Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 236 Schließlich sieht das Gliederungsschema den Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" vor. Hier sind alle bilanzierungsfähigen und bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht unter die bereits aufgeführten Gliederungspunkte fallen, insbesondere kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Steuererstattungsansprüche, Schadensersatzansprüche, R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.13 Betriebliche Altersversorgung

Mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) wurde eine zusätzliche Nachweispflicht hinsichtlich bestimmter Aspekte der betrieblichen Altersversorgung wegen der Regelung des Art. 4 Abs. 2 Buchst. o RL 2019/1152/EU eingefügt. Allerdings beschränkt sich der notwendige Nachweis auf den Namen und die Anschrift des externen Versorgungsträgers, sofern ein solcher einge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Ausleihungen

Rn. 54 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ein Bilanzausweis als Ausleihung kommt nur dann in Frage, wenn ein kap.-mäßiges Engagement auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Austauschvertrags eingegangen worden ist; die Art der vereinbarten Vergütung ist für die bilanzielle Ausweisfrage unerheblich. I.d.S. sind daher partiarische Darlehen als Ausleihung auszuweisen (vgl. explizit be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen

Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen in § 248 Abs. 1 Nr. 3 (vormals: § 248 Abs. 3 (a. F.)) wurde durch das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz (VersRiLiG) vom 24.06.1994 (BGBl. I 1994, S. 1377ff.) in das HGB eingefügt. Nach der RegB (vgl. BT-Drs. 12/5587, S. 18) wurde durch die jetzt im § 248 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 87 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position stellt einen Sammelposten auf der Aktivseite dar. Hierunter fallen bspw. auch Forderungen aus Krediten gemäß § 89 AktG bzw. § 115 AktG . Diese Forderungen sind als sonstige VG zu zeigen, wenn es sich auf der Grundlage allg. Bilanzierungskriterien um kurzfristige Darlehen handelt (vgl. hinsichtlich der Vermerkpflicht im Anhang § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei Lieferungen oder Leistungen. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.4.1 Versicherungsaufsichtsrechtliche Definition

Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und welches das Versicherungsgeschäft im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betreibt und Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht.[1] Soweit d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in dreifacher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.3 Abfindung bei Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge und im Insolvenzverfahren

Arbeitnehmer können eine der Höhe nach unbeschränkte Abfindung verlangen, wenn ihnen die Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind.[1] Ebenso möglich bleibt die Abfindung eines während eines Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanspruchs, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / II. Vorzeitige Beendigung bzw. rückwirkende Aufhebung der Lebensversicherung

1. Allgemeines Rz. 274 Ein Lebensversicherungsvertrag kann durch Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte aufgehoben werden. Die Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer ist dabei auf bestimmte gesetzlich geregelte Fälle begrenzt. Einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Versicherungsnehmer, der die ihm obliegenden Pflichten erfüllt (hat), kann der Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 3. Lebensversicherung und Versorgungsausgleich

a) Allgemeines Rz. 644 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / I. Lebensversicherung und Ehescheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

1. Allgemeines Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / C. Zustandekommen der Lebensversicherung

I. Einführung Rz. 45 Für das Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen in §§ 145 ff. BGB, d.h. der Lebensversicherungsvertrag kommt durch einen Antrag und dessen Annahme zustande. Rz. 46 Weiterhin ist das wirksame Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrages davon abhängig, dass – soweit der Lebensversicherungsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / F. Rechte dritter Personen in der Lebensversicherung

Rz. 492 Ein Großteil der in der Praxis relevanten Rechtsprobleme im Rahmen der Lebensversicherung folgt daraus, dass neben dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer dritte Personen Rechte an bzw. Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag innehaben bzw. geltend machen. Solche Rechte dritter Personen können durch Verfügung des Versicherungsnehmers oder durch Zwangsvollstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / f) Durchführung des Versorgungsausgleichs

aa) Ermittlung des Ehezeitanteils Rz. 652 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1163] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / B. Arten der Lebensversicherung

Rz. 6 In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall durch den Tod der versicherten Person und/oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts ein; als zusätzliche Risikokomponente kann als Versicherungsfall die Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen (Dread-Disease-Versicherung) vereinbart sein. Daneben können im Rahmen von Zusatzversicherungen der Unfalltod, die Beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 665 Der Abschluss einer Lebensversicherung ist keine Anlage des Geldes des Betreuten bei einem Kreditinstitut auf einem Anlagekonto i.S.v. § 1841 Abs. 2 BGB. Die Anlegung von Anlagegeld kann jedoch gem. § 1848 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auch in Lebensversicherungen erfolgen. Rz. 666 Während die Möglichkeit der Genehmigung in Bezug auf Kapitalversicherungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / J. Versicherungsbedingungen zur Lebensversicherung

Rz. 678 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / G. Lebensversicherung im Familien- und Erbrecht

I. Lebensversicherung und Ehescheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 1. Allgemeines Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Alter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / hh) Pfändbarkeit von befreienden Lebensversicherungen

Rz. 607 Pfändbar sind im Rahmen der §§ 850 ff. ZPO auch die Rechte und Ansprüche aus Lebensversicherungen, die der Versicherungsnehmer zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen hat.[1055]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / (3) Fondsgebundene Lebensversicherungen

Rz. 301 Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung entsprechen die gezogenen Nutzungen der positiven Wertentwicklung der Investmentfonds. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung vor Ausübung seines Widerspruchsrechts bereits gekündigt und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen, hat der Versicherer eine positive Wertentwicklung der Investmentfonds bereits bei der Auszah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 2. Lebensversicherung und Zugewinnausgleich

Rz. 639 Fraglich kann sein, wem der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Zugewinnausgleich zuzuordnen ist, wenn widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrechte oder Rechte anderer Personen aufgrund von Verpfändung, Abtretung oder Pfändung bestehen. Hier dürfte danach zu differenzieren sein, in wessen Vermögen die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung fallen. F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Besondere Informationspflichten bei der Lebensversicherung im Produktinformationsblatt

Rz. 67 Die Verpflichtung zur Erteilung eines Produktinformationsblatts gem. § 4 VVG-InfoV ist auf Versicherungsverträge beschränkt, bei denen es sich nicht um ein Versicherungsanlageprodukt handelt. Auf Versicherungsanlageprodukte findet stattdessen die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.11.2014 über Basisinformationsblätter für ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / E. Beendigung der Lebensversicherung

Rz. 185 Die Lebensversicherung endet grundsätzlich durch Eintritt des Versicherungsfalls oder durch Ablauf der Versicherung. Darüber hinaus kann der Versicherungsvertrag durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer vorzeitig beendet werden. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fälle der Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages. Rz. 186 Beachte Für die Verjährung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 2. Unfalltod-Zusatzversicherung

Rz. 41 Zusätzlich zu der im Rahmen der Lebensversicherung vereinbarten Todesfallleistung wird bei der Unfalltod-Zusatzversicherung eine höhere Leistung (häufig: die doppelte Todesfallleistung) fällig, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt. Die Lebensversicherung wird also mit einer Unfallversicherung kombiniert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / bb) Pfändbarkeit von Lebensversicherungen mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 600 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gepfändet, so ist die Pfändung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei abhängig Beschäftigten wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO zunächst nicht möglich.[1037] Berufsunfähigkeitsrenten sind danach grds. unpfändbar, das Vollstreckungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / III. Lebensversicherung und Erbrecht

Rz. 667 Im Rahmen des Erbrechts[1201] stellt sich vor allem die Frage, ob die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung in den Nachlass fallen.[1202] Stirbt der Versicherungsnehmer einer Versicherung auf das Leben einer anderen Person, fällt die Versicherungsnehmerstellung in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Tritt der Versicherungsfall bei einer Versicherung auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / IV. Zwangsvollstreckung

1. Allgemeines Rz. 577 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung[989] ist zu unterscheiden zwischen der Einzelvollstreckung durch Pfändung und Überweisung und der Gesamtvollstreckung im Rahmen der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Rz. 578 Für die Lebensversicherung sieht § 170 VVG ein Eintrittsrecht des Bezugsberechtigten bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungsnehmer v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / I. Eintritt des Versicherungsfalls

1. Allgemeines Rz. 187 Der Eintritt des Versicherungsfalls hängt von dem versicherten Risiko und damit von der Art der Versicherung ab. In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall ein mit dem Tod der versicherten Person oder, soweit vereinbart, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Der Versicherungsfall ist regelmäßig in den Versicherungsbed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 2. Risikoausschlüsse

a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 1. Unterscheidung von Rentenversicherungen nach Art der staatlichen Förderung

a) Private Rentenversicherung der sog. dritten Schicht Rz. 24 Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist die steuerliche Förderung der Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung der sog. dritten Schicht für Vertragsabschlüsse ab 1.1.2005 entfallen. Im Rentenbezug sind Renten aus privaten Rentenversicherungen der dritten Schicht steuerlich dadurch gefördert, dass sie le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 1. Inhalt des Bezugsrechts

a) Gegenstand des Bezugsrechts Rz. 494 Wird in einem Lebensversicherungsvertrag die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten bedungen, erwirbt der Bezugsberechtigte unmittelbar das Recht auf die Leistung des Versicherers im Versicherungsfall. Durch die Einräumung eines Bezugsrechts wird ein Lebensversicherungsvertrag damit zu einem echten Vertrag zugunsten Dritter i.S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 2. Unterscheidung von Rentenversicherungen nach Art der Kapitalanlage

a) Klassische Rentenversicherung Rz. 33 Bei der klassischen Rentenversicherung garantiert der Versicherer eine Altersrente in bestimmter Höhe. Daneben besteht ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung), sofern die Überschussbeteiligung nicht ausgeschlossen ist. Anders als bei einer fondsgebundenen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 2. Einräumung, Änderung und Aufhebung des Bezugsrechts

a) Allgemeines Rz. 516 Die Einräumung eines Bezugsrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die Verfügungscharakter hat.[871] Für die Änderung und Aufhebung eines Bezugsrechts gilt dies ebenfalls, mit der Einschränkung, dass bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht der Bezugsberechtigte zustimmen muss.[872] Hieraus folgt auch, dass bei Benennung eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / V. Zusatzversicherungen

Rz. 38 Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages werden gegen weitere Prämienzahlung häufig Zusatzversicherungen eingeschlossen. 1. Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rz. 39 Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / ff) Erlöschen des Widerspruchsrechts trotz fehlerhafter Belehrung

(1) Allgemeines Rz. 302 Auch wenn der Versicherungsnehmer fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kommt in Einzelfällen ein Erlöschen des Widerspruchsrechts aufgrund von Verwirkung, unzulässiger Rechtsausübung oder Verjährung in Betracht. Rz. 303 Das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er seinen Versicherungsvertrag v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / ee) Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung

(1) Allgemeines Rz. 296 Mit wirksamem Widerspruch des Versicherungsnehmers verliert der bis dahin schwebend unwirksame Versicherungsvertrag endgültig seine Wirksamkeit.[438] Dem Versicherungsnehmer steht ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der geleisteten Prämien zu, wobei er sich den erbrachten Versicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 8. Kündigung durch den Versicherer

a) Allgemeines Rz. 474 Eine Kündigung durch den Versicherer ist regelmäßig nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich.[816] Neben der Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung einer Folgeprämie (§ 38 VVG) kommt eine Kündigung im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG (siehe Rdn 443 ff.) sowie bei Gefahrerhöhung in Betracht (§ 24 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / VI. Besonderheiten bei Minderjährigen

Rz. 102 Minderjährige können in der Lebensversicherung sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person oder beides zusammen sein. In diesen Fällen bedarf es jedoch für das Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages der Beachtung weiterer Vorschriften. 1. Minderjähriger als Versicherungsnehmer Rz. 103 Will ein Minderjähriger einen Lebensversicherungsvertrag abschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 7. Anfechtung durch den Versicherer

a) Allgemeines Rz. 453 Gemäß § 22 VVG hat der Versicherer das Recht, seine auf Abschluss des Lebensversicherungsvertrages gerichtete Erklärung nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten. Daneben hat der Versicherer das Recht, seine Vertragserklärung wegen Drohung oder Irrtum anzufechten. § 22 VVG lässt die Anfechtung wegen Drohung und Irrtum un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / cc) Pfändbarkeit von fälligen Renten aus Lebensversicherungen

Rz. 601 Fällige Renten aus Lebensversicherungsverträgen sind nach § 850 Abs. 3 b ZPO nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850c ff. ZPO pfändbar, wenn diese zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind. Das sind nur solche Rentenversicherungsverträge, die ein Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenversorgung gem....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherung auf eigenes oder fremdes Leben

Rz. 37 Die Lebensversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers selbst oder auf das Leben eines anderen genommen werden (§ 150 Abs. 1 VVG). Wird die Versicherung auf das Leben eines anderen genommen, bedarf es nach Maßgabe des § 150 Abs. 2 und 3 VVG der Zustimmung der versicherten Person.mehr