Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Vorgängervorschrift des § 250 AO, der die innerstaatliche Amtshilfe in Vollstreckungssachen betrifft, war von seinem wesentlichen Inhalt her § 331 RAO.[1] § 250 AO stellt einen Sonderfall der allgemeinen Verpflichtung zur Amtshilfe dar, die in § 111 AO ihren Niederschlag gefunden hat und sich aus Art. 35 GG herleitet.[2] Erforderlich ist § 250 AO deswegen, weil eine Vo...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.3 Abschreibungen

Rz. 200 § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB sieht vor, dass folgende Abschreibungen jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang (Wahlpflichtangabe) anzugeben sind: Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, d. h. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung; Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB, d. h. A...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 206 Nach § 285 Nr. 22 HGB sind nur im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB im Anhang der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Rz. 207 Der Gesetzgeber begründet die Angabe der gesamten Forschungs- und Entwicklun...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.4 Konzerninterne Umwandlungsvorgänge, § 301 HGB

Rz. 56 Der Regelungsbereich des UmwG umfasst keine konzerninternen Umwandlungsvorgänge. Tritt etwa der Fall einer Beteiligung eines Tochterunternehmens an einer konzerninternen Verschmelzung auf, muss auf die allgemeinen Konsolidierungsgrundsätze abgestellt werden. Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der der Konze...mehr

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Anhang nach HGB / 5.4 Zusammenfassende Analyse des Anhangs nach der E-Bilanz

Rz. 281 Der "Anhang" ist mit 1766 Zeilen in der Darstellungssicht der Kerntaxonomie 6.7 – abgesehen vom Modul "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle" – das umfangreichste Modul der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz i. S. d. § 5b EStG; insbesondere mit den Kerntaxonomie-Versionen 6.0 und 6.1 wurde dessen Umfang noch einmal deutlich erweitert. Die materiell be...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / b) Aufwendungen für Liposuktion

Aufwendungen für eine Liposuktion wurden in der früheren Rechtsprechung des BFH nicht als agB anerkannt[8]. Als agB zu berücksichtigen ohne vorheriges Gutachten: Nun hat der BFH jedoch entschieden, dass derartige Aufwendungen – jedenfalls ab dem Jahr 2016 – ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigun...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / d) Behinderungsbedingte Aufwendungen

Gartenumbau: Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine agB[12]. Im entschiedenen Streitfall war die Umbaumaßnahme zwar eine Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustands der Steuerpflichtigen, die jedoch nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen verpflichtet war, derartige Ko...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (estb 2024, Heft 1, S. 24)

Ein Rechtsprechungs-Update Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der steuermindernde Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (§§ 33–33b EStG) führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die vor den Finanzgerichten und dann letztlich auch vor dem BFH ausgetragen werden. Hintergrund hierfür sind zum einen sich immer wieder neu ergebende Lebenssachverhalte, die ...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / e) Künstliche Befruchtung/Ersatzmutterschaft/Geschlechtsumwandlung

Künstliche Befruchtung: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als agB abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG) vereinbar ist. Denn nach deutschem Recht ist die künstliche Befruchtung mit Hilfe einer Eizellenspende – d.h. eine künstliche Befruc...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / g) Weitere Entscheidungen zu Krankheitskosten

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind nach Auffassung des Niedersächsischen FG keine agB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Mitgliedsbeitrag auch weitere Leistungen abgegolten werden (im Streitfall: Saunanutzung; Aqua Fitnesskurse), die ihrer Art nach nicht nur von kranken, sondern ...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / a) Allgemeine Grundsätze

Krankheitskosten erwachsen dem Steuerpflichtigen ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zweck der Heilung einer Krankheit (z.B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträglicher zu machen, z.B. Auf...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 1. Vermögensschäden

Aufwendungen zur Beseitigung von Vermögensschäden sind, sofern sie nicht durch unabwendbare Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen etc. verursacht wurden, in der Regel nicht als agB abziehbar. Aufwendungen im Zusammenhang mit Wildtierschäden: So hat der BFH z.B. entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" keine agB sind, da Wildtierschäden als sol...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der steuermindernde Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (§§ 33–33b EStG) führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die vor den Finanzgerichten und dann letztlich auch vor dem BFH ausgetragen werden. Hintergrund hierfür sind zum einen sich immer wieder neu ergebende Lebenssachverhalte, die Kosten in der Privatsphäre ...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / V. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, wie streitbefangen der Abzug von agB trotz der bislang zu den §§ 33 ff. EStG ergangenen umfangreichen Rechtsprechung nach wie vor ist. Der Rechtsanwender ist daher gut beraten, die Rechtsprechungsentwicklung im Blick zu halten, die sich in manchen Teilbereichen (z.B. bei Aufwendungen für eine Liposuktion) zugunsten ein...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 2. Krankheit/Behinderung

a) Allgemeine Grundsätze Krankheitskosten erwachsen dem Steuerpflichtigen ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zweck der Heilung einer Krankheit (z.B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträgli...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 3. Prozesskosten

§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG normiert generelles Abzugsverbot: Bei der Frage, ob Prozesskosten als agB nach § 33 EStG abziehbar, ist die Regelung in § 33 Abs. 2 S. 4 EStG zu beachten. Danach sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren oder sei...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / c) Besuchsfahrten

Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen zwecks Kinderbetreuung sind in der Regel nicht als außergewöhnlich i.S.d. § 33 EStG, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge (Grundfreibetrag, kindbedingte Freibeträge) und andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen – es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung ei...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / I. Problemstellung

Aufwendungen, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind, fallen in den Bereich der privaten Lebensführung, die grundsätzlich dem Abzugsverbot des § 12 EStG unterliegen, sofern es sich nicht um Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG) oder um außergewöhnliche Belastungen (agB; §§ 33–33b EStG) handelt. Bei den agB ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Kri...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 4. Kürzung

Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Der BFH hat hierzu klargestellt, dass agB, die aus zu versteuerndem Einkommen geleistet werden, ohne Anrechnung der zu versteuernden Ersatzleistungen nach § 33 EStG abziehbar sind. Denn eine – auch nur teilweise – Anrechnung der zu versteuernden Leistung au...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / f) Heimunterbringung

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als agB zu berücksichtigen. Im Streitfall war der Steuerpflichtige aufgrund seiner schweren Behinderung – und der damit einhergehenden Pflegebedürftigkeit – in einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen nach § 24 WTG NW (Wo...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / II. AgB nach § 33 EStG

Da § 33 EStG (mit Ausnahme der in § 33 Abs. 2a EStG ab VZ 2021 geregelten behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale) keine kostenspezifischen Abzugsregularien enthält, sind zu einer Vielzahl von Fallgestaltungen Gerichtsentscheidungen ergangen, die nachfolgend themenbezogen zusammengefasst dargestellt werden. 1. Vermögensschäden Aufwendungen zur Beseitigung von Vermögensschäd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 5. Zumutbare Belastung

Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sog. beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Steuerpflichtige ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Beachten Sie: Dies gilt auch bei Krankheitskosten, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts von der privaten Krankenversic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / IV. AgB nach § 33b EStG

Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar und auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 33b EStG werden im Schrifttum allenfalls im Hinblick auf die Höhe des seit Jahrzehnten unverändert gebliebenen Behinderten-Pau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / III. AgB nach § 33a EStG

Den Schwerpunkt der aktuellen Rechtsprechung zu § 33a EStG stellen die nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltszahlungen dar. Unterhaltsleistungen an Lebensgefährtin: So können Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin (als sog. gleichgestellte Person) nicht nach § 33a Abs. 1 EStG steuermindernd abgezogen werden, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung

Stellplatzkosten, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sind nicht in den Höchstbetrag gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit einzubeziehen. Dies soll auch für Aufwendungen für einen separat angemieteten Garagenstellplatz gelten. Keine Kosten der Wohnung: Nach Auffassung des FG gehören Mietkosten des Steuerpflichtigen für einen Tiefgaragen-Stellplatz nicht zu den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsausgabenabzug beim Ankauf von Goldbarren?

Die Anschaffungskosten für Goldbarren, mit denen hauptsächlich ein Sicherungszweck verfolgt wird, sind im Jahr der Anschaffung nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Denn die regelmäßig gegen Anlagevermögen sprechende Veräußerungsabsicht kann durch einen für Anlagevermögen sprechenden Sicherungszweck (im Streitfall: Erwerb von Gold als Absicherung gegen eine Euro-/Bankencrash...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich und Vorga... / 3 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der Finanzberichterstattung

Das Wesentlichkeitskonzept ist ein in der klassischen Finanzberichterstattung bedeutendes Konstrukt. Es kann beispielsweise im Zuge der Anwendung von Ansatz-, Bewertungs- oder Ausweisfragen zum Tragen kommen. Gemäß IAS 1.7 sind "Informationen wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 7 Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Am Ausgleichsverfahren U1 nehmen nur solche Arbeitgeber teil, die in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.[1] In das Ausgleichsverfahren U2 werden hingegen alle Arbeitgeber einbezogen. Bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U1 sind unständig Beschäftigte zu berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich und Vorga... / 4 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der EU-Taxonomie

Vor dem Hintergrund der erweiterten Berichtspflichten durch die EU-Taxonomie-Verordnung stellt sich derzeit vielen Unternehmen die Frage, inwiefern die Überlegungen zur Wesentlichkeit auch auf die Taxonomie-Berichte übertragbar sind. Sofern beispielsweise bestimmte Angabepflichten der EU-Taxonomie als unwesentlich deklariert werden können, entfiele auch der Aufwand zur Erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausgewerbetreibende / Arbeitsrecht

Hausgewerbetreibende im Sinne von § 2 Abs. 2 HAG zählen zu den "in Heimarbeit Beschäftigten" und genießen als solche trotz ihrer Selbstständigkeit den gleichen Schutz nach dem HAG [1] wie Heimarbeiter. Die Hausgewerbetreibenden unterscheiden sich nur insofern von den Heimarbeitern, als sie selber am Stück mitarbeiten und nicht nur ein Teilprodukt herstellen. Sie sind in eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 1 Die Nachhaltigkeitsstrategie der Helaba

Nachhaltiges Wirtschaften ist von jeher im Geschäftsmodell der Helaba verankert und entspricht ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Nachhaltigkeit ist seit langem integrierter Bestandteil der gruppenweit verbindlichen Geschäftsstrategie und in die entsprechenden Steuerungsprozesse eingebettet. Ziel der Helaba ist es, ihre Kunden mit einem kompetenten ESG-Beratungsangebot un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ESG-Softwarelösungen: Eine ... / 4 Der Auswahlprozess step-by-step

Die Auswahl der richtigen ESG-Software erfordert einen strukturierten Ansatz. Der Prozess kann in mehrere Schritte unterteilt werden, die im Folgenden beschrieben werden. Anforderungsanalyse Der erste Schritt bei der Auswahl von ESG-Software besteht darin, eine gründliche Anforderungs- und Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Dies beinhaltet die Identifizierung der spezifisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR (bis 2022: 15 EUR) und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR (bis 2022: 120 EUR) nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Eins...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten

Leitsatz Die Anwendung des § 6e EStG auf Gründungskosten eines Schifffonds ist auch rückwirkend zulässig gewesen. Sachverhalt Die Klägerin betriebt einen geschlossen Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Nach der Gründung im Jahr 2007 schloss sie einen Chartervertrag und einen Vertrag über den Bau eines Schiffs ab. Im Emissionsprospekt, der herausgegeben wurde u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 7.3 Verbilligte Leistungen an Mitglieder

Erbringt der Verein an seine Mitglieder verbilligte Leistungen, ist zu überprüfen, ob anstelle des von den Mitgliedern bezahlten Entgelts eine höhere Bemessungsgrundlage tritt. Nach § 10 Abs. 5 UStG darf nämlich in solchen Fällen das Entgelt nicht geringer sein als die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe. Hierbei unterscheidet die Verwaltung, ob der Verein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 7.2.2 Bemessungsgrundlage bei sonstigen Leistungen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von sonstigen Leistungen[1] nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG wird der Umsatz nach den bei der Ausführung entstandenen Ausgaben bemessen.[2] Dabei sind allerdings nur solche Ausgaben in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, aus denen der Verein einen Vorsteuerabzug hatte.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9.1 Vorteile

Wie bei allen Kapitalgesellschaften ist auch hier die beschränkte Haftung ein Vorteil. Zudem schlägt sich die einfache Möglichkeit der Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien (Kapitalerhöhung) vorteilhaft nieder. Ist eine AG börsennotiert, können die Aktien zudem jederzeit zum jeweiligen Börsenkurs verkauft werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.10.2 Nachteile

Eine nicht ganz einfache Gründung und die benötigte Anzahl von 7 Gleichgesinnten sind nachteilig, ebenso die Rechtsform bedingten zusätzlichen Kosten. Neben der zu leistenden Einlage kann ggf. die Pflicht, einen Nachschuss zu leisten, bestehen. Im Einzelfall kann das kapitalunabhängige Stimmrecht ein Problem darstellen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4.2 Nachteile

Als Nachteil stellt sich u. U. die etwas geringere Kreditwürdigkeit dar. Auch ist die GmbH & Co. KG als sog. Doppelgesellschaft deutlich komplexer bei der Gründung und in der täglichen Handhabung, verbunden mit erhöhten rechtsformspezifischen Kosten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9.2 Nachteile

Wesentliche Nachteile sind eine komplexe und relativ teure Gründung, ebenso wie die Rechtsform bedingten höheren laufenden Kosten. Das Mindestgründungskapital beträgt 50.000 EUR. Die derzeitige Besteuerung mit einer gewissen doppelten Belastung ist zumindest für die Aktionäre nachteilig.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11.4 Nachteile

Die Kombination mehrerer Rechtsformen (Doppelgesellschaft) führt zu einer gewissen Komplexität. Dies betrifft die Gründung und auch die Handhabung im Geschäftsalltag. Einher geht dies mit erhöhten Kosten.mehr