Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4 Leistungsauslösende Tatbestände für Arbeitnehmerinnen (einschl. Heimarbeiterinnen und zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses)

Rz. 28 Im Hinblick auf § 24i Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 wird Mutterschaftsgeld nur gezahlt, wenn die werdende bzw. junge Mutter bei Eintritt des "das Mutterschaftsgeld auslösenden Ereignisses" nicht nur Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sondern gleichzeitig auch in einem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis steht. Alternativ reicht es auch aus, wenn das Arbei...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2 Leistungsauslösender Tatbestand bei einer Arbeitnehmerin

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist das Bestehen einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse und eines Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen Sinne am Tag des auslösenden Tatbestandes (vgl. BSG, Urteil v. 10.5.2012, B 1 KR 19/11 R). Bei Frauen, die in einem inländischen Arbeitsverhältnis stehen (Rz. 10 ff.) oder die im Inland als He...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.1 Überblick

Rz. 58 Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis (§ 1 Abs. 2 MuSchG) stehen oder deren Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst wurde, erhalten gemäß § 24i Abs. 2 Satz 1 Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Gleiches gilt für Teilnehmerinnen am Bundesfreiwill...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen bei Nicht-Arbeitnehmerinnen (bestehender Krankengeldanspruch oder Wegfall von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfrist)

Rz. 44 Unter Rz. 6 ff. wurde beschrieben, dass die Frau bei Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein muss, damit sie Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Dieses ist allerdings nicht die einzige Anspruchsvoraussetzung. Für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird gemäß § 24i Abs. 1 Satz 1 zusätzlich gefordert, dass bei Eintri...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.4 Geltendmachung des Zuschusses/Rechtsweg

Rz. 122 Der Anspruch auf den Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG ist arbeits- und nicht öffentlich-rechtlicher Natur. Weigert sich der Arbeitgeber, den Zuschuss zu zahlen, kann die Krankenkasse nicht in Vorleistung treten, da es sich bei dem Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. § 115 SGB X ist nicht anwendbar. Vielmehr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Das Mutterschaftsgeld nimmt in diesem Rahmen eine Entgeltersatzfunktion für diejenigen Mütter ein, die wegen der Schutzfristen (bei Arbeitnehmerinnen) oder wegen der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (bei selbstständig Tätigen oder Beziehern von Arbeitslosengeld) 6 Woc...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.4 Frauen, deren Arbeitsverhältnis wegen zeitlicher Befristung oder durch Vergleich endet

Rz. 133 Normalerweise hat die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses während des laufenden Mutterschaftsgeldbezugs keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld. Allerdings endet der ggf. vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Damit jedoch der Mutter durch den Wegfall des Arbeitgeberzu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.1 Definition "Frühgeburt"

Rz. 148 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht bei einer Frühgeburt für einen Zeitraum von 12 Wochen nach der Geburt. Eine Frühgeburt ist eine Geburt, bei der das Kind – bei Mehrlingsgeburten mindestens eines der Kinder - unter 2.500 Gramm wiegt (vgl. Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend v. 16.7.2001) oder wegen noch nicht voll ausgebil...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.5 Beginn einer erneuten Schutzfrist während eines bestehenden unbezahlten Urlaubs

Rz. 55 Das Mutterschaftsgeld hat "Entgelt"-Ersatzfunktion. Es soll den Verdienst-/Einkommensausfall ausgleichen, der einer Frau entsteht, die infolge der Schutzfristen bzw. der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht arbeiten kann. Deshalb soll eine Frau, die für einen gewissen Zeitraum weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen erhält, durch den Bezug von Mutterschaf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24i trat mit der Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 200 RVO ab. § 200 RVO galt bis zum 29.10.2012 als besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 3 SGB I). Die Vorschrift hat seit ihrem Inkrafttreten (30.10.20...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.3 Tod der Frau oder des Kindes

Rz. 152a Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod der Frau. Für den Todestag besteht noch ein Anspruch auf die Leistung. Für das bis zum Todestag fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§ 56 SGB I). Gibt es keine Rechtsnachfolger oder verzichten alle Rechtsnachfolger, tritt die Vererb...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.5 Bemessungszeitraum, wenn die anspruchsberechtigte Frau seit der Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet hat

Rz. 65 Hat eine Arbeitnehmerin trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis seit der Schutzfrist/Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet (z. B. wegen unbezahltem Urlaub oder Erziehungsgeld bzw. Elternzeit), und hat sie wegen der Schutzfrist aufgrund der erneuten Schwangerschaft einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. Rz. 51 bis 56), wird das Mutterschaftsgeld aus dem N...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.1 Mutterschaftsgeld neben Arbeitsentgelt/-einkommen/Urlaubsabgeltung

Rz. 161 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit die Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtiges Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4). Obwohl sich die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wegen § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 MuSchG nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten richtet (vgl. Rz. 69 ff.), ist...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Für Versicherte, die eine der in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Renten/Leistungen beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an. Das gilt auch bei Zeitrenten. Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Kranke...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.2 Begriff: In Heimarbeit Beschäftigte

Rz. 16 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 haben auch "in Heimarbeit Beschäftigte" Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gelten in Heimarbeit Beschäftigte nicht als Arbeitnehmer, weil die Eingliederung in den Betrieb nicht erfolgt. Deshalb sind sie in § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V sowie in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 MuSchG separat aufgeführt. Nach ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 188 Nach § 200 RVO (jetzt: § 24i SGB V) besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur für leibliche Mütter; dass der Gesetzgeber für Adoptivmütter die Zahlung eines Mutterschaftsgeldes nicht vorgesehen hat, ist mit dem GG vereinbar: BSG, Urteil v. 3.6.1981, 3 RK 74/79. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, durch Satzung die Höhe der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.1 Begriff: Arbeitnehmerin

Rz. 10 Das Arbeitsverhältnis muss grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden; im Ausland ausgeübte Arbeitsverhältnisse können nur dann berücksichtigt werden, wenn der im Rahmen einer Entsendung nach § 4 SGB IV geltende Arbeitsvertrag dem deutschen Recht unterliegt oder zwischenstaatliche oder überstaatliche Vorschriften dies vorsehen (so z. B. Art. 12 VO...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.3.1 Zeitlich parallele Arbeitsverhältnisse

Rz. 118 Übt eine Frau gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus jedem einzelnen Beschäftigungsverhältnis separat. Die errechneten täglichen Nettoarbeitsentgelte werden anschließend addiert ( GR v. 06.12.2017-II i. d. F. v. 23.03.2022 , Abschn. 9.2.4.9.1.1). Unbedeutend ist, ob die Arbeitsverhältnisse versicherungspflichtig oder versiche...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Hat das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft vor Beginn der Schutzfrist geendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Beginn der Schutzfr...mehr

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Jung, SGB VII § 31 Hilfsmittel / 2.2 Festbetragsregelung

Rz. 4 Der Unfallversicherungsträger erbringt die Kosten für Hilfsmittel nur noch bis zur Höhe der Festbeträge, die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen bundesweit gemeinsam und einheitlich für Hilfsmittel festgesetzt sind (vgl. § 36 SGB V), wenn das Ziel der Heilbehandlung mit solchen Hilfsmitteln zu erreichen ist. Der Unfallversicherungsträger entscheidet...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.6 Dynamisierung der Rente und des Krankengeldes

Rz. 39 Verändert sich das Krankengeld, weil der maßgebende Bemessungszeitraum mehr als ein Jahr zurückliegt und das Krankengeld nach § 70 SGB X angepasst wird, ist eine Neuberechnung des Krankengeldes notwendig. Gleiches gilt, wenn die Rente angepasst wird (§ 65 SGB VI). Nach jeder Erhöhung des Krankengeldes oder des Brutto-Rentenbetrages ist also die Kürzung des Krankengeld...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.1 Entgeltersatzleistungen bei erneuter Schutzfrist

Rz. 49 Das Mutterschaftsgeld hat die Aufgabe, der werdenden bzw. jungen Mutter den Verdienst zu ersetzen, der ihr während der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) bzw. während der besonderen Phase der Schutzbedürftigkeit (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) entgeht. Insofern hat das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzfunktion. Arbeitet eine Frau nicht, steht ihr gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.6 Renten aus dem Beitrittsgebiet (ehemalige DDR; Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 16 Die ehemalige DDR (heutige Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins) hatte eigenständige Renten mit zusätzlichen, unterschiedlichen ergänzenden Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nach der Deutschen Wiedervereinigung mit einer Reihe von Übergangsregelungen innerhalb unterschiedli...mehr

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Jung, SGB VII § 29 Arznei- ... / 2.2 Kostentragung für Festbeträge

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 knüpft an die Festbetragsregelung für Arznei- und Verbandmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung an (§ 35 SGB V). Die Unfallversicherungsträger gewähren i. d. R. wie die Krankenkassen für Arznei- und Verbandmittel, für die Festbeträge i. S. v. § 35 SGB V bestehen, die Kosten bis zur Höhe dieser Beträge. Rz. 9 Bei anderen Arznei- und Verbandmitteln, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 370 Entsche... / 2.4 Verbindlichkeit (Abs. 4)

Rz. 6 Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ist für die potenziellen Vertragspartner, Leistungserbringer, Krankenkassen und ihre Verbände verbindlich (Satz 1). Die Verbindlichkeit kann beseitigt werden, indem die Vertragspartner eine Vereinbarung auf der Grundlage des Entscheidungsvorschlags (Abs. 1) treffen (Satz 2). Bis dahin ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle v...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufwendungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden deren Rechtsträgern erstattet. Die Norm sieht einen Rechtsanspruch der Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden auf Kostenerstattung vor. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband...mehr

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Sommer, SGB V § 370 Entsche... / 2.3 Entscheidung (Abs. 3)

Rz. 5 Nachdem der Entscheidungsvorschlag vorliegt, haben die Vertragspartner eine Frist von 2 Wochen, innerhalb der sie die Vereinbarung oder ihre Änderung oder Ergänzung beschließen können. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Entscheidungsvorschlag den Vertragspartnern zugeht. Ggf. ist der Tag maßgebend, an dem der Entscheidungsvorschlag dem zeitlich letzten Vertragspa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten ab 1.1.2021 an die Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden (z. B. Kommunen als Träger der Gesundheitsämter) die in § 376 Satz 1 genannten Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.1 Pauschale (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 72 Abs. 1) erhalten neben der Erstattung für Investitions- und Betriebskosten (§ 378 Abs. 1) eine pauschale Abgeltung für elektronische Arztbriefe (Satz 1). Die Pauschale ist an Voraussetzungen geknüpft: Der Arztbrief wird durch sichere elektronische Verfahren versandt; der Versand durch Post-, Boten- oder Kurie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2.2 Mehrleistungen der Krankenkasse im Rahmen der Satzungsregelung

Rz. 9 Die Krankenversicherungsträger haben als einzige Rehabilitationsträger nach § 38 Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, durch ihre Satzungen zu bestimmen, dass auch in anderen als den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe erbracht werden kann, wenn die Haushaltsführung wegen Krankheit nicht möglich ist. In der Praxis wurde die Altersgrenze für das anspruchsberech...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.6 Der für die Durchführung des Verfahrens zuständige Träger (Abs. 3)

Rz. 22 Werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets beantragt, ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig (Abs. 3 Satz 1). Als leistender Rehabilitationsträger wird der Rehabilitationsträger bezeichnet, der im Verhältnis zu den anderen Rehabilitationsträgern als erstes den Antrag auf Durchfü...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.1 Arbeitgebermodell

Rz. 19 Beim Arbeitgebermodell wird der Budgetnehmer selbst wie ein Arbeitgeber tätig, indem er selbst Arbeitnehmer einstellt, damit er seinen Teilhabebedarf i. S. d. §§ 4 und 5 befriedigen kann. Das bedeutet, dass er auch alle Rechte (Weisungsbefugnis) und Pflichten, die ein Arbeitgeber hat (Zahlung von Lohn/Gehalt, Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung usw.), besitz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragspartner, sofern Rehabilitationsträger entsprechende Verträge mit diesen Organisa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe (nicht bei Beginn der Teilhabeleistung, vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kind familienversichert, selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn eine Mitnahme des Kindes bzw. der Kinder in die Rehabilitationseinrichtung möglich ist, medizinische oder sonstige Gründe dem nicht entgegenstehen und ansonsten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem bereits festgestellten oder noch festzustellenden Anspruch auf Teilhabeleistungen i. S. d. §§ 4 und 5 anstelle einer traditionellen Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung oder – in Ausnahmefällen – Gutscheine zu erhalten. Durch das Persönliche Budget können keine Leistungen finanziert werden, die außerhalb des L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 3.5.2 Bedarfsermittlung und Berechnung (Abs. 2 Satz 4 bis 8)

Rz. 13 Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach den §§ 14 bis 24 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 4 S. 1 und 3)

Rz. 23 Voraussetzung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung (außer, wenn ausnahmsweise die Pflegekasse allein nur für ihre Leistungen ein persönliches Budget erbringen will; vgl. Abs. 4 S. 1 und 3). Die Zielvereinbarung umfasst im Normalfall alle Details des vereinbarten Persönlichen Budgets, die im gesamten vorausgehenden Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Geltendmachung ... / c) Weitere Aspekte und FG-Urteile

Hinterziehung von Einkommensteuer: Das FG Rheinland-Pfalz hat unlängst entschieden, dass Strafverteidigungskosten im Hinblick auf die Hinterziehung von Einkommensteuer keinen beruflichen/betrieblichen Veranlassungszusammenhang aufweisen, weil die Verpflichtung, diese Steuer zu zahlen, sich auf die private Vermögensebene bezieht (§ 12 Nr. 3 EStG) – unabhängig, auf welche Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budget...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016, veröffentlicht im Internet unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/default-a7efab8bcc/. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zur Haushaltshilfe, veröffentlicht im In...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.3 Stück- und Akkordlöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicheru...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) für bestimmte Leistungsbereiche nichts Abweichendes regeln (§ 7 Abs. 1 sowie BSG, Urteile vgl. Rz. 5). Der Anspruch auf Haushaltshilfe zulasten der Krankenversicherung wird umfassend in § 38 SGB V geregelt. Für §...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung de...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.3 Budgetfähige Leistungen unterschiedlicher Träger (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 6 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig, die von § 5 erfasst werden. Hierzu zählen Leistungen im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2), zur Teilhabe an Bildung (§ 5 Nr. 4) und zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5). Neben diesen Teilhabe-Hauptleistungen können ergänzende Leistung...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 gelten die Vorschriften des SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Im Übrigen richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei diesem Personenkreis berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage generell mit...mehr