Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 38 - Erteilung von Bescheinigungen

Rz. 1 Hier handelt es sich nur um ein steuerrechtliches Testat für Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen. Wegen des damit verbundenen wertabhängigen Haftungsrisikos ist eine Wertgebühr nach Tabelle B anzusetzen. Wenn der StB allerdings nur mitwirkt, gilt die Zeitgebühr. Bescheinigungen sind auch abzurechnen, wenn der StB die zugrunde liegenden Unterlagen selbst erstellt...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Mehrere Auftraggeber

Rz. 1 Die Vorschrift ähnelt § 7 RVG und besagt in Abs. 1, dass mehrere Auftraggeber grundsätzlich zu keiner Vermehrung der Gebühren führen (eine Berücksichtigung im Zehntelsatz ist möglich, s. u. Rz. 7). Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr ist aber in den Fällen möglich, in denen für StB das RVG und insofern Nr. 1008 VV RVG (Erhöhung um 0,3 für jede weitere Person) anwendbar i...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Gegenstand der Pauschalvergütung

Rz. 3 Die Pauschalvergütung setzt einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten voraus. Dabei kann es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne handeln. Rz. 4 Diese Tätigkeiten müssen nicht ausschließlich originär steuerberatende Tätigkeiten (§ 33 StBerG) sein; auch vereinbare Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG) können in eine Pauschalierun...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner

Rz. 6 Die einzelnen Auftraggeber sind hinsichtlich der Gebühren und Auslagen Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Leistet ein Auftraggeber Ausgleich über seinen "internen" Anteil hinaus, hat er einen entsprechenden (Teil-)Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner (§ 426 Abs. 2 BGB). Rz. 7 Der StB kann sich daher mit seinem Vergütungsanspruch grundsätzlich an jeden Auftraggeber ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Verjährungsbeginn bei Veranlagungs- und bei Fälligkeitssteuern und Korrekturen von Steuerfestsetzungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 § 229 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AO enthält eine Anlaufhemmung für diejenigen Steuern, die durch Steuerbescheid festzusetzen sind. Danach beginnt der Lauf der Zahlungsverjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der Steuer, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO wirksam[1] geworden ist. Gäbe es diese Regelung nicht, wür...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 14 Steuer- und Sozialabgabenpflicht

Umzugskostenvergütung ist nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (R 41 der Lohnsteuer-Richtlinien, wobei Verpflegungsaufwendungen nur bis zu den Pauschbeträgen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG steuerfrei sind). Sie ist deshalb auch nicht sozialabgabenpflichtig.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Haftung vermeiden

Rz. 426 [Autor/Stand] Auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen kann ein solches System das Risiko von Haftungsfällen mindern oder gar verhindern[2]. Durch das Tax CMS können unrichtige und unvollständige Sachverhalte frühzeitig und vor Abgabe der jeweiligen Erklärung erkannt, die Fehler behoben und die Lücken geschlossen werden. Haftung des Vertreters (§ 69 AO), die Haftung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtfertigungsgründe (§§ 15 und 16 OWiG)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die Rechtswidrigkeit der Handlung wird durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert. Sie kann durch Rechtfertigungsgründe ausgeschlossen werden. Diese erlangen im Steuerordnungswidrigkeitenrecht aber kaum Bedeutung. Ausdrücklich regeln das § 15 OWiG die Notwehr und § 16 OWiG den rechtfertigenden Notstand. Während Notwehr im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.2.4 Pauschalbesteuerung

Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungszuschüsse als die steuerlich zulässigen Pauschbeträge, so muss er die Differenz – ggf. nach Verrechnung mit steuerfrei bleibenden Übernachtungskosten und Fahrtkosten – dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzurechnen und versteuern. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Die pauschale...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Tax Compliance

Schrifttum: Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus?, DStR 2015, 1691 (Teil I), 1760 (Teil II); Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Beyer, Strafrechtliche Ermittlungen in Unternehmen durch die Steuerfahndung, Praxishinweise zur Verteidigung, BBK 2016, 782; Beyer, Abga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / C. Die materiellen Bußgeldvorschriften der AO im Überblick

Rz. 14 [Autor/Stand] Der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO enthält die materiellen Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377–384 AO). Darin ist das steuerliche Ordnungswidrigkeitenrecht nicht abschließend geregelt, sondern über die Generalklausel des § 377 AO wird der Bereich der Steuerordnungswidrigkeiten über die Einzeltatbestände der §§ 378–383b AO ausgedehnt auf alle Zuwider...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anwendungsbereich

Rz. 176 [Autor/Stand] § 130 OWiG findet nur dann Anwendung, wenn sich der Aufsichtspflichtige nicht selbst als Täter oder Teilnehmer nach §§ 370 ff. AO strafbar gemacht hat bzw. einen der Bußgeldtatbestände der §§ 378 ff. AO verwirklicht hat. Hat er selbst die Pflichtverletzung begangen, tritt § 130 OWiG aufgrund der allgemein anerkannten Stellung der Norm als "Auffangtatbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / 5.7 Berechnung der Lohnsteuer

Im Regelfall wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beim Lohnsteuerabzug dadurch berücksichtigt, dass dabei die Steuerklasse II zugrunde gelegt wird.[1] Dies ist allerdings bei verwitweten Personen nicht möglich, wenn ihnen im Todesjahr und im Folgejahr der Splittingtarif zusteht und deshalb die Steuerklasse III zugrunde gelegt wird. Diesen Personen wird deshalb weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.5 Kassenbuchführung erfasst den gesamten betrieblichen Barverkehr

Bilanzierende Steuerzahler müssen die Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzeichnen und die sog. Grundaufzeichnungen aufbewahren. Nur ausnahmsweise kann die betriebliche Kassenführung auch dann noch als ordnungsgemäß gelten, wenn aufgrund gewichtiger betriebsinterner Gründe die Kassenaufzeichnungen erst am nachfolgenden Werktag anhand der vorliegenden Belege vorgenommen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.10.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind grundsätzlich in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das sogenannte In-Prinzip. Erkennbare Veränderungen der Steuerbelastung (insbesondere infolge des Steuerklassenwechsels ab dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres) werden ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn

Leitsatz Die (Nach‐)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 28f, § 28g SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV Sachverhalt Die Klägerin versteuert seit dem Jahr 2007 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Bei drohender...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Tagespauschale / Homeoffice... / 3.2.5 Wird die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt?

Nein, die Homeoffice-Pauschale wird auf den Werbungskosten-Pauschbetrag angerechnet. Sollten Sie also durch den Ansatz der Homeoffice-Pauschale allein für 120 Tage, mithin 600 EUR, nicht über den Werbungskosten-Pauschalbetrag von 1.230 EUR (bis einschließlich 2020 1.000 EUR kommen, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale nicht einnahmenmindernd aus. Hinweis Die Aufwendungen für W...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.7.1 Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B. Krankengeld Krankengeld der sozialen Entschädigung Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig [1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 1.1 Lohnsteuer

Leistet der Arbeitgeber Zuschüsse an den Arbeitnehmer, die in mittel- oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers stehen, handelt es sich bei diesen Zuschüssen – unabhängig von der konkreten Bezeichnung – grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Typische Formen der Zuschussgewährung sind witterungsbedingte Zuschüsse (Saison...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 2.1 Lohnsteuer

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse gewähren, die steuerfrei bleiben. Hierzu gehören z. B. folgende Zuschüsse: Betreuungszuschuss für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige[1], Essenszuschuss (bis 3,10 EUR steuerfrei, darüber hinaus bis 4,40 EUR pauschal versteuert)[2], Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kindergartenzuschuss, Fahrtkost...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7 Vereinfachungsregelungen

Hauptgehalt der genannten BMF-Schreiben ist eine Vereinfachungsregelung, die eine pauschale Aufteilung des dem Sponsor in Rechnung gestellten Gesamtbetrags der betrieblich veranlassten Aufwendungen (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten und ggf. auch besondere Raumnutzung) zulässt. Außerdem kann die Steuer beim Eingeladenen durch eine pauschale Besteuerung beim Sponsor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.3 Zuschüsse im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart

Erhaltene Zuschüsse können im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart[1] als Einnahmen zu erfassen sein[2]; das gilt auch für öffentliche Fördermittel für Belegungs- und Mietpreisbindungen (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen) nach dem Dritten Förderweg[3]; hierbei handelt es sich nicht um Investitionszuschüsse. Ein evtl. (teil-)rückzuzahlender Zuschuss ist erst im Zeitpu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.5 Statusprobleme: Wird sog. Scheinselbstständigkeit wieder aktuell?

Das Thema "Scheinselbstständigkeit" könnte neue Aktualität erlangen. Laut einem Bericht hat die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY)[1] in einer Befragung von 400 Unternehmen und 2.455 Erwerbstätigen ermittelt, dass 28 % der Selbstständigen (mehr als 1,2 Mio.) nur scheinselbstständig sind. Die am meisten betroffenen Branchen sind die Bau- und Immobilienbran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, wie z. B. bei Schadensersatzleistungen, liegt kein Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.10 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen

Geschenke an Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer führen – ebenso wie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer – bei den Beschenkten zu geldwerten Vorteilen und müssen versteuert werden. Hinweis Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass ein Geschenk machen, "können" den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % versteuern (Pauschalier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

Schrifttum: Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lohnsteuer

Rn. 28 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Pauschsteuersatz beträgt bei kurzfristig Beschäftigten 25 %, bei geringfügig entlohnten Beschäftigten 2 % ( § 40a Abs 2 EStG) bzw 20 % in den Fällen des § 40a Abs 2a EStG, bei luf Aushilfskräften 5 % und bei beschränkt stpfl ArbN 30 %. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass der ArbG die LSt übernimmt, s Rn 23. Ob der ArbG bei der Pauschalierun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 38a Höhe der Lohnsteuer

Schrifttum: Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, Loseblatt Stuttgart, "Arbeitnehmer" (September 2017), "Lohnzahlungszeitraum" (November 2022). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 10.01.2000, BStBl I 2000, 138 (Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und StEntlG 1999/2000/2002; Anwendung von Vorschriften zum LSt-Abzugsverfahren). I. Allgemeines A. Bedeutung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Erhebung der LSt/LSt-Abzug (§ 38 Abs 1 EStG)

A. Grundsatz/Begriff der LSt Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38 Abs 1 EStG legt fest, dass der von einem inländischen ArbG (S 1 Nr 1, S 2; s Rn 30ff), einem ausländischen Verleiher (S 1 Nr 2; s Rn 50ff) oder – für diese – von einem Dritten (S 3; s Rn 56ff) gezahlte Arbeitslohn (s Rn 21f) der LSt unterliegt. B. Gegenstand der LSt (Arbeitslohn) Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG)/Zeitpunkt der Entstehung der LSt (§ 38 Abs 2 S 2 EStG)

A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berührt wird. Die Pflicht des ArbG zur Einbehaltung und Anmeldung der LS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Bemessung der Jahres-LSt (§ 38a Abs 2 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In § 38a Abs 1 S 1 EStG wird die Bemessungsgrundlage für den LSt-Abzug festgelegt. § 38a Abs 2 EStG normiert – daran anknüpfend – den sachlichen Maßstab für die Höhe der LSt. Die Jahres-LSt ist demnach so zu bemessen, dass sie der ESt entspricht, die der ArbN schuldet, sofern er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Durchführung des LSt-Einbehalts (§ 38a Abs 4 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a EStG fasst zunächst die tragenden Prinzipien des LSt-Abzugsverfahrens zusammen, die in den §§ 38b-39f EStG dann näher ausgestaltet werden. Durch den Verweis in § 38a Abs 4 EStG soll dem Missverständnis vorgebeugt werden, dass die Ermittlung der Höhe der LSt sich allein nach § 38a EStG richtet (Stache in Bordewin/Brandt, § 38a EStG Rz 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der LSt (Arbeitslohn)

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung zum LSt-Abzug greift nur beim Vorliegen von Lohnzahlungen des ArbG, die zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit iSd § 2 Abs 1 Nr 4 EStG iVm § 19 EStG führen. Der Empfänger der Lohnzahlung muss also ArbN sein (zum Begriff des ArbN s § 19 Rn 35–136 (Barein)). Daher besteht keine Verpflichtung zum LSt-Abzug, sofern die Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Jahres-LSt bei sonstigen Bezügen (§ 38a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38a Abs 3 S 2 EStG wird die LSt beim Bezug von sonstigen Bezügen mit dem Betrag erhoben, der zusammen mit der LSt für den laufenden Arbeitslohn des Kj und für etwa im Kj bereits gezahlte sonstige Bezüge die voraussichtliche Jahres-LSt ergibt. Aus dieser gesetzlichen Vorgabe folgt, dass zur Berechnung der Jahres-LSt bei sonstigen Bezüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Berechnung der Jahres-LSt (§ 38a Abs 3 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 3 EStG stellt die Grundsatznorm für die Berechnung der LSt bei der einzelnen Lohnzahlung dar, die dann durch die in § 38a Abs 4 EStG in Bezug genommenen Vorschriften weiter konkretisiert wird. § 38a Abs 3 S 1 EStG bestimmt, wie die LSt vom laufenden Arbeitslohn bei den einzelnen Lohnzahlungen zu erheben ist (Hochrechnung auf Jahresa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz/Begriff der LSt

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38 Abs 1 EStG legt fest, dass der von einem inländischen ArbG (S 1 Nr 1, S 2; s Rn 30ff), einem ausländischen Verleiher (S 1 Nr 2; s Rn 50ff) oder – für diese – von einem Dritten (S 3; s Rn 56ff) gezahlte Arbeitslohn (s Rn 21f) der LSt unterliegt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitpunkt der Entstehung der LSt (§ 38 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 2 S 2 EStG entsteht die LSt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn (s Rn 21f) dem ArbN (s Rn 21) zufließt. Rn. 81 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die zeitliche Zurechnung des Arbeitslohns ergibt sich aus § 38a EStG. Danach gilt – grds – das Zuflussprinzip iSd § 11 EStG. Weitere Erläut zum Bezug des Arbeitslohns s § 38a Rn 20 ff un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensvorschriften beim LSt-Abzug durch Dritte (§ 38 Abs 3a S 6 und 7 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt ein Fall des § 38 Abs 3a S 1 oder 2 EStG vor, tritt der Dritte für die lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG ein (s § 38 Abs 3a S 6 EStG ). Der ArbG wird von seinen Pflichten jedoch nur soweit befreit, wie der Dritte die LSt-Pflichten auch tatsächlich erfüllt (s § 38 Abs 3a S 6 Hs 2 EStG). Der Dritte hat für den ArbN, für den er den LSt-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum LSt-Regelabzug

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegen die Voraussetzungen der LSt-Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten, Aushilfskräften in der LuF oder kurzfristig in Deutschland tätigen beschränkt stpflArbN vor, so kann dem ArbG die Pauschalierung nicht mit der Begründung versagt werden, sie führe gegenüber dem LSt-Regelabzug zu ungerechtfertigten Vort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Freibeträge und Pauschbeträge im LSt-Abzugsverfahren

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei den verschiedenen LSt-Klassen sind für 2023 (in Klammern für 2024 lt Art 3 Nr 2 Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230) folgende Freibeträge und Pauschbeträge zu berücksichtigen: Freibeträge und Pauschbeträge im LSt-Abzugsverfahrenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zum LSt-Abzug Verpflichteter (ArbG)

Rn. 23 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Grds ist für jeden Arbeitslohn, der von einem inländischen ArbG gezahlt wird, LSt einzubehalten ( § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Weitere Erläuterungen zum inländischen ArbG s Rn 30ff. § 38 Abs 1 S 2 EStG erweitert den ArbG-Begriff dahingehend, dass in den Fällen der (grenzüberschreitenden) ArbN-Entsendung das im Inland ansässige aufnehmende Untern...mehr