Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Handelsgesellschaft in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Bei GbR und Gemeinschaften richtet sich die Adressierung nach Rz. 64. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Eintragungspflichten in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht

Tz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Folgende Eintragungen in das Vereinsregister muss der Vorstand eines Vereins dem Registergericht mitteilen: Satzung eines neugegründeten Vereins (Ersteintragung); Änderungen in der Besetzung des Vorstandes; Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes; Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung des Vereins; Auflösung des e. V.; Bestellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.8 Juristische Personen

Rz. 118 Inhaltsadressat des Verwaltungsakts ist die juristische Person, der an ihre Geschäftsanschrift bekannt zu geben ist.[1] Eine Adressierung an den Geschäftsführer genügt nicht.[2] Die Angabe des gesetzlichen Vertreters (z. B. GmbH-Geschäftsführer) als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich.[3] Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind diese selbst Inha...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bewertung des Vermögens

Tz. 53 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Vermögenswerte, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Altersversorgungsplans genutzt werden (zB Betriebs- und Geschäftsausstattung), sind nach den einschlägigen IFRS zu bewerten (IAS 26.33). Dies bedeutet, dass zB Grundstücke, Gebäude oder bewegliche Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die ein Altersversorgungsplan im Rahmen seiner V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.1 Überblick über die Gewinnermittlungsarten

Rz. 11 Das Einkommensteuerrecht kennt die folgenden Gewinnermittlungsarten: Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich, Bestandsvergleich, Bilanzierung), Gewinnermittlung nach § 5 EStG (vollständiger Betriebsvermögensvergleich, Bestandsvergleich, Bilanzierung), Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung [1], Überschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung. Es kommt zur Veräußerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 5.4 Auflösung

Auch für das Ende einer PartG wird auf das Recht der OHG zurückgegriffen. Die Auflösung erfolgt durch einen gemeinsamen Beschluss der Partner. Für die PartG beginnt die Phase der Liquidation, die in der finalen Verteilung des verbleibenden Vermögens ihren Abschluss findet. Anstelle einer Liquidation kann auch eine Naturalteilung [1] der PartG erfolgen, z. B. durch Aufspaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 2.2 Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 12 Gesamtrechtsnachfolge i. S. v. § 45 AO tritt insbesondere in folgenden zivilrechtlich geregelten Fällen ein: bei Erbfolge[1] einschließlich Nacherbfolge[2] und Fiskalerbschaft[3]; bei Nachfolge des Fiskus in das Vermögen einer erloschenen Stiftung oder eines erloschenen Vereins[4]; bei Verschmelzung von Gesellschaften durch Aufnahme oder Neugründung[5] und der Vermögensü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.6 Ende der Gesellschaft

Die stille Gesellschaft endet vor allem mit der Zweck-/Zielerreichung oder deren Unmöglichwerden [1] dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurde, durch eine Kündigung des Stillen oder des Inhabers[2] durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Gesellschafter. Wichtig Tod des Stillen Verstirbt hingegen der Stille,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einlagenrückgewähr

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Stille Reserven und Wertsteigerungen dürfen den Mitgliedern, Gesellschaftern, Trägern beim Ausscheiden oder bei Liquidation der gemeinnützigen Körperschaft nicht zugutekommen. Der BFH hat dies im Urteil vom 12.10.2010 (BStBl II 2012, 226) ausdrücklich auch für den indirekten Weg bestätigt.mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.8 Weitere Aktiva

Rz. 14 Besonderheiten bzw. Diskussionspunkte in Bezug auf weitere Aktivpositionen könnten sich beispielsweise bei der Frage des Ansatzes von eigenen Anteilen ergeben, die nach HGB mit dem Eigenkapital zu saldieren sind. Die grundsätzliche Aktivierbarkeit im Überschuldungsstatus ist in der Literatur strittig. Nach wohl überwiegender Auffassung ist eine Aktivierung an das Erge...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.1.2 Abgrenzung zur bilanzrechtlichen Fortführungsprognose

Rz. 21 Von der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose i. S. v. § 15a InsO ist die bilanzrechtliche Fortführungsprognose zu unterscheiden. Letztere ist Basis für die im Rahmen des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorzunehmende Going-Concern-Prüfung.[1] Danach ist bei der Bewertung der Jahresabschlussposten von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, sofern dem nicht tatsächlich...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Durch die nunmehr unbefristet geltende modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprognose ausreichend ist, um eine Insolvenzantragspflicht abzuwenden. Auf formaler Ebene...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.3 Weitere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 8 Nach § 248 Abs. 2 HGB können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ansatzverboten sind nach § 248 Abs. 1 HGB auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.1 Liebhaberei

Rz. 997 Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Zeitr...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1021 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 44] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

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Neue Entwicklungen im Gemei... / II. Reform des Stiftungsrechts

Am 25.6.2021 hat der Bundesrat im Wesentlichen dem RefE vom 3.2.2021 für das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zugestimmt. Es entfaltet Geltung ab dem 1.7.2022. Das neu geschaffene Stiftungsregister wird ab dem 1.1.2026 in Kraft treten. Die Reform intendiert die Beseitigung der Auffächerung des Stiftungsrechts in die zivilrechtlichen Regelungen im BGB und die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Vermögensübertragung bei Stiftungen

Tz. 156 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sofern der Stifter auf die Rückgewähr des von ihm eingebrachten Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen von vornherein verzichtet hat, ist ebenfalls das gesamte Vermögen auf den Begünstigten zu übertragen. Hat der Stifter jedoch Anspruch auf Rückgewähr des Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen, ist n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen

Leitsatz Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz Org.27 Satz 1). Normenkette § 17 Abs. 2, § 125 Satz 1 UmwG, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 14 Abs. 1 Satz 1 GewStG Sachverhalt Die A‐GmbH be...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.2 Vermögensübersicht (Bilanz) als Gegenstand der Bilanzberichtigung

Rz. 53 § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG betrifft nur die Steuerbilanz, nicht aber die Handelsbilanz. Dies lässt bereits der Wortlaut der genannten Vorschrift erkennen, wonach die Bilanz nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes aufzustellen ist, was auf die Handelsbilanz jedoch nicht zutrifft.[1] Gegenstand der Bilanzberichtigung ist demnach die Steuerbilanz bzw. jegliche zu s...mehr

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Sitzverlegung auch bei Liquidation der Gesellschaft

Zusammenfassung Auch eine in Liquidation befindliche GmbH darf ihren Sitz verlegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Sitzverlegung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich ist. Zum Sachverhalt In dem vom OLG Celle entschiedenen Fall ging es um die Sitzverlegung einer GmbH in Liquidation (i.L.). Die Gesellschafterversammlung der (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits in Liqu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Mögliche Gründe

Rn 32 Gründe für unterschiedliche Interessenlagen können sich beispielsweise aus Folgendem ergeben:[38] Die Interessen einzelner am Schuldner beteiligter Personen können sehr ausgeprägt sein, z.B. weil der Gesellschaftsvertrag ihnen im Falle einer Liquidation ohne Insolvenzverfahren einen vorrangigen Anspruch auf den Liquidationserlös einräumt. Die Geschäftspartner (insbesonde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.5 Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)

Rn 40 Der PSV hat zum Ziel, den wirtschaftlichen Ausfall der betrieblichen Pensionsansprüche der Beschäftigten eines insolventen Unternehmens aufzufangen. Der Sicherungsverein tritt an die Stelle des insolventen Arbeitgebers, der seine Versorgungszusagen nicht einhalten kann. Organisatorisch handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,[52] dessen gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertretung einer im Registe... / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin verneint die Frage! Die Ausfertigung reiche nicht zum Nachweis. Ein gem. § 66 Abs. 5 GmbHG bestellter Liquidator könne nämlich aus einem wichtigen Grund abberufen werden. Diese Möglichkeit könne auch nicht ausgeschlossen werden, nachdem zwischen der Bestellung des Nachtragsliquidators und der Beurkundung der Bewilligung ein Jahr vergangen sei. Der AG-Beschluss ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Anmeldung der Beendigung der Liquidation

Rz. 359 Muster 17.44: Anmeldung der Beendigung der Liquidation Muster 17.44: Anmeldung der Beendigung der Liquidation Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _____ Zum Handelsregister der Taxelex GmbH, HRB _____, melde ich als alleiniger Liquidator zur Eintragung an, dass die Liquidation beendet und die Firma der GmbH erloschen ist. Ich überreiche d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / N. Liquidation

I. Typischer Sachverhalt Rz. 345 Die Geschäfte nehmen nicht den von Herrn Trakel, dem Alleingesellschafter der Taxelex GmbH aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1), erhofften Verlauf. Er möchte daher das Geschäft aufgeben und die GmbH auflösen. II. Rechtliche Grundlagen 1. Auflösungsgründe Rz. 346 Die GmbH kann aufgelöst werden, wenn gem. § 60 Abs. 2 GmbHG ein gesellschaftsvertragliche...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Beendigung der Liquidation

Rz. 352 Sobald die Liquidation beendet ist und die Liquidatoren die Schlussrechnung gelegt haben, haben sie gem. § 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG den Schluss der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1305] Dieses prüft, ob die Abwicklung tatsächlich beendet ist, und trägt das Erlöschen ein.[1306] Nach Abwicklungsende sind die "Bücher und Schriften" der GmbH gem...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Durchführung der Liquidation

Rz. 351 Die Liquidatoren müssen die GmbH-Geschäfte abwickeln, Forderungen einziehen, Verpflichtungen erfüllen [1299] und das Vermögen versilbern. Sie können alle Aktiva und Passiva an eine Person verkaufen. Zu Beginn der Liquidation haben sie eine Liquidationseröffnungsbilanz nebst Bericht aufzustellen, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss/Lagebericht und schließlich e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Auflösungsbeschluss

Rz. 355 Muster 17.41: Auflösungsbeschluss Muster 17.41: Auflösungsbeschluss Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _____. Dies vorausgeschickt, halte ich hiermit unter Verzicht auf alle Fristen und Formen von Gesetz und ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 194 Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässiger Begehungswei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Auflösungsgründe Rz. 346 Die GmbH kann aufgelöst werden, wenn gem. § 60 Abs. 2 GmbHG ein gesellschaftsvertraglicher oder gem. § 60 Abs. 1 GmbHG ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, insb. Zeitablauf (Nr. 1), Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Nr. 4) bzw. dessen Ablehnung mangels Masse (Nr. 5), registergerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Registeranmeldung

Rz. 349 Gem. § 65 Abs. 2 GmbHG ist die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister[1293] anzumelden. Die Anmeldepflicht trifft die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl.[1294] Diese müssen gem. § 67 Abs. 1 GmbHG auch ihre eigene Vertretungsmacht sowie deren spätere Veränderungen anmelden (vgl. Rdn 348). Die Anmeldung der Liquidatoren nach § 67 Abs. 2 bis 5 GmbHG e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Bekanntmachung

Rz. 350 Die Liquidatoren müssen gem. § 65 Abs. 2 GmbHG in den durch Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blättern (§ 12 GmbHG, allg. Musterformulierung siehe Rdn 51)[1297] die Auflösung der GmbH bekannt geben und ihre Gläubiger auffordern, sich zu melden. Bekanntzumachen sind volle Firma und Sitz der GmbH. Anders als bei der Parallelregelung ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 191 Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend die Liquidation übermittelt mit der Bitte ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 13 Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ___...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung

Rz. 193 Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Wegen der Bemühungen in der somit abgeschlossenen Angel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 357 Vgl. zu den Versicherungen Rdn 349, Muster in Rdn 54 nebst Anmerkung bei Rdn 55, was entsprechend für die Versicherungen des Liquidators gilt.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 345 Die Geschäfte nehmen nicht den von Herrn Trakel, dem Alleingesellschafter der Taxelex GmbH aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1), erhofften Verlauf. Er möchte daher das Geschäft aufgeben und die GmbH auflösen.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Bekanntmachung

Rz. 358 Muster 17.43: Bekanntmachung Muster 17.43: Bekanntmachung Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH 50445 Köln Wir bitten, im Bundesanzeiger möglichst bald folgende Veröffentlichung vorzunehmen: "Die Taxelex GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden." Taxelex GmbH Tobias Trakelmehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Fortsetzung der aufgelösten GmbH

Rz. 354 Die Fortsetzung der durch Beschluss oder wegen Zeitablaufs aufgelösten GmbH [1312] ist analog § 274 Abs. 1 S. 1 AktG zulässig, soweit noch nicht mit der Verteilung des Vermögens begonnen wurde (h.M.).[1313] Der Fortsetzungsbeschluss erfordert die qualifizierte Mehrheit des vertretenen Stammkapitals (§ 274 Abs. 1 S. 2 AktG analog).[1314] Nach Beginn der Verteilung ist ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Gesetzliche Vertreter

Rz. 120 Für die Nichtprozessfähigen gilt § 58 Abs. 2 FGO. Für sie handeln deren gesetzliche Vertreter. Bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen berühren Liquidation und Löschung im Handelsregister zwar regelmäßig nicht die Beteiligtenfähigkeit,[145] wohl aber die Prozessfähigkeit. Es empfiehlt sich, äußerste Sorgfalt auf die Gestaltung des Klagerubrums zu ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Nachtragsliquidation

Rz. 353 Eine Nachtragsliquidation findet statt bei nach Abwicklung gelöschten GmbHs, bei denen doch noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.[1311]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung

Rz. 192 Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies lag im Interesse des Versicherungsn...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 38 Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft. (2) Sie führt die Firma A, B, C OHG. (...mehr