Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 21 Allgemeine rechtliche Aspekte von Rotlichtverstößen

Rz. 1 Zuerst muss auf Tatbestandsseite abgeklärt werden, ob es sich überhaupt um einen Rotlichtverstoß handelt. Sodann ist auf Rechtsfolgenseite zu erörtern, ob der Verstoß aufgrund einer besonderen Gefährlichkeit nach den Nummern 132.3–132.3.2 BKatV strenger zu ahnden ist. Die verschärfende Gefährdung oder Sachbeschädigung muss hierbei jeweils gerade vom Schutzzweck der Amp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterkunftskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterkunftskosten gehören grundsätzlich zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der > Lebensführung. Zum Abzug von Unterkunftskosten bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff; als > Reisekosten Rz 110 ff oder ausnahmsweise als > Außergewöhnliche Belastung vgl > Unwetter Rz 3. Ergänzend mwN > Unterbringungskosten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ersatzansprüche

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet ein ArbN gegenüber seinem ArbG auf den Ersatz von Aufwendungen, können diese dennoch als > Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH 89, 187 = BStBl 1967 III, 570).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusammenhang

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug von Aufwendungen als WK ist ein mittelbarer Zusammenhang ausreichend > Werbungskosten Rz 33 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zylinderkopfdichtung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Aufwendungen zur Beseitigung eines Motorschadens wegen eines sehr selten auftretenden Risses in der Zylinderkopfdichtung sind mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff abgegolten, wenn der Schaden auch darauf beruht, dass das Fahrzeug trotz des Motorschadens weiterhin gefahren wurde (EFG 2003, 607).mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Nachweis von Aufwendungen für den Unterhalt

6.1 Überweisungen Post- und Bankbelege Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Überweisungen sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Durch solche Unterlagen wird in der Regel in hinreichendem Maße bewiesen, wann und wie viel Geld aus dem Vermögensbereich des Steuerpfli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben und/oder Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen allgemein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug der Aufwendungen für > Arbeitsmittel als > Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Anschaffung zweckmäßig ist. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine > Außenprüfung dient dazu, die steuerlichen Verhältnisse eines Stpfl festzustellen. Bei der Prüfung einer Gesellschaft dürfen die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Sonderregelungen für Schwerbehinderte

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für bestimmte > Menschen mit Behinderungen gilt die Besonderheit, dass sie für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte statt der nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 oder Nr 5 EStG berechneten Entfernungspauschalen ihre tatsächlichen Aufwendungen ohne Abzugsbeschränkung als WK abziehen können (vgl § 9 Abs 2 Satz 3 und 4 EStG). Das betrifft Menschen mi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird grundsätzlich nur die Entfernungspauschale angesetzt, die durch den Höchstbetrag von 4 500 EUR begrenzt wird – das gilt auch bei Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (EFG 2014, 1183 = DStRE 2016, 129). Höhere Aufwendungen werden aber abgezogen, soweit die tatsächlichen Aufwendungen den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Rechtssystematik und zur Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den Grundentscheidungen des deutschen Steuerrechts gehört es, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen (vgl BVerfG vom 04.12.2002 – 2 BvR 400/98 – 2 BvR 1735/00, BStBl 2003 II, 534; vgl Wolf/Schäfer, DB 2003, 2402). Ebenso geht auch der BFH bisher davon aus, dass die berufliche Sphäre bereits ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein zu Erwerbszwecken und zu Nichterwerbszwecken, also gemischt genutztes "Arbeitszimmer" im häuslichen Umfeld wird von § 12 Nr 1 EStG insgesamt der privaten Sphäre zugeordnet; die Aufwendungen sind nicht abziehbar (> Lebensführung Rz 3/2), sofern nicht ggf die Homeoffice-Pauschale (> Rz 4, 90 ff) zum Ansatz kommen kann. Für solche Fälle beda...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Eigene Räume

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem Arbeitszimmer im eigenen Haus oder in einer eigenen ETW gehören die Gebäude-AfA einschließlich der Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und Sonderabschreibungen zu den WK/BA. AfA-Grundsätze gelten auch für zusätzlichen Herstellungsaufwand wie zB beim Einbau einer Trennwand (EFG 1995, 914) oder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Laufe der Rechtsentwicklung sind die Aufwendungen für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeit unterschiedlich behandelt worden. Ursprünglich wurden sie als private Angelegenheit des Stpfl angesehen. Erstmals durch das EStG 1920 wurden Aufwendungen zum Abzug zugelassen, soweit sie "notwendig" waren (vgl § 13 EStG 1920; § 16 EStG 1925; § 9 Ziff ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer war bis 1995 lediglich durch § 12 Nr 1 Satz 2 EStG begrenzt (> Rz 2/2). Es kam also auf eine so gut wie ausschließliche berufliche Nutzung an; die dafür erforderliche Abgrenzung hat zu einer umfangreichen Rechtsprechung geführt. Mit dem JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl 1995 I, 1250 = ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über den Norminhalt

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen des Stpfl für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören grundsätzlich zu den WK/BA, denn das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsausübung. Sie werden aber im Regelfall nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundfall mit Höchstbetrag

Rz. 65 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Den als > Werbungskosten abziehbaren Betrag – die für jeden ArbN individuell zu ermittelnde Entfernungspauschale – definiert § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als das Ergebnis aus der maßgebenden Wegstrecke (zu den Entfernungs-km > Rz 20–64/2) multipliziert mit der maßgebenden Entfernungspauschale (> Rz 15) und der Zahl der Arbeitstage (>...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (Mischfälle)

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowohl mit dem Kraftwagen als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, gilt Folgendes (vgl BMF vom 21.11.2021, Tz 1.6 = Rz 20–22, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale), und zwar für Fälle,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilabzug bis VZ 2022, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steht dem Stpfl für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann dieses aber nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden (> Rz 40 ff), können die Aufwendungen ab dem VZ 2023 nicht mehr als WK berücksichtigt werden. Es kann nur noch die Homeoff...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammentreffen mit Auswärtstätigkeiten, Sammelpunkt und weiträumigem Tätigkeitsgebiet

Rz. 97 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 ArbN, die ihren Einsatzort unmittelbar von der Wohnung aus und ohne Berührung der ersten Tätigkeitsstätte erreichen, sind für diese Wegstrecken vom Abzugsverbot des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und 5 EStG – der Entfernungspauschale – nicht betroffen. Für die Fahrtkosten gelten die Regelungen für Auswärtstätigkeit: Die ArbN können die Fahrtkosten in ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens

Rz. 85 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug der Entfernungspauschale über den Höchstbetrag hinaus (> Rz 67) gilt nur für einen ‚eigenen’ oder ‚zur Nutzung überlassenen’ Kraftwagen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 HS 2 EStG; > Rz 87). Ergibt sich eine Entfernungspauschale, die den Höchstbetrag von 4 500 EUR übersteigt, kann der übersteigende Teil der Entfernungspauschale nur für...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.4 Abzug höherer Werbungskosten

Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist der Mindestbetrag, der von den Versorgungsbezügen abgezogen wird. Entstehen einem Pensionär höhere Werbungskosten als 102 EUR, kann er diese steuerlich geltend machen. In diesem Fall wirken sich bereits die Kosten, die über 102 EUR hinausgehen, steuermindernd aus. Falls ein Pensionär keine Werbungskosten nachweist – das ist der Normalfall –...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Ersatzbelege

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Sind Zahlungsbelege abhandengekommen, hat der Steuerpflichtige Ersatzbelege zu beschaffen. Die hierfür anfallenden Kosten sind keine Unterhaltsaufwendungen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwischenheimfahrten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3–6 EStG und > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff. BFH 167, 443 = BStBl 1992 II, 664 setzt bei Zwischenheimfahrten vom Dienstreiseort zum Wohnort uE zutreffend die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den tatsächlichen Aufwendungen oder mit den p...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Urlaubsreisen

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für Urlaubsreisen sind als Kosten der privaten > Lebensführung steuerlich nicht abziehbar. Zu weiteren Hinweisen und Besonderheiten > Fliegendes Personal, > Erholung, > Incentives, > Kurkosten, > Preisgelder Rz 6, > Reisebüro, > Reisekosten Rz 55 ff, > Sprachkurse, > Studienreisen, > Urlaubsgelder. Zur Aufteilung von Aufwendungen, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Gesetzlich Unterhaltberechtigte

Rz. 81 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer anderen Person nach § 33a Abs 1 EStG ist, dass der Empfänger gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; vgl BFH 201, 31 = BStBl 2003 II, 187). Zivilrechtliche Grundlage ist vor al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erholung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen eines Stpfl für seine Erholung, besonders im Rahmen des Jahresurlaubs, mit der die Leistungsfähigkeit im Beruf wiederhergestellt oder erhalten werden soll, sind nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung (RFH, RStBl 1930, 107; 1931, 882; BFH 94, 442 = BStBl 1969 II, 179). Dient die Erholung zB der Ausheilung einer Kran...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umwege

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterbricht der ArbN den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte oder den Heimweg zur Wohnung, ist zu prüfen, ob die Aufwendungen für einen Umweg oder Abweg beruflich oder privat veranlasst sind. Oft geht es dabei nicht nur um die Fahrtkosten, sondern auch um die Berücksichtigung von Unfallkosten neben der Entfernungspauschale (> Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausstattung

Rz. 65 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das grundsätzlich bestehende Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Ausstattung (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 1 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Rz 2/1). Davon gilt nur dann eine Ausnahme, wenn auch die Aufwendungen für das Arbeitszimmer selbst abgezogen werden dürfen (> Rz 1) oder es sich um > Arbei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankengeld und sonstige Leistungen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Der Anspruch ruht jedoch ua für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. ArbN erhalten somit regelmäßig während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren ArbG und anschließend 72 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Angemietete Räume

Rz. 59 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Anstelle der AfA wird die gezahlte Miete anteilig angesetzt, soweit sie auf das Arbeitszimmer entfällt (> Rz 61). Entsprechendes gilt für die anteiligen Nebenkosten (> Rz 54, 61). Daneben kommen AfA für Mietereinbauten in Betracht. Ist bei > Doppelte Haushaltsführung das häusliche Arbeitszimmer Teil der Wohnung am Beschäftigungsort, sind die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erben

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit dem Erbfall gehen Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über; zu übernommenen Einkunftsquellen des Erblassers, zu Versorgungsbezügen, zur Weiterleitung von > Arbeitslohn an Miterben und besonders zur Rechtsposition des Erben > Rechtsnachfolger (vgl auch AEAO zu §§ 45und 122). Prozesskosten zur Abwehr von Ansprüchen, die sich gegen e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein ArbN kann in Erfüllung mehrerer Dienstverhältnisse an verschiedenen Orten tätig sein und folglich mehrere Tätigkeitsstätten haben (BFH 114, 92 = BStBl 1975 II, 177). Im Rahmen desselben Dienstverhältnisses kann der ArbN jedoch höchstens eine > Erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Abs 4 Satz 5 EStG, > Rz 25). Bei mehreren Dienstverhältnissen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Rz. 72 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höhe der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des ArbN. Keine oder allenfalls sehr geringe Aufwendungen entstehen zB, wenn der ArbN zu Fuß geht oder ein (Elektro-)Fahrrad benutzt (BFH 240, 570 = BStBl 2013 II, 735). Entsprechendes gilt aber auch, wenn der ArbN betriebliche Leistungen erhält...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zeitanteilige Berücksichtigung

Rz. 75 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wird ein Raum, der die Voraussetzungen für ein ‚häusliches Arbeitszimmer’ erfüllt, weil er Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Stpfl ist (> Rz 40 ff), während eines bestimmten Zeitraums innerhalb eines VZ nicht unerheblich auch privat genutzt zB bei Aufnahme oder Beendigung bestimmter Tätigkeiten im Verlauf ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) veranlasst sind (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 1 und Nr 5 Satz 5 EStG); im Einzelnen > Rz 78. Abgegolten sind sowohl die sich aus der Anschaffung des ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliches

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 25) am nächsten liegt (BFH 144, 449 = BSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Für die VZ 2020 bis 2022 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 4 EStG aF

Rz. 90 Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich durch das JStG 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt (> Rz 14/1). Sie schafft eine Abzugsmöglichkeit auch für "Arbeitsecken-Fälle" (vgl BT-Drs 20/3879 S 76) oder sonstige Formen der Tätigkeit zu Hause (ebenso in sonst privat genutzten Räumen wie zB Küche, Wohn- oder Schlafzimmer). Dementsprechend "soll die ste...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

Rz. 11 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Abziehbare Aufwendungen i. S. d. § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind solche für den typischen Unterhalt, d. h. die üblichen für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Typische Unterhaltsaufwendungen – insbesondere für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat und notwendige Versicherungen – können nu...mehr