Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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Riester-Rente / 1.1.2 Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

Zum Kreis der Zulageberechtigten gehören diejenigen, die im Alterssicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind. Hat sich der Landwirt oder sein Ehegatte von der Versicherungspflicht befreien lassen, entfällt die unmittelbare Förderberechtigung.[1] Dies gilt auch, wenn die Befreiung unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Lebensversicherung erfolgte[2] und dies...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.5 Andere wirtschaftliche Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 StBerG, die es untersagt, in Verbindung mit der Hilfe in Steuersachen anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, wird oft mit dem Verbot anderer wirtschaftlicher Zwecksetzung des Vereins in Verbindung gebracht. Das Verbot des § 26 Abs. 2 StBerG ist jedoch weiter als die Einschränkung des Vereinszwecks, da sie nicht nur den Verein, sonder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Abschluss der Lebensversicherung nach dem 1.4.2009

(1) Allgemeines Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff und Arten der Lebensversicherung

Rz. 1658 [Autor/Stand] Der Begriff "Lebensversicherung" ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition des Begriffs "Lebensversicherungsvertrag" ist in § 150 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) enthalten. Dort wird der Lebensversicherungsvertrag als zweiseitig verpflichtender, schuldrechtlicher Vertrag mit dem Charakter eines Dauerschuldverhältnisses, welcher auch zugu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abschluss der Lebensversicherung zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009

(1) Steuerliche Voraussetzungen Rz. 1673 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009[2] geschlossen wurden, gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG [3] Folgendes: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört "der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abschluss der Lebensversicherung vor dem 1.1.2005

(1) Allgemeines Rz. 1667 [Autor/Stand] Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung[2] gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen "außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind", sofern sie nicht mit Beiträgen verrechnet oder im Versicherung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIX. Ausländische Lebensversicherungen

Schrifttum: Brüggemann, Lebensversicherungen im Blickpunkt, ErbBstg 2012, 138; Brüggemann, Besteuerung einer Lebensversicherung mit Termfix-Klausel, ErbBStG 2/20, 35; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Versicherungsverträge in der Nachdeklarationsberatung, DStR 2016, 280; Geck, Die Lebensversicherung im Zivil- und Erbschaftsteuerrecht, KÖSDI 2007, 155...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Steuerliche Anerkennung von ausländischen Lebensversicherungen

Rz. 1663 [Autor/Stand] Steuerrechtlich ist zu prüfen, ob die jeweilige Versicherung den Kriterien des deutschen Steuerrechts genügt und ob die vereinbarten Konditionen auch "tatsächlich gelebt" wurden. Rz. 1664 [Autor/Stand] Nicht selten bestehen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Bedenken der Finanzverwaltung gegenüber der Anerkennung der steuerlichen Begünstigung von Leben...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1650 [Autor/Stand] Bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen handelt es sich um bereits seit Jahrzehnten anerkannte Instrumente zur Gestaltung einer effizienten Altersvorsorge. Neben Modellen, bei denen der Kapitalaufbau über laufende Beitragszahlungen erfolgt, besteht auch die Möglichkeit, Vermögenswerte durch eine Einmalbeitragszahlung in den Versicherungsvertrag zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wie schon grundsätzlich bisher unterliegen die nicht in Rentenleistungen bestehenden Leistungen aus einer Kapital bildenden Kapital- oder Rentenversicherung dem Steuerabzug. Rn. 101 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 01.01.2005) gilt die Pflicht zum Steuerabzug nur ausnahmsweise. Meist sind die rechnungsmäßi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Mitwirkungs- und Erklärungspflichten

Rz. 1697 [Autor/Stand] Bei einer steuerlich anzuerkennenden Lebensversicherung fallen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags beim Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten keine einkommensteuerpflichtigen Erträge an. Es besteht daher keine steuerliche Erklärungspflicht des Stpfl. Auch die Frage nach auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Das sog. "Fünf-plus-sieben-Modell"

Rz. 1669 [Autor/Stand] In der Praxis von ausländischen Lebensversicherungen, die mittels der Anlage in eine ausländische Lebensversicherung aus "Schwarzgeld" vor dem Hintergrund der strafrechtlichen und der steuerrechtlichen Verjährungsfristen "Weißgeld" schaffen wollten, erfolgte meist der Abschluss eines sog. "Fünf-plus-sieben-Modells". Rz. 1670 [Autor/Stand] Schließt ein V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG 2009 vom 19.12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Steuerliche Voraussetzungen

Rz. 1673 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009[2] geschlossen wurden, gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG [3] Folgendes: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört "der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ: 1. eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellte Kapitalanlagen vereinbart wurde und 2. diese nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines veröffentlichten I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Steuerliche Voraussetzungen

Rz. 1668 [Autor/Stand] An die steuerliche Privilegierung von Versicherungsverträgen hat die Finanzverwaltung in Ergänzung bzw. Konkretisierung zu dem bis zum 31.12.2004 geltenden Gesetzeswortlaut zusätzliche Anforderungen[2] gestellt. Der Lebensversicherungsvertrag ist danach nur dann steuerlich privilegiert i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG [3], wenn zusätzlich die folgenden Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1667 [Autor/Stand] Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung[2] gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen "außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind", sofern sie nicht mit Beiträgen verrechnet oder im Versicherungsfall oder im F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Sog. Termfix-Verträge

Rz. 1708 [Autor/Stand] Bei Termfix-Versicherungen[2] handelt es sich um Lebensversicherungen mit einem festen Auszahlungstermin. Die Versicherungssumme wird nur zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin fällig, auch wenn die versicherte Person vor diesem Fälligkeitstermin stirbt. In der Regel ist die versicherte Person identisch mit dem Versicherungsnehmer und Erblass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Verpfändung/Abtretung/Beleihung

Rz. 1680 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die vor dem 1.1.2005 geschlossen wurden, bedurfte es bei einer Verpfändung, Abtretung oder Beleihung einer ausführlichen Prüfung der Steuerschädlichkeit. Mit dem AltEinkG[2] ist der bis 2004 geltende Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge, der zu einer Steuerbegünstigung auch beim Ansparen in der Versicherung gef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und das Gesetz keine steuerliche Privilegierung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Mindesttodesfallschutz

Rz. 1694 [Autor/Stand] In einem Kapitallebensversicherungsvertrag mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe muss die vereinbarte Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos bis zum Zeitpunkt des Erlebensfalls mehr als 50 % der Summe der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge betragen[2]. Rz. 1695 [Autor/Stand] Bei einem Kap...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versicherungsbeding...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtsfragen

a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden Rz. 1984 [Autor/Stand] In Zusammenhang mit der Bebußung ausländischer Bankinstitute stellt sich zunächst die Frage der Sanktionsgewalt deutscher Behörden. Die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen einen ausländischen Unternehmensträger setzt voraus, dass (1) die Struktur des ausländischen Unternehmens mit einem der in § 30 Abs. 1 OWiG ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Berücksichtigung von Diskontierung und aktuellen versicherungstechnischen Annahmen

Tz. 210 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 verfolgt den Anspruch, den Berichtsadressaten einen zu jedem Zeitpunkt realistischen und aktuellen Blick auf die Profitabilität und zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zu ermöglichen (vgl. Tz. 9–12). Dafür essenziell ist eine ökonomische Bewertung unter Anwendung von aktuellen versicherungstechnischen Annahmen (etwa zu biometrisc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bewertungsebene und Aggregation von Verträgen

Tz. 42 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Bei der Erarbeitung der Bewertungsregeln für Versicherungsverträge gab es intensive Diskussionen in Bezug auf die Frage, was die geeignete Bewertungsebene und Bewertungshierarchie für die Anwendung der Bewertungsregeln ist. Aufgrund der imparitätischen Konzeption des IFRS 17 würde bei sehr granularer Wahl des Bewertungsobjektes (zB ein einzeln...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wahl des Bewertungsmodells

Tz. 184 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard sieht grundsätzlich den GMM als Standard (default)-Methode für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vor. Für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers (zB in der fondsgebundenen Lebensversicherung) ist eine Spezifikation vorgesehen: der Variable Fee Approach (VFA). Für Verträge mit nur ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Mechanik und Abhängigkeiten

Tz. 163 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Um zunächst die Mechanik der IFIEs im Zusammenspiel mit der initial vereinnahmten Diskontierung zu beleuchten, sei im Folgenden die Entwicklung eines Vertrags der Schadenversicherung betrachtet. Vereinfacht sei unterstellt, dass keine Annahmenänderungen oder Experience Variances im Zeitablauf auftreten. Das Risk Adjustment wird hier vereinfac...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.3 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer

Angestellte, die nach den vor dem 1.1.1992 geltenden Rechtsvorschriften von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit worden sind[1], können gegen ihren Arbeitgeber auf freiwilliger, arbeits- oder tarifvertraglicher Grundlage einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den zu einer Lebensversicherung gezahlten Prämien haben. Dieser Beitragszuschuss ist bis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2024, Arglistige Täu... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist nicht begründet. Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Versicherungsleistungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag zu, da der Vertrag aufgrund der von der Bekl. erklärten Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nichtig ist (§§ 20, 22 VVG i.V.m. §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB). Die Bekl. hat mit der Klagerwiderung v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Dem Pfändungsschutz unterliegendes Altersvorsorgevermögen

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Dem Pfändungsschutz unterliegen das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der darauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse. Damit wird erreicht, dass dem StPfl im Alter tatsächlich Vermögen als Ergänzung zum gesetzlichen Renten- oder Versorgungsanspruch zur Verfügung steht. Insoweit nimmt auch diese Regelung den Grundgedanken des ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Begriffsdefinitionen und -erläuterungen

Tz. 22 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Nachstehend werden ausgewählte Begrifflichkeiten und Abkürzungen angeführt und erläutert, die sich in der Finanzberichterstattung nach IFRS 17 etabliert haben und in der vorliegenden Kommentierung Verwendung finden. Einige Legal­definitionen finden sich auch in IFRS 17 Anhang A. Tz. 23 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Versicherungsvertrag Die Legaldefin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Grundlagen

a) Steuerliche Anerkennung von ausländischen Lebensversicherungen Rz. 1663 [Autor/Stand] Steuerrechtlich ist zu prüfen, ob die jeweilige Versicherung den Kriterien des deutschen Steuerrechts genügt und ob die vereinbarten Konditionen auch "tatsächlich gelebt" wurden. Rz. 1664 [Autor/Stand] Nicht selten bestehen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Bedenken der Finanzverwaltung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Objektiver Tatbestand

Rz. 1712 [Autor/Stand] Sofern die Versicherung steuerlich anzuerkennen ist, liegt bereits der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung nicht vor.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerstrafrechtliche Würdigung

a) Allgemeines Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erlebensfall

(1) Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer Rz. 1702 [Autor/Stand] Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Erfassung von Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstigen Übertragungen ist zwischen dem Erlebensfall und dem Todesfall zu unterscheiden[2] (allgemein zur Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer s. Rz. 1515). Rz. 1703 [Autor/Stand] Die Versicherungsleis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Berichtigungspflicht nach § 153 AO

aa) Voraussetzungen der Berichtigungspflicht nach § 153 AO Rz. 1715 [Autor/Stand] Gesehen werden muss, dass Mandanten, die sich zunächst nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, weil sie z.B. nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, nachträglich in eine Strafbarkeit wegen Verletzung von § 153 AO "hineinwachsen" können (s. Rz. 334 sowie 1517.4)[2]. Nach § 153 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einkommensteuer

aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Erlebensfallleistung an den Versicherungsnehmer

Rz. 1702 [Autor/Stand] Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Erfassung von Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstigen Übertragungen ist zwischen dem Erlebensfall und dem Todesfall zu unterscheiden[2] (allgemein zur Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer s. Rz. 1515). Rz. 1703 [Autor/Stand] Die Versicherungsleistung wird im Erlebensfall an den Versicherungsnehme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anzeigepflicht

Rz. 1709 [Autor/Stand] Gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist jede Person, die durch die Schenkung oder Erbschaft einen Vermögenszuwachs erhalten hat, zur Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten ab Kenntnisnahme vom Erwerb verpflichtet. Für Versicherungsverträge bei ausländischen Versicherungsunternehmen gilt: Der Erwerber bzw. Schenker sollte unbedingt seinen Anzeigepfli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Selbstanzeige

Rz. 1714 [Autor/Stand] Sollte dennoch eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vorliegen und diese noch nicht entdeckt sein oder der Betroffene noch keine Kenntnis hiervon haben und kein Fall des "Rechnenmüssens" vorliegen (dazu § 371 Rz. 629 ff. zur Tatentdeckung), so besteht noch die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige vollständig straffrei auszugehen. Kritisch dürfte in di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Voraussetzungen der Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Rz. 1715 [Autor/Stand] Gesehen werden muss, dass Mandanten, die sich zunächst nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, weil sie z.B. nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, nachträglich in eine Strafbarkeit wegen Verletzung von § 153 AO "hineinwachsen" können (s. Rz. 334 sowie 1517.4)[2]. Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO entsteht eine Korrekturpflicht, wenn (vereinfach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erlebensfallleistung an einen Dritten

Rz. 1704 [Autor/Stand] Neben der Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherungsleistung als Erlebensfallleistung an einen Dritten ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten steuerlich gem. § 7 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Berichtigungserklärung nach § 153 AO

Rz. 1718 [Autor/Stand] Werden die Bedingungen des § 153 AO eingehalten, so liegt keine Selbstanzeige, sondern eine bloße steuerliche Korrekturerklärung nach § 153 AO vor. Dies hat – wenn die FinB die Wertung als Berichtigungserklärung nach § 153 AO teilt – folgende Vorteile: Es wird – mangels Vorliegen einer Steuerhinterziehung – kein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es entst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Todesfall

Rz. 1705 [Autor/Stand] Im Todesfall, also bei Versterben der versicherten Person, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Versicherungsnehmers (§ 1922 BGB), wenn zwischen der versicherten Person und dem Versicherungsnehmer Personenidentität besteht und im Versicherungsvertrag keine Bezugsberechtigung getroffen wurde[2]. In diesem Fall können die Erben von der Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Strafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1717 [Autor/Stand] Wenn der Stpfl. (oder sein Rechtsnachfolger) seiner Verpflichtung nach § 153 AO nicht nachkommt, so begeht er – einen entsprechenden Vorsatz unterstellt[2] – nach ganz h.M.[3] (Ransiek oben Rz. 350) eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO [4]. Teilweise[5] wird eine Strafbarkeit dagegen verneint. Die Vertreter der Mindermei...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.2 Dienstverträge

Der Dienstleistende ist zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Er hat regelmäßig das seinerseits Erforderliche getan, wenn er die Dienstleistung erbracht hat,[1] wie z. B. eine Beratungsleistung. In diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung als Forderung zu aktivieren. Ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung ist, ob am Bilanzstichtag die R...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 139 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind folgende Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rechtsfolge steuerrechtlich

Rz. 1716 [Autor/Stand] Rechtsfolge des § 153 AO ist das Vorliegen einer Anzeige- und einer Berichtigungspflicht. Der Stpfl. (oder sein Rechtsnachfolger) hat (steuerrechtlich) unverzüglich anzuzeigen (1. Stufe), dass eine unrichtige Erklärung abgegeben worden ist. Unverzüglich[2] bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) alsbald nach Erkennen des Mangels. Die ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr