Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Kosten des Einziehungsverfahrens und der Kraftloserklärung

Rz. 118 In dem Beschluss über die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins ist zugleich festzustellen, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, § 353 Abs. 2 FamFG. Für die Gerichtskosten wird eine ½ Gebühr veranschlagt. Höchstens jedoch 400 EUR nach Anlage 1 Nr. 12215 KV zu GNotKG.mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / I. Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rz. 26 Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz selbst. Durch das RVG wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten. § 1Abs. 1 S. 1 RVG formuliert, dass die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich nach diesem Gesetz bemisst. 1. Pauschgebühr Rz. 27 Der Abgeltung...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / C. Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Bereich

I. Beratungsgebühr Rz. 83 Unter die Beratung im Sinne von § 34 RVG fällt die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft. Begrifflich beschränkt sich die Beratung auf den Informationsaustausch zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber.[230] Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen anwaltlicher Beratung und Geschäftsbesorgung ist regelmäßig, ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / VI. Typische erbrechtliche Fallkonstellationen

1. Vergütung bei der Einrichtung einer Verfügung von Todes wegen a) Testament Rz. 94 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrif...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

aa) Auskunftsklage Rz. 128 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gem. den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine St...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / B. Vergütung des Rechtsanwalts

I. Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rz. 26 Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz selbst. Durch das RVG wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten. § 1Abs. 1 S. 1 RVG formuliert, dass die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich nach diesem ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / I. Erstinstanzliches Verfahren nach der ZPO

1. Verfahrensgebühr Rz. 114 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / III. Voraussetzungen der Vergütungsvereinbarung

1. Einleitung Rz. 44 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Daneben darf sie nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / I. Interessenkollision

1. Einleitung Rz. 2 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. In der alltäglichen Praxis ist es vielen Rechtsanwälten gerade bei der Vertretung von erbrechtlichen Mandanten nicht bewusst, dass eine Interessenkollision vorliegt, welche den Rechtsanwa...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Typische erbrechtliche Fallkonstellationen

a) Ausschlagung Rz. 127 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Aus...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / II. Berufungsverfahren

1. Verfahrensgebühr Rz. 143 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[345] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach Nr. ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / III. Verfahren nach dem FamFG

Rz. 146 In § 342 Abs. 1 FamFG werden die Nachlasssachen begrifflich bestimmt. 1. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) Rz. 147 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erb...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Vergütung bei der Einrichtung einer Verfügung von Todes wegen

a) Testament Rz. 94 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Erbengemeinschaft

a) Vertretung Rz. 105 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / D. Vertretung im gerichtlichen Bereich

I. Erstinstanzliches Verfahren nach der ZPO 1. Verfahrensgebühr Rz. 114 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Arten der Vergütungsvereinbarung

1. Pauschalhonorar Rz. 67 Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er beispielweise für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspr...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

1. Voraussetzungen Rz. 160 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[358] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[359] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 145 In der Rechtsmittelinstanz beträgt die Einigungsgebühr im Gegensatz zur ersten Instanz abweichend 1,3 nach Nr. 1004 VV RVG.mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Kosten, Auflagen, Dauergrabpflege

Rz. 205 Die meisten Friedhofsordnungen sehen eine gärtnerische Anlage der Grabstätten vor. Die angemessene Grabpflege beinhaltet daher auch die angemessene und regelmäßige gärtnerische Pflege der Grabstätte. Die Angehörigen können diese gärtnerische Pflege selbst übernehmen oder aber durch Dritte besorgen lassen (Gärtner, Gärtnereibetriebe etc.). Die Kosten der Erstbepflanzu...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / V. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Erbe?!

Rz. 36 Im Erkenntnisverfahren geht es auch im Falle der Einredeerhebung vor allem um den Bestand der eingeklagten Forderung. Wenn diese besteht, verliert der Erbe den Rechtsstreit.[58] Er wird – wenn auch unter Vorbehalt – verurteilt. Daher trägt er nach § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits. Hinweis Ggf. wird aber zu prüfen sein, ob es sich wenigstens um eine Nachlasserbensc...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 6. Kosten

Rz. 30 Für die Bestimmung einer Inventarfrist nach § 1994 BGB, einer neuen Inventarfrist und deren Verlängerungen gilt Nr. 12411 Ziff. 2 bis 4 KV-GNotKG (25 EUR). Kostenschuldner ist der Nachlassgläubiger als Antragsteller, § 22 Abs. 1 GNotKG . Rz. 31 Kosten für die Entgegennahme des Inventars (Inventarerrichtung nach § 1993 BGB) entstehen nach Nr. 12410 Abs. 1 Ziff. 6 KV-GNot...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 3. Kosten

Rz. 90 Für das Privataufgebot eines Miterben nach § 2061 BGB entsteht nur eine Festgebühr von 15 EUR für die Entgegennahme der Anmeldungen (Nr. 12410 Abs. 1 Ziff. 1 GNotKG) zzgl. Auslagen nach den Nrn. 31000 ff. (Gericht) bzw. Nrn. 32000 ff. GNotKG (Notar), wenn das Gericht Forderungsanmeldungen entgegennimmt.[141] Kostenschuldner ist nach § 23 Ziff. 3 GNotKG der Antragstell...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 147 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[346] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 75 EUR beträgt. Die Gebüh...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Kosten der Staatskasse

Rz. 94 Die Kosten im Erbscheinsverfahren werden nach § 40 GNotKG, § 80 FamFG festgelegt. § 3 GNotKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 12210 KV regelt die Kosten für die Erteilung. Praxishinweis Es empfiehlt sich allein aus diesen Kostengründen, bei der Beantragung des Erbscheins unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts besonders gründlich das Erbrecht darzustellen und sämtliche Informationen u...mehr

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zfs 12/2023, zfs Aktuell / 2.1 Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz (BGH, Urt. v. 17.11.2023 – V ZR 192/22)

Mit Urt. v. 17.11.2023 (V ZR 192/22) hat der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass zu den nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 577, 683 Satz 1 i.V.m. § 670 BGB) erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des F...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Verteilung der Lasten und Kosten

Rz. 12 Die Trennung der Vermögenssubstanz vom Ertrag des Vermögensgegenstandes bedingt, dass sich Übergeber und Übernehmer darüber im Klaren sein müssen, wer welche Kosten im Zusammenhang mit dem übertragenen Gegenstand trägt. Eine klare Regelung hierzu in dem Übergabevertrag ist zu empfehlen. Nach der gesetzlichen Regelung ist der Nießbraucher zur Versicherung der Sache auf...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Erblasser hat Kosten noch nicht bezahlt

Rz. 244 Hat der Erblasser seine Bestattung bereits zu Lebzeiten verbindlich geregelt, aber noch nicht bezahlt, dann ist die Vergütungsforderung des Beerdigungsunternehmens Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG. Es fallen bei den Erben dann Grabpflegekosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG an. Die Erben können daher über den Pauschbetrag von 10.300 EUR lie...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / XV. Kosten der Vermächtniserfüllung

Rz. 49 Liegen keine Regelungen des Erblassers vor, hat grundsätzlich der Beschwerte die Kosten zu tragen[123] und das Vermächtnis ist gem. § 269 Abs. 1 BGB am Wohnsitz des Beschwerten zu erfüllen.[124] Die auf den Vermächtnisgegenstand entfallende Erbschaftsteuer hat jedoch der Bedachte zu übernehmen. Indes kann der Erblasser auch diese vermächtnisweise an den Bedachten zuwe...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Kosten- und Lastentragung

Rz. 83 Hat der Erblasser nichts angeordnet, dann hat der Beschwerte die Kosten der Vermächtniserfüllung zu tragen.[205] Dies beinhaltet u.a. Notarkosten und die Kosten der Grundbuchberichtigung. Die Lastentragung (§§ 2165–2168 BGB) sollte ebenso im Vermächtnis geregelt werden. Vielfach sind im Grundbuch Verbindlichkeiten eingetragen und es kann zu Auslegungsschwierigkeiten k...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Erblasser hat Kosten bereits bezahlt

Rz. 243 Hat der Erblasser mit einer Friedhofsgärtnerei einen Grabpflegevertrag geschlossen und wurden die Grabpflegekosten bereits vom Erblasser zu Lebzeiten bezahlt, gehört zu seinem Nachlass der entsprechende Sachleistungsanspruch in gleicher Höhe, für den allerdings kein Wert anzusetzen ist. Die Erben brauchen sich die Kosten der Grabpflege also nicht auf den Pauschbetrag...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Vermächtnis/Auflage

Rz. 102 Der Auftraggeber beauftragt den Rechtsanwalt nicht immer mit dem Entwurf eines vollständigen, den gesamten Nachlass berücksichtigenden Testamentes. Gelegentlich kommt es vor, dass der Auftraggeber lediglich den Entwurf eines Vermächtnisses oder einer Auflage in Ergänzung oder Abänderung eines bereits bestehenden Testamentes wünscht. Der Abschluss einer Gebührenverein...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Erbvertrag

Rz. 101 Der Entwurf eines Erbvertrags durch den Rechtsanwalt fällt bereits in den Wortlaut der Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG. Hierfür entsteht mithin eine Geschäftsgebühr bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes. Dieser Fall wird selten vorkommen, da der Erbvertrag notariell beurkundet werden muss, § 2276 Abs. 1 S. 1 BGB.mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Fazit

Rz. 165 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts der Beratungshilfe keine große Bedeutung zukommen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahren...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Differenzverfahrensgebühr

Rz. 115 Werden im Rahmen einer gerichtlichen Einigung auch nicht rechtshängige Ansprüche abgegolten, entsteht aus dem Wert dieser Ansprüche die 0,8 Differenzverfahrensgebühr, Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG. Hierbei ist jedoch die Höchstgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG zu beachten.mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Terminsgebühr

Rz. 144 Grundsätzlich fällt für die Wahrnehmung eines Termins eine 1,2 Gebühr nach Nr. 3202 VV RVG an. Diese Gebühr kann auch im schriftlichen Verfahren entstehen. Für die Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter, im Berufungsverfahren der Berufungskläger, im Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführer, nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß ver...mehr

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AGS 12/2023, Teilweise Kost... / IV. Bedeutung für die Praxis

M.E. wendet das LG die Differenzmetode, die in diesen Fällen zur Anwendung kommt (vgl. zur Differenzmethode Burhoff/Volpert/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 1528 ff.) zutreffend an, wenn es bei einem solchen Missverhältnis zwischen Anklage und Verurteilung dem ehemaligen Angeklagten überhaupt keine Beteiligung an den Pflichtverteidigergebühren...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Einverständnis des Mandanten

Rz. 12 Liegt eine Vertretung widerstreitender Interessen beim Einzelanwalt vor, kann sie nicht durch die Einwilligung des Mandanten beseitigt werden.[35] Dies ist nur unter den Voraussetzungen von § 3 Abs. 2 S. 2 BORA möglich.mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 8. Sonstige den Nachlassgerichten durch Gesetz zugewiesene Aufgaben (§ 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG)

Rz. 159 Das Nachlassinsolvenzverfahren nach den §§ 315 ff. InsO. gehört jedenfalls nicht zu den Nachlasssachen, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Insolvenzgerichte.[357]mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / A. Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 1 Der Rechtsanwalt darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit seinen Gebührenanspruch gefährden. Gerade in erbrechtlichen Fallgestaltungen, die zum Teil einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen und sich dynamisch entwickeln können, besteht die Gefahr eines Verstoßes gegen die Berufsordnung. Geänderte Interessen in der Mandantschaft können plötzlich...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Rz. 47 Obwohl § 4a RVG“ mittlerweile durch die Legal-Tech-Reform[123] aus dem Jahre 2021 zum Teil die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars vorsieht, bleibt es generell bei der Versagung einer solchen Vereinbarung, vgl. § 49b Abs. 2 BRAO (vgl. Rdn 80).mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 164 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gem. § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 121 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit angerechnet werden. a) Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F. Rz. 122 Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RV...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / II. Kollisionen im Erbrecht

Rz. 19 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision anfällig. Beispielweise ist bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemeinsame Ziel einer Erbauseinandersetzung bzw. der Durchsetzung ihres Pflichtteilsanspruchs haben, die Gefahr von gegenläufigen Interessen trotz des Bestehens eines gemeinsamen Interesses nich...mehr

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AGS 12/2023, Teilweise Kost... / III. Differenzmethode

Die Ermittlung der im Zusammenhang mit dieser Verurteilung entstandenen Kosten habe nach der sog. Differenzmethode zu erfolgen. Nach dieser müsse der Kostenbeamte auf ein fiktives Verfahren nur wegen der rechtskräftig verurteilten Taten abstellen und bei jeder Auslagenposition prüfen, ob diese auch in diesem fiktiven Verfahren angefallen wäre (exemplarisch KK-StPO/Gieg, 9. A...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Voraussetzungen

Rz. 160 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[358] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[359] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblic...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Kosten

Rz. 175 Die Kosten des Nachlassverzeichnisses trägt der Nachlass. Im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit (vgl. § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Rz. 176 Fraglich ist, ob der Testamentsvollstrecker quasi ein (zweites) Nachlassverzeichnis mit dem Stichtag Todestag des Erblassers aufnehmen muss, damit er dem Erben, der gegenüber dem Pfli...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Hebegebühr

Rz. 111 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekomm...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Haftung für Kosten und Vergütung

Rz. 357 Im Verhältnis des fordernden Miterben zu seinem Anwalt, zum Gericht oder Gegner haftet der Miterbe grundsätzlich zunächst persönlich und alleine für die angefallenen Kosten und Vergütung. Unter den Voraussetzungen des § 2038 BGB kann jedoch die Erbengemeinschaft eventuell ebenfalls verpflichtet werden.[661] Nach den Grundsätzen des § 2038 BGB richtet sich auch die Fr...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 34 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[78] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend zu ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Verbot der Gebührenunterschreitung

Rz. 45 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung ist das Gebührenunterschreitungsverbot von § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu beachten. Danach ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das RVG vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Durch das Gebot soll das RVG als staatliches Tarifgesetz geschützt und ein Preiswettbewerb ...mehr