Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 20 Mietrecht / D. Kündigung des Mietverhältnisses und seine Form

Rz. 23 Die Kündigung wirft in der Praxis für die Erbengemeinschaft oft erhebliche Schwierigkeiten auf. Sie resultieren meist aus den formalen Anforderungen, die der Gesetzgeber dem Kündigenden generell auferlegt. Diese Anforderungen sollten nicht auf die "leichte Schulter" genommen werden, denn ein (unerkannt) nicht wirksam gekündigtes Mietverhältnis kann zu empfindlichen Sc...mehr

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§ 20 Mietrecht / 5. Verhältnis zwischen Kündigung und Ausschlagung

Rz. 85 Häufig kommt es vor, dass die Erbengemeinschaft das Mietverhältnis zunächst zeitnah und fristgerecht kündigt, dann jedoch das Erbe ausschlägt. In diesen Fällen bleibt die Kündigung dennoch wirksam.[126] Dies ergibt sich aus § 1959 Abs. 2, 3 BGB.mehr

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§ 20 Mietrecht / 4. Wem gegenüber ist die Kündigung zu erklären?

Rz. 84 Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, so hat der Vermieter die Kündigung allen Miterben zu erklären. Dies gilt selbst dann, wenn nur einer der Miterben die Sache in Gebrauch hat.[124] Von diesem Grundsatz ist nur dann abzuweichen, wenn ein Empfangsbevollmächtigter, Nachlasspfleger, Nachlassinsolvenzverwalter oder Testamentsvollstrecker bestellt ist. Dann ist dies...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB)

Rz. 773 Hat der Arbeitgeber im Fall der außerordentlichen Kündigung nicht die genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitgeteilt, so steht dies der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der BR die ungefähren Date...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 889 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 114 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsfü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Kündigung zwischen Abschluss und Beendigung

Rz. 359 Wird in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden, Termin endet, besteht das Arbeitsverhältnis bis dahin unverändert fort. Ausgeschlossen ist damit regelmäßig die ordentliche Kündigung zu einem früheren Termin. Unberührt bleibt allerdings das – vertraglich nicht abdingbare – Recht, das Arbeitsverhältn...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 1. Kündigung vor Tod des Arbeitnehmers

Rz. 42 Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der schriftlichen Kündigung, aber vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für die Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG, so können die Erben auch die Kündigungsschutzklage einreichen, um die Wirkungen des § 7 Hs. 1 KSchG zu verhindern und um die Leistungsklage auf Ver...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 68 Gelangt die Erbengemeinschaft in die Position eines Arbeitgebers, so wird sie zwangsläufig mit der Thematik der Kündigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen, Pflegekräften und Privatsekretären können in der Praxis schon Probleme bereiten, da die Erben meist ein gesteigertes Interesse haben, diese Arbeitsve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen: Rz. 528 Mit Inkrafttreten des § 167 Abs. 2 SGB IX sind vereinzelt Einzelstimmen laut geword...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 836 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der sechsmonatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Kündigung

Rz. 1088 Des Weiteren muss das Umwandlungsdokument angeben, dass eine Kündigung wegen der Umwandlung ausgeschlossen ist, § 613a Abs. 4 S. 1 BGB i.V.m. § 35a Abs. 2 (§ 324 a.F.) UmwG.[2861] Eine Kündigung aus anderen Gründen bleibt jedoch weiterhin zulässig, § 613a Abs. 4 S. 2 BGB. Dies ist v.a. in Bezug auf betriebsbedingte Kündigungen relevant, die schon vor Vollzug der Umw...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Verhältnis zwischen Kurzarbeit und betriebsbedingter Kündigung

Rz. 286 Die Rechtsprechung geht grundsätzlich von einem Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Kurzarbeit und dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen aus.[884] Die Einführung von Kurzarbeit setzt nämlich voraus, dass der Arbeitgeber lediglich von einem vorübergehenden Arbeitsausfall ausgeht. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert hingegen einen dauerhaften Wegfall der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 72. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 1073 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Arbeitsaufnahme (siehe oben Rdn 350 ff.).mehr

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§ 20 Mietrecht / M. Kündigung bei Tod des Mieters, § 580 BGB

I. Allgemeines Rz. 113 § 580 BGB gleicht in weiten Teilen den Regeln des § 564 BGB. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 70 ff.). § 580 BGB ist eine Regelung, die kein zwingendes Recht enthält und demzufolge dispositiv ist.[166] Davon wird in Leasingverträgen gerne Gebrauch gemacht, um so die Debatte, ob § 580 BGB für Leasingverträge überhaupt anzu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Kündigung in der Probezeit

aa) Kündigung und Kündigungsschutz Rz. 1243 Innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterliegt dieses noch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz, Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 KSchG. Somit ist eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum im Allgemeinen unproblematisch. Nach Ablauf von sechs Monaten bedarf eine Kündigung der sozialen Rechtfertigung nach §...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Muster: Lossagung durch den Arbeitgeber bei außerordentlicher Kündigung

Rz. 898 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.64: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig sagen wir uns von dem mit Ihnen im Arbeitsvertrag vom _________________________ vereinbarten nachvertraglichen Wettbewe...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Betriebsbedingte Kündigung

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 95 Den Arbeitgeber trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 4 KSchG). In der Klageerwiderung ist vom Arbeitgeber der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer bestimmten Unternehmerentsch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Verhaltensbedingte Kündigung

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 107 Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG). Er hat im Kündigungsschutzprozess alle Umstände darzulegen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt, und die Gründe wiegen so schwer, dass sie die Interessenabwägung ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Personenbedingte Kündigung

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 115 Ein personenbedingter Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aus willensunabhängigen Gründen nicht erbringen kann. Als personenbedingte Kündigungsgründe kommen insofern Mängel in der persönlichen oder fachlichen Eignung [271] sowie in der Arbeitsfähigkeit [272] in Betracht.[27...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / xx) Checkliste: BR-Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung

Rz. 777 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Entsprechend § 188 Abs. 2 BGB fällt d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Nichtigkeit der Kündigung

Rz. 772 Unterrichtet der Arbeitgeber den BR nicht ausführlich genug oder sonst fehlerhaft, ist die Kündigung nach ständiger Rechtsprechung entsprechend § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam,[2027] denn der Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzprozess keine Gründe nachschieben, die nicht Gegenstand der BR-Anhörung waren. Legt der Arbeitgeber die der Kündigung zugrunde liegenden U...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz

Rz. 1120 Im Insolvenzverfahren besteht, u.a. aus dem Grund, das Unternehmen oder auch nur einen Teil davon sanieren zu wollen, bei der Sozialauswahl ein modifiziertes und damit vereinfachtes Kündigungsverfahren. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Kündigungen ohne Insolvenz, da die Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Arbeitsverhält...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag)

Rz. 106 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.6: Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag) An das Arbeitsgericht _________________________ (Anschrift) In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer ___...mehr

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§ 20 Mietrecht / II. Schriftform der Kündigung, § 126 BGB

Rz. 25 Die Kündigung bedarf der Schriftform, § 126 BGB. Die gesetzliche Form gilt für beide Seiten des Vertrags und jede Art der Kündigung. Wird gegen den gesetzlichen Formzwang verstoßen, ist die Kündigung nach § 125 S. 1 BGB nichtig. Sie kann nach § 141 Abs. 1 BGB nur durch Neuvornahme unter Beachtung der gesetzlichen Form und ohne Rückwirkung bestätigt werden.[37] Die schr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei personenbedingter Kündigung

Rz. 124 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.8: Klageerwiderung bei personenbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Geltungsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen

Rz. 108 Schließlich muss die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 SEBG Regelungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und zu ihrer Laufzeit enthalten. Zudem sind die Fälle, in denen die Vereinbarung neu ausgehandelt werden soll, sowie das dabei zu beachtende Verfahren festzulegen. Dem trägt III. des Musters Rechnung. Laufzeit und Kündigungsfrist könne...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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§ 20 Mietrecht / 1. Form und Frist der Kündigung

Rz. 55 Steht der Eintretende fest, hat der Vermieter die Möglichkeit, hierauf nach § 563 Abs. 4 BGB zu reagieren. Er kann seinerseits binnen Monatsfrist erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen möchte, so dass er das Mietverhältnis kündigt. Es gilt sodann die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573d Abs. 2 BGB. Treten mehrere Personen in das Mietverhältnis ein, so...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Nichtbeschäftigung nach Kündigung während des Laufs der Kündigungsfrist

Rz. 596 In der Praxis stellen Arbeitgeber Arbeitnehmer häufig bei Ausspruch der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei. Die tatsächliche Beschäftigung während der Kündigungsfrist ist jedoch regelmäßig gerade für leitende Angestellte mit langen Kündigungsfristen von hoher Relevanz, weil sie sich sonst nicht aus einer laufenden Beschäftigung bewerben können...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

Rz. 839 Dem BR sind die unternehmerische Entscheidung und deren Auswirkungen auf den Betrieb sowie der sich daraus ergebende Wegfall des Arbeitsplatzes mitzuteilen, ferner ist er über eventuell freie Arbeitsplätze und die getroffenen Sozialauswahl einschließlich der konkreten Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers zu informieren. Der Arbeitgeber darf sich hinsichtlich d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigung

Rz. 370 Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so hat er eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu wahren, § 19 BEEG. Dabei handelt es sich einerseits um ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers, d.h. etwaige längere Fristen sind nicht einzuhalten.[967] Andererseits muss der Arbeitnehmer diese Frist auch wahren.[968] Soll das Arbeitsv...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Rechtsschutz bei Kündigungen

Rz. 94 Will ein Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Sozialwidrigkeit einer Kündigung geltend machen, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Rz. 95 Der gesetzlich vorgesehene Klageantrag ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verfügungsgewalt über Daten nach Kündigung

Rz. 1372 Im Falle der beruflichen Verwendung privater Arbeitnehmer-Accounts in sozialen Netzwerken stellt sich die Frage, wem die rechtliche Verfügungsgewalt über die Daten an den Accounts nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers zusteht. Die Frage nach dem Schicksal des Accounts ist insbesondere dann interessant, wenn es sich um einen Account mit weitem Wirkungsradius handelt...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 80 Jeglicher allgemeine wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG, § 174 SGB IX) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche K...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nutzung gesundheitsbezogener Daten, die im Rahmen eines BEM gewonnen wurden, bei einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 535 § 167 Abs. 2 S. 3 SGB IX verlangt ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist. Dazu gehört zudem, dass die Datenverarbeitung auch datenschutzkonform zu erfolgen hat.[1485] Es steht außer Zweifel, dass BEM-relevante Daten als sensitive Gesundheitsdaten i.S.v. § 3 Abs. 9 BDSG a.F[1486] einzustufen sind, der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Auswirkung von Versetzungsklauseln im Rahmen von Kündigungen

Rz. 1590 Die Verwendung von Versetzungsklauseln kann unerwünschte Auswirkungen insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung haben, und zwar in Bezug auf die Sozialauswahl und die Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten. aa) Sozialauswahl Rz. 1591 Durch Verwendung von Versetzungsklauseln wird der Kreis der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer ("ve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Checkliste: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Betriebsschließung

Rz. 846 Im Fall einer Betriebsschließung bleibt der bisherige BR im Wege des Restmandats nach § 21b BetrVG bis zur Abwicklung des gesamten Betriebes und bis zur Erledigung aller mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten im Amt.[2168] Damit ist er auch im Fall einer beabsichtigten Betriebsschließung für die Anhörungen nach § 102 BetrVG zuständig und anzuhören (zur Kündigung von ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Auswahlrichtlinie bei Kündigungen

Rz. 926 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.72: Auswahlrichtlinie bei Kündigungen Es wird die folgende Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie gem. § 95 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 4 KSchG zur Regelung der den Gegenstand des Interessenausgleichs vom _________________________ (Datum) bildenden betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / B. Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen

I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Rz. 59 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sac...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Antrag auf Unterlassung von Kündigungen

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 636 Abgesehen davon, dass die Betriebsparteien oft unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob ein Vorgang als Betriebsänderung zu werten ist, gibt es zwei häufig vorkommende Gründe für den Arbeitgeber, mit der Betriebsänderung vor Abschluss des Interessenausgleichsverfahrens zu beginnen: zum einen wirtschaftliche Gründe,[1469] zum anderen Unkennt...mehr