Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente

Tz. 62 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Im Februar 2008 hat der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121 ff.; Deloitte LLP 2015, S. 99 ff.; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126 ff.; KPMG IFRG 2014/15, Tz. 7.3.70 ff...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Paragrafen 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Tei...mehr

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zfs 3/2016, Klarheit eines ... / Sachverhalt

Der Kl. unterhielt bei der Bekl. eine fondsgebundene Lebensversicherung. In den Produktbedingungen (PB) war geregelt: "Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung" (5) Anstelle einer Kündigung nach Abs. 1 können sie zum dort genannten Termin schriftlich verlangen, ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden … Wiederinkraftsetzung (9) Ist der Vertrag...mehr

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zfs 3/2016, Vorvertraglichk... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag in Verb. mit § 1 S. 1 VVG der begehrte Deckungsanspruch nicht zu. Es ist Vorvertraglichkeit jedenfalls i.S.d. Vorerstreckungsklausel gegeben." Nach § 4 Abs. 1c) ARB 2010 besteht Anspruch auf Rechtsschutz nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Zeitpunkt an, in dem der VN oder ein Anderer einen Versto...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Tz. 96 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Abweichend vom allgemeinen Saldierungsverbot nach IAS 1.32 schreibt der IASB für Finanzinstrumente, die mit derselben Vertragspartei abgeschlossen wurden, unter bestimmten Bedingungen einen saldierten Ausweis vor. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen gegenwärtig einen einklagbaren Rechtsanspruch besitzt, die erfassten Beträge gegeneinander ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.41). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1.1.3.1 Die Abgrenzung der Neu- und Altgläubiger

Rn 64 (Vertragliche) Neugläubiger sind alle, die erst nach Eintritt der Insolvenzreife ihre (vertragliche) Forderung gegen die Gesellschaft erworben haben.[206] Wer vor Insolvenzreife mit der Gesellschaft in Geschäftsbeziehung getreten ist, ist grundsätzlich Altgläubiger, kann aber hinsichtlich einzelner Forderungen auch (vertraglicher) Neugläubiger sein.[207] Letzteres trif...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Definitionen

Tz. 86 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 In Übereinstimmung mit IAS 32 definiert IFRS für KMU 11.3 ein Finanzinstrument als einen Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Tz. 87 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Basic financial instrument...mehr

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zfs 3/2016, Auswirkung eine... / 2 Aus den Gründen:

"Wegen der Gründe nimmt das Gericht insb. Bezug auf die zur Akte gereichte Teilnahmebestätigung für die verkehrspsychologische Maßnahme Mobil PLUS Prävention. Zwar hat das OLG Bamberg unter dem 17.3.2008 und dem Az: 2 Ss OWi 265/2008 entschieden, dass wegen freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar allein von einem Regelfahrverbot nicht abgesehen werden sollte bei einer ...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / II. Reiserücktritt wegen höherer Gewalt

Wird eine Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag nach § 651j BGB kündigen. Ein Ehepaar hatte im Juni 2014 für April 2015 eine Rundreise nach Marokko gebucht. Einige Monate vor Reisebeginn trat das Ehepaar wegen der gesa...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / IV. Novellierte EU-Richtlinie

Im Berichtszeitraum wurde auf europäischer Ebene nach mehr als sieben Verhandlungsjahren die neue Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet und am 11.12.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[12] Ausweislich der Erwägungsgründe sollen die Neuregelungen u.a. auch dem stetig wachsenden Reisevertrieb über das Internet und den erst nach Vorgaben des Kunden (statt ...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / c) Beendigung der Angelegenheit

Erreichen des Rechtsschutzziels oder Unmöglichkeit Eine Angelegenheit ist beendet, wenn der Anwalt das Rechtsschutzziel des Mandanten verwirklicht hat oder wenn feststeht, dass sich das Ziel nicht erreichen lässt, z.B. wenn der Gegner endgültig erklärt, zu einer außergerichtlichen Einigung nicht bereit zu sein (LG Mannheim MDR 1965, 920 = AnwBl 1966, 30). Kündigung des Mandats...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufrechnung des Hausgeldschuldners

Leitsatz Gegen Hausgeldforderungen kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Normenkette §§ 16, 21 Abs. 7 WEG, 28 Abs. 5 WEG Das Problem Wohnungseigentümer B schuldet in 2013 ein monatliches Hausgeld in Höhe von 258,63 EUR. Mit Schreiben vom 26. März 2013 erteilt er Verwalter V eine Einzugsermä...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Schaden [Rdn 537]

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zfs 1/2016, Sicherungshalbe... / Sachverhalt

Der Kl. verlangt Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung von Ansprüchen aus einem Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung. Die Befugnis zur Kündigung des Rentenversicherungsvertrags und die daraus folgenden Ansprüche hat er im Rahmen eines Prozessbetreuungsvertrags – die Ansprüche sicherungshalber – der A AG übertragen. Der bekl. RechtsschutzVR berief sich darauf,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wertfortschreibungen bei Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert"

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" durch vorzeitige oder planmäßige Rückzahlung der Darlehen aus öffentlichen Mitteln entfällt die Mietpreisbindung. Deshalb ist vom nächsten Stichtag nach Wegfall der Bindung die Miete für frei finanzierte Wohnungen maßgebend. Der Wegfall der Bindung für das einzelne Grundstück ist keine Änderung der allge...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wurde im Februar 2009 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Sie wandte sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer – dem M – zunächst an den in N ansässigen Rechtsanwalt Q. Rechtsanwalt Q erreichte für die Klägerin fünf Abschlagszahlungen des M jeweils in Höhe von 1.000,00 EUR. Die Mandatsbearbeitung durch Rechtsanwalt Q erschie...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, nachträgliche Entscheidungen [Rdn 189]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 680]

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Dienstwohnung / 3.8.4 Zugang der Kündigung

Die Kündigung muss gemäß § 568 BGB schriftlich erfolgen. Die Kündigungserklärung sollte durch persönliche Übergabe mit Empfangsbekenntnis oder im Dabeisein von Zeugen erfolgen. Ist dies nicht möglich, empfiehlt es sich, einen Beschäftigten, der vom Inhalt des Schreibens Kenntnis hat, als Boten einzusetzen. Von einem Versand als Einschreiben ist grundsätzlich abzuraten.mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.1 Kündigung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Erfolgt die Kündigung der Werkmietwohnung, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet ist, sind die allgemeinen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB einzuhalten; auf die Fristen des § 576 BGB darf der Vermieter sich nicht berufen. Dabei ist streitig, ob während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses das Recht zur ordentlichen Kündigung überhaupt besteht.[1] Für eine ordentliche...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.2 Kündigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt § 576 BGB dem Vermieter das Recht zur ordentlichen Kündigung der Werkmietwohnung mit verkürzten Fristen. Der Umstand, dass der Vermieter den Arbeitsvertrag bereits gekündigt hat, reicht nicht aus.[1] Erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf die Kündigungserklärung dem Mieter zugehen. Nicht ausreichend ist die tatsäc...mehr

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Dienstwohnung / 3.9.1.2 Hinsichtlich einer Kündigung

Im Falle der Kündigung einer Werkmietwohnung während des Bestands eines Arbeitsverhältnisses ist die Mitbestimmung des Betriebsrats eine Wirksamkeitsvoraussetzung, d. h. eine Kündigung ohne Mitbestimmung des Betriebsrats ist unwirksam. Ist ein Beschäftigter aufgrund einer Kündigung der Werkmietwohnung ohne Mitbestimmung des Betriebsrats aus der Wohnung ausgezogen, kommt ein ...mehr

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Dienstwohnung / 3.8 Kündigung

Das Werkmietwohnungsverhältnis endet nicht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es bedarf einer eigenständigen Kündigung, sofern es nicht befristet geschlossen wurde. Da im Fall der Vergabe einer Werkmietwohnung 2 eigenständige Verträge, nämlich Arbeits- und Mietvertrag, bestehen, kann das Werkmietwohnungsverhältnis grundsätzlich ohne Auswirkungen auf den...mehr

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Dienstwohnung / 4.10 Kündigung

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet im Grunde auch das Nutzungsrecht der Werkdienstwohnung, da ein einheitlicher Vertrag abgeschlossen wurde und der Arbeitsvertrag in dem gemischten Vertrag (Arbeitsvertrag mit Wohnraumüberlassung) vorherrschend ist. Aus sozialen Gründen verweist § 576b BGB bei bestimmten Tatbeständen auf die mietrechtlichen Vorschriften. 4.10.1 A...mehr

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Dienstwohnung / 2.14 Beendigung/Kündigung

Nach § 32 Abs. 4 DWV finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Wohnraum für die Beendigung des Dienstwohnungsverhältnisses (§ 11 DWV), der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen ist, Anwendung. Es gilt damit insbesondere § 576b BGB, da die Dienstwohnung ebenso wie die Werkdienstwohnung überlassen wird. Keine Anwendung finden die §§ 576 und 576a BGB.[1]mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.5 Wahlrecht hinsichtlich der Kündigungsfristen

Die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 BGB sind für einen Vermieter besonders dann wichtig, wenn er nach dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, welches damit beendet ist, die Wohnung für einen neuen Beschäftigten benötigt und schnellstmöglich frei haben will. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann es aufgrund der ...mehr

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Dienstwohnung / 4.10.2 Kündigungsfrist

Hinsichtlich der Beendigung der Überlassung einer Werkdienstwohnung ist zu unterscheiden, ob ein befristeter, ein auflösend bedingter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag vereinbart wurde: Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt gemäß § 576b BGB der § 542 Abs. 2 BGB entsprechend. Damit endet die Wohnraumüberlassung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oh...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.1 Kündigungsgrund

§ 576 BGB dient lediglich der Verkürzung der Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen, er enthält aber keine Kündigungsgründe, so dass diesbezüglich § 573 BGB zu beachten ist. Hinsichtlich des Kündigungsgrunds ist zu unterscheiden, ob die Kündigung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses oder nach der Beendigung des Arbeitverhältnisses erfolgt. Als Kündigungsgrund während...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.4 Schriftform

Die Kündigung bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB zwingend der schriftlichen Form des § 126 Abs. 1 und 3 BGB, d. h. die Urkunde muss von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ausreichend ist auch eine Kündigungserklärung in elektronischer Form des § 126a BGB.[1] Eine mündlich ausgesprochene Kündig...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.2 Widerspruchsrecht bei Werkmietwohnungen

Kündigt ein Vermieter eine Werkmietwohnung mit der Kündigungsfrist des § 573c BGB, so steht dem Mieter das Widerspruchsrecht (Sozialklausel) nach §§ 574 ff. BGB zu. Das Widerspruchsrecht besteht auch, wenn dem Mieter einer normalen (oder auch funktionsgebundenen) Werkmietwohnung mit der Frist nach § 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB gekündigt wird. Gemäß § 576a Abs. 1 BGB sind in diesem F...mehr

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Dienstwohnung / 3.9.2 nach BPersVG

Nach § 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG hat der Personalrat bei der Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt, sowie der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen mitzubestimmen. Entsprechende Regelungen sind regelmäßig auch in den Personalvertretungsgesetzen der Länder enthalten. Die in § 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG geforderte Zustimmung des Personalr...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen eines Werkmietwohnungsverhältnisses können sich nach § 573c sowie § 576 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BGB bemessen. Gemäß § 576 BGB kann der Vermieter nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB mit verkürzten Fristen kündigen. Das Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB gilt nur bei Werkmietwohnungen, die auf unbestimmte Zeit...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.1 Allgemein

Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfe...mehr

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Dienstwohnung / 2.8 Mietminderung/Schadensersatz

Eine Mietminderung ist auch bei Dienstwohnungen möglich, da die Dienstwohnungsvergütung in Höhe des ortsüblichen Mietwerts festzusetzen ist und durch den Mangel die übliche Miete geringer ist. Der Dienstwohnungsinhaber kann bei Mängeln der Dienstwohnung entsprechend den Vorschriften des BGB Minderung der Dienstwohnungsvergütung verlangen. Er ist insofern nicht schlechter gest...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.3 Unterscheidung normale und funktionsgebundene Werkmietwohnung

Kommt es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Kündigung des Werkmietwohnungsverhältnisses durch den Vermieter und macht dieser von seinem Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB Gebrauch, muss unterschieden werden, ob es sich um eine normale/einfache Werkmietwohnung oder aber eine funktionsgebundene Werkmietwohnung handelt: Eine normale Werkmietwohnung hat ledigl...mehr

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Dienstwohnung / 2.4 Widerruf der Zuweisung

Die Zuweisung einer Dienstwohnung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 2 DWV jederzeit widerruflich. Der Widerruf der Zuweisung darf aber nur aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen erfolgen. Dabei hat der Arbeitgeber seine Interessen und die des Beschäftigten gegeneinander abzuwägen und nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu entscheiden. Nach § 11 Abs. 1 DWV ist die Dienstwohnung nur...mehr

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Dienstwohnung / 3.9.1.1 Hinsichtlich einer Vermietung

Die Entscheidung über die Vermietung selbst obliegt hingegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG.[1] Dabei ist es egal, ob es sich um eine Wohnung oder einzelne Zimmer handelt. Die Willenserklärung des Vermieters hinsichtlich des Vertragsschlusses ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Betriebsrats wirksam, d. h. auch ohne Zustimmung des Betriebsrats kommt ei...mehr

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Dienstwohnung / 4.14 Mitbestimmung

Eine Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats findet bei der Einstellung und Kündigung des Beschäftigten statt. Da es sich bei der Überlassung einer Werkdienstwohnung um einen gemischten Vertrag handelt, erfolgt hier bereits eine Mitbestimmung. 4.14.1 nach BetrVG Neben dem Mitbestimmungsrecht bei Abschluss und Kündigung des gemischten Vertrags (Arbeitsvertrag mit Wohnraum...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.4 Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz

Unabhängig davon, ob ein Widerspruchsrecht besteht, kann der Mieter einer Werkmietwohnung die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO bzw. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO geltend machen.[1]mehr

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Dienstwohnung / 4.16 Verkauf der Werkdienstwohnung

Wird die Werkdienstwohnung verkauft, wird das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer gem. § 566 BGB fortgesetzt. Im Falle einer Kündigung kann sich dieser jedoch nicht auf die verkürzten Kündigungsfristen der §§ 576 ff. BGB berufen.[1]mehr

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Dienstwohnung / 3.11 Verkauf der Werkmietwohnung

Wird die Werkmietwohnung verkauft, wird das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer gem. § 566 BGB fortgesetzt. Im Falle einer Kündigung kann sich dieser jedoch nicht auf die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 BGB berufen.[1]mehr

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Dienstwohnung / 4.14.1 nach BetrVG

Neben dem Mitbestimmungsrecht bei Abschluss und Kündigung des gemischten Vertrags (Arbeitsvertrag mit Wohnraumüberlassung) hat der Betriebsrat bei Werkdienstwohnungen kein Mitbestimmungsrecht.[1]mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3 Widerspruchsrecht/Sozialklausel

Der Mieter einer Werkmietwohnung, dessen Mietverhältnis gekündigt wurde, kann ein Widerspruchsrecht aus §§ 574 ff. BGB (sog. Sozialklausel) haben. 3.8.3.1 Allgemein Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Fami...mehr

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Dienstwohnung / 4.15 Rechtsweg

Für Streitigkeiten aus der Überlassung einer Werkdienstwohnung sind die Arbeitsgerichte zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG).[1] Dies gilt insbesondere, wenn die Kündigung einer Werkdienstwohnung in unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage steht.[2] Da sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Werkdienstwohnungsverhältnis in ein gesetzlich...mehr

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Dienstwohnung / 3.10 Rechtsweg

Nach § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG sind die Amtsgerichte unabhängig von der Höhe des Streitwerts ausschließlich zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses. § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG erfasst auch die Streitigkeiten aus einem Werkmietwohnungsverhältnis[1], insbesondere bei Streitigkeiten üb...mehr

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Dienstwohnung / 2.18.1 nach BetrVG

§ 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG findet bei Dienstwohnungen keine Anwendung. Damit hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, soweit es um die Zuweisung einer Dienstwohnung geht. Die Verpflichtung zum Bezug der Dienstwohnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, insoweit wurde der Betriebsrat bereits beteiligt. Bedenklich erscheint eine Forderung aus der Literatur, dass ein Mitbesti...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.1 Eintritt in das Mietverhältnis

Im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge tritt gemäß § 563 BGB der Ehegatte mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, sofern er mit ihm einen gemeinsamen Haushalt gebildet hat. Tritt ein Ehegatte nicht ein, so treten Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen gelebt haben, in das Mietverhältnis ein. Zudem können auch andere in der Wohnung lebende Fa...mehr

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Dienstwohnung / 4.12 Widerspruchsrecht/Sozialklausel

Wählt der Arbeitgeber für die Kündigung einer Werkdienstwohnung die Kündigungsfrist des § 573c BGB, so finden die §§ 574 BGB, also das Widerspruchsrecht, Anwendung. Gemäß § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen. Im Falle der Anwendung des § 576b BGB gilt das zum...mehr