Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Kopien für Nebenklägervertreter

Rz. 102 Nach Auffassung des AG Löbau[176] muss ein Nebenklägervertreter den Angeklagten betreffende Schriftstücke und eigene Schriftsätze nicht notwendig ablichten. Hierbei handelt es sich um lediglich der Erleichterung der Handaktenführung dienende nützliche Aufwendungen, deren Kosten nicht erstattungsfähig sind. Bei der Fertigung von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 § 59a Abs. 2 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand an. Der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistandmehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Telefax: Empfangender Rechtsanwalt

Rz. 36 Im Gegensatz dazu ist gesetzlich nicht geregelt, dass auch der ein Telefax empfangende Rechtsanwalt für dessen Ausdruck die Dokumentenpauschale erhält. Die vom Gesetzgeber vorgenommene unterschiedliche Behandlung von sendendem und empfangendem Rechtsanwalt ist zwar nicht recht nachvollziehbar, weil dem empfangenden Rechtsanwalt für den Ausdruck des Telefax i.d.R. höhe...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.4 Besonderheit bei Eigentumswohnungen

Steuerermäßigung für Wohnungseigentümer Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) oder ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. der handwerklichen Leistung, kommt für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Entscheidungsabschriften

Rz. 59 Die Aufwendungen eines Bevollmächtigten hinsichtlich der Gebührenpauschale für die Überlassung einer Entscheidungsabschrift, die er als an jenem Verfahren nicht beteiligter Dritter beantragt hat, stellen keinen durchlaufenden Posten i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 6 UStG dar und sind daher mit Umsatzsteuer zu erheben.[33]mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.3 Nicht berücksichtigungsfähige Dienstleistungen

Kein Bezug zum Haushalt Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben oder nicht durch die private Haushaltsführung veranlasst sind. So gehören z. B. nicht zu den begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen die Kosten für die Verwaltertätigkeit bei Eigentumswohnungen[1]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 3 S. 1)

Rz. 22 § 59a Abs. 3 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt an. Der von dem Bundesamt für Justiz bestellte Beistandmehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Vorschriften des IAS 37 sind von allen Unternehmen grundsätzlich für jede Art von Rückstellung, Eventualverbindlichkeit und Eventualforderung anzuwenden, wobei die Begriffe "Rückstellung", "Eventualverbindlichkeit" und "Eventualforderung" und damit der positive Anwendungsbereich in IAS 37.10 geregelt ist (vgl. hierzu Tz. 14 ff.). Für publi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Berufsspezifische Dienste

Rz. 208 Zulässig ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VBVG die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen i.S.d. § 1835 Abs. 3 BGB.[375] Der anwaltliche Betreuer hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch für seine berufsspezifischen Dienste, etwa für die Prozessvertretung des Betreuten in einem Zivilverfahren. Der Wert dieser Aufwendungen bemisst sich dabei folgerichtig nach dem anwaltl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Einzelfragen

Rn. 44 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach dem Vorsichtsprinzip können nur Aufwendungen bilanziell vorgezogen werden, die bei ihrem Anfall sofort abzugsfähig sind (h. M., vgl. Sarrazin, V. 1993, S. 5 m. w. N.; vgl. auch BFH-Urt. v. 03.08.2005, DB 2006, S. 189). Das bedeutet, dass Rückstellungen für die Kosten von aktivierungspflichtigen VG i. d. R. nicht zulässig sind (a. A. Crez...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anpassungsverpflichtungen

Rn. 105 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Bei dieser Gruppe handelt es sich um solche Verpflichtungen, nach denen der Kaufmann Vorsorge zu treffen hat, dass eine genehmigungspflichtige Anlage im Hinblick auf die Emissions- oder Sicherheitsstandards dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Grundlage ist § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazu ergangenen VO, insbes. die Gro...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Der Komponentenansatz

Tz. 40 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Jede Komponente eines Vermögenswerts der Sachanlagen, die einen bedeutsamen Anteil an dessen gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat, ist separat planmäßig abzuschreiben (IAS 16.43; vgl. auch Tz. 15; für eine Diskussion des Komponentenansatzes und eine Gegenüberstellung mit dem Aggregatansatz vgl. auch Hagemeister, 2004). Ein Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 142 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Als Erfüllungsrückstand passivierungsfähig sind nur solche Verpflichtungen, die sachlich Bestandteil eines gegenseitigen Austauschverhältnisses sind, sich in zeitlicher Hinsicht aber auf den abgewickelten, aus Sicht des BilSt in der Vergangenheit liegenden Teil des Geschäfts beziehen (vgl. hierzu die Übersicht in HdR-E, HGB § 249, Rn. 129). ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 32 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Bei dem Thema "Rückstellungen" handelt es sich in Literatur und Rspr. nach wie vor um einen zentralen handelsrechtl. Schwerpunkt (der allerdings von der Behandlung der Grundzüge zur Internationalisierung der RL und der stl. Einschränkungen überlagert wird). Die Diskussion ist nicht abgeschlossen, da immer wieder neue Sachverhalte insbes. im B...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / V. Die notwendige methodische Begründungstiefe: Sinn und Zweck des § 2216 BGB

Um dem Vorwurf der formelhaften und daher nicht ausreichenden Begründung zu entgehen, ist entscheidend auf den Sinn und Zweck einer Norm zu achten.[31] Dabei können wir als Arbeitshypothese zunächst auch die planwidrige Lücke unterstellen.[32] Die Regel, dass eine Norm spezieller und daher vorrangig sei, ist nur dann überzeugend, wenn Sinn und Zweck des Gesetzes dies ergibt –...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 88 Gegen den Kostenansatz ist nach § 66 Abs. 1 GKG die Erinnerung gegeben. Sie ist weder an eine Frist noch an eine Beschwer gebunden. Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Sind die Kosten bei der Staatsanwaltschaft angesetzt worden, so ist gemäß § 66 Abs. 1 S. 2 GKG das Gericht der ersten Instanz zuständig. Der Kostenbeamte kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3400 regelt die Vergütung des Verkehrsanwalts, auch Korrespondenzanwalt genannt. Hierunter fällt derjenige Anwalt, der lediglich den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt. Im Gegensatz zu den VV 3401, 3403 ist hier also Voraussetzung, dass ein Verfahrensbevollmächtigter bereits bestellt ist oder zumindest noch bestellt werden soll. Voraussetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig war. Denn die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Unterschiedliches Verfahrensergebnis für mehrere Gesamtschuldner

Rz. 143 Wie die Kosten des gemeinsamen Anwalts der Streitgenossen auf die einzelnen Schuldner zu verteilen sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Eine derartige Norm wäre ein verfassungswidriger Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatautonomie. Der Gesetzgeber darf insoweit nur Hilfestellungen anbieten, falls für eine individuelle Regelung nichts ersichtlich ist. So w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitteilung

Rz. 82 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten daher zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist dagegen nicht erforderlich.[67] Rz. 83 Die Übersendung per Telefax dürfte wohl ebenfalls nicht ausreichen.[68] Rz. 84 Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rn. 908 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ein Streitgenosse ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Rz. 106 Ist nur ein Streitgenosse nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wie das häufig in Kfz-Haftpflichtsachen mit gewerblichen Fahrzeugen vorkommt, kann der Gegner unter keinen Umständen den vollen Umsatzsteueranteil der gemeinsamen Anwaltskosten schulden. Diese Steuer steht in einem direkten (prozentualen) Verhältnis zur abgerechneten Leistung, so dass sie maximal auf den jewe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Definition

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 verweist für eine Begriffsbestimmung auf die – zum 1.7.2008 neu gefasste – Legaldefinition in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: § 49b Abs. 2 BRAO (2) 1Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen

Rz. 11 Der nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von den Vertretenen seine Vergütung fordern, sobald sie fällig geworden ist. Die Fälligkeit der Vergütung bestimmt sich nach § 8 Abs. 1. Gegen alle Vertretenen wird die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 2 mit Beendigung des Rechtszuges oder nach § 8 Abs. 1 S. 1 fällig, wenn der Rechtsanwalt erklärt, da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mahnanwalt als Verkehrsanwalt

Rz. 87 Wird der Rechtsanwalt, der die Vertretung des Antragsgegners übernommen hat, im nachfolgenden Rechtsstreit Verkehrsanwalt, so ist die Verfahrensgebühr nach VV 3307 auf die Gebühren nach VV 3400 anzurechnen.[74] Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung. Da aber die Anm. zu VV 3307 die Anrechnung von "Verfahrensgebühren" anordnet, bezieht sich diese Reg...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist in der höchstrichterlichen Rspr. allgemein anerkannt, dass eine nicht existente Partei, die sich auf ihre Nichtexistenz beruft, die ihr hierdurch angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen kann, wenn zu ihren Gunsten eine Kostenentscheidung ergangen ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Partei in dem betreffenden Rechtsstreit auch auf ihre fehle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenverteilung

Rz. 72 In Familiensachen ist bei der Kostenerstattung und der Kostenverteilung zu unterscheiden zwischen Ehe- und Familienstreitsachen einerseits und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit andererseits. Handelt es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so sind die §§ 80 ff. und 183 FamFG maßgeblich; in Ehesachen sind die §§ 132 und 150 FamFG e...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / III. Sachverständigengutachten

Versicherer weigern sich oft, ein von ihnen eingeholtes Schadengutachten dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen. In der Krankenversicherung ergibt sich die Vorlagepflicht des Sachverständigengutachtens aus § 202 VVG . 1. Wenn ein Sachversicherer zur Schadensermittlung ein Sachverständigengutachten einholt, kann er die Kosten dieses Gutachtens nicht vom Schädiger erse...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / I. Überblick

Rz. 6 Für die Durchsetzung und Ausübung des Quotenvorrechts sind verschiedene Konstellationen zu beachten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. 2Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig. (2) 1In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG

Rz. 106 Die Kostenerstattung richtet sich im Spruchverfahren nach § 15 SpruchG. Rz. 107 Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners können in Spruchverfahren grundsätzlich nicht den Antragstellern auferlegt werden.[24] Nach Auffassung des OLG München können dem Antragsteller jedoch im Einzelfall unter besonderen Umständen ausnahmsweise nach Billigkeitsgesichtspunkten gem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenfestsetzung

Rz. 113 Im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO braucht eine formelle Gebührenberechnung nicht vorgelegt zu werden, da hier keine Vergütung geltend gemacht wird, sondern ein Erstattungsanspruch. Der Erstattungsschuldner kann sich daher nicht darauf berufen, dem Ersatzpflichtigen sei keine formell ordnungsgemäße Kostennote nach § 10 erteilt worden oder die Kostenre...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Post- und Telekommunikationsentgelte, VV 7001, 7002

a) Berechnung Rz. 34 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal.[24] Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kopieren von Datenträgern

Rz. 214 Die Höchstbetragsregelung (5 EUR pro Arbeitsgang) ist durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 eingeführt worden. Das KG[320] hatte im Jahr 2011 entschieden, dass die Kosten eines Pflichtverteidigers für die digitale Reproduktion eines Datenträgers nicht unter VV 7000 fallen, der Rechtsanwalt aber über VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 Ersatz der Kosten für die Beschaffung der Datent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Unterscheidung zwischen Entstehung und Erstattung

Rz. 3 In der Vollstreckung ist streng zwischen der Entstehung der Gebühren (VV 3309, 3310, 1000, 1003) und deren Erstattung zu unterscheiden. Eine Gebühr kann entstanden, vom Schuldner mangels Notwendigkeit aber nicht zu erstatten sein (§§ 788, 91 ZPO).[2] Zur Erstattungsfähigkeiten wird auf Rdn 120 ff. und 568 ff. verwiesen. Rz. 4 Der Gläubiger wird einen Vollstreckungsauftr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kostenentscheidung bei nur teilweiser Klageerhebung

Rz. 307 Macht der Antragsteller den Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens nur noch teilweise zum Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens, können ihm auf Antrag des Antragsgegners die Kosten des Beweisverfahrens durch Beschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO mit der entsprechenden Quote auferlegt werden. Bezüglich der verbleibenden Quote der Kosten des selbstständigen Bew...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Drittschuldnerklage

Rz. 62 Eine 0,8-Verfahrensgebühr fällt für den Prozessbevollmächtigten des Gläubigers an, wenn er den Drittschuldner unter Fristsetzung und Androhung einer Drittschuldnerklage zur Abgabe der Erklärung nach § 840 ZPO auffordert, nachdem dieser die Erklärung nicht innerhalb der 14-Tage-Frist des § 840 Abs. 1 ZPO abgegeben hat.[72] Die Gebühr des VV 3309 ist bereits dann entsta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedeutung für das Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO

Rz. 28 Das an die Staatskasse gerichtete Verbot, ein auf sie übergegangenes Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO entgegen den Erfüllungsinteressen des beigeordneten Anwalts geltend zu machen, erschöpft sich nicht darin, dass die übergegangene Forderung bei der Staatskasse "ruht", solange der Anwalt noch nicht vollständig befriedigt ist. Vielmehr kommen Sinn und Zweck des Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Rz. 165 Für die Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).[114] Rz. 166 Ist der Kostenerstattungsanspruch dagegen rechtskräftig tituliert, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB). Diese Frist beginnt mit Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung (§ 201 B...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 123 In arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt in Urteils- und Beschlussverfahren aufgrund der allgemeinen Verweisungen in §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG auf die ZPO das Gleiche wie für die Kostenfestsetzung in Zivilsachen, so dass auf Rdn 1 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 124 Zu beachten ist hier, dass in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesetzliche Grundlage

Rz. 40 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der beigeordnete oder bestellte Anwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlungsvereinbarung außerhalb der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Wird eine Zahlungsvereinbarung außerhalb eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, dürfte dagegen nur auf den Wert der Hauptforderung abzustellen sein (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 43 Abs. 1 GKG, § 37 Abs. 1 FamGKG, § 37 Abs. 1 GNotKG), da hier Zinsen und Kosten als Nebenforderungen unberücksichtigt bleiben. Beispiel: Der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütung

Rz. 9 Dem Anwendungsbereich des Abs. 1 unterfällt die Vereinbarung einer Vergütung. Sie umfasst nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 die Gebühren und Auslagen. Im außergerichtlichen Bereich ist daher nicht nur die Vereinbarung untertariflicher Gebühren möglich, sondern auch die Vereinbarung geringerer Auslagen nach den VV 7000 ff. Beide Vereinbarungen können auch kumulier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Festsetzung des Gegenstandswerts

Rz. 32 Folge der in § 83b AsylG vorgesehenen Gerichtskostenfreiheit (vgl. Rdn 1) ist, dass die ansonsten gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 GKG zusammen mit der Sachentscheidung von Amts wegen vorzunehmende Streitwertfestsetzung entfällt. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 33 Abs. 1 nur auf Antrag durch Beschluss festgesetzt. Rz. 33 Solange eine solche Wertf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 111 Sind neben der Hauptsache auch vorgerichtlich anzurechnende Kosten mit eingeklagt und schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten, dann können sich Probleme bei der Anrechnung ergeben. Es kommt dann auf den Inhalt des Vergleichs bzw. seine Auslegung an. Rz. 112 Soll in einem Vergleich die Geschäftsgebühr berücksichtigt werden, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schätzung durch Sachverständige

Rz. 106 Insoweit eine Schätzung des Geschäftswerts durch Sachverständige gemäß § 80 GNotKG erforderlich wird, ist in dem Beschluss über die Wertfestsetzung auch über die Kosten der Schätzung mit zu entscheiden. Diese Kosten können ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegt werden, der durch Unterlassung der Wertangabe, durch unrichtige Angabe des Werts, durch unbegründe...mehr