüllung der Rücklage, die Finanzierung de...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.2 Risiken bei Pauschalvergütung

Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen dient der Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich alle mit der Tätigkeit entstehenden gesetzlichen Gebühren durch die Pauschalen abgegolten werden, also auch Auslagen und eventuell entstehende Zusatzgebühren, z. B. für die Einrichtung einer Buchführung. Deshalb ...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Kosten der Telematik im ambulanten Bereich leisten die Krankenkassen Erstattungen an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer nach § 95 (z. B. Gebühr für ein elektronisches Rezept), um die während der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase sowie die während des laufenden Betriebes dort entstehenden Kosten refinanzieren z...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten vertragsgebundenen Hebammen (§ 134a) sowie zugelassenen Physiotherapeuten (§ 124) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie die Betriebskosten im laufen...mehr

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Sommer, SGB V § 327 Nutzung... / 2.5 Kostenerstattung (Abs. 7)

Rz. 11 Die beim BfDI entstehenden Kosten (Aufgaben nach Abs. 2 bis 6) sind durch die gematik zu erstatten (Satz 1). Die Einzelheit der Erstattung werden durch die gematik im Benehmen mit dem BfDI festgelegt (Satz 2). Die beim BSI entstehenden Kosten werden pauschal abgegolten (§ 331 Abs. 6).mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Kosten der Telematik, die den Apotheken entstehen, leisten die Krankenkassen Erstattungen, um die während der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase sowie die während des laufenden Betriebes dort entstehenden Kosten refinanzieren zu können (BT-Drs. 15/4924 S. 10 zu § 291a). Mit Wirkung zum 29.12.2022 wird die Finanzierung von einer Anschub- zu einer lau...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.3 Betriebsmittel- und Rücklage-Soll (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Nr. 3 sind das Betriebsmittel-Soll und das Rücklage-Soll zu ermitteln. Das Betriebsmittel-Soll darf nach § 63 Abs. 2 Satz 1 im Durchschnitt des Haushaltsjahres monatlich das Einfache des nach dem Haushaltsplan der Pflegekasse auf einen Monat entfallenden Betrages der vorgesehenen Aufwendungen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Beträge sind der Rückl...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.2 Berechnungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 enthält Bestimmungen zum Berechnungsverfahren des Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds im Rahmen des monatlichen Ausgleichs (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Nach Satz 1 erhält die Pflegekasse bis zum Monatsende den Unterschiedsbetrag aus dem Ausgleichsfonds, wenn die Ausgaben zuzüglich des Betriebsmittel- und Rücklage-Solls hö...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.6 Hilfe in anderen Lebenslagen

Rz. 15 Im Neunten Kapitel des SGB XII sind die übrigen Hilfen in besonderen Lebenslagen aufgeführt. Nach § 70 SGB XII erhalten Personen mit eigenem Haushalt Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Nach § 71 Abs. 1 SGB XII soll alten Menschen außer den Leistungen nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.4 Kriterien für die Veränderung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen (Abs. 3)

Rz. 70 Aus dem mit Wirkung zum 1.1.2013 neu gefassten Abs. 3 ergeben sich die Kriterien für die Veränderungen der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen ab 2013. Die Vorschrift führt einige der berücksichtigungsfähigen Aspekte an. Die Formulierung "unter Berücksichtigung" in Abs. 3 Satz 1 bedeutet, dass sich die Gesamtvertragspartner mit den Kriterien ernsthaft auseinander...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 4 Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB XII erhalten diejenigen Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Personen, die nach dem SGB II als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Ausgleichsfonds wurde als Sondervermögen zur Durchführung des Finanzausgleichs (vgl. §§ 66 ff.) errichtet (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 74). Er hat den Charakter einer kassenübergreifenden Schwankungsreserve und Finanzierungsstelle der sozialen Pflegeversicherung. Seine Mittel stehen der sozialen Pflegeversicherung als Vermögensträger gemeinschaftlich zu. Verwa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.2 Kostenerstattung durch die Träger der Unfallversicherung (Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 20g Kosten, die bei der gematik unmittelbar für ihre Aufgaben nach Satz 1 Nr. 14 entstehen, werden von der Unfallversicherung getragen (Satz 2). Die Einzelheiten der Kostenerstattung werden einvernehmlich zwischen den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und der gematik festgelegt (Satz 3).mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Evans, Apotheke sollen TI-Pauschale erhalten, Pharmazeutische Zeitung, www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheken-sollen-ti-pauschale-erhalten-136856/#:~:text=Die%20Summe%20der%20monatlichen%20TI,der%20Stichtag%201.%20Oktober%202022.; abgerufen: 31.1.2023. DG Digitales Gesundheitswesen (Herausg.), Finanzielle Aspekte der TI-Anbindung: Kosten, Rückerstattung, Pauschalen u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.4 Übergang zur TI-Pauschale (Abs. 4)

Rz. 6 In der Vereinbarung nach Abs. 2 ist der Übergang von der Anschub- zu einer laufenden Finanzierung durch eine monatliche TI-Pauschale zu regeln. Die ab dem 1.7.2023 geltende TI-Pauschale findet zunächst 2 Jahre lang unverändert Anwendung (Abs. 5). Die Vertragspartner haben in der Vereinbarung (Abs. 2) eine Übergangsregelung für diejenigen Leistungserbringer zu vereinbar...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Te...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.9 Wirtschaftlichkeit (Abs. 8)

Rz. 35 Die gematik ermittelt und berücksichtigt bei allen grundlegenden Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur jeweils die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahmen im Gesundheitswesen und in der Pflege zu. Die Kosten sind nachprüfbar zu dokumentieren. Daher sind die voraussichtlichen Gesamtkosten im Gesundheitswesen einschließlich der medizinischen R...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erhöht die Transparenz der Leistungserbringung und Leistungsabrechnung und steigert das Kostenbewusstsein der Versicherten (BT-Drs. 11/2237 S. 238 zu § 311; BT-Drs. 15/1525 S. 151 zu § 305; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 19.4.2005, L 5 KR 10/05; Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 305 Rz. 22). Mit Blick auf den Informations...mehr

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Sommer, SGB V § 327 Nutzung... / 2.6 Nutzungsentgelte (Abs. 8)

Rz. 12 Für die Nutzung der Telematikinfrastruktur kann die gematik vom jeweiligen Anbieter Entgelte verlangen (Satz 1). Die Telematikinfrastruktur stellt eine sichere technische Basis für ein breites Spektrum von Telematikanwendungen dar und ist deswegen grundsätzlich entgeltpflichtig (BT-Drs. 19/18793 S. 107). Rz. 13 Die Nutzung ist unentgeltlich, sofern die Anwendungen im S...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.2 Ärztliche/zahnärztliche Leistungen durch Nichtvertrags(zahn)ärzte

Rz. 45 Nicht zur vertrag(zahn)ärztlichen Versorgung gehören die von der Krankenkasse geleisteten Kostenerstattungsbeträge, wenn vom Versicherten nach § 13 Abs. 2 Satz 6 mit Zustimmung der Krankenkasse ein Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt oder ein medizinisches Versorgungszentrum in Anspruch genommen wurde, dem nicht der Rechtsstatus eines vertraglichen Leistungserbringers zuk...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.5 Kopfpauschale-System

Rz. 35 Das reine Kopfpauschale-System, welches heute ebenfalls nicht mehr üblich ist, orientierte sich daran, wie viele Leistungen ein Versicherter im Jahr durchschnittlich erhalten hatte. Der Jahresbedarf, der auch die Leistungen der mitversicherten Angehörigen einschloss, wurde für einen künftigen Ausgangszeitraum als Kopfpauschalbetrag fixiert, wobei als ergänzende, den B...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.1 Finanzausgleich der Leistungsaufwendungen und Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam getragen. Nach Abs. 1 Satz 2 findet zu diesem Zweck zwischen allen Pflegekassen ein Finanzausgleich statt. Die Leistungsaufwendungen der Pflegekassen können dabei grundsätzlich in voller Höhe im Rah...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.3 Tragung der Verwaltungskosten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (Abs. 4)

Rz. 9 Nach Abs. 4 werden die dem Bundesamt für Soziale Sicherung bei der Verwaltung des Ausgleichsfonds entstehenden Kosten durch die Mittel des Ausgleichsfonds gedeckt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bunde...mehr