Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Einführende Hinweise

Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden, dann rechtfertigt sic...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung

Rz. 609 Voraussetzung für den Kostenersatz durch den Erben ist, dass die Sozialleistungen dem Hilfeempfänger rechtmäßig bewilligt wurden.[995] Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben.[996] Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur darauf an, ob die dem Erblasser gewährten Leistung...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / II. Kostenbeitragspflichtiger Personenkreis und Umfang der Heranziehung

Rz. 20 Zu den kostenbeitragspflichtigen Personen gehören gem. § 94 Abs. 1 S. 3 und 4 SGB VIII an erster Stelle die Leistungsberechtigten, danach die Ehegatten und zuletzt die Eltern. Für die Bestimmung des Umfangs der Kostenbeitragspflicht ist das bereinigte Einkommen jeder kostenbeitragspflichtigen Person einzeln zu betrachten und dann aufgrund der Kostenbeitragsverordnung ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 30 Strukturprinzipien [29] prägen das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis. Strukturprinzipien bezeichnen "die rechtlichen Bedingungen für die Leistung von Sozialhilfe und wirken damit zugleich als Leitlinien für die Rechtsanwendung und -auslegung."[30] Strukturprinzipien sind Wegweiser für die rechtliche Prüfung, vor allem im Rahmen eines Schlüssigkeitschecks des ge...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Einbeziehung Dritter

Rz. 548 Zum Kostenersatz ist auch verpflichtet, wer als leistungsberechtigte Person oder als deren Vertreter die Rechtswidrigkeit des der Leistung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Beschränkung auf Personen, mit denen man in Einsatzgemeinschaft lebt, findet ausdrücklich nicht statt. Insoweit können auch völlig auße...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / f) Härte

Rz. 249 Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs nach § 34 SGB II ist abzusehen, soweit dies für den Hilfebedürftigen eine Härte bedeuten würde. Eine solche Härte kann dann vorliegen, wenn die Ersatzpflicht den Betroffenen künftig von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums abhängig machen würde. "Abzustellen ist insoweit allerdings nicht auf die aktuelle Hilfebedürf...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiel Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 104 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben (§ 2047 BGB) stellt grundsätzlich einen verwertbaren Vermögensgegenstand dar.[166] Auch hier muss der Leistungsberechtigte auf jeden Fall gegenüber den Miterben die Zustimmung zur Auflösung der Erbengemeinschaft ernsthaft verlang...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Besondere Härte

Rz. 146 Fallbeispiel 65: Der Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung und Wohnungsrecht A war zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer eines Hausgrundstückes und eines unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücks. Die Grundstücke hatte der Vater dem Kläger 1993 gegen Einräumung eines Wohnungsrechtes zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Lebensgefährtin an einem Tei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Prozessuales

Rz. 396 Die Anordnung eines Darlehens durch den Sozialhilfeträger ist keine bloße Nebenbestimmung, bei deren isolierter Aufhebung eine (dann zuschussweise) Leistungsbewilligung verbleibt. Es handelt sich um ein Aliud. Richtet sich das Ziel des Hilfesuchende darauf, Leistungen als Zuschuss und nicht als Darlehen zu erhalten, so reicht eine isolierte Anfechtungsklage nicht aus...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Verfassungsgemäß?

Rz. 584 Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer solchen Kostenersatznorm dem Grunde nach nicht zu beanstanden, da die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht gewährleistet, den Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen.[963] Allerdings ist fraglich, ob sich angesichts der Abschaffung der Erbenhaftung in § 35 SGB II, der Ausnahmen zur ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ff) Alternative: Ansprüche auf Schadensersatz

Rz. 566 Ein möglicher anderer Anspruch auf Schadensersatz, den der Sozialhilfeträger auf sich überleiten kann, schließt einen Kostenersatzanspruch nach § 103 SGB XII nicht aus. Die jeweiligen Haftungstatbestände stehen weder in einem Vorrang-/Nachrangverhältnis noch verdrängt ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch einen sozialhilferechtlichen Kostenersatzanspruch.[942] ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verbrauchen/"Verprassen"

Rz. 169 Der vorzeitige Verbrauch und damit das "Verprassen" von zugeflossenen Einmaleinnahmen in Geld nennt die Rechtsprechung " eigenverantwortliche Verwendungsentscheidung ". Sie wurde bisher beim sozialwidrigen Handeln i.S.v. § 103 SGB XII bzw. § 34 SGB II oder bei § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II abgehandelt.[299] Das Jobcenter kann dort gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II gegen Ansprü...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Quasi-deliktischer Ausnahmetatbestand

Rz. 550 Das BVerwG hat den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" begrenzt.[922] Er lehnt sich ausweislich der Gesetzesbegründung an das bisherige Sozialrecht, also an § 92a BSHG an. Dazu hatte die Rechtsprechung – quasi über den Wortlaut hinaus – einschränkende Voraussetzungen entwickelt, die das BSG übernommen hat.[923] Danach kommt eine Anwendu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 49 Wer Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung oder Ansprüche aus einer selbst getätigten Schenkung hat, ist möglicherweise nicht bedürftig im Sinne des SGB XII. Es ist also zu prüfen, ob es sich um sozialhilferechtliches Einkommen und/oder Vermögen handelt, das aufgrund des Nachranggrundsatzes zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss. Mittel, die zufließen und sozialhilfere...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Rz. 352 Zu den Härtefällen gehört die Ungleichbehandlung, die sich ergeben kann, wenn Ehegatten zum Teil dem Leistungssystem des SGB II und z.T. des SGB XII (gemischte Bedarfsgemeinschaft) angehören. Die Berechnung nach SGB XII darf nicht dazu führen, dass Vermögen, das nach der Zielsetzung des SGB II geschont werden soll, gleichwohl zugunsten der dem SGB XII unterworfenen P...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Grundstücksfläche

Rz. 328 Zu den Angemessenheitskriterien gehört auch die Grundstücksfläche, die im Regelfall [572] mit folgenden Werten als angemessen angesehen wird: Auch hier sind die Flächenangaben nicht "in Stein gemeißelt", sondern es entscheidet die Gesamt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / e) Aktivlegitimation des Hilfeträgers für die Zukunft

Rz. 205 Für die Zukunft darf der Hilfeträger unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 S. 2 SGB II aus eigenem Recht bis zur Höhe seiner bisherigen monatlichen Aufwendungen gegen den Drittschuldner vorgehen, wenn zu erwarten ist, dass er auch künftig öffentliche Leistungen wird erbringen müssen. Macht auch der Gläubiger seinen Anspruch für die Zukunft gegen den Schuldner geri...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 22 Strukturprinzipien sind keine Supranormen des Rechts. Sie helfen bei der Auslegung der Normen und ermöglichen in nachrangigen Leistungssystemen einen ersten "Check" daraufhin, ob der durch Erbfall oder Schenkung begünstigte Hilfesuchende oder Hilfebezieher trotz eines erb- oder schenkungsrechtlichen Zuflusses noch nachrangige Leistungen beziehen kann. Zu den im SGB II ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Hausbeschaffungs- und -erhaltungsmittel – § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Rz. 313 Zum Schonvermögen gehört auch sonstiges Vermögen,mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Probleme der Vermächtnislösung

Rz. 641 Die sozialhilferechtliche Erbenhaftung spielt eine weitere Rolle, wenn im Rahmen des Behinderten-/Bedürftigentestaments die Anordnung von Vorvermächtnis und Nachvermächtnis gewählt wird. Die Vermächtnislösung gilt wegen der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung als nicht gesicherte Lösung.[1059] In der Literatur wird über die Eignung der Lösung heftig gestritten (siehe ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatsächliche Verwertbarkeit

Rz. 102 Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen, belastet oder veräußert[162] werden können. Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder si...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schuldhaftes Verhalten

Rz. 565 Das beanstandete Verhalten muss zusätzlich schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig sein. Es reicht also allenfalls ein Verhalten aus, das die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen hat und damit etwas missachtet wurde, was eigentlich jedem hätte einleuchten müssen. Schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig i.S.v. § 103 ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 3. Exkurs: Abgrenzung von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Rz. 21 Besonders schwierig sind Fälle einzuschätzen, bei denen nicht von vorneherein klar ist, dass nur Leistungen der Eingliederungshilfe neben der existentiellen Hilfe benötigt werden. Das kann insbesondere in besonderen Wohnformen passieren, wenn ein Betroffener sowohl eingliederungshilfe- als auch pflegebedürftig ist. Ob jemand aufgrund seiner Behinderung Hilfe zur Pflege...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Darlehen (§ 140 Abs. 2 SGB IX)

Rz. 31 Das vorläufige Darlehen, das es in § 91 SGB XII gibt, ist in § 140 Abs. 2 SGB IX erhalten geblieben. Soweit für den Bedarf der nachfragenden Person verwertbares Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen haben, eine Härte bedeuten würde, soll die beantragte Lei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Gegenstände zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse – § 90 Abs. 2 Nr. 7 SGB XII

Rz. 317 Unter der Voraussetzung, dass sie nicht Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII sind, sondern die Rechtsqualität als Vermögen haben, sind Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse, deren Besitz nicht Luxus ist, Schonvermögen. Die Einbeziehung von Gegenständen zur Sportausübung ist umstritten.[540] Anhand des Wo...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Anspruchsübergang wegen erbrachter Leistungen

Rz. 192 Die Leistungen müssen "erbracht" worden sein. Ob die darlehensweise Gewährung von Leistungen an den Leistungsberechtigten ausreicht, ist streitig.[328] Z.T. wird bejaht, dass Darlehen und Anspruchsübergang nebeneinander möglich sind. Nach diesseitiger Ansicht sind Darlehen und Anspruchsübergang unterschiedliche Mittel des "Sozialhilferegresses". Ist der Leistungsbezi...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Überleitung (§ 95 SGB VIII)

Rz. 47 § 95 SGB VIII ermöglicht es, den Nachrang der Jugendhilfe durch Überleitung nachträglich wiederherzustellen. Hat eine der in § 92 Abs. 1 SGB VIII genannten Personen für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, der weder Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I noch Kostenbeitragspflichtiger ist, so kann der Träger der öffentlichen Jugen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die unechte Erbenhaftung – § 103 Abs. 2 SGB XII

Rz. 643 Ist der Bezieher nachrangiger Leistungen zum Kostenersatz verpflichtet, weil er sich schuldhaft bedürftig gemacht hat, so wirkt der Anspruch gegen ihn über seinen Tod hinaus. Die Verpflichtung zum Kostenersatz geht als Erblasserschuld auf den Erben über. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass dieser Anspruch schon zu Lebzeiten geltend gemacht worden ist.[1060] Der Erbe ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Schenkung?

Rz. 493 Fraglich könnte nämlich sein, ob ein solcher Verzicht nicht eine unentgeltliche Zuwendung an den dadurch Begünstigen ist. §517 BGB sieht in dem Verzicht auf ein nicht endgültig erworbenes Recht oder ein Unterlassen des Vermögenserwerbs aber ausdrücklich keinen Schenkungstatbestand,[829] so dass die Gefahr eines Schenkungsrückforderungsanspruchs nicht besteht.mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Der Anspruchsübergang

Rz. 201 Nach § 412 BGB gelten für den gesetzlichen Forderungsübergang die Vorschriften der §§ 399–404, 406–410 BGB entsprechend. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zum SGB XII Bezug genommen werden. Hinweis Der Drittschuldner hat stets ein hohes Interesse daran, die Elemente des "Regress-Dreiecks" seinerseits genau zu prüfen:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Härte – § 103 Abs. 1 S. 3 SGB XII

Rz. 567 Nach § 103 Abs. 1 S. 3 SGB XII kann von der Heranziehung zum Kostenersatz abgesehen werden, soweit sie eine Härte bedeuten würde. Das Vorliegen einer Härte kann sich ("soweit") nicht nur auf den Umfang eines Kostenersatzanspruchs, sondern bereits auf die Frage seines Bestehens auswirken. Eine Härte liegt vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls von einer...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen aus Treuhandabreden

Rz. 110 Ob offene oder verdeckte Treuhandabreden förderungsrechtlich anzuerkennen sind, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG allein anhand ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu bestimmen. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zur Vermögenszuordnung von Vermögensgegenständen und Forderungen Bezug genommen werden. In Tz 28.3.2b der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift z...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Hausgrundstück

Rz. 319 Zwei[548]- oder Mehrfamilienhäuser unterfallen dem Schutz von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht. Dabei ist rechtlich irrelevant, dass ein Haus nach dem Bewertungsgesetz als Zweifamilienhaus bezeichnet wird.[549] Ein Haus ist nicht geschont, wennmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Kongruenz von "Sozialhilfe"-anspruch und Anspruch

Rz. 196 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II wird vorausgesetzt, dass der Leistungsempfänger einen Anspruch gegen einen Dritten für die Zeit hat, für die er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht. Der Übergang des Anspruchs impliziert, dass das, was der Sozialhilfeträger an den Hilfebedürftigen als Leistung erbringt, geeignet war, einen Lebensunterhalt...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / F. Sonderregeln: Minderjährige

Rz. 35 Im Eingliederungshilferecht gibt es für minderjährige Bedürftige Sonderregeln. Grundsätzlich kommt es im Eingliederungshilferecht auf die Verhältnisse des Hilfesuchenden an. Ist ein Bedürftiger aber noch minderjährig und lebt im Haushalt der Eltern, so stellt das Gesetz auf die Verhältnisse der Eltern ab. Rz. 36 § 136 Abs. 5 SGB IX bestimmt, dass dann, wenn der Leistung...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sozialhilferegress durch Herabsetzung der Leistungen und Aufrechnung nach § 26 SGB XII

Rz. 569 Ein Leistungsberechtigter, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll mit der Kürzung der Sozialhilfeleistungen sanktioniert werden. Das gilt nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII auch für Leistungsbezieher, d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Rechtsfolgen

Rz. 580 § 26 SGB XII ermöglicht die Herabsetzung "der Leistung" auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche. § 26 Abs. 2 SGB XII gibt dem Leistungsträger ferner das Recht zur Aufrechnung bei Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB XII oder bei Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vo...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 4. Kraftfahrzeuge

Rz. 117 Tz 28.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG beschäftigt sich mit der Frage, wie Kfz als Vermögen einzubeziehen und wie sie zu bewerten sind. Die Wertbestimmung eines Kfz erfolgt auf Basis des Händlereinkaufspreises (netto). Das setzt natürlich voraus, dass sich das Kfz dem Vermögen des Auszubildenden zuordnen lässt, sich also in seinem Eigentum befindet...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Wertermittlung Miteigentum-/Erbanteil

Rz. 125 Schwierig ist die Ermittlung des Verkehrswertes eines Miteigentums-/Miterbenanteils. Eine abschlagsfreie Berücksichtigung unter Berücksichtigung des quotalen Anteils kommt nur ausnahmsweise in Betracht.[217] Bei einer Immobilie soll grundsätzlich vom anteiligen Verkehrswert der Immobilie auszugehen sein. Wegen der eingeschränkten Nutzungs- und Veränderungsmöglichkeite...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Nichts bleibt: Kollidierende Pflichten aus ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 297 Fraglich bleibt, ob der Testamentsvollstrecker der Verpflichtung zur Herausgabe von Mitteln bei fehlenden Verwaltungsanordnungen für Unterhalt und nachlassbedingte Steuern sonst etwas entgegensetzen kann. Dagegen scheinen die Entscheidungen des BGH v. 24.7.2019[516] und die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.2.2016 zu sprechen. Die Literatur[517] kommt aber nach u...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen

Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. Es wird also nicht vorausgesetzt, dass tatsächlich schon Sozialleistungen erbracht worden sein müssen. Die Leistung muss aber vom Sozialleistungsträger dem Grunde nach durch einen den Leistungsanspruch konk...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Ausgleichsanspruch aus Altenteil

Rz. 416 Beim Altenteilsvertrag kann sich ein Entgeltanspruch gegen den Eigentümer bei Übersiedlung eines Berechtigten in ein Pflegeheim aus den Ausführungsgesetzen der Länder zum BGB (z.B. Art. 18 S. 1 BayAGBGB i.V.m. Art. 96 EGBGB) ergeben. Beim beinhalteten Wohnungsrecht richtet sich die gesetzliche Höhe der Geldrente meistens nach dem Wert der Befreiung von der Pflicht zu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verhältnis zu § 93 SGB XII

Rz. 614 Wenn eine Forderung vor dem Tod wirksam übergeleitet wurde, dann gehört sie nicht mehr zum Nachlass. § 102 SGB XII kann sich also darauf nicht mehr beziehen, soweit der Sozialhilfeträger damit Forderungen realisiert. Forderungen können nach der Rechtsprechung des BVerwG aber auch nach dem Tod noch übergeleitet werden, "denn aus dem Gesetz ergibt sich keinerlei Anhalt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Formalien

Rz. 511 Ausschlagung ist nach § 1942 BGB in einseitig amtsempfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Mit der Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft nach § 1953 BGB für den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Sie hat den Verlust sowohl des Erbrechts als auch des Pflichtteilsrechts zur Folge. Die Ausschlagung ist nach § 1945 BGB form- und fristgebunden. Sie kann nur binnen sechs Woc...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / D. Praxisrelevanz

Rz. 26 Wozu ist das Wohngeldrecht im Kontext mit Erbfall und Schenkung von praktischer Bedeutung? Fallbeispiel 79: Ererbtes Vermögen und der behinderte Erbe Der Sohn S ist in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht und beziehtmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Die Endgültigkeit der Leistungsgewährung

Rz. 446 Da es bei § 93 SGB XII um die (Wieder-)herstellung des Nachrangs der Sozialhilfe geht, muss die Leistungsgewährung endgültig sein. Wird ein Vorschuss i.S.v. § 42 SGB I gewährt, mangelt es an der Endgültigkeit. Die Rechtsprechung hat bei einem Darlehen, das keine endgültige Leistung darstellt, anders entschieden, wenn Sozialhilfe im Wege eines Darlehens gewährt worden...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- und Jugendhilfe und zählt die Leistungen auf, mit dene...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Rückübertragung des Anspruchs und die Abtretung

Rz. 202 Nach § 33 Abs. 4 SGB II kann der Sozialhilfeträger den kraft Gesetzes übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger auf diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch dann wieder abtreten lassen. Um dem Einwand zu begegnen, die treuhänderische Rückerstattung sei nach § 32 Abs. 1 SGB I nichtig, weil s...mehr