Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.3 DEÜV-Meldungen bei Elternzeit

Arbeitgeber haben vom 01.01.2024 an im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens den Beginn und das Ende der Elternzeit von krankenversicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern der zuständigen Krankenkasse zu melden, damit diese das betreffende Versicherungsverhältnis prüfen und feststellen kann.[1] Eine Meldepflicht besteht nur für gesetzlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Rz. 89 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Urlaubsgeld eines beherrschenden GesGf (> Rz 41) ist ohne Vereinbarung vor Beginn des maßgebenden Wirtschaftsjahres eine vGA (BFH 166, 545 = BStBl 1992 II, 434). Wird das Urlaubsgeld erst im Laufe des Wirtschaftsjahres vereinbart, ist es insoweit vGA, als es anteilig auf den bereits abgelaufenen Teil des Wirtschaftsjahres entfällt (BFH 113, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / 2.2 Seeschiffer ohne Inlandswohnsitz

Seeleute, die keinen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, können unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, wenn sie auf deutschen Handelsschiffen überwiegend auf hoher See oder in deutschen Küstengewässern fahren. Fahren sie nur vorübergehend auf deutschen Handelsschiffen, sind sie i. d. R. beschränkt einkommensteuerpflichtig.[1] Aufenthalt in einem aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 2.3.3 Gutscheine und Geldkarten

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten als Sachbezug und damit verbunden die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze weiterhin zulässig.[1] Die gesetzliche Definition als Sachbezug umfasst zweckgebundene Gutscheine (einschließlich entsprechender Gutscheinkarten, digitaler Gutscheine, Gutscheincodes oder Gutschein-Apps) oder entsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 2.2 Minderung um Preisnachlässe

Steht der übliche Endpreis fest, ist zu prüfen, ob für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen am Abgabeort Preisnachlässe üblich sind. Sachbezüge sind nur noch insoweit lohnsteuerpflichtig, wie es sich nicht um übliche Preisnachlässe handelt, die jedem im allgemeinen Geschäftsverkehr gewährt werden. Die üblichen Endpreise sind als Ausgangsgröße für die Ermittlung des g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bemessung des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 9 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Durch den Hinzurechnungsbetrag für das erste Dienstverhältnis wird sichergestellt, dass die dem ArbN zustehenden gesetzlichen Frei- und Pauschbeträge für Zwecke des Steuerabzugs insgesamt nur einmal berücksichtigt werden. Der für das 1. Dienstverhältnis vom FA festzustellende Hinzurechnungsbetrag entspricht grundsätzlich dem für das 2. oder w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuern

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Steuern sind Geldleistungen, die ein Staat zur Finanzierung seiner allgemeinen Leistungen erhebt. Eine Legaldefinition für Steuern findet sich in § 3 Abs 1 AO mit folgendem Wortlaut: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerfreie Erstattung laufender Aufwendungen

Rz. 47 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Erstattung von > Reisekosten und Mehraufwendungen für > Doppelte Haushaltsführung sind auch bei einem GesGf, der > Arbeitnehmer der Gesellschaft ist, im Rahmen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern). Auch von einer Pauschalbesteuerung weiterer Reisekostenerstattung gemäß § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 4 EStG ist de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / 4.2 Fahrten zur Schiffsanlegestelle

Seeleute, die während längerer Schiffsliegezeiten mit dem Pkw von der Wohnung zum Dienst auf dem Schiff fahren, können die Fahrtkosten als Reisekosten behandeln. Eine Schiffsanlegestelle ist keine ortsfeste betriebliche Einrichtung und damit keine erste Tätigkeitsstätte, sofern sich dort keine weiteren ortsfesten Arbeitgebereinrichtungen befinden. Hat der Arbeitgeber durch a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

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Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

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Sachbezüge / 4 Amtliche Sachbezugswerte für Kost und Unterkunft

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Unterschied zur Einzelbewertung ist der geldwerte Vorteil nicht auf den einzelnen Abgabeort bezogen festzustellen, sondern wird mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt. Dieses Verfahren dient der Vereinfachung des sozialversicherungs...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhepause

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine Legaldefinition des Begriffs der "Ruhepause". Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Der Gesellschafter-Geschäftsführer – Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Dienstleister

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ist der Gf zugleich Gesellschafter (GesGf), muss anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden, ob und inwieweit der Geschäftsführer als > Arbeitnehmer oder Gesellschafter tätig wird. Je nach Vertragsgestaltung kann er als ArbN oder aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter tätig werden (zu weiteren Rechtsgrundlagen > Rz 8). E...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.7 Durchschnittsbeitrag (Satz 5)

Rz. 41b Satz 5 (i. d. F. des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022) definiert den Begriff des Durchschnittsbeitrags der allgemeinen Rentenversicherung näher (vgl. auch Gesetzesmaterialien: BT-Drs.20/1680 S. 24 f. = BR-Drs. 170/22 S. 18 f.). Rz. 41c Der in Abs. 4 beschriebene Nachhaltigkeitsfaktor (s. o.) soll die Veränderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Weitgehend gleichgelagerte Vorgängervorschriften finden sich in § 1255 Abs. 3 und 8 RVO, in §§ 30 Abs. 3 und 32 Abs. 8 AVG und in §§ 53 Abs. 3a und 54 Abs. 10 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen vermind...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsre...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.4 Rechtsfolgen der Neufeststellung

Rz. 29 Zu den Auswirkungen bei der Berechnung der neu festzustellenden Rente vgl. GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 6.4.mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.9 Verfassungsrecht

Rz. 40 Die Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente (§ 75 Abs. 1) ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12).mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.6 Rechtsfolge bei Ermittlung eines höheren Vergleichswerts (Satz 6)

Rz. 22 Satz 6 korrespondiert mit Satz 1, regelt die Rechtsfolge, wenn ein höherer Vergleichswert nach Abs. 2 ermittelt wird, als in den Angleichungsschritten nach Abs. 1 vorgesehen ist und verleiht damit dem gesetzgeberischen Willen seinen Ausdruck. Maßgeblich für die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ist dann der insoweit höhere Vergleichswert. Satz 6 setzt damit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.1 Voraussetzungen der Neufeststellung im Überblick

Rz. 25 Eine Neufeststellung ist daher dann vorzunehmen, wenn nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit Beiträge für 240 Kalendermonate gezahlt worden sind und dies vom Versicherten beantragt wurde. Dabei sind die Fiktionen von § 302a Abs. 1, § 302b Abs. 2 und Abs. 3 zu berücksichtigen, wonach die dort bezeichneten Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (nach altem Recht) als...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.3 20 Jahre Beitragszeiten

Rz. 28 Erforderlich sind 20 Jahre Beitragszeiten nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Maßgeblicher Anfangszeitpunkt für die Ermittlung der Beiträge ist nach § 75 Abs. 3 daher nicht der Beginn der Rente, sondern allein der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bzw. der Eintritt der vollen Erwerbsminderung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.3.2008, L 17 RA 77/04, Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 75 erfassen. Die GRA der DRV zu § 75 hat den Stand 18.1.2023 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, in Kraft getreten am 1.1.2023) und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick

Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsrenten (§ 47) vom Rentenbeginn an und bei Hinterbliebenenrenten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.8 Zeiten nach Rentenbeginn – Berücksichtigung bei Folgerenten

Rz. 39 Entgeltpunkte für Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung sind – von den Fällen des Abs. 3 abgesehen – bei der "nächsten" Rente – der Folgerente (vgl. GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 2) zu berücksichtigen, z. B. bei der Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung im Anschluss an eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, bei einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5 Renten wegen voller Erwerbsminderung – Recht auf Neufeststellung (Abs. 3)

Rz. 23 Weiterhin sieht Abs. 3 die Ermittlung weiterer Entgeltpunkte auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vor, wenn Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Leistungsfalls vorliegen. Dies gilt aber nur auf Antrag. Rz. 24 Abs. 3 betrifft ausschließlich Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrenten). Sie kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 26 Erfasster Personenkreis des Rechts auf Neubestellung sind insbesondere Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung i. S. d. § 43 Abs. 2 (in der Praxis der DRV wird dabei kein neuer Leistungsfall geprüft, weil die DRV davon ausgeht, dass weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt; GRA der DRV zu § 75 SGB VI, Stand: 18.1.2023, Anm. 6.1). Begünstigt können weiter au...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 41 Ein Wechsel in eine andere Rente wird durch § 75 Abs. 4 HS 2 SGB VI in Abweichung von § 34 Abs. 4 ausnahmsweise für den Fall zugelassen, dass Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X nach dem Beginn der (ersten) Rente aufgrund eines Schadensereignisses vor (erstem) Rentenbeginn gezahlt worden sind: BSG, Urteil v. 13.12.2017, B 13 R 13/17 R, Rz. 15. Die Nichtermittlung von Entge...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten nach den §§ 70 ff. ist der Rentenbeginn. Sinn der Regelung ist es daher, dem rentenrechtlichen Grundsatz Ausdruck zu verleihen, dass ein bereits eingetretener Versicherungsfall bzw. Leistungsfall nachträglich grundsätzlich nicht mehr versichert werden kann. Dieses Versicherungsfallprinzip wird durch das Rentenbegin...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Vorschriften finden sich insbesondere in den §§ 76 bis 76f, die das Regelungswerk der Zuschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung beinhalten. Bei einem durchgeführten Rentensplitting nach § 120a finden sich weitere Regelungen in § 101 Abs. 4 und 5. Für Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet ist § 264a zu berücksichtigen. A...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) aus redaktionellen Gründen geändert worden: Die Wörter "voller/vollen Erwerbsminderung" haben den Begriff "Erwerbsunfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – generelles Ermittlungsverbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 regelt in Ausnahme von Abs. 1 bei den Altersrenten ein generelles Ermittlungsverbot von Entgeltpunkten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. stellv.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.9.2023, L 28 KR 432/21, Rz. 53). Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestimmt der Eintritt der Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43, 45, 240 – al...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt ab 1.8.2004, vgl. Rz. 1) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i. S. v. § 119 SGB X aus einem Schadensfall vor Beginn der vorzeitigen Altersrente neben dem Bezug der Rente gezahlt werden, die bisherige Rechtslage aufrecht" (vgl. BT-Drs. 15/2678 S. 22). Rz. 31a D.h., Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.4 Sinn und Zweck des Regelungswerks

Rz. 9 Sozialpolitischer Sinn und Zweck der Grundrente ist es, die Alterseinkommen jener Menschen zu verbessern, die jahrzehntelang zu unterdurchschnittlichen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben und deswegen sehr niedrige Renten beziehen (BT-Drs. 19/18473 S. 1, BR-Drs. 85/20 S. 1, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 1; vgl. instru...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 32 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Brettschneider, Von der "Rente ab 67" bis zur "Grundrente" – Eine Analyse der Rentenpolitik in der Ära Merkel, Sozialer Fortschritt 2023, 579. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbes...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 12 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 13 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.1 Angleichungsregelung – 7 Schritte – Referenzwert (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 sieht eine gesetzlich angeordnete Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ausschließlich noch in Anlehnung des aktuellen Rentenwerts (West) vor; damit sieht die Grundregel bereits jetzt einen Entkopplung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von den Lohn- und Gehaltsentwicklung in den Beitrittsgebieten vor; nur so kann das gesetzgeberische Ziel erreicht werden, die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Eine Vorgängerregelung existiert nicht. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 2a Ergänzende Regelungen finde...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.1 Ausgleichsbedarf

Rz. 5 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 § 255g (Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021) neu geregelt und der sog. Nachholfaktor (legal definiert: Ausgleichsbedarf; zur Legaldefinition vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2) wieder in Kraft gesetzt. Der Nachholfaktor war zuvor von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.6 Höchstwert 0,0667 Entgeltpunkte bei 35 Jahren Grundbewertungszeiten (Satz 5)

Rz. 79 Liegen mindestens 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vor, erhält der Rentner den vollen Rentenzuschlag; der Höchstwert beträgt 0,0667 Entgeltpunkte pro Monat (= 0,8004 Entgeltpunkte pro Jahr); dies stellt gleichzeitig den maximal möglichen Rentenzuschlag dar. Liegt der kalendermonatliche Durchschnittswert der Grundrentenbewertungszeiten daher bei mindestens 0,0667 Entgelt...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.12 Verhältnis 76g zu § 262

Rz. 102 Bereits mit dem durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 einfügten § 262 (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt) verfolgte der Gesetzgeber – ähnlich wie jetzt mit dem Grundrentenzuschlag – das Ziel einer Kompensation von niedriger erzielten Arbeitsverdienste in der Erwerbsbiografie durch die Anhebung der Entgeltp...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.8 Mehrfachhochwertung

Rz. 86 Der Gesetzgeber hat nicht erst mit der Grundrente Aspekte des sozialen Ausgleichs in das beitragsfinanzierte System der Rentenversicherung eingeführt, sondern sah solche Elemente bereits auch an anderer Stelle vor, so z. B. bei § 262 (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt), der ebenfalls eine Hochwertung von Entgeltpunkten vorsieht. Beim Zusammentreffen von...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.3 Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen oder Angehörige ähnlicher Gemeinschaften (Nr. 3)

Rz. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. a. - betrifft z. B. Ordensschwestern und Ordensgeistliche, die nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 3 versicherungsfrei waren. Für diese ist die Nachversicherung nicht nur für den Zeitraum von Bedeutung, in dem sie aus religiösen oder sittlichen Beweggründen mit gemeinnützigen Tätigkeiten befas...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.2 Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Ermittlung der Grundbewertungszeit

Rz. 53 Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten nach § 71 Abs. 2 (z. B. für eine Berufsausbildung oder einen versicherungspflichtigen Kranken- oder Übergangsgeldbezug in bestimmten Zeiträumen; § 247 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 2) sind ebenfalls für die Kalendermonate zu berücksichtigen, auf die sie entfallen. Außerdem zu berücksichtigen sind – neben den jewei...mehr