Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.1 Allgemeines zu den Eintragungen

Für jede wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Die Angaben sind erforderlich, um über die erklärten Merkmale den zutreffenden Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln. Abweichend von der bisherigen Einheitsbewertung wird auf das sog. vergleichende Verfahren ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.3 Art der wirtschaftlichen Einheit [Zeile 4]

In der Feststellungserklärung ist anzugeben, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt (Art der wirtschaftlichen Einheit). Ein unbebautes Grundstück[1] liegt vor, wenn das Grundstück nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und sich auf ihm keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Zugehörig...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.1 Ordnungskriterium und zuständiges Finanzamt [Zeilen 2 und 4]

Als Erstes müssen das Aktenzeichen (Einheitswert-Aktenzeichen) bzw. die Steuernummer (in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein) des Grundstücks oder des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft sowie das zuständige Finanzamt eingetragen werden. Das Aktenzeichen/die Steuernummer können dem zuletzt ergangenen Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuermessbescheid entnommen werde...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.1 Nutzung und Fläche der Nutzung (Zu Spalte 1 und 2)

Für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sind im BewG insgesamt 34 "Nutzungsmöglichkeiten" für Flächen und Wirtschaftsgebäude vorgesehen. Jeder einzelnen Nutzung ist ein eigener Bewertungsfaktor (Anlagen 27 bis 33 zum BewG) zugeordnet. Die Bewertungssystematik macht es erforderlich, dass jedem Flurstück insgesamt oder auch den Teilflächen die entsprech...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.22 Abbauland [Nummer 24]

Zur Nutzung Abbauland gehören die Flächen, deren Bodensubstanz durch den Abbau überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden, und zwar Sandgruben, Kiesgruben, Steinbrüche. Hinweis Stillgelegte Kiesgruben und Steinbrüche eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, die weder kulturfähig sind noch bei geordneter Wirtschaftsweise einen Ertrag abw...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.8 Blumen- und Zierpflanzenbau im Freiland [Nummer 7] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 8]

Zum Blumen- und Zierpflanzenbau im Freiland [Nummer 7] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 8] gehören Flächen die in folgender Weise genutzt werden: Anbau und Erzeugung von Blumen und Zierpflanzen, insbesondere Schnittblumen, Zimmerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen und Stauden, Vermehrung von Blumensamen und -zwiebeln, Gewinnung von Schmuckreisig und Bindegrün (auch von ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.2 Aktenzeichen bzw. Steuernummern, Finanzamt [Zu den Zeilen 1 bis 3]

Für den Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird weiterhin das bisherige Aktenzeichen/die Steuernummer verwendet. Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Geschäftsbereich Ihr Grundbesitz bzw. der wertvollste Teil davon, liegt. Eine fortlaufende Nummerierung der Anlagen ist in den besonderen Fällen notwendig, in denen die Anlage Land- und Forstwirtscha...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.7 Gemüsebau im Freiland [Nummer 5] und unter Glas und Kunststoffen [Nummer 6]

Zur Nutzung Gemüsebau im Freiland [Nummer 5] und/oder unter Glas oder Kunststoffen zählen der Anbau von: Gemüse, Tee, Gewürz- und Heilkräutern, Zuckermais sowie die Vermehrung von Gemüsesamen. Flächen, auf denen im Wechsel landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse produziert werden und auf denen keine Bewässerungsmöglichkeiten bestehen, sind als landwirtschaftliche Nutzung ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.15 Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft [Nummer 17] bis [Nummer 20]

Zur Nutzung der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft oder der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft gehören ungenutzte und bewirtschaftete Wasserflächen. Es sind stehende und fließende Gewässer zu unterscheiden. Die Nutzungsintensität in stehenden Gewässern wird durch den Fischertrag in Kilogramm je Ar Wasserfläche (kg/Ar) und in fließenden Gewässern über die Du...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 2.2 Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Feststellungserklärung sind im Regelfall die Eigentümer eines Grundstücks und/oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit bei der Einheitsbewertung für jede wirtschaftliche Einheit ein Aktenzeichen oder eine Steuernummer (je nach Bundesland) erteilt. Für jede dieser wirtschaftlichen Einheiten ist ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6 Die tatsächlichen Verhältnisse – Nutzungen, Nutzungsteile, Nutzungsarten

Grundlage für eine zutreffende Feststellung der Grundsteuerwerte ist die Erklärung der jeweils zum Feststellungzeitpunkt maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse. Dazu ist die Gliederung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zwingend erforderlich. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: die landwirtschaftliche N...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.10 Baumschulen im Freiland [Nummer 11] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]

Flächen die zum Anbau von Baumschulgewächsen genutzt werden, gehören zum Nutzungsteil Baumschulen im Freiland [Nummer 11] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]. Zum Anbau von Baumschulgewächsen gehören die Anzucht von: Nadel- und Laubgehölzen, Obstgehölzen (einschließlich Beerenobststräuchern), Übrige Baumschulgehölzen. Dem Nutzungsteil werden auch die Einschlags-, Schau-...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.1 Die Nutzungen im Einzelnen (Zu Spalte 1)

Das Bewertungsverfahren sieht vor, dass für jede der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten die entsprechenden Eigentumsflächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zu erklären sind. Hierzu sind ausschließlich die in der Tabelle genannten Nutzungen zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass die genannten Nutzungen auf einem Flurstück ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.26 Hofstelle [Nummer 28]

Zur Nutzung Hofstelle zählen die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, von denen aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Dazu zählen auch die Flächen, die durch die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Imkerei, Wanderschäferei, Pilzanbau und Produktion von Nützlingen) in Anspruch genommen werden. Nicht zu den Wohngebäuden g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.11 Kleingarten- und Dauerkleingartenland [Nummer 13]

Zum Kleingartenland zählen ausschließlich Flächen i. S. d. Bundeskleingartengesetzes, das durch Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtner ohne Erwerbsabsicht genutzt werden. Diese Flächen dienen insbesondere der Produktion von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung. Zum Kleingartenland zählen nur Flächen in einer "geschlossenen" Anlage, in der Einzelgärten mit g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.17 Wasserflächen stehender Gewässer mit Fischertrag zwischen 1 kg/Ar und 4 kg/Ar [Nummer 18]; über 4 kg/Ar [Nummer 19]

Die intensive Nutzung stehender Gewässer für Zwecke der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft und der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft wird unterschieden in Wasserflächen mit einem Fischertrag von 1 kg/Ar bis 4 kg/Ar, Wasserflächen mit einem Fischertrag von mehr als 4 kg/Ar.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.3 In welcher Gemeinde liegt der Grundbesitz? [Zu Zeile 4]

Neu ist, dass die Flurstücke für jede Gemeinde gesondert anzugeben sind. Ist der Grundbesitz über mehrere Gemeinden verteilt, ist eine entsprechende Anzahl an Anlagen Land- und Forstwirtschaft zu erstellen. Dabei ist zu beachten, dass für jede Gemeinde mit einer neuen Anlage begonnen wird. Hinweis Flurstücke in unterschiedlichen Gemarkungen Liegen Flurstücke in unterschiedlich...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.9 Obstbau im Freiland [Nummer 9] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 10]

Zum Obstbau im Freiland [Nummer 9] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 10] zählen insbesondere die mit Baumobst, Strauchbeerenobst und Erdbeeren genutzten Flächen. Die extensive Form des Obstbaus als Streuobstwiese oder als Streuobstacker wird der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugerechnet. Dabei findet eine Unternutzung der Hochstämme als Wiese oder Acker statt.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.25 Windenergie [Nummer 27]

Zur Nutzung Windenergie zählen ausschließlich Windenergieanlagen, die durch Windkraft Energie erzeugen und deren Standortflächen von Flächen umgeben sind, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dienen. Die abgrenzbaren Standortfläche wird bestimmt durch Standfläche des Turms, Fläche der Betriebsvorrichtungen (Transformatorenhaus), befestigte Betriebsflächen einschließl...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5 Art der Nutzung [Zu den Zeilen 7 bis 14]

Flurstücke können ganz oder auch in Teilen zu verschiedenen Nutzungen, Nutzungsteilen, Nutzungsarten, aber auch Vermögensarten gehören. Gehören Flurstücke bzw. Flächenanteile nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft), sondern zum Grundvermögen (Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück o. Ä.), dann ist für diese eine gesonderte Erkl...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.5 Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens [Zeilen 5 bis 21]

Weiterhin sind für jedes Flurstück, das zur wirtschaftlichen Einheit gehört, die folgenden Angaben erforderlich: der Name der Gemarkung, in der das Flurstück liegt, die Grundbuchblattnummer (in Erbbaurechtsfällen ist hier die Nummer des Grundbuchblattes der oder des Erbbauberechtigten anzugeben), die Flurnummer (nur falls vorhanden) und die Flurstücksnummer (Zähler und Nenner) ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3 Hauptvordruck [Vordruck GW-1]/Allgemeine Grundstücksdaten

In der Feststellungserklärung muss der Grundstückseigentümer Angaben über allgemeine Daten zum Grundstück, die Eigentumsverhältnisse, neue und bestehende Vollmachten sowie Steuerbefreiungs- und Vergünstigungstatbestände machen. Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine Feststellungserklärung (für Grundstücke bestehend aus dem Hauptvordruck GW-1 und der Anlage Grundstück GW-2 und f...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7 Anlage Tierbestand [Vordruck GW 3a]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion zu dienen bestimmt sind. Mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (GW 3) ist eine Anlage Tierbestand (GW 3a) abzugeben, wenn auf dem Betrieb Tiere gehalten oder erzeugt werden. Mit der Anlage Tierbestand werden die...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.2 Eigentümerangaben

Letztlich müssen die Eigentümerdaten für jeden (Mit-)Eigentümer eingetragen werden. Der Anredeschlüssel wird vorgegeben und es kann zwischen folgenden Angaben ausgewählt werden: keine Anrede, Herrn/Frau, Firma, Erbengemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sozietät, Praxisgemeinschaft, Betriebsgemeinschaft, Wohnungseigentümergemeinsc...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.12 Gartenlaube über 30 qm [Nummer 14]

Ist die Stand- bzw. Nebenfläche einschließlich des überdachten Freisitzes einer Gartenlaube größer als 30 qm, liegt die Nutzung Gartenlaube [Nummer 14] vor. Bei Gartenlauben mit einer Grundfläche kleiner/gleich 30 m handelt es sich um Kleingarten- und Dauerkleingartenland [Nummer 13].mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.3 Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude (Zu Spalte 4)

Neu ist, dass für bestimmte sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, anstelle von festen Ertragswerten bzw. Einzelertragswerten, die Ertragsteigerung über den Ansatz der Bruttogrundfläche der zu der jeweiligen Nutzung gehörenden Wirtschaftsgebäude einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens erfasst wird. Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen a...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.24 Unland [Nummer 26]

Zum Umland gehören die Flächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9 Eigentumsverhältnisse [Zeile 32]

Unter "Eigentumsverhältnisse" ist die Rechtsform des Eigentümers des zu erklärenden Grundbesitzes anzugeben. Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der folgenden vorgegebenen Auswahl zu erklären: Alleineigentum einer natürlichen Person, Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z. B. Geb...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.2 Ertragsmesszahl (Zu Spalte 3)

Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung (BodSchätzG) für landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Sie ergibt sich aus der Multiplikation der Ackerzahl bzw. der Grünlandzahl mit der Fläche in Ar. Die Ertragsmesszahlen werden im Flächennachweis der Vermessungs- und Katasterverwaltung ausgewiesen. Sie sollen auch über die länderspezifischen Medien bereitgestel...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.27 Wirtschaftsgebäude [Nummer 29] bis [Nummer 34]

Wirtschaftsgebäude sind die Gebäude und Gebäudeteile, die ausschließlich zur unmittelbaren Bewirtschaftung des Betriebs genutzt werden. Nicht zu den Wirtschaftsgebäuden zählen zu Wohnzwecken (Wohnungen der Arbeitnehmer) oder gewerblichen Zwecken dienende Gebäude(-/teile). Es sind zu unterscheiden: Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung [Nummer 29], Wirtschaftsg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.3 Forstwirtschaftliche Nutzung [Nummer 2]

Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Flächen – Holzboden und Nichtholzboden –, die der nachhaltigen Produktion von Rohholz dienen. Rohholz ist gefälltes, entwipfeltes und entastetes Holz, auch in entrindeter, abgelängter oder gespaltener Form. Zur Holzbodenfläche zählen: bestockte Flächen, Waldwege, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben 5 m nicht überschreitet, Wa...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / Zusammenfassung

Begriff Im Frühjahr 2022 werden alle Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ihren Grundbesitz aufgefordert. Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 18.4.2018 auf den Stichtag 1.1.2022 sämtlicher Grundbesitz im Inland im Rahmen einer sogenannten "Hauptfeststellung" auf den bewertungsrechtlichen...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.5 Weinbauliche Nutzung [Nummer 4]

Zur weinbaulichen Nutzung zählen die Flächen, die der Erzeugung von Trauben und zur Gewinnung von Maische und Most und Wein aus diesen dienen. Das sind die Flächen mit im Ertrag stehenden Rebanlagen, die vorübergehend nicht bestockt sind, der noch nicht im Ertrag stehenden Jungfelder. Wirtschaftsgebäudeflächen, die der Traubenerzeugung, der Gewinnung von Maische und Most sowie dem A...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.2 Landwirtschaftliche Nutzung [Nummer 1]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen. Dazu zählen alle Flächen, die als Ackerland und Grünland genutzt werden. Auch die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen, Blühstreifen u. a. sowie brachliegendes Acker- und Grünland sind hier zu erfassen. Zu beachten ist, dass zusätzlich zur Fläch...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.18 Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag [Nummer 20]

Zur Nutzung der Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag zählen alle Gewässer und Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht, die ständig mit Frischwasser versorgt werden. Dies sind insbesondere (Kalt-)Wasserteiche für die Forellen- und Salmonidenzucht und Indooranlagen mit Wasseraufbereitungsanlagen. In der Erklärung sind die Flächengröße der Nutzung und zusätz...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.23 Geringstland [Nummer 25]

Zum Geringstland zählen insbesondere folgende Flächen: Heideflächen, Moorflächen, ehemals landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Flächen, deren Kulturzustand sich infolge langjähriger Nichtnutzung so verschlechtert hat, dass der Rekultivierungsaufwand den zu erwartenden Ertrag übersteigt. Hinweis Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit (Geringstland) sind unkultivierte...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.6 Gärtnerische Nutzung

Zur gärtnerischen Nutzung zählen die Flächen der Nutzungsteile: Gemüsebau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau, Baumschulen. Eine weitere Differenzierung der Nutzungsteile erfolgt danach, ob die Pflanzen im Freiland oder unter Glas oder Kunststoff kultiviert werden. Zu den Flächen der einzelnen Nutzungsteile gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum d...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.16 Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar) [Nummer 17]

Zu den Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung zählen stehende und fließende Gewässer, die nicht genutzt werden oder einer extensiven Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht dienen. Der jährliche Fischertrag ist geringer als 1 kg/Ar.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.20 Weihnachtsbaumkulturen [Nummer 22]

Zur Nutzung Weihnachtsbaumkulturen zählen Flächen zum Anbau von Weihnachtsbäumen, außerhalb der Hofstelle liegende Lagerplätze, Fahrschneisen. Zur Weihnachtsbaumkultur gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum dienen. Das sind Zwischenflächen, Vorgewende und die für die Bearbeitung notwendigen Wege. Werden Weihnachtbäume zum Verkauf auf der Hofstelle g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.13 Hopfen [Nummer 15]

Zur Nutzung Hopfen zählen folgende Anbauflächen: Ertrags- und Junghopfenflächen, die mit Gerüstanlagen versehen sind, dazugehörende Randflächen, Vorgewende. Hinweis Althopfenflächen, die vor der nächsten Ernte gerodet werden, sind nicht mehr der Sonderkultur Hopfen, sondern der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugeordnet. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofst...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.4 Durchflussmenge in Liter/Sekunde (l/s) (Zu Spalte 5)

Die Durchflussmenge an Frischwasser hat bei fließenden Gewässern einen wesentlichen Einfluss auf die Fischqualität und insbesondere auf den Fischertrag je Hektar. Die Durchflussmenge in Liter/Sekunde (l/s) ist anzugeben, wenn Sie als Nutzung Wasserflächen bei fließendem Gewässer mit Fischertrag [Nummer 20] auswählen. Bitte tragen Sie die Durchflussmenge l/s des Frischwassers ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.19 Saatzucht [Nummer 21]

Zur Saatzucht zählen alle Flächen, auf denen Zuchtsaatgut erzeugt wird. Zum Saatgut für die Erzeugung von Kulturpflanzen zählen Samen, Pflanzgut, Pflanzenteile. Es wird nicht zwischen Saatgut von Nutzpflanzen und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen unterschieden. Neben der Fläche der Nutzung ist zusätzlich die Ertragsmesszahl (EMZ) anzugeben. Hinweis Soweit sich die Saatzucht nur ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.21 Kurzumtriebsplantagen [Nummer 23]

Zur Nutzung Kurzumtriebsplantagen zählen alle Flächen zum Anbau schnell wachsender Baumarten. Sie dienen der Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere von Energieholz. Dabei wird das Schwachholz im zwei- bis zwanzigjährigen Umtrieb erzeugt. Kurzumtriebsplantagen werden überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker- und Grünland) angelegt. Insoweit is...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.14 Spargel [Nummer 16]

Die zu erklärende Sondernutzung Spargel [Nummer 16] setzt sich aus den Ertragsflächen und den noch nicht im Ertrag stehenden Jungspargelflächen zusammen. Unter dieser Kennziffer ist ausschließlich die Anbaufläche anzugeben. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofstelle erfolgt unter einer gesonderten Kennziffer.[1]mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.7 Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlichen Grund und Boden

Rz. 196 Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können, aber nicht übereinstimmen müssen. Rein spekulativ motivierte Angebote von Kaufpreisen liegen nach der Marktlage über dem allgemeinen Preisniveau und damit auch...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.1 Einführung

Rz. 2 Selbstständige Wirtschaftsgüter, obwohl zivilrechtlich nur eine Sache, sind der (nackte) Grund und Boden (unbewegliches nicht abnutzbares Wirtschaftsgut) und das darauf stehende Gebäude (unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut), gleichgültig ob Grund und Boden und Gebäude gleichzeitig oder nur der Grund und Boden erworben und darauf ein Gebäude errichtet wurde.[1] Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.2 Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn

Rz. 82 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Anwendung der Zinsschranke nicht unmittelbar auf inl. Betriebe (Betriebsstätten) beschränkt. Eine solche Beschränkung ergibt sich aber mittelbar aus § 4h Abs. 3 S. 1, 2 EStG, jedenfalls für die Fälle des Bestehens eines DBA mit Freistellungsmethode. Danach fallen nur solche Zinsaufwendungen unter die Vorschrift, die den "maßgeblichen ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Betriebseinnahmen

Die folgenden Ausführungen betreffen vorrangig Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit; auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird dagegen im Regelfall nicht gesondert eingegangen. 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dab...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr