Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 35 Kündigung und betriebl... / 2. Höhe der unverfallbaren Anwartschaft

Rz. 54 Die gesetzliche Unverfallbarkeitsregelung kennt seit einigen Jahren mehrere Methoden für ihre Ermittlung. Hierbei ist zu entscheiden zwischen dem zeitanteiligen Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BetrAVG und der versicherungsvertraglichen Lösung nach § 2 Abs. 2 S. 2 ff. BetrAVG. a) Zeitanteiliges Verfahren Rz. 55 Beim zeitanteiligen Berechnungsverfahren ist zunächst in einem ers...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / b) Versicherungsvertragliche Lösung

Rz. 56 Bei der versicherungsvertraglichen Lösung ist Voraussetzung, dass die als Altersversorgung versprochene Versicherung (Direktversicherung, Pensions- oder Pensionsfondszusage) dem ausscheidenden Arbeitnehmer übertragen wird. Faktisch wird dieser Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt und auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen. Dieses Verfahren dient vor all...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / H. bAV im Kündigungsschutzverfahren

Rz. 61 Sowohl im Kündigungsschutzprozess als auch bei der Verhandlung einer außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarung ist sorgfältig darauf zu achten, dass die vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen vertragsgerecht umgesetzt werden. In der Regel bedarf es auch zum Vollzug einer abschließenden Regelung für die bAV entsprechender Auskünfte von Dritten, insbesondere bei sämt...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / b) Kündigung aus anderen Gründen als dem Arbeitskampf

Rz. 27 Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, seine Arbeitnehmer aus anderen Gründen als der Arbeitsverweigerung abzumahnen oder zu kündigen.[27] Rz. 28 Beispiel[28] Der Arbeitnehmer will nach einem gewerkschaftlichen Aufruf an einem – rechtmäßigen – Warnstreik teilnehmen. Entgegen den betrieblichen Gepflogenheiten stempelt er nicht aus, als er seinen Arbeitsplatz für die...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Direktversicherung

Rz. 29 Beim mittelbaren Durchführungsweg der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lebensversicherungsunternehmen stehen rechtlich in einem Dreiecksverhältnis, das durch entsprechende Rechtsbindungen bestimmt ist. Der Arbeitgeber räumt dem Arbeitnehmer und den übrigen Bezugsberech...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / F. Leistungsarten

Rz. 34 Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zeigen sich im vereinbarten Leistungsplan. Im Leistungsplan werden entsprechend den Schutzregelungen des Betriebsrentengesetzes bestimmte, abgegrenzte Formen der Versorgungszusagen definiert. I. Leistungszusage Rz. 35 Bei der klassischen Form der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und/oder seinen...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Beitragsorientierte Leistungszusage

Rz. 37 Bei der beitragsorientierten Leistungszusage bestimmt der Beitrag des Arbeitgebers, bezogen auf ein festes Leistungsmodell, den Inhalt der Versorgungszusage. Erforderlich ist dabei die Definition der Versorgungsleistung durch den festgelegten Beitrag, den Zins und bestimmte versicherungsmathematische Umrechnungsfaktoren. In der Regel werden bestimmte Verrentungstabell...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / c) Aufgelaufene Leistung

Rz. 57 Bei Versorgungszusagen, die über Entgeltumwandlungsvereinbarungen durch die Arbeitnehmer finanziert worden sind, gibt es als weitere Berechnungsmöglichkeit die Ermittlung der aufgelaufenen Leistung nach § 2 Abs. 5 BetrAVG. Diese auch bei beitragsorientierten Leistungszusagen, die vom Arbeitgeber finanziert sind, anwendbare Methode ermittelt als Höhe der unverfallbaren...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Direktzusage

Rz. 28 Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber, Versorgungsleistungen unmittelbar aus seinen liquiden Mitteln zu erbringen. Er schaltet keinen externen Versorgungsträger ein und finanziert die Versorgungsverpflichtungen intern. Handels- und steuerrechtlich hat er hierfür Pensionsrückstellungen zu bilden. Im Leistungsfall haben die Arbeitnehmer und die übrigen Versorgu...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Pensionskasse

Rz. 30 Die Pensionskasse stellt eine besondere Form der Lebensversicherung dar, die für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe Leistungen anbietet. Die Rechtsverhältnisse entsprechen weitgehend denen der Direktversicherung. Bei der Pensionskasse muss der Arbeitgeber durch Zuwendungen sicherstellen, dass die Versorgungsleistungen erbracht werden können. Ergänzende Beitragszahlunge...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / B. Arten der Umwandlung

Rz. 2 Dem UmwG liegt ein Numerus clausus der Umwandlungsarten zugrunde. Es gilt daher die in § 1 UmwG aufgeführte abschließende Aufzählung, nämlich:mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Beitragszusage mit Mindestleistung

Rz. 38 Erst seit dem 1.1.2002 ist die Beitragszusage mit Mindestleistung im Betriebsrentengesetz enthalten. Festgelegt wird dabei der Beitrag, die Leistung ist vom Anlageerfolg abhängig. Ein Zinssatz wird dabei nicht festgelegt. Nach der gesetzlichen Regelung steht dem Arbeitnehmer in jedem Fall die Summe der aufgelaufenen Beiträge, saldiert mit den Prämien für Risikoleistun...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XII. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 71 Der Dienstvertrag kann neben ordentlicher/außerordentlicher Kündigung auch durch Fristablauf nach § 620 BGB enden. Eine Befristung ist nach heutigem Stand wirksam, ohne dass es eines sachlichen Grundes für die Befristung bedarf.[86] Der Dienstvertrag endet dann mit Erreichung des Zwecks oder der vereinbarten Zeit. Entsprechendes gilt, wenn der Anstellungsvertrag unter...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XI. Beendigung des Dienstvertrags durch Beendigung der Organstellung ("Koppelungsklausel")

Rz. 62 Die Trennung zwischen dem körperschaftlichen Bestellungsverhältnis und dem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis führt – wie gesagt – dazu, dass die Beendigung des einen Verhältnisses nicht notwendigerweise die Beendigung des anderen zur Folge hat. Rz. 63 Es ist aber möglich, beide Rechtsverhältnisse miteinander zu verknüpfen. Hierbei kann die organschaftliche Bestel...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IX. Zugang und Zustellung

Rz. 54 Die Kündigungserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie entfaltet ihre Wirkungen daher erst nach einem entsprechenden Zugang beim Erklärungsempfänger. Da bei Kündigungssachverhalten oftmals die Situation gegeben ist, dass der Erklärungsempfänger (Vorstand/Geschäftsführer) nicht anwesend ist, kommt es darauf an, einen sicheren Weg für Zugan...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXII. Rechtswegfragen

Rz. 98 Zu den Dauerbrennern der Rechtsfragen, die sich beim (Fremd-)Geschäftsführer einer GmbH und beim (Fremd-)Vorstand einer AG auch in der Vergangenheit schon gestellt haben, gehört die Frage, welcher Rechtsweg für eventuelle Streitigkeiten eröffnet ist. Während insoweit für den in der Praxis eher seltenen Fall, dass der organschaftliche Akt (Abberufung als Vorstand/Gesch...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIX. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf vertretungsberechtigte Organmitglieder

Rz. 87 § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestimmt, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 13 KSchG nicht gelten in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Die Vorschrift findet also unmittelbar Anwendung auf Vorstände von Aktiengesellschaften und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränk...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Interessenabwägung

Rz. 28 Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind. Die außerordentliche Kündigung muss also die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) sein. Besteht hingegen die Möglichkeit einer zumutbaren anderweitigen ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / 2. Einholung der Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts

Rz. 73 Nach §§ 168, 174 Abs. 1 SGB IX bedarf die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt.[197] Die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden, § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei dem Integrationsamt/...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 55 Der Betriebsübergang lässt den Sonderkündigungsschutz als solchen unberührt. Soweit deshalb z.B. Betriebsräte, Schwangere oder Arbeitnehmer in der Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, tarifvertraglich ordentlich unkündbare Arbeitnehmer oder aber auch Auszubildende und Wehr- bzw. Zivildienstleistende von einem Betriebsübergang betroffen sind, bleibt deren Sonderkündi...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt, Adressat, Form

Rz. 34 Der Widerspruch muss nicht gesondert begründet werden. Ausreichend ist die Erklärung des Arbeitnehmers, mit dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber nicht einverstanden zu sein. Adressat des Widerspruchs ist nach § 613a Abs. 6 S. 2 BGB der bisherige Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) oder der neue Inhaber (Betriebserwerber). Zu beachten ist im ...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 3. Folgen rechtmäßiger Aussperrungen

Rz. 42 Die rechtmäßige Aussperrung führt – mit Ausnahme der lösenden Aussperrung – zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis mit den betroffenen Arbeitnehmern. Die ausgesperrten Arbeitnehmer sind deshalb nicht berechtigt, ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der unterlassenen Vergütungszahlung außerordentlich zu kündigen. Ihnen bleibt die o...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Anwendungsfälle der Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung

Rz. 139 Der Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung unterfallen im Kontext der Kündigung oder sonstigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterschiedliche Ansprüche. a) Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte Rz. 140 Zu nennen ist im Vorfeld einer Kündigung der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalak...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / I. Zulässigkeit des Aufhebungsvertrags

Rz. 4 Dem Grundsatz der Vertragsfreiheit in den §§ 241, 305 BGB lässt sich entnehmen, dass die Vertragsparteien ein bestehendes vertragliches Schuldverhältnis durch Vereinbarung eines neuen Vertrages beenden können. Dieser Grundsatz wird auch auf Berufsausbildungsverhältnisse angewendet.[4] Rz. 5 Solange dieser Aufhebungsvertrag zwingende Kündigungsvorschriften nicht umgeht, ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Einführung

Rz. 60 Für die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers gelten die gleichen Maßstäbe wie für die außerordentliche Arbeitgeberkündigung.[170] Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung abzumahnen.[171] Dem Arbeitnehmer ist unter Umständen ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / 1. Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 72 Vor Stellung des Antrags auf Zustimmung zur Kündigung bedarf es der Mitteilung an die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 SGB IX zur arbeitgeberseitig beabsichtigten Stellung eines Antrags beim Inklusionsamt auf Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen und hilfsweisen ordentlichen Kündigung. Nach Eingang der Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung m...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Einholung der Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts (nachfolgend nur: Integrationsamt)

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Einholung der Zustimmung des Integrationsamts An das Integrationsamt Betr.: Schwerbehinderte(r): _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, falls bekannt: Aktenzeichen des zuständigen Versorgungsamtes) Wir beantragen die Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sowie zur hi...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / O. Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 107 Der Betriebsrat ist nach § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor der Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat weder über einen tariflichen Sonderkündigungsschutz des betroffenen Arbeitnehmers aufklären, der die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ausdrücklich "unbe...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / A. Einführung

Rz. 1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung [1] ist für alle Arbeitsverhältnisse einheitlich in § 626 BGB geregelt. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalle...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigungsbefugnis

Rz. 76 Wie bereits bei Rdn 21 geschildert, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis gem. § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über, der damit auch vollumfänglich in die Arbeitgeberstellung einrückt. Ihn treffen daher auch alle Rechte und Pflichten des insoweit verdrängten Vertragsarbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, einschließlich des Rechts zur K...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Betriebsstilllegung

Rz. 16 In der betrieblichen Praxis wird häufig unter Verkennung des Betriebsübergangs von einer Betriebsstilllegung einerseits und einer Betriebsneugründung andererseits ausgegangen. Die unternehmerische Entscheidung, dass der bisherige Betriebsinhaber seinen Betrieb aufgibt, ist nämlich immer dann irrelevant, wenn der Betrieb als solcher fortgeführt wird, wenn auch mit eine...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Beispiele

Rz. 65 In der Rechtsprechung und Literatur[180] finden sich Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer. Eine außerordentliche Kündigung kommt beispielsweise in Betracht bei Arbeitsschutzverletzungen;[181] bei Belästigungen und groben Beleidigungen des Arbeitnehmers;[182] bei sexuellen Belästigungen;[183] bei ausländerfeindlichen Maßnahmen, wenn die Vert...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Art der Kündigungsgründe

Rz. 61 Eine betriebsbedingte außerordentliche Arbeitnehmerkündigung kommt nicht in Betracht. Rz. 62 Eine personenbedingte außerordentliche Arbeitnehmerkündigung ist möglich, wenn dem Arbeitgeber oder dem von ihm eingesetzten Ausbilder die für die Anerkennung einer Ausbildung oder Zulassung zu einer Abschlussprüfung erforderliche Ausbildungsbefugnis entzogen wird.[176] Rz. 63 E...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / D. Prozessuales

Rz. 105 In prozessualer Hinsicht gelten zunächst keine Besonderheiten: Wer geltend machen will, dass die Kündigung unwirksam ist, muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben haben, andernfalls gilt diese als wirksam, §§ 4, 7 KSchG. Schwierigkeiten bereitet mitunter die Bestimmung des richtigen Klagegegners: Richtiger Beklagter der...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / L. Weitere Beispiele

Rz. 57 In Rechtsprechung und Literatur[134] finden sich zahlreiche Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung kann beispielsweise in Betracht kommen bei Alkoholmissbrauch;[135] dem mindestens grob fahrlässigen Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen ein absolutes Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten;[136] ausländerfeindl...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / H. Wichtiger Grund

Rz. 25 Für die außerordentliche Kündigung ist ein "wichtiger Grund" erforderlich. Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe.[60] Ein gemäß § 626 Abs. 1 BGB wichtiger Grund zur Kündigung kann auch in einer schuldhaften Verletzung von arbeitsvertraglichen Nebenpflichten liegen.[61] Eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers besteht darin, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / J. Verdachtskündigung

Rz. 30 Nach der Rechtsprechung des BAG[72] ist nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer. Nach der ständigen Senatsrechtsprechung liegt eine Verdachtskündigung[73] dann vor, we...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / S. Muster

I. Anhörung des Betriebsrats Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungs...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / d) Angesammeltes Versorgungskapital mit Mindestleistung

Rz. 58 Bei dieser in § 2 Abs. 6 BetrAVG festgelegten Methode, die bei allen Beitragszusagen mit Mindestleistung in den versicherungsförmigen Durchführungswegen verwendet werden kann, entspricht der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft dem bis zum Ausscheiden gebildeten Versorgungskapital. Allerdings steht dem ausscheidenden Arbeitnehmer mindestens die Summe der bis dahin auf...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Abgrenzung zum Gesellschafterwechsel/share deal

Rz. 13 Abzugrenzen ist jedoch der Betriebsübergang vom alleinigen Gesellschafterwechsel.[26] Werden lediglich Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft veräußert (sog. share deal), kommt es nur zu einem Wechsel des Inhabers der weiter bestehenden Gesellschaft, die ihrerseits mit den Arbeitnehmern als Arbeitgeber verbunden ist. Die Gesellschaft besteht damit trotz der Übertr...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Zwischenschaltung von Transfergesellschaften

Rz. 19 Betriebsübergänge können auch durch die Zwischenschaltung von Transfergesellschaften vermieden werden. Dieses Modell sieht vor, dass Mitarbeiter, meist mit einem sogenannten dreiseitigen Vertrag, in eine Transfergesellschaft überführt werden und von dort aus dann von einem neuen Arbeitgeber (Erwerber) übernommen werden. Das BAG geht seit jeher davon aus, dass diese Mo...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abfindung

Rz. 63 § 3 BetrAVG verbietet die Abfindung von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften. Dieses gesetzliche Verbot, das nicht abdingbar ist, bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn in diesem Zusammenhang Abfindungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen (§ 3 Abs. 1 S. 1 BetrAVG). Während des Arbeitsverhältnisses können somit Abfindung...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / C. Geschützter Personenkreis

Rz. 12 Das Betriebsrentengesetz hat grundsätzlich eine umfassende Abgrenzung des Schutzbereichs vorgenommen. Erfasst werden deshalb Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und an die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende).[7] Darüber hinaus ist der Schutzbereich des Gesetzes erheblich umfassender. Es bezieht in seinen persönlichen Geltu...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / K. Art der Kündigungsgründe

I. Betriebsbedingte Kündigung Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeit...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Auskunftsansprüche

Rz. 69 Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1.1.2005[28] wurden in § 4a BetrAVG erweiterte Auskunftspflichten für die Arbeitgeber geschaffen. Ggf. kann es sich bei sehr unklaren Versorgungsverhältnissen empfehlen, im Rahmen eines Klageverfahrens auch zunächst einen Auskunftsanspruch und sodann einen materiellen Leistungsanspruch zu erheben (Stufenantrag). Der...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Vertragsfreiheit

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob und in welcher Höhe er Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einführen möchte. Er kann ebenfalls frei entscheiden, ob er allein die Mittel für die Finanzierung der zugesagten bAV bereitstellen möchte, oder ob er den Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt. Einschränkungen der Vertragsfreiheit...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Annahmeverzug

Rz. 69 Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber, muss sich der Erwerber den gegen den früheren Inhaber eingetretenen Annahmeverzug zurechnen lassen.[153] Annahmeverzug tritt schon dann ein, wenn der Arbeitgeber vor dem Betriebsübergang erklärt, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei nicht möglich, da sein Arbeitsplatz weggefallen...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / 2. Kollektive Rechtsbegründung

Rz. 23 Die wichtigste kollektive Rechtsquelle ist die Betriebsvereinbarung, die in der Regel als freiwillige Betriebsvereinbarung ausgestaltet ist. Die Freiwilligkeit betrifft dabei die Frage des "ob", die Festlegung der Höhe der Versorgungsmittel, die Wahl des Durchführungswegs und den Zweck der betrieblichen Altersversorgung. Mitbestimmungspflichtig sind die Gestaltung des...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / A. Einführung

Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensumwandlung stammt aus dem Umwandlungsgesetz (UmwG), das am 1.1.1995 in Kraft getreten und zuletzt zum 1.3.2023 an die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2019/2121 (Umwandlungsrichtlinie) angepasst worden ist. Das UmwG ist in erster Linie ein gesellschaftsrechtliches Gesetz. Es regelt Strukturänderungen am Unternehmen, nicht im Unternehmen....mehr