Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Inhaltliche Vorgaben für Kündigungs-Auswahlrichtlinien

Rz. 920 Regelungen zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen stellen wohl die häufigste Form von Auswahlrichtlinien. Dabei ist die Gewichtung bzw. das Verhältnis der einzelnen Sozialdaten zueinander nicht vorgegeben; die Betriebsparteien haben insoweit einen Wertungsspielraum.[2338] Dabei ist von den vier gesetzlich in § 1 Abs. 3 KSchG vorgegebenen Sozialauswahlkri...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen

Rz. 637 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Unterlassung von Kündigungen An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Be...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[21] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / V. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 29 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB . Rz. 30 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 751 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1967] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1968] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / q) Auswahlrichtlinien für Kündigungen

aa) Regelungszweck Rz. 906 Der Gesetzgeber hat den Betriebsparteien in § 95 Abs. 1 und 2 BetrVG die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Richtlinien Personalentscheidungen zu versachlichen und damit für die Betroffenen durchschaubarer zu machen.[2276] Solche Auswahlrichtlinien können Personalauswahlentscheidungen bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigunge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1055 Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen für die arbeitgeberseitige Kündigung sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Probezeitdauer von höchstens sechs Monaten durch einzelvertragliche Regelung sind grundsätzlich unwirksam.[2459] Zu beachten sind allerdings die Möglichkeiten zur Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Falle von Aushilfstätigkeiten...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Antrag

Rz. 21 Wie der Antrag zu formulieren ist, ergibt sich aus § 4 S. 1 KSchG (siehe Muster Rdn 7). Das BAG geht vom sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstand aus.[66] Auf Grundlage des Antrags prüft das Gericht, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob bis zu dem mit dieser Kündigung beabsichtigten Auflösungszeitpunkt das Arbeitsv...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 4. Unterrichtung und Anhörung

Rz. 286 Für die Unterrichtung und Anhörung und Beteiligung der SBV gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie gegenüber dem BR. Somit tritt die Unwirksamkeitsfolge des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX nicht ein, wenn der Arbeitgeber die SBV vor Ausspruch der Kündigung entsprechend den für die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 102 Absätzen 1 und 2 BetrVG geltenden Grundsätz...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Person des Kündigenden

Rz. 2 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung vo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigungserklärung

Rz. 834 Die Kündigung muss bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Anstellungsvertrag durch das kündigungsberechtigte Organ ausgesprochen werden, im Regelfall also durch die Gesellschafterversammlung, also die Gesamtheit aller Gesellschafter, oder – soweit satzungsmäßig vorgesehen bzw. bei nach dem MitBestG und dem Montan-MitBestG mitbestimmter GmbH – durch den Aufsichts...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Anwendungsbereich

Rz. 740 Zwingende Voraussetzung der Anhörungspflicht ist die Existenz eines funktionsfähigen BR. Ein neu gewählter BR ist ab seiner Konstituierung bei der Kündigung von Arbeitnehmern des Betriebes nach § 102 BetrVG zu beteiligen.[1933] Die Pflicht zur Anhörung besteht auch im Falle eines Übergangsmandats nach § 21a BetrVG, sofern der Betrieb nicht in einen Betrieb mit BR ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Zeitpunkt der Anhörung

Rz. 763 Der BR ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG "vor jeder Kündigung" anzuhören, also vor dem Zugang der Kündigungserklärung; es kommt daher nicht darauf an, wann das Kündigungsschreiben ausgefertigt oder rechtsverbindlich unterschrieben wird. Eine Kündigung ist schon dann ohne Anhörung des BR im Sinne des § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG ausgesprochen, wenn der Ar...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsatz: Sperrzeit

Rz. 472 Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtmäßige Kündigung liegt i.d.R auch bei Zahlung einer Abfindung kein Auflösungssachverhalt i.S.d. § 159 SGB III und damit kein Sperrzeittatbestand vor. Auch die bloße Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung rechtfertigt keine Sperrzeit – selbst wenn die Kündigung rechtswidrig ist. Hierzu hat das BSG im Ja...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 4 Inhaltlich muss die Kündigung erkennen lassen, dass diese Erklärung das Arbeitsverhältnis und zu welchem Zeitpunkt sie es beenden soll. Ersteres muss klar und eindeutig formuliert sein. Der Begriff Kündigung muss zwar nicht verwandt werden; es muss sich aber zweifelsfrei ergeben, dass durch die Erklärung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt werden sol...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Rz. 59 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sachliche Anwendbarkeit des KSchG auf den Betrieb, nic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Betriebsbedingter Grund: Fortfall des Arbeitsplatzes

Rz. 32 Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist zunächst, dass der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes substantiiert dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden kann. Der Fortfall des Arbeitsplatzes kann durch außerbetriebliche Ursachen, wie z.B. Auftragsrückgang begründet sein.[49] Dabei muss im Einzelnen dargelegt werden, dass das Beschäftigungsvolumen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG

Rz. 737 Vor Ausspruch jeder Kündigung hat der Arbeitgeber den BR des Betriebes anzuhören, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer tätig ist. Die ohne BR-Anhörung erklärte Kündigung ist unwirksam. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG soll dem BR ermöglichen, ohne zusätzliche eigene Ermittlungen zu der beabsichtigten Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber aus Sicht der Arbeitne...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Anhörung Betriebsrat

Rz. 1246 Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser vor Ausspruch der Kündigung anzuhören und ihm sind die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, § 102 BetrVG. Die Anhörung des Betriebsrats und Mitteilung der Kündigungsgründe ist formale Wirksamkeitsvoraussetzung für jede Kündigung. Hinweis Die Anhörungspflicht besteht – entgegen einem verbreiteten Irrtum auf Arbeitge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 70 Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, löst das Gericht gem. § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auf und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung. Dafür muss kein wic...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Notwendigkeit der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht

Rz. 1 Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann aus verschiedenen Gründen rechtsunwirksam sein. Aber selbst wenn ein Unwirksamkeitsgrund vorliegt, führt dies nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Kündigung. Vielmehr ist ihre Wirkung zunächst offen. Die Kündigung ist "schwebend unwirksam".[1] Es ist Sache des Arbeitnehmers, den Bestandsschutz geltend zu machen, d.h. er...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Antrag

Rz. 179 Will der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, muss er vor Einreichung des Antrages keine Frist beachten. Es empfiehlt sich dennoch – schon wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit bei der Behörde und den in der Praxis nicht seltenen Rückfragen zum Kündigungsgrund – eine möglichst frühzeitige Antragstellung, zumal es keine Entscheidungsfrist für die zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Pflichtverletzung

Rz. 108 Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Pflichtverletzung voraus. Die Pflichtverletzung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein, d.h. es muss sich – in Abgrenzung zum personenbedingten Kündigungsgrund – um ein steuerbares Verhalten handeln. In Betracht kommen insofern Verstöße gegen die Hauptleistungspflicht (Arbeitsverweigerung oder Schlechtleistung), Verstöße ge...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 76 § 1a KSchG regelt einen gesetzlichen Abfindungsanspruch für den Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung (§ 623 BGB), die auf betriebliche Gründe gestützt wird und bestimmten formellen Anforderungen genügt, sofern der Arbeitnehmer hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit dieser Regelung sollte eine einfach zu handhabende, moderne und unbürokratische Alternati...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 134 In der Praxis spielt die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung eine große Rolle. Sie wird erklärt, um Prozessrisiken, die mit den erheblichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zusammenhängen, zu minimieren. Praktisch relevant wird die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Beendigungskündigung im Übrigen in den Fällen, in denen ein B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Interessenabwägung

Rz. 120 Eine personenbedingte Kündigung ist nicht gerechtfertigt, wenn sie zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen und der eingetretenen Vertragsstörung nicht erforderlich ist. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Interessenabwägung daher zunächst darzulegen, dass er alle anderen geeigneten Mittel zur Vermeidung zukünftiger Störungen ausgeschöpft hat.[289] Dazu geh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ss) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 805 Während des laufenden Anhörungsverfahrens und bis zum Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber – aus eigener Veranlassung oder wegen konkreter Nachfragen des BR – jederzeit weitere Tatsachen als Kündigungsgrund in das Anhörungsverfahren einführen. Schiebt der Arbeitgeber weitere Gründe nach, hat er (erneut) die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG von einer Woc...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Hilfsweise: Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 86 Im Kündigungsschutzprozess wird der Handlungsspielraum des Arbeitgebers durch die Möglichkeit erweitert, einen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG zu stellen. Liegen dessen Voraussetzungen vor, so löst das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung mit Wirkung zum ordentlichen Kündigungstermin auf,[194] obwohl die Kündigung nicht sozial...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / h) Widerspruch und Verwaltungsklage gegen Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 238 Gegen einen Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Integrationsamt eingelegt werden. Bei der Rechtsbehelfsbelehrung ist darauf zu achten, ob die Behörde bei Zustellung durch Einschreiben ihre Standard-Rechtsbehelfsbelehrung angepasst hat. Denn diese ist unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 S. 1 VwGO, wenn in ihr als Zei...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Abwicklungsvertrag

Rz. 304 Die Formvorschrift des § 623 BGB gilt nicht für den Abschluss eines echten Abwicklungsvertrages (näher hierzu siehe unten Rdn 470 ff.).[546] Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis gerade nicht auf, sondern regelt lediglich die Modalitäten einer ausgesprochenen Kündigung (z.B. Erhebung einer Kündigungsschutzklage, Verzicht auf Rüge mangelnder Sozialauswahl,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich mit Wirkung zum _________________________.[137] Die Kündigungsgründe haben wir Ihnen mündlich bereits erläutert.[138] Der Betriebsrat...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 2. Kündigungsfrist des § 626 BGB

Rz. 77 Nach § 626 Abs. 1 BGB kann die Kündigung durch die Erbengemeinschaft auch aus wichtigem Grund erfolgen. Allerdings muss auch hier die Erbengemeinschaft die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beachten. Demzufolge kann die Kündigung aus wichtigem Grund nur binnen zwei Wochen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt nach § 626 Abs. 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem der Kü...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 46 Außerhalb des Geltungsbereichs des § 102 Abs. 5 BetrVG kann der sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch auf Grundlage der vom Großen Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 27.2.1985 aufgestellten Grundsätze bestehen.[117] Danach muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Erlass eines die Kündigung für unwirksam erklärenden Urteils grds. nicht weiterbeschäftigen,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die große Zahl der Arbeitsverhältnisse wird durch Kündigungen aufgelöst. Unter einer Kündigung versteht man eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis einseitig, d.h. ohne Mitwirkung des Gekündigten, beenden soll. Eine Kündigung kann sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erklärt werden. Sie ist als ordentliche Kündi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 115 Ein personenbedingter Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aus willensunabhängigen Gründen nicht erbringen kann. Als personenbedingte Kündigungsgründe kommen insofern Mängel in der persönlichen oder fachlichen Eignung [271] sowie in der Arbeitsfähigkeit [272] in Betracht.[273] Der Hauptanwendungsfall de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Bedenken oder Widerspruch des BR

Rz. 783 Das Erheben von Bedenken ist vom Widerspruch des BR zu unterscheiden und diesem nicht gleichzusetzen.[2050] Macht der BR Bedenken geltend, bevor die Wochenfrist abgeschlossen ist, endet damit auch das Anhörungsverfahren. Einen Katalog von Gründen, derentwegen Bedenken angemeldet werden können, gibt es nicht, sodass Bedenken auf jedweden Grund gestützt werden können, ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ausnahmen

Rz. 474 Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten aber dann, wenn die ausgesprochene Kündigung objektiv rechtmäßig ist.[875] Gleiches gilt, wenn vor einem Arbeitsgericht ohne vorherige Absprache ein Vergleich über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustande kommt.[876] Ein gerichtlicher Vergleich, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt als die...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeine Regeln

Rz. 24 In den allgemeinen Bestimmungen ist für die Kündigung eines Mietverhältnisses keine bestimmte Form vorgeschrieben. Demzufolge kann die Kündigung auch mündlich erklärt werden. Freilich können die Parteien auch vertraglich eine bestimmte Form für die Kündigung vereinbaren. Sonderregelungen gelten jedoch für die Wohnraummiete (§ 568 BGB), Mietverhältnisse über Grundstück...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Sinn und Zweck des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX

Rz. 283 Vor Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber nicht nur den BR des Betriebes anzuhören und die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu beteiligen. Seit den Änderungen des Schwerbehindertenrechts zum 1.1.2018 durch das Bundesteilhabegesetz ist jede Kündigung e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Keine Begründung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1068 Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe sehen zudem regelmäßig vor, dass bei Eintritt des vereinbarten Kündigungsgrundes eine Kündigung ohne weitere Voraussetzung zulässig sein soll. Derartige absolute Kündigungsgründe kennt das Gesetz nur ausnahmsweise noch bei den Arbeitsverhältnissen der Seeleute in § 67 SeemG.[2496] § 626 Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 2 KSchG b...mehr