Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherungstechnisch stellt eine Entbindung einen biologisch normalen Zustand und damit keine Krankheit dar (vgl. BSG, Urteile v. 28.4.1967, 3 RK 12/65, sowie v. 18.6.2014, B 3 KR 10/13 R). Aus diesem Grund bedurfte es mit § 24f einer speziellen Anspruchsgrundlage, damit die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante oder stationäre Entbindung übernehmen kann. Rz. 3 O...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.2 Ambulante Entbindung

Rz. 19 Gemäß § 24f Satz 2 kann die Versicherte ambulant in einem Krankenhaus (Rz. 20), in einer ärztlich geleiteten Einrichtung (Rz. 21), in einer Hebammenpraxis (vgl. Rz. 22), in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung (Geburtshaus; vgl. Rz. 23 f.) oder zu Hause (Hausgeburt; Rz. 25) entbinden. Rz. 20 Im Gegensatz zu einer stationären Entbindung handelt es sich dann um eine ...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2 Befreiungsverfahren

Rz. 26 Die Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht tritt nicht schon deshalb ein, weil eine Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 entsteht und das Risiko der Pflegebedürftigkeit anderweitig adäquat abgesichert ist. Erforderlich ist, obwohl im Gesetz so nicht ausdrücklich vorgeschrieben, der Erlass eines Befreiungsbescheides durch die Pflegekasse nach Abschluss eines Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.5.2 Einzug der elektronischen Gesundheitskarte (Satz 2)

Rz. 41 Wenn der Leistungsträger den Leistungsempfänger bei der Krankenkasse abmeldet, dann hat er die elektronische Gesundheitskarte einzuziehen und an die Krankenkasse zurückzugeben. Der Leistungsträger trägt das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte nach dem Ende des Betreuungsauftrags. Dieses kann reduziert werden, indem die Karte re...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.4.2 Elektronische Gesundheitskarte (Satz 2)

Rz. 37 Leistungsempfänger erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (§ 291). Diese dient als Versicherungsnachweis (§ 291 a). Neben verschiedenen Daten ist auch ein Versichertenstatus zu erfassen (§ 291a Abs. 2 Nr. 7). Die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte kann von der Krankenkasse befristet werden (§ 291 Abs. 4 Satz 2). Rz. 38 Erstmalig wird die elektronische...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.4 Prämienzahlungen im Rahmen von Wahltarifen (§ 53 Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 53 Abs. 2 darf die Krankenkasse in ihrer Satzung für Mitglieder eine Prämienzahlung vorsehen, wenn sie und ihre nach § 10 mitversicherten Angehörigen im jeweiligen Kalenderjahr zulasten der Krankenkasse keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Nach § 53 Abs. 2 Satz 3 bleiben die Leistungen nach den § 24d bis 24i unberücksichtigt, sodass Leistungen aus Anlas...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.7.3 Unwirtschaftliche Leistungserbringung (Satz 3)

Rz. 50 Die Leistungen der Krankenkasse müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsgebot; § 12 Abs. 1 Satz 1). Wenn Anhaltspunkte für eine unwirtschaftliche Leistungserbringung oder -gewährung vorliegen, kann der zuständige Leistungsträger von der Krankenkasse verlangen, die Angemessenheit...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.1 Eintreten von Pflegeversicherungspflicht nach § 20 Abs. 3

Rz. 11 Der Personenkreis der Befreiungsberechtigten ist auf die Personen beschränkt, die nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Dies sind nur die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Personen. Die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist sowohl notwendige Voraussetzu...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich ist die häusliche Pflege mit der häuslichen Krankenpflege i. S. d. § 37 verwandt; allerdings erstreckt sie sich nur auf die Grundpflege und nicht auf die Behandlungspflege bzw. hauswirtschaftliche Versorgung. Wie die häusliche Krankenpflege ist sie darauf ausgerichtet, dass die Versicherte – ggf. in Verbindung mit anderen Leistungen bei Schwangerschaft, häus...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.2 Vereinbarung über Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Satz 2)

Rz. 17b Eine Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten der Krankenbehandlung nach Satz 1 für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmen, wenn sie durch die Landesregierung oder die von der Landesregierung beauftragte oberste Landesbehörde dazu aufgefordert wird und mit ihr eine entsprechende Vereinbarung mindestens auf Ebene ...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.2 Missbräuchliche Leistungsinanspruchnahme

Rz. 7 Vom Leistungsanspruch ausgenommen sind lediglich die Behandlungskosten des unter Rz. 6 aufgezählten Personenkreises, in denen im Einzelfall die Absicht einer missbräuchlichen Leistungsinanspruchnahme nachgewiesen werden kann. Hierbei sind die Gesamtumstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen, ob und ggf. welche Leistungen entsprechend der Gesetzesbegründu...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.3 Inhalt der Vereinbarung (Satz 3)

Rz. 17d Die Vereinbarung über die Übernahme der Krankenbehandlung nach Satz 1 hat insbesondere Regelungen zur Erbringung der Leistungen sowie zum Ersatz der Aufwendungen und Verwaltungskosten nach Satz 1 zu enthalten. Wird von der Landesregierung oder der von ihr beauftragten obersten Landesbehörde eine Rahmenvereinbarung auf Landesebene zur Übernahme der Krankenbehandlung für ...mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Aus dem unter Rz. 2 aufgeführten Grund bedurfte es einer extra Anspruchsgrundlage, damit die Kosten für Arzneimittel (vgl. Rz. 4), Verbandmittel (vgl. Rz. 5), Heilmittel (vgl. Rz. 6) sowie Hilfsmittel (vgl. Rz. 7), die wegen der gesundheitlichen Folgen einer Schwangerschaft oder wegen der Entbindung notwendig sind, von der Krankenkasse zu übernehmen sind. Damit haben Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Versicherte hat Anspruch auf Leistungen zum Zwecke der Entbindung, und zwar solange, wie die Leistungen aus medizinischer Sicht wegen des Entbindungsprozesses oder wegen der medizinischen Folgen des Entbindungsprozesses notwendig sind (z. B. gesundheitliche Schwächung der Mutter). Die Versicherte hat das Wahlrecht, den Ort ihrer Entbindung selbst zu bestimmen, und z...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3.2 Ausüben des Wahlrechts (Satz 2)

Rz. 33 Allein lebende Leistungsempfänger üben selbstständig das Wahlrecht aus. Wenn mehrere Leistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben, dann wird das Wahlrecht vom Haushaltsvorstand ausgeübt.mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.2 Antragsfrist

Rz. 29 Der Antrag auf Befreiung ist nach Abs. 2 innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 zu stellen. Nach § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Berechnung der Frist die §§ 187 bis 193 BGB. Fällt der letzte Tag der Antragsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist nach § 26 Abs. 3 SGB X i. V. m. §...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 15 Der Anspruch auf stationäre Entbindung ist von vorneherein zeitlich weder vor noch nach der Entbindung auf eine Höchstanzahl von Tagen begrenzt. Der Anspruch beginnt mit dem Tag, an dem die Schwangere zum Zweck der Entbindung in einem Krankenhaus (§§ 107, 108) bzw. in einer sonstigen Vertrags-Entbindungseinrichtung der Krankenkasse stationär aufgenommen wird. Das gilt au...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.8 Rehabilitationssportspezifische Hilfsmittel/Sportgeräte

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger übernehmen für die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung (z. B. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger, Spezialrollstuhl für Rugby-Rehabilitationssport) keine Kosten (vgl. Ziff. 16.3 der Rahmenvereinbarung). Die für die Durchführung im Einzelfall erforderlichen Hilfsmittel sowie die für die Ausübung d...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.5 Rahmenempfehlungen (Satz 5)

Rz. 17f Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den auf Bundesebene bestehenden Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden Rahmenempfehlungen zur Übernahme der Krankenbehandlung. Die Rahmenempfehlungen ergänzen Satz 4 und tragen zusätzlich dazu bei, den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden und die Krankenka...mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.2 Begriffsbestimmung: Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

Rz. 4 Der Begriff des Arzneimittels wird unterschiedlich definiert. Danach sind Arzneimittel sächliche Mittel, die auf den Organismus überwiegend von innen wirken. Sie sind deshalb einzunehmen, einzuführen oder – damit sie von innen auf den Organismus wirken – auf der Haut aufzutragen (BSG, Urteil v. 16.7.1968, 9 RV 1070/65). Eine weitere Definition enthält § 2 des Gesetzes ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch während der Übungsveranstaltun...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1.2 Anspruchsdauer bei Herzsport

Rz. 43 Bei Patienten mit Schädigungen von Körperfunktionen oder -strukturen sowie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe infolge von Herzkrankheiten kann Rehabilitationssport in einer ärztlich geführten Herzgruppe angezeigt sein. Die Leistungsdauer zulasten der Krankenkasse richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit (vgl. Rz. 33, 35 sowie Ziff. 4.1 der Ra...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Personen, die gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d SGB IV) an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle zu zahlen (§ 174 Abs. 1, § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 Abs. 1 Satz 1 BVV)...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.2 Mitwirken des Arbeitgebers – Antrag

Bei Beginn einer Rente ist es nicht von Bedeutung, ob der Versicherte zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch pflichtversichert oder bereits aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden war. Die Rentenleistung ist in beiden Fällen gleich hoch, so dass vonseiten des Arbeitgebers nicht mehr darauf zu achten ist, das Beschäftigungsverhältnis möglichst nicht vor dem Beginn einer R...mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.3.1 Überblick

Rz. 8 Nach § 24e Satz 2 HS 2 sind bei Schwangerschaftsbeschwerden (Definition: Rz. 9 ff.) und im Zusammenhang mit der Entbindung (Definition: Rz. 12) die sonst bei Krankheit von der Versicherten üblicherweise zu entrichtenden Zuzahlungen nach § 31 Abs. 3 i. V. m. § 61 Abs. 1 (bei der Abnahme von Arznei- und Verbandmitteln: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR und höchst...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.7.2 Verwaltungskosten (Satz 2)

Rz. 49 Die Krankenkasse kann Verwaltungskosten einschließlich Personalaufwand bis zu 5 % der abgerechneten Leistungsaufwendungen verlangen. Es ist zulässig, den Höchstsatz auszuschöpfen, wenn die Nettoverwaltungskosten tatsächlich 5 % oder mehr der Leistungsaufwendungen erreichen (BSG, Urteil v. 17.6.2008, B 1 KR 30/07 R). Die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung sind bei...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.2.4 Ärztliche Betreuung nach der Entbindung

Rz. 11 Nach § 24d hat die Versicherte auch nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung. Diese Betreuung besteht i. d. R. aus 2 Untersuchungen. Die erste Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbindung vorgenommen werden. Eine weitere Untersuchung soll etwa 6 Wochen, spätestens jedoch 8 Wochen nach der Entbindung durchgeführt werden. Die Leistungen be...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.2 Ausgeschlossene Personen (Satz 2)

Rz. 26 Vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind Leistungsempfänger, die voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, Personen, die ausschließlich Fach- und Schuldnerberatung nach dem SGB XII erhalten (§ 11 Abs. 5 Satz 3 SGB XII), Personen, deren Aufwendungen für eine Alterssicherung oder ein Sterbegeld übernommen werden (§ 33 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.1 Befreiungsantrag

Rz. 27 Die Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten, also der Person die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist. Dieser Antrag setzt das Befreiungsverfahren in Gang und ist materiell-rechtliche Voraussetzung für einen Befreiungsbescheid. Er setzt daher Geschäftsfähigkeit voraus, wobei § 36 SGB I nicht anw...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.4 Ausgeschlossene Vorschriften

Rz. 7 Nicht anwendbar sind: § 123 Abs. 2 BGB (Anfechtung wegen Täuschung durch Dritte), §§ 288, 291 BGB (Verzugs- und Prozesszinsen), BSG, Urteil v. 11.3.1987, 8 RK 43/85; BSG, SozR 3-4100 § 128 a Nr. 6, vgl. auch Rz. 4. Für Geldleistungen im Sozialrecht bestehen Verzinsungsvorschriften (z. B. § 44 SGB I). Dennoch sind zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern keine Verz...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.2.3 Ärztliche Betreuung bei der Entbindung

Rz. 10 Eine Frau kann z.B. stationär in einer entsprechender Entbindungseinrichtung (z. B. Krankenhaus) oder ambulant in einer von einer Hebamme bzw. mehreren Hebammen geleiteten Einrichtung (z. B. Geburtshaus) oder zu Hause entbinden. Entbindet eine Frau stationär, sind von der Krankenkasse alle entstehenden Kosten als stationäre Entbindung i. S. d. § 24f zu übernehmen – und zw...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.2.1 Präventive ärztliche Betreuung (als vorsorgende Maßnahme)

Rz. 7 Stellt der Arzt eine Schwangerschaft fest (die Feststellung der Schwangerschaft gilt als ärztliche Behandlung i. S. d. § 28), soll die erste Untersuchung nach den Mutterschafts-Richtlinien "möglichst frühzeitig" erfolgen. Die weiteren Untersuchungen sollen dann im Abstand von 4 Wochen durchgeführt werden. Die ärztliche Beratung der Versicherten umfasst bei Bedarf auch ...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.2.2 Fehlgeburt

Rz. 9 Die Leistungsverpflichtung der Krankenkasse wegen der Schwangerschaft endet bei einer Fehlgeburt mit dem Tag des Entfernens der Leibesfrucht aus dem Mutterleib. Das gilt auch für das Mutterschaftsgeld, welches ggf. bereits ab der 6. Woche vor der voraussichtlichen Entbindung in Erwartung der Entbindung gezahlt wurde. Etwaige weitere notwendige Leistungen für die Mutter...mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.4 Definition: "Im Zusammenhang mit der Entbindung"

Rz. 12 § 24e regelt die Ansprüche auf Arznei-, Verband- Heil- und Hilfsmittel auch "im Zusammenhang mit der Entbindung". Darunter versteht man den konkreten Entbindungsvorgang einschließlich Vor- und Nachbereitung (Eröffnungsphase bis zur Nachgeburt). Werden Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel erst nach dem abgeschlossenen Entbindungsvorgang notwendig, kann § 24e nicht ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.5 Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Rz. 32 Untersuchungen haben gezeigt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen seelisch besonders intensiv unter ihrer Behinderung leiden und dass dadurch ihr Selbstbewusstsein wesentlich schwächer ausgeprägt ist. Aufgrund der Behinderung und ihrer Verhaltensweisen sind sie wesentlich mehr Straftaten ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Um diesen Per...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 10 Erstattungen von Umlagen und Beiträgen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Aufwendungen des Arbeitgebers, die während einer Entgeltfortzahlung oder während eines Beschäftigungsverbotes an eine Zusatzversorgungskasse gezahlt werden, können nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zur Erstattung bei den Krankenkassen angemeldet werden. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen Umlagen und (Zusatz)Beiträge Arbeitgeber zahlen an die Krankenkassen...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.8 Massenzustrom-Richtlinie

Rz. 17i Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, denen nach der erstmaligen Aktivierung der Richtlinie 2001/55/EG über die Gewährung vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen ("Massenzustrom-Richtlinie"; Aktivierung durch Beschluss des Europäischen Rates v. 4.3.2022) vorübergehender Schutz gewährt wird, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland für die D...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.3 Wahl zwischen den Krankenhäusern (§ 24f Satz 5)

Rz. 26 Die Versicherte hat bei stationären Entbindungen (Rz. 6 ff.) die freie Wahl zwischen den zugelassenen Krankenhäusern. Allerdings bestimmt § 24f Satz 5, dass § 39 Abs. 2 gilt. Nach dieser Vorschrift können der Versicherten die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden, wenn sie ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.6 Inhalt der Rahmenempfehlungen (Satz 6)

Rz. 17g Die Rahmenempfehlungen regeln insbesondere die Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen nach den §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz die Abrechnung und die Abrechnungsprüfung der Leistungen sowie den Ersatz der Aufwendungen und der Verwaltungskosten der Krankenkassen. Daraus ergibt sich, dass die Krankenkassen eine notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.2 Ärztliche Betreuung

Rz. 4 Nach § 24d Satz 1 hat die Versicherte Anspruch auf eine ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und nach der Entbindung. Die Inhalte und den Umfang dieser ärztlichen Betreuung regeln die gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 beschlossenen Mutterschafts-Richtlinien (Fundstelle: Rz. 25). Sie dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.7 Kostenbelastung des Teilnehmers sowie Mitgliedsbeiträge

Rz. 48 Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport wird i.d.R. zwischen den Bundes-/Landesorganisationen der Träger von Rehabilitationssportgruppen und den Rehabilitationsträgern vertraglich geregelt (Ziff. 16.1 der Rahmenvereinbarung). Die Rehabilitationsträger haben grundsätzlich sämtliche Kosten zu übernehmen, die den Rehabilitationssportvereinen durch die Teil...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift entsprach dem heutigen Abs. 1 und übernahm den früheren § 367 RVO. Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 42 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I ...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar im Mutterschutzgesetz (MuSchG) den"arbeitsrechtlichen" Schutz (z.B. arbeitszeitlicher, betriebl...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr