Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

Schrifttum: Niermann/Plenker, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 01.04.2003, DB 2003, 304; Beyer-Petz, Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2012/13, DStR 2013, 47. Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt); OFD ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Jahres-LSt bei laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Regelfall wird der laufende Arbeitslohn eines ArbN nicht für ein ganzes Jahr ausgezahlt, sondern in kürzeren Zeiträumen (idR monatlich). § 38a Abs 3 S 1 EStG sieht daher vor, dass die LSt bei laufendem Arbeitslohn jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahres-LSt erhoben wird, die sich bei Umrechnung des lau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einbehaltung der LSt (§ 38 Abs 3 EStG)

A. Grundsätzliches/Überblick Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einbehaltungspflicht gemäß § 38 Abs 3 EStG stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ArbG dar (zu verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG s Heuermann, FR 2013, 354, einerseits und Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2013, 139, andere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. LSt-Abzug durch einen Dritten (§ 38 Abs 3a EStG)

A. Überblick Rn. 110 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38 Abs 3a EStG enthält Sonderregelungen für die Erfüllung der ArbG-Pflichten bei Lohnzahlungen durch Dritte. Sofern tarifvertragliche Ansprüche des ArbN gegen einen Dritten vorliegen, treffen diesen die lohnsteuerlichen Pflichten ( § 38 Abs 3a S 1 EStG ; s Rn 111). In anderen Fällen kann das FA nach § 38 Abs 3a S 2–5 EStG zulass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die in den §§ 38–42f EStG geregelte LSt ist gegenüber der ESt keine eigene Steuerart, sondern die ESt auf den Arbeitslohn, die lediglich durch eine besondere Erhebungsart gekennzeichnet ist (Lang, StuW 1975, 113; Seidel in Wagner, Lohnsteuer, (1. Aufl), H Rz 1; Strohner in H/H/R, § 38 EStG Rz 1 (Juni 2022)). Die Erhebung der LSt ist dadurch ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtliche Bestandsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfahrensfragen

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit Wirkung ab 01.01.2013 ist das bisherige Verfahren einer LSt-Karte, auf der die für den LSt-Abzug relevanten Daten erfasst werden, durch ein elektronisches System ersetzt worden. Gemäß § 39e Abs 1 EStG hat das FA die von ihm festzustellenden LSt-Abzugsmerkmale dem BZSt zum Zwecke der Bereitstellung für den automatischen Abruf durch den Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach dem Willen des Gesetzgebers verfolgt das LSt-Abzugsverfahren ua das Ziel, dass die im Kj einbehaltene LSt möglichst der für den VZ anfallenden ESt entspricht (§ 38a Abs 2 EStG), so dass eine Veranlagung des StPfl, der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht, entbehrlich wird. Um dieses Ziel möglichst zu erreichen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entscheidung des ArbG

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a EStG besteht eine steuerliche Wahlmöglichkeit des ArbG zwischen der Pauschalbesteuerung und der individuellen Besteuerung nach den elektronischen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN. Da die Pauschalierung eine Abkehr von der individuellen Regelbesteuerung beim ArbN zur Folge hat und eine eigene Schuldnerschaft des ArbG hinsichtlich der ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ArbN-Entsendung (Inbound-Fall)/wirtschaftlicher ArbG (§ 38 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen der ArbN-Entsendung auch das im Inland ansässige aufnehmende Unternehmen als zum LSt-Abzug verpflichteter inländischer ArbG anzusehen, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt (wirtschaftlicher ArbG). Geregelt werden sog Inbound-Fälle, dh vor allem Fälle, in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Einbehaltungspflicht im Einzelnen (§ 38 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 92 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der allgemeine, in § 38 Abs 3 S 1 EStG formulierte Grundsatz, dass der ArbG bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des ArbN zum Einbehalt der LSt verpflichtet ist, wird im Einzelnen durch die §§ 39b-42e EStG ausgefüllt. So muss der ArbG zB die LSt von den Arbeitslohnzahlungen nach den LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39 EStG, s Erläut zu § 39 (Mues)), mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inlandsbezug durch Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz oder Ähnliches (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG trifft die Verpflichtung zum LSt-Abzug nur den ArbG, der im Inland entweder einen Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO), seinen Sitz (§ 11 AO), eine Betriebsstätte (§ 12 AO) oder einen ständigen Vertreter (§ 13 AO) hat (inländischer ArbG). Der Begriff des "I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Insolvenzverwaltung

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Insolvenzfällen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter muss grds die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners erfüllen. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört zB auch die Abgabe von Steuererklärungen wie et...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verleiher als ArbG

Rn. 51 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der ausländische Verleiher muss (noch) selbst ArbG des Leih-ArbN sein, um gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet zu sein. Ist dagegen die ArbG-Eigenschaft auf den Entleiher übergegangen, ist nur der Entleiher als inländischer ArbG gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet und es besteht kein Bedarf, die Pfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Lohnzahlung durch Dritte (§ 38 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der Zahlung von Lohn durch Dritte ist danach zu unterscheiden, ob der ArbG den Dritten nur als reinen Leistungsmittler für die Zahlung des Lohns an seinen ArbN eingesetzt hat (unechte Lohnzahlung) oder ob es sich um eine echte Lohnzahlung des Dritten (Drittlohn) handelt. Instruktiv zur Abgrenzung anhand des Beispiels der Zahlung von Prov...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und Überblick

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a EStG ist die grundlegende Vorschrift für die Berechnung der LSt. Die Norm beschreibt die Jahres-LSt im Wesentlichen als die LSt, die der ArbN schuldet, wenn er im Kj ausschließlich dem LSt-Abzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. § 38a Abs 1 EStG umschreibt dabei zunächst die Bemessungsgrundlage für die LSt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachforderung beim ArbN (§ 38 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 126 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In den Fällen des § 38 Abs 4 S 2 und 3 EStG hat das FA die zu wenig erhobene LSt nach § 38 Abs 4 S 4 EStG beim ArbN nachzufordern. Sofern die zu wenig erhobene LSt bereits im Laufe des Kj nachgefordert wird, ist das Betriebsstätten-FA des ArbG für die Nachforderung zuständig (s R 41c.3 Abs 1 LStR 2023). Nach erfolgter Nachforderung hat das FA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, LSt-Klassenwahl und Arbeitslosengeld, BB 1980, 666; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, Loseblatt Stuttgart, "Steuerklassen" (September 2017), "Steuerklassenwahl" (September 2017), "Steuerklassenwechsel" (September 2017). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.11.2013, BStBl I 2013, 1352 (Vorsorgepauschale im LSt-Abzugsverfahren (§ 39b Abs 2 S 5 Nr 3 und Abs 4 EStG)); BMF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KiSt und SolZ

Rn. 29 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zur pauschalen LSt wird nach den Landesgesetzen ein KiSt-Zuschlag festgesetzt, allerdings nicht in den Fällen des § 40a Abs 2 EStG . In diesem Fall ist in dem 2-%-Pauschsteuersatz sowohl der SolZ als auch die KiSt abgegolten. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sowohl für den SolZ als Ergänzungsabgabe wie auch für die KiSt als Zuschlagsteuer finden die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung von LSt und über die Haftung entsprechende Anwendung (Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 24f (November 2013)). Rn. 6 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ebenso wie die Vorauszahlung gemäß § 37 EStG betrifft der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Überblick

Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einbehaltungspflicht gemäß § 38 Abs 3 EStG stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ArbG dar (zu verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG s Heuermann, FR 2013, 354, einerseits und Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2013, 139, andererseits – vor allem zur Frage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gesetzliche Verpflichtung bei Erfüllung tarifvertraglicher Geldansprüche (§ 38 Abs 3a S 1 EStG)

Rn. 111 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 1 EStG ist ein inländischer (s Rn 30ff) Dritter – ohne selbst ArbG des ArbN im lohnsteuerlichen Sinne zu sein – zum LSt-Abzug verpflichtet, wenn er aufgrund tarifvertraglicher Ansprüche einem ArbN Barlohn zahlt. Einzelvertragliche Ansprüche gegen einen Dritten begründen dagegen bei diesem keine Pflicht zum LSt-Abzug gemä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde das LSt-Recht grundlegend reformiert. Seitdem ist das LSt-Abzugsverfahren in den §§ 38–42f EStG geregelt (ausführlich zur Entwicklung des Quellenabzugs vom Arbeitslohn bis zum Jahr 1974 s Trzaskalik in K/S/M, § 38 Rz A 70–84 (April 2003)). § 38 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG 1974 entspricht wörtlich dem vorigen § 38 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsbehelfe

Rn. 130 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Da der ArbN nicht Beteiligter des LSt-Verfahrens ist, stehen ihm auch keine Rechtsbehelfe gegen den LSt-Abzug durch den ArbG zu (s Mosbach/Röpke in Frotscher/Geurts, § 38 EStG Rz 83 (Oktober 2015)). Dies gilt jedoch nicht für die LSt-Anmeldung des ArbG, die der ArbN aus eigenem Recht anfechten kann, soweit sie ihn betrifft, da er als ArbN di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 6 EStG gilt zunächst für ArbN, die nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn beziehen, für die LSt aus dem zweiten und jedem weiteren Dienstverhältnis. Für das erste Dienstverhältnis kommt für den ArbN die Einreihung in die StKl I bis V in Betracht, für alle weiteren Dienstverhältnisse erfolgt die Einreihung dagege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Während § 38 EStG lediglich die Aufgabe des LSt-Abzugs (Erhebung der LSt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit an der Quelle) umschreibt, finden sich in § 38a EStG die materiell-rechtlichen Vorgaben für die Bestimmung des dem LSt-Abzug unterliegenden Lohnanspruchs (Jahresarbeitslohn; Hummel in K/S/M, § 38a EStG Rz A 12 (Juni 2017)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nicht ausreichender Barlohn (§ 38 Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 38 Abs 4 EStG ist im Zusammenhang mit § 38 Abs 3 EStG zu sehen. Der Anspruch des Staates auf LSt ist ein Geldleistungsanspruch, der regelmäßig aus dem (Brutto-)Barlohn des ArbN befriedigt wird. Der ArbG ist jedoch nur dann in der Lage, seiner Verpflichtung zum Einbehalt der LSt nachzukommen, wenn der von ihm zu zahlende B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländischer Verleiher (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG trifft auch einen ausländischen ArbG die Pflicht zum LSt-Abzug, sofern er einem Dritten (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung ArbN (Leih-ArbN) überlässt, ohne inländischer ArbG zu sein (ausländischer Verleiher). Gesetzgeberische Intention der Ausweitung des lohnsteuerrechtlichen ArbG-Begriffs ist, dass d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausländischer Verleiher

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Damit § 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG einschlägig ist, darf der Verleiher kein inländischer ArbG sein. Hat der Verleiher einen inländischen Anknüpfungspunkt iSd § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG (s Rn 30ff), ergibt sich seine Pflicht zum LSt-Abzug bereits aus dieser vorrangigen Norm.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019 (BGBl I 2019, 1746) wurde in § 40a Abs 7 EStG ab dem 01.01.2020 eine neue Pauschalierungsvorschrift für beschränkt stpfl ArbN, die kurzfristig in Deutschland tätig sind, iHv 30 % eingeführt. Die Pauschalierungsmöglichkeit soll die LSt-Erhebung bei beschränkt stpfl ArbN vereinfachen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringfügige Beschäftigung im Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (s § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV). Seit dem 01.10.2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an dem monatlichen Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweifelsfälle

a) Insolvenzverwaltung Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Insolvenzfällen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter muss grds die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners erfüllen. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört zB auch die Abgabe von St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen (§ 38b Abs 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Kinderfreibeträge werden im LSt-Abzugsverfahren grds nicht berücksichtigt, so dass die einbehaltene LSt für ArbN gleich hoch ist, unabhängig davon, ob der ArbN Kinder hat oder nicht. Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kj bei ArbN über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge gemäß § 38b Abs 2 EStG wirken sich daher nur bei de...mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 22. Ist die steuerfreie IAP vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen?

Ja. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), so dass sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar sind und die zutreffende Anwendung der Steuerbefreiung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang der Leistungsgewährung mit der Inflation kann sich aus einzel- oder tarifvertragl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerklasse IV (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl IV gehören verheiratete ArbN, wenn beide Ehegatten (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23) unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (zur Frage des Dauernd-getrennt-Lebens s Rn 24) und (mindestens) einer von ihnen Arbeitslohn bezieht. Für die Einreihung in StKl IV ist seit dem S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bezüge zu außersteuerlichen (Leistungs-)Gesetzen und Rechtsmissbrauch

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Einige außersteuerliche Leistungsgesetze (zB BEEG für Elterngeld oder SGB III für Arbeitslosengeld I, Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit, Krankengeld) knüpfen an das Nettoeinkommen des Leistungsbeziehers an, so dass die Höhe des Leistungsanspruchs auch von der StKl abhängt (LSG SchlH vom 17.09.2015, L 5 KR 146/15 B ER Rz 19; LSG SAnh vom ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erfüllung der ArbG-Pflichten auf Antrag (§ 38 Abs 3a S 2–5 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 2 EStG kann das FA zulassen, dass ein inländischer Dritter die LSt-Pflichten des ArbG im eigenen Namen erfüllt. Der Dritte muss seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland haben, um sicherzustellen, dass dieser auch der lohnsteuerlichen Aufsicht unterliegt. Die Übernahme durch einen Dritten ist sow...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Vorschrift hebt seit 1975 im Wesentlichen in Gesetzesrang, was vorher auf der Grundlage des § 42a Abs 2 Nr 3 EStG 1974 in Abschn 52c LStR geregelt war. In den Folgejahren erfuhr dieser Paragraf eine Reihe von Änderungen. Mit dem des JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) wurde der Pauschsteuersatz für geringfügig Beschäftigte auf 20 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsbestimmung des ArbG

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des"ArbG" wird im EStG selbst nicht und im Abkommens-, Arbeits-, Zivil- und Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert. Überwiegend wird der Begriff aus § 1 Abs 2 LStDV dergestalt abgeleitet, dass man als ArbG denjenigen ansieht, dem der ArbN die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Wei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff "Arbeitslohn" wird in § 2 Abs 1 S 1 LStDV beschrieben, als diejenigen Einnahmen, die dem ArbN aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist es gemäß § 2 Abs 1 S 2 LStDV unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen dem ArbN gewährt werden. Eine beispielhafte Aufzählung von Leistungen, die zum Arbeitsloh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbsmäßigkeit

Rn. 53 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung zum LSt-Abzug als ausländischer Verleiher trifft nur denjenigen, der die ArbN-Überlassung gewerbsmäßig betreibt. Gewerbsmäßigkeit soll vorliegen, wenn die Voraussetzungen der gewerberechtlichen Gewerbsmäßigkeit erfüllt sind. Dies bedeutet, dass der ausländische Verleiher die Tätigkeit der ArbN-Überlassung nicht nur gelegent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeigepflicht des ArbG an das Betriebsstätten-FA (§ 38 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit der ArbG einen Fehlbetrag nicht durch Zurückbehaltung von anderen Bezügen des ArbN aufbringen kann und der ArbN seiner gemäß § 38 Abs 4 S 1 EStG bestehenden gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich des Fehlbetrages nicht nachkommt, trifft den ArbG gemäß § 38 Abs 4 S 2 EStG eine Anzeigepflicht gegenüber seinem Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der feste Pauschsteuersatz kann gegenüber dem LSt-Abzug nach den individuellen Merkmalen des ArbN allein durch seine Höhe zu erheblichen Vorteilen führen. Durch die Abgeltungswirkung fällt zusätzlich die Progressionswirkung weg, die sich durch Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen, durch das Zusammentreffen mit anderen Einkünften als sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt estpfl ArbN (Feldgen in Korn, § 38a EStG Rz 3 (Oktober 2017)) und richtet sich an den ArbG als LSt-Abzugsverpflichteten (Tillmann in H/H/R, § 38a EStG Rz 4 (Dezember 2020)). In sachlicher Hinsicht ist die Vorschrift ausschließlich auf den Zufluss von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schwarzarbeit

Rn. 28 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Schwarzarbeitsfällen hängt die Beantwortung der Frage, ob der Bauherr ArbG der Schwarzarbeiter ist, von den Umständen des Einzelfalls ab (BFH BStBl II 1975, 513). Danach kommt es darauf an, ob die Schwarzarbeiter den Weisungen des Bauherrn zu folgen verpflichtet oder ob sie in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit frei sind (Stache in Bordewin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung von Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (§ 38 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei sog Arbeitszeitkonten führt der Aufbau des Arbeitszeitkontos durch Gutschrift von Arbeitszeiten unter bestimmten Voraussetzungen noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn (s BMF BStBl I 2009, 1286). Ein steuerlicher Zufluss liegt in diesen Fällen erst im Zeitpunkt der Auszahlung in der sog Freistellungsphase des ArbN oder bei einer Auszahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inländischer ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 38 Abs 1 S 2 EStG)

a) Inlandsbezug durch Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz oder Ähnliches (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG trifft die Verpflichtung zum LSt-Abzug nur den ArbG, der im Inland entweder einen Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO), seinen Sitz (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition des Jahresarbeitslohns (§ 38a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 1 EStG definiert die Bemessungsgrundlage für die Jahres-LSt – den Jahresarbeitslohn – als den Arbeitslohn, den der ArbN im Kj bezieht. Die Norm umschreibt somit die Jahrs-LSt, die der ArbN schuldet, wenn er im Kj ausschließlich dem LSt-Abzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt (s § 38a Abs 2 EStG). 1....mehr