Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / V. Vorschuss

Rz. 93 Gemäß § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss fordert, liegt in seinem Ermessen. Ein Vorschuss kann grundsätzlich jederzeit angefordert werden. Das Vorschussrecht entsteht mit der Auftragserteilun...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / II. Allgemeines zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 43 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 77 Das Mandatsverhältnis beruht auf wechselseitigem Vertrauen. Dies gilt umso mehr, sofern es um die Abrechnung aufgrund einer Stundensatzvereinbarung geht. Besteht noch kein festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander abzurechnen.[215] Nach den Vorgaben des EuGH ist dies wohl künftig erforderli...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / Leitsatz

Erlässt der Rechtspfleger gleichzeitig mehrere Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten mehrerer Erstattungsberechtigter, kommt eine Abänderung eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht in Betracht, wenn nur ein Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten und aufgehoben wird. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund der Aufhebung des einen Kostenfestsetzungsbeschlus...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Mehrheit von Erben

Rz. 137 Vertritt der Anwalt eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft, so kann er seine Gebühren und Auslagen nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 S. 2 RVG nur einmal abrechnen. Er muss also einerseits eine Gesamtrechnung erstellen. Andererseits haften die einzelnen Auftraggeber nicht auf diese Gesamtsumme, schon gar nicht als Gesamtschuldner; sie haften vielmehr nach § 7 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.9 Aufwendungen mit gemischtem Interesse

Tz. 1375 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden von der Betriebs-GmbH Aufwendungen getragen, die zwar in ihrem eigenen Interesse stehen, aber auch im Interesse des Besitzunternehmens gemacht werden, führt dies nicht zu einer vGA; s Urt des RFH v 19.12.1935 (RStBl 1936, 252). Dies kann zB bei den Kosten für ein betriebswirtsch Gutachten der Fall sein, dem nicht nur die Verhältnisse ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Dauernachlasspflegschaften

Rz. 151 Für Dauernachlasspflegschaften entsteht eine Gebühr nach Nr. 12311 KV. Es handelt sich um eine Jahresgebühr, die für jedes Kalenderjahr, in dem die angeordnete Dauernachlasspflegschaft besteht, zu erheben ist. Sie deckt sämtliche Handlungen ab, die sich aus der Führung der Pflegschaft ergeben. Hierzu gehören neben Anordnung, Auswahl, Bestellung und Aufhebung auch all...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Gleicher Rahmen

Rz. 32 Sofern ein einheitlicher Auftrag vorliegt, muss sich die anwaltliche Tätigkeit im gleichen Rahmen halten. Unbestritten besteht bei der anwaltlichen Tätigkeit ein gleicher Rahmen, wenn sich die Tätigkeit auf einen einzigen Gegenstand bzw. Anspruch beschränkt hat.[69] Verfolgt der oder die Auftraggeber mehrere Ansprüche, liegt ein einheitlicher Rahmen vor, wenn sich die...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 80 Für den Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, mit dem Mandanten im Ausnahmefall unter den Voraussetzungen von § 4a RVG eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.[221] In erster Linie soll mittellosen Auftraggebern, die von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen sind, der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar ermöglicht werden....mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / II. Geschäftsgebühr

Rz. 85 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gem. der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsc...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse (§ 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG)

Rz. 157 Gemäß § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG sind Nachlasssachen Verfahren, die Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zu erteilende Zeugnisse betreffen. Nicht in die Zuständigkeit des Nachlassgerichts fällt in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein das Erbscheinsverfahren, bei denen der Nachlass land- o...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 20 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, solange es um Ansprüche der E...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Vertretung

Rz. 105 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Einmaligkeit der Gebührenforderung

Rz. 28 § 15 Abs. 2 RVG konkretisiert den zeitlichen Abgeltungsbereich dahingehend, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. Für die Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ist für den Rechtsanwalt daher im Einzelfall entscheidend, in welchen Fällen dieselbe Angelegenheit vorliegt. Rz. 29 Was unter dem Begriff derselben A...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften (§ 342 Abs. 1 Nr. 2 FamFG)

Rz. 149 Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht im Bedarfsfall für die Sicherheit des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht, § 1960 Abs. 1 BGB. Für diese Verfahren, zu denen auch die Nachlasspflegschaften gehören, entstehen Gebühren nach Nr. 12310 ff. KV. Für die Gebührenerhebung ist zu unterscheiden zwischen Nachlasspflegschaften und der Nachlass-...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Vergütung bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 104 Der Rechtsanwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an die Errichtung...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Einzelnachlasspflegschaften

Rz. 152 Diese liegt vor, wenn Nachlasspflegschaft nur für eine einzelne Rechtshandlung angeordnet wird. Für die Abgrenzung zur Dauernachlasspflegschaft ist darauf abzustellen, ob bei der Bestellung des Nachlasspflegers dessen Aufgabenkreis im Einzelnen bestimmt ist (Einzelnachlasspflegschaft) oder ob durch das Gericht angeordnet ist, dass sich die Wahrnehmung auf einen besti...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 154 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gem. § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 7. Die Testamentsvollstreckung (§ 342 Abs. 1 Nr. 7 FamFG)

Rz. 158 Nach § 342 Abs. 1 Nr. 7 FamFG gehört auch die Testamentsvollstreckung zu den Nachlasssachen, §§ 2198 Abs. 2, 2200, 2202 Abs. 2, 2216 Abs. 2, 2224, 2227, 2228 BGB. Hierzu gehört auf Ersuchen im Testament die Ernennung eines Testamentsvollstreckers, Fristbestimmungen und Entlassung auf Antrag. Für Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker wie die...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Gegenstandsgleichheit

Rz. 38 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[89] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[90]mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / Literaturtipps

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Die Entgegennahme von Erklärungen, die nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind (§ 342 Abs. 1 Nr. 5 FamFG)

Rz. 156 § 342 Abs. 1 Nr. 5 FamFG enthält die Entgegennahme von Erklärungen, die nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind. Dies betrifft die Regelungen der §§ 1484, 1491, 1492, 1945, 1955, 1993, 2004, 2006, 2081, 2146, 2202, 2226, 2281, 2384, 2385 BGB.mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 163 Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[364] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Vertretung

Rz. 11 Der Rechtsanwalt muss als Interessenvertreter beider Parteien tätig werden. Der Begriff der Vertretung ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf eine Vertretung nach außen, wodurch jedes Dienen durch Rat oder Beistand des Rechtsanwalts erfasst wird.[29] Unter den Begriff fällt jede rechtsbesorgende anwaltliche Berufsausübung.[30] Durch das weit...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichtte...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Einigungsgebühr

Rz. 119 Wirkt der Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr gem. Nr. 1003 VV RVG. Der Gegenstandswert ist hier der Wert der rechtshängigen Ansprüche. Der Anwalt kann im gerichtlichen Verfahren jedoch auch noch eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1000 VV RVG verdienen, wenn im Gerichtsverfahren zusätzlich nicht rechts...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 122 Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG sowie in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG eingeführt, mit der klargestellt werden sollte, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Aufwand ausschließlich durch die nunmehr vorgeschriebene Anrechn...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 79 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars vereinbaren.[218...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Terminsgebühr

Rz. 116 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin sowie für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin erhält der Anwalt eine 1,2 Gebühr gem. Nr. 3104 VV RVG. Hierbei ist das Anfallen der Gebühr unabhängig davon, ob streitige oder nicht streitige Anträge gestellt werden. Auch bei einer bl...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / I. Beratungsgebühr

Rz. 83 Unter die Beratung im Sinne von § 34 RVG fällt die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft. Begrifflich beschränkt sich die Beratung auf den Informationsaustausch zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber.[230] Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen anwaltlicher Beratung und Geschäftsbesorgung ist regelmäßig, ob der Anwalt aufg...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Erbauseinandersetzungsklage

Rz. 136 Im Rahmen einer Erbauseinandersetzungsklage bestehen häufig große Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Teilungsplan. Es werden daher häufig zahlreiche Hilfsanträge gestellt. Nur bei verschiedenen Streitgegenständen sind die Werte, gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, aus dem Haupt- und dem Hilfsantrag zu addieren, wenn das Gericht auch über den Hilfsantrag entscheidet.[333]...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / aa) Auskunftsklage

Rz. 128 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gem. den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stufenklage insgesam...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Innerer Zusammenhang

Rz. 33 Schließlich muss zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen ein innerer Zusammenhang bestehen. Von einem inneren Zusammenhang kann gesprochen werden, wenn die einzelnen Handlungen und/oder Gegenstände in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden können.[75] Hierfür muss der Angelegenheit ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegen und e...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Pauschgebühr

Rz. 27 Der Abgeltungsbereich dieser Gebühren ergibt sich aus § 15 RVG. Durch § 15 Abs. 1 RVG wird der Grundsatz der Pauschgebühr statuiert.[54] Die Pauschgebühr bedeutet, dass die dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit zustehende Vergütung der Höhe nach durch das RVG in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) gesetzlich in Gebührentatbeständen geregelt wird, die entweder...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Interessenkollision im Pflichtteilsrecht

Rz. 22 Eine vergleichbare Interessenkollision kann sich auch bei der gemeinsamen Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ergeben. Auch hier werden die Pflichtteilsberechtigten im Grundsatz zunächst ein einvernehmliches Vorgehen gegen die Erben anstreben. Allerdings kann das Bestehen möglicher Ausgleichspflichten (§ 2316 BGB), die Berücksichtigung von anrechenbaren Vorem...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 107 Die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG ist entstanden, wenn der Rechtsanwalt an der Erarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat und dieser später geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG. Die Gebühr entsteht ebenfalls unter der Voraussetzung der Nr. 1000 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Einheitlicher Auftrag

Rz. 30 Zunächst muss daher ein einheitlicher Auftrag der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegen. Ein einheitlicher Auftrag liegt grundsätzlich vor, wenn der Rechtsanwalt von dem Mandanten mit der Interessenwahrnehmung für einen ganz konkreten Sachverhalt beauftragt wird, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft.[62] Die Beurteilung der anwaltlichen Tätigkeit als einhe...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 103 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[273] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gem. § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Praxishinweis Die ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 39 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[98] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[99]mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 114 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 35 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[86] kann...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 155 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gem. §§ 1964 ff. BGB.[354]mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Einleitung

Rz. 44 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Daneben darf sie nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Schließlich m...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Ausschlagung

Rz. 127 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist d...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Zeithonorar

Rz. 71 Die Gebührenabrechnung auf der Grundlage einer Zeitvereinbarung ist mittlerweile in der Praxis üblich und häufig auch gewünscht.[184] Im erbrechtlichen Mandat wird die Zeitvereinbarung bevorzugt, weil sie den angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und der Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts darstellt. Speziell im Bereich der beratenden Tätigkeit kann durch di...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 162 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Aufhebung gem. § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant "etwas ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Höhe des Stundensatzes

Rz. 75 Für die Bestimmung der Angemessenheit eines Stundensatzes existiert kein allgemeingültiges Patentrezept. Vielmehr muss die Höhe des Stundensatzes im Einzelfall unter der besonderen Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kriterien und den Verhältnissen des Rechtsanwalts getroffen werden.[198] Bei der Bemessung des Stundensatzes müssen die Personal- und Sachkosten de...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Hinweis auf die beschränkte Erstattungspflicht

Rz. 55 Die Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, § 3a Abs. 1 S. 3 RVG. Durch die Hinweispflicht soll gewährleistet werden, dass dem Mandanten deutlich vor Augen geführt wird, dass e...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 143 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[345] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG. Werden...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Einleitung

Rz. 2 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. In der alltäglichen Praxis ist es vielen Rechtsanwälten gerade bei der Vertretung von erbrechtlichen Mandanten nicht bewusst, dass eine Interessenkollision vorliegt, welche den Rechtsanwalt dazu zwing...mehr