Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Ein in der Krankenversicherung familienversicherter Ehegatte bzw. Lebenspartner kann nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils bzw. der Aufhebung der Lebenspartnerschaft der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten (Frist: 3 Monate).[1] In der sozialen Pflegeversicherung ist er dann pflichtversichert.[2]mehr

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Slowenien / 4. Schritte nach der Eintragung im Handelsregister

Rz. 8 Die d.o.o. wird nach Eintragung im Gerichtsregister automatisch im slowenischen Handelsregister registriert, ihr wird eine Identifikationsnummer (matična številka) zugeteilt und sie wird der nationalen Klassifikation entsprechend nach dem Unternehmensgegenstand eingeordnet. Rz. 9 Anschließend ist jede Handelsgesellschaft bei der Finanzverwaltung, der Zollbehörde (falls ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 4. Schritte nach der Eintragung im Handelsregister

Rz. 8 Die d.o.o. muss beim Staatlichen Amt für Statistik registriert werden. Nach entsprechender gesonderter Antragstellung erfolgt dort eine Einordnung nach dem Unternehmensgegenstand entsprechend der Nationalen Klassifikation bzw. die Zuteilung einer Matrikelnummer innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Eintragungsbeschlusses. Dem Antrag sind der Beschluss des Handelsgeric...mehr

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Slowenien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 53 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund Anmeldung durch das Eintragungssubjekt selbst und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Die Registrierung einer Gesellschaft ist zwingend erforderlich; die Gesellschaft erwirbt den Status einer juristischen Person nur, wenn sie registriert wird. Alle Registeranmeldungen einer d.o.o. müssen in elektroni...mehr

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Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien. Falls die Anmeldung elektronisch eingereicht wird, sind auch die erforderlichen begleitenden Unterlagen elektronisch einzureichen, wobei die Originale der Urkunden bzw. notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien inn...mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / I. Die verschiedenen Konstellationen beim Vorsorgeunterhalt

Soweit Vorsorgeunterhalt geltend gemacht wird, ist hiervon in den meisten Fällen der Beitrag für die Krankenversicherung und damit in den meisten Fällen auch zugleich für die Pflegeversicherung umfasst. Denn diese beiden Beiträge fallen auf jeden Fall an, soweit die unterhaltsberechtigten Personen selbst ihre Kranken-und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Da dieser Teil des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 5 Weitere Bestimmungen

Rentenversicherung § 172 SGB VI ist zu beachten. Der Arbeitgeber hat im Fall einer (Weiter-)Beschäftigung auch für Beschäftigte, die wegen Erreichens der Regelaltersgrenze versicherungsfrei sind, die Hälfte des Beitrags zu zahlen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Krankenversicherung Die Versicherungspflicht ergibt sich aus § 5 SGB V. Arbei...mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / II. Krankheits- und Pflegevorsorgeunterhalt

Zusätzlich zum Beitrag für die Krankenversicherung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen, da in der Regel die Pflichtmitgliedschaft nach § 20 Abs. 3 SGB XII besteht. Obwohl der Beitragssatz seit Januar 2019 3,05 % und für Kinderlose 3,3 % beträgt, wird dieser Beitrag bei den Berechnungen teilweise nicht[6] oder unzutreffend[7] berücksichtigt. Zu beachten ist, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU – Teil I

Leitsatz 1. Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. c EStG"keinerlei" steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dort bezogener Einnahmen zulässt, sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen. 2. Vorsorgeaufwendungen, die bei einer grenzüberschreitenden Tätigk...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.1 "Zuschussfähiger" Versicherungsvertrag (Abs. 2a)

Rz. 67 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) waren seit 1.7.1994 bereits besondere Anforderungen an einen privaten Krankenversicherungsvertrag gestellt, die zugleich auch Voraussetzungen für die Zuschussfähigkeit überhaupt waren. Die Vorschriften waren im Zusammenhang mit der 3. Schadensversicherungsrichtlinie der EG (RL 92/49/EWG) eingeführt worden und sollten ausländis...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.2 Höhe und Begrenzungen des Beitragszuschusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 82 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist die Regelung über den Beitragszuschuss in Abs. 2 Satz 2 bei privater Krankenversicherung neu gefasst worden. Danach ist die Höhe des Beitragszuschusses in mehrfacher Weise begrenzt, nämlich auf Verträge mit Versicherungsleistungen bei Krankheit (Satz 1), durch die Hälfte des Betrages, der sich als Beitrag bei Pflichtv...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 118 Dreher, Krankenversicherung und Spartentrennung – Zur Europarechtswidrigkeit des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, VersR 1993 S. 288. ders., Kein Beitragszuschuss für privat krankenversicherten Beschäftigten für Beiträge zu freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung der Ehefrau. Anm. zu BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R, jurisPR-SozR 2/2014 Anm. 4. Heimann, I...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2.1 Argumente für das Sachleistungsprinzip in der Arzneimittelversorgung im Zusammenhang mit der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 9a Im Rahmen des Sachleistungsprinzips bei der Abgabe verordneter Arzneimittel stehen die Apotheken nicht im Preiswettbewerb um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, welche regelmäßig auch keine Kenntnisse über konkrete Preise der Arzneimittel haben. Aufgrund des Rechts der Versicherten, unter den Apotheken, für die der Rahmenvertrag Geltung hat, nach § 31 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 4 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika und...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 139a und b, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG ...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 8 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzliches Regulierungsinstrument, wodurch einseitig bestimmte Preissteigerungen der ...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Aufgrund des Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ist die Vorschrift am 1.1.1989 in Kraft getreten. Die Abs. 7 und 10 sind mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Aufgrund des Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2.2 Rechtswirkung des Rahmenvertrages für Apotheken

Rz. 9b Der Rahmenvertrag hat Rechtswirkung für die nach Abs. 3 der Vorschrift bestimmten Apotheken. Für öffentliche Apotheken, die einem regionalen Mitgliedsverband des DAV angehören, tritt die Rechtswirkung des Rahmenvertrages zwangsläufig aufgrund ihrer Mitgliedschaft ein. Unter Mitgliedsverbänden in diesem Sinne sind die regionalen Apothekerverbände e. V. oder Apothekerver...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl im Jahre 2001 als auch im ersten Halbjahr 2002 wesentlich stärker gestiegen waren als die beitragspflichtigen Einnahmen, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, mit dem BSSichG die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, das Beitragssatzniveau zu stabilisieren und finanziellen Spiel...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1 Rabattverfahren (Abs. 1)

Rz. 3 Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung werden die gesetzlich vorgegebenen Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer von den öffentlichen Apotheken (Zahlungspflichtige) an die gesetzlichen Krankenkassen (Zahlungsempfänger) geleistet. Die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 "die Krankenkassen erhalten von Apotheken einen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abweichend vom Leistungserbringerrecht des Vierten Kapitels des SGB V, z. B. für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärzte oder Heilmittelerbringer, ist für Apotheken im SGB V kein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren geregelt. Die Abgabe von Arzneimitteln in Deutschland richtet sich neben der Rechtsvorschrift "R...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.4.2 Privat versicherte Vorruhestandsgeldbezieher (Abs. 4)

Rz. 107 Zuvor privat Krankenversicherte werden durch den Bezug von Vorruhestandsgeld, unabhängig von dessen Höhe, nicht krankenversicherungspflichtig (vgl. Komm. zu § 5). Für privat krankenversicherte Vorruhestandsgeldbezieher bleibt der Anspruch auf den Beitragszuschuss gleichfalls bestehen, wenn unmittelbar vor dem Vorruhestand ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss (zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Der mit Wirkung zum 1.1.2003 geltende Großhandelsrabatt basiert auf dem Gesetz zur Einführung von Abschlägen der ph...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.3 Beitragszuschuss bei Kurzarbeitergeld (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 96 Wie freiwillig gesetzlich Versicherten steht auch privat Krankenversicherten ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss bei Kurzarbeitergeld zu. Abs. 2 Satz 4 in der seit dem 1.1.2012 geltenden Fassung verweist insoweit auf den Betrag, den der Arbeitgeber nach § 249 Abs. 2 zu tragen hätte. Nach § 249 Abs. 2 trägt der Arbeitgeber für das Kurzarbeitergeld den Beitrag in vo...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.1 Freiwillige Mitgliedschaft wegen Krankenversicherungsfreiheit (Satz 1)

Rz. 29 Bei freiwillig versicherten Mitgliedern einer Krankenkasse darf nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Wortlaut nach Abs. 1 Satz 1 die Versicherungsfreiheit nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehen, damit ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Maßgebend dafür ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.5 Beitragszuschuss bei Mehrfachberechtigten (Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2)

Rz. 113 Die Regelungen in Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 sehen vor, dass in Fällen der mehrfachen Zuschussberechtigung (mehrere Beschäftigungsverhältnisse, mehrfacher Vorruhestandsgeldbezug) der Zuschuss der beteiligten Zahlungspflichtigen sich anteilig nach dem Verhältnis der Arbeitsentgelte bzw. der Vorruhestandsgelder richtet. Bedeutung hat ...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.18 Abgabepreis für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Abs. 5a)

Rz. 29 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gehen im Allgemeinen zulasten der Versicherten (§ 34 Abs. 1 Satz 1), wenn es sich nicht um vertragsärztliche Verordnungen für Kinder bzw. für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen handelt. Ausnahmsweise können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vom Vertragsarzt vero...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung

Rz. 8 Die Vorschrift ist Teil des 4. Kapitels SGB V 7. Abschnitt, der mit "Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern" überschrieben ist. Zum 7. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 129a (Krankenhausapotheken), 130 (Rabatt), 130a (Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer), 130b (Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen u...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.1.1 Grundlagen

Rz. 51 Bei Krankenkassenmitgliedern folgt aus der freiwilligen Mitgliedschaft, die dem Arbeitgeber nachzuweisen ist, die Verpflichtung zur Beitragszahlung (§ 223 Abs. 1, § 250 Abs. 2 i. V. m. den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und § 240 Abs. 2), sodass hier für die Höhe des Beitragszuschusses auf einen sonst zu zahlen Betrag abgestellt wird. Rz. 52 Di...mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.2 Angaben zum Befund (Satz 2)

Rz. 9 Der MD ist über seine Mitteilungspflicht nach Satz 1 hinaus befugt, auch den Ärzten und sonstigen Leistungserbringern das Ergebnis der Begutachtung mitzuteilen. Die Mitteilung ist nicht verpflichtend für den MD geregelt und liegt in dessen Ermessen. Eine Weitergabe bei einem positiven Ergebnis der Begutachtung ist nicht erforderlich (BT-Drs. 12/6334). Die Mitteilung is...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16.1 Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen (Abs. 5e)

Rz. 27a Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Apotheker und der GKV-Spitzenverband verpflichtet worden, im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zur vereinbaren, auf die Patientinnen und Pa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.4 Vorruhestandsgeldbezieher

Rz. 101 Vorruhestandsgeldbezieher (vgl. Komm. zu § 5) haben entsprechend der alten Rechtslage nach § 405 RVO nach § 257 Abs. 3 und 4 gegen den zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes Verpflichteten einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, wenn sie einen solchen Anspruch bereits unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen hatten. Der Anspruch besteht dann für die Dauer d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2 Geltungsbereich des Rahmenvertrages (Abs. 3)

Rz. 9 § 3 des Rahmenvertrages bezieht sich auf den Geltungsbereich des Vertrages. Nach Abs. 1 hat der Vertrag einerseits Rechtswirkung für die in § 4 aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, also für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.2 Privat Krankenversicherte (Abs. 2)

Rz. 44 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss steht privat gegen Krankheit Versicherten zu, wenn diese nur wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 Abs. 6 oder Abs. 7 als Bestandsschutzregelung, wegen Versicherungsfreiheit wegen Alters nach § 6 Abs. 3a oder wegen einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 als Beschäftigte nicht der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 26 Axer, Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im vertragzahnärztlichen Abrechnungssystem, NZS 2006 S. 225. Bever-Breitenbach/Gabe, Festzuschüsse für Zahnersatz – Mehr Patientensouveränität oder nur höhere Belastung?, BKK 2006 S. 292. Boecken, Festzuschüsse bei Zahnersatz – insbesondere zu den Fragen ihrer Einbeziehung in die Gesamtvergütung und ihrer Budgetierung,...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.1.2 Beitragszuschuss bei Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 249 Abs. 2)

Rz. 61 Die Regelung über die Höhe des Beitragszuschusses in Fällen des Bezuges von Kurzarbeitergeld ist ab 1.1.2012 neu gefasst worden. Hatte nach dem früheren Recht der Arbeitgeber bei Kurzarbeitergeld einen zusätzlichen Beitragszuschuss zu zahlen, richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses nunmehr nach dem Betrag, den der Arbeitgeber bei Pflichtversicherung nach § 249 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16 Maßnahmen bei Vertragsverstößen (Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift i. V. m. § 11 Rahmenvertrag)

Rz. 27 § 11 des Rahmenvertrages regelt die Vertragsmaßnahmen, die bei Verstößen der Apotheke gegen die Verpflichtung zu Abgabe preisgünstiger Arzneimittel, preisgünstiger Importarzneimittel, die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen und die Angabe des Apothekenpreises, gegen diesen Vertrag oder die ergänzenden Verträge auf der Landesebene bzw. den AVV der Ersatzkassen und geg...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.3 Abschläge auf Impfstoffe (Abs. 2)

Rz. 6b Mit Wirkung zum 1.1.2011 sind in Abs. 2 Apothekenabschläge auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer für Impfstoffe eingeführt worden, die bei den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 Verwendung finden. Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 2, die keine Pflichtleistungen sind und die die einzelne Krankenkasse in...mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Norm regelt die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst (MD) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte. Die Vorgängervorschrift des § 369b Abs. 5 RVO verpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.1 Art des Anspruchs

Rz. 11 Bei dem Anspruch auf den Beitragszuschuss handelt es sich um einen dem Sozialversicherungsbeitrag ähnlichen Anspruch. Daher ist für die Geltendmachung dieses Anspruchs der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (GmS OGB v. 4.6.1974, GmS-OGB 2/73; diese Entscheidung ist für das Recht des SGB V durch Beschluss des BAG v. 1.6.1999, 5 AZB 34/98 bestätigt worden). Dies s...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.7 Beitritt deutscher Apotheken zum Rahmenvertrag (Abs. 3)

Rz. 18 In Deutschland ist die Mitgliedschaft einer öffentlichen Apotheke bei den 17 auf regionaler Ebene angesiedelten und unterschiedlich bezeichneten Landesapothekerverbänden, Apothekerverbänden oder Apothekervereinen, die alle dem DAV als Mitglieder angehören, nicht zwingend. Besteht keine Mitgliedschaft zu diesen Regionalorganisationen, kann eine öffentliche Apotheke den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2 Privat Krankenversicherte (Abs. 2)

Rz. 66 Nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie, wegen Alters nicht versicherungspflichtige ( § 6 Abs. 3a) oder von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte haben dem Grunde nach einen Anspruch auf den Beitragszuschuss gegen den Arbeitgeber, wenn sie, und die bei Krankenversicherungspflicht nach § 10 familienversicherten Angehörigen, be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.6 Sonstige Beitragszuschüsse

Rz. 117 Neben §§ 257, 258 bestehen noch eine Reihe weiterer Vorschriften außerhalb des SGB V, die Beitragszuschüsse regeln. Den Beitragszuschüssen nach §§ 257, 258 als Ersatz des Beitragsanteils des sonst an Pflichtbeiträgen Beteiligten vergleichbar sind der Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber zur Pflegeversicherung nach § 61 SGB XI (vgl. Komm.dort), gegenüber der Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16.3 Zuschlag für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Botendienstes (Abs. 5g)

Rz. 27c Mit Wirkung zum 1.1.2021 ist durch Abs. 5g i. V. m. Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken den Apotheken die Möglichkeit eingeräumt worden, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 EUR je Lieferort und Tag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 403 Beitrag... / 3 Literatur

Rz. 6 Baier, Der Basistarif der privaten Krankenversicherung, Diss. Frankfurt 2011. Griebau, Keine Beschränkung des Gebührenrahmens für die ärztliche Behandlung im Beihilferecht, jurisPR-MedizinR 2/2012, Anm. 2. Sodan, Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, NJW 2007 S. 1313.mehr