Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / IV. Das Reihengeschäft nach den Erläuterungen der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 Erläuterungen zu den Quick Fixes veröffentlicht.[13] Diese Erläuterungen sind allerdings nicht rechtsverbindlich und dienen ausschließlich als praktischer und informeller Leitfaden, der erläutert, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission anzuwenden sind und welche ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 10 Berufsausbildung – Das Azubi-Invest in eine nachhaltige Zukunft

Es gibt mehr als eine Million Auszubildende in Deutschland. Die berufliche Bildung ist damit eines der Schlüsselthemen, um Vorsorge für die Zukunft und eine nachhaltige Personalpolitik zu betreiben. Dazu gehört, dass nicht nach Umfragen und Vermutungen, nach Moden und Meinungen, sondern nach konkreten betrieblichen Belangen ausgebildet wird. Die Ausbildungsbereiche können ih...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 145 Sofortz... / 2.2 Entstehung und Fortbestehen des Anspruchs

Rz. 4 Der Anspruch entsteht unabhängig vor einer Antragstellung von dem Zeitpunkt an, in dem der Sozialhilfeträger Kenntnis von den Anspruchsvoraussetzungen erlangt (§ 18), frühestens jedoch ab Juli 2022 (Abs. 1 Satz 3). Der Anspruch auf den Sofortzuschlag ist zeitlich nicht befristet. Gemäß Abs. 2 wird der Regelungsinhalt des § 72 Abs. 2 SGB II übernommen. Dies bedeutet, da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 3 Bildung und Qualifizierung – Das Notwendige für morgen lernen

Arbeit war niemals ein statischer Begriff, sondern immer dem Wandel unterworfen. Ganze Berufsbilder sind verschwunden, neue Profile entstehen. Im Laufe eines Arbeitslebens ändern sich die Anforderungen an Qualifikation und individuelle Kompetenzen. Nicht zuletzt verändert die Digitalisierung die Arbeitsinhalte jedes Berufs. Es gilt, diesen Wandel nachhaltig mitzugestalten und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 26 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD [VKA]). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.4 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kohlendioxid / 4.1 Technische Maßnahmen

Bei der Verwendung von Kohlendioxid in Räumen, in Apparaturen oder in Flaschen sind besondere technische Schutzmaßnahmen zu beachten: Für ausreichende Be-/Entlüftung der Räumlichkeiten sorgen. Absaugung in Bodennähe gewährleisten. Schächte, Kanäle, Bodenöffnung gegen Eindringen von Kohlendioxid schützen. Verwendete Behälter oder Leitungen eindeutig und gut sichtbar kennzeichnen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 3.1.2 Sonderfall: Zurückliegende abgeschlossene Sachverhalte mit Wirkung für die Zukunft

Wirkt sich allerdings der in der tatsächlichen Verständigung festgelegte Sachverhalt auch in Zukunft aus, kann (gleichbleibende tatsächliche Verhältnisse vorausgesetzt) insoweit ebenfalls eine Bindungswirkung eintreten. Praxis-Beispiel Vereinbarung der Nutzungsdauer für einen gebrauchten Pkw Der Steuerpflichtige ist bei der Ermittlung seiner Gewinneinkünfte bezüglich eines geb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kohlendioxid / 3 Gefahren

Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sammelt sich daher in Bodennähe an. Nach ASR A3.6 ist eine CO2-Konzentration bis zu 1.000 ppm (0,1 Vol.-%) in der Raumluft grundsätzlich akzeptabel. Der AGW liegt bei 5.000 ml/m³ (5.000 ppm) bzw. 9.100 mg/m³. 3.1 Gesundheitsgefahren Bei zunehmender Konzentration wird zunächst das Atemzentrum zu stärkerer Atmung angeregt. Beobachtet werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Xylol / 2.2 Brand- und Explosionsgefahr

Die Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit ihr ein explosionsfähiges Gemisch. Zusammen mit brandfördernden Stoffen (z. B. Peroxide) kann es zu heftigen Reaktionen und Entzündung kommen. Sofern Xylol in Innenräumen verarbeitet wird, sind ggf. Explosionsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die untere Explosionsgrenze beträgt ca. 1 Vol.-%, die obere Explosionsgrenze ca. 8 Vol.-%.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.3 Zeitpunkt der Wirksamkeit der Aussetzung der Rentenkürzung

Rz. 12 Die Aussetzung der durch ein Rentensplitting bedingten Rentenkürzung erfolgt nach Abs. 3 (i. d. F. des VASTrRefG v. 3.4.2009, BGBl. I S. 700, in Kraft ab 1.9.2009) mit Wirkung für die Zukunft, und zwar ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.[1] Rz. 13 Abs. 3 entspricht auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Aussetzung der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Biozide / Zusammenfassung

Begriff Biozidprodukte sind Wirkstoffe und Gemische, die dazu dienen, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Schadorganismen können sowohl tierische Lebewesen und Pflanzen als auch Mikroorganismen einschließlich Pilze oder Viren sein. Biozidpro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 4 Arbeitsschutz beim (hybriden) mobilen Arbeiten

Laut § 3 der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber für die Planung, Gestaltung und Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes verantwortlich. Das gilt auch für hybride Arbeitsmodelle. Dabei sind für Telearbeitsplätze die Pflichten des Arbeitgebers genau geregelt und Gefährdungsbeurteilungen für den konkreten Telearbeitsplatz sind durchzuführen. Allerdings ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.1 Rechtsfolgen des Dispositionsrechts

Rz. 5 Das in Abs. 1 enthaltene Dispositionsrecht, eine Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch zu nehmen, steht allen Versicherten vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu, wenn sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente (§§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238) erfüllen. Rz. 6 Die Höhe einer Teilrente muss nach dem Wortlaut des Abs. 1 "mindesten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 93 Übersich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die damalige Überlegung des Gesetzgebers, § 93 als Gesetzesvorschrift auslaufen zu lassen, sobald die Arzneimittel-Positivliste veröffentlicht ist, hat eine andere Wendung genommen als vom Gesetzgeber beabsichtigt. Die Positivliste wird es auch in Zukunft nicht geben, nachdem die parlamentarischen Vorbereitungen im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungsausgleich angepasst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 3.5 Verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung

Der Steuerpflichtige kann im Anschluss an eine Betriebsprüfung eine verbindliche Zusage beantragen, wie ein geprüfter und im Prüfungsbericht erläuterter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird.[1] Da § 204 AO die Erteilung einer verbindlichen Zusage nur im Zusammenhang mit einer bereits durchgeführten Außenprüfung regelt, muss ein zeitlicher Zusammenhang zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 22 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGBIV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte gemäß § 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 32 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte gemäß ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 16 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.3 Rentensplitting bei Tod eines Ehegatten vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2

Rz. 27 Bei Vorliegen der in § 120a Abs. 2 genannten persönlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen besteht auch dann Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting allein herbeiführe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.7 Unanfechtbarkeit der Abänderungsentscheidung

Rz. 18 Die Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten ist nach Abs. 7 durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Abänderung für den Ehegatten/Lebenspartner oder seine Hinterbliebenen unanfechtbar geworden ist (§ 77 SGG). Bei Erteilung mehrerer Abänderungsbescheide ist der Bescheid maßgebnd, der zuletzt unanfechtbar geworden ist. Abs. 7 o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern (§ 120a) orientiert sich am Versorgungsausgleich nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700), der seit dem 1.7.1977 i. d. R. nach Auflösung einer Ehe sowie seit dem 1.1.2005 nach Aufhebung einer nach dem LPartG begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaft durchzuführen ist. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 33 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 2012.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerding...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.2 Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen

Rz. 8 Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich auf Personen, die wegen der Zugehörigkeit zu einem der in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreise i. d. R. kraft Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer Altersrente für la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.7 Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Weibliche Versicherte können die Altersrente für Frauen (§ 237a) in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen (§ 42 Abs. 1); dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerdings "mindestens 10 % der Voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 12 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die ehemalige Billigkeitsregelung bei der Neufestsetzung des JAV ist nicht mehr anzuwenden, auf deren Basis der Unfallversicherungsträger häufig nur grob prognostizierte Entscheidungen treffen konnte, um die unterschiedlichen denkbaren beruflichen oder sozialen Entwicklungen des Verunfallten zu erfassen. Dem entsprechend war aus Sicht des Gesetzgebers nicht selten ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 7 Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Vorliegen der in § 38 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 90 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Allerdings ist die Neuregelung nicht nur erheblich einfacher zu handhaben, da die Günstigkeitsregelungen in den Abs. 1 und 2 nun nicht mehr verlangen, dass die Unfallversicherungsträger im Rahmen von Billigkeitserwägungen Prognoseentscheidungen zu unterschiedlichen denkbaren Entwicklungen des Verunfallten treffen müssen, bei denen trotz oftmals hohen Ermittlungsaufwand...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 2.4 OKR in Zukunft noch wichtiger

Um den Herausforderungen der neuen Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen, leisten OKR einen wichtigen Beitrag für ein Unternehmen. Denn haben die Mitarbeiter klare Ziele in Form von Objectives und Key Results, können sie – egal wo sie sich gerade befinden – Entscheidungen treffen und Prioritäten setzen. Sie arbeiten weitgehend autonom und selbstorganisiert. Die gemeinsamen Zie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rates v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22), 2000/78/EG des Rates v. 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten, die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur Konkretisierung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 17 Anders als in Art. 15 der Richtlinie 2000/43/EG vorgesehen und vorgeschrieben, enthalten weder § 33c noch § 19a SGB IV Rechtsfolgen oder Sanktionen für den Fall der Diskriminierung wegen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Behinderung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Da durch § 2 Abs. 2 AGG gerade auch der Rückgriff auf das AGG ausgeschlossen sein soll (v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 2.3 Corona-Pandemie als OKR-Treiber

In den letzten beiden Jahren hat die Corona-Pandemie die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt. So ist das remote oder hybride Arbeiten inzwischen bei vielen Mitarbeiter das "neue Normal," Fahrten zum angestammten Arbeitsplatz reduzierten sich. Doch so angenehm hybrides Arbeiten oftmals empfunden wird, so birgt es auch Risiken für die Teams. Zum einen besteht die Gefahr von Eins...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2.2 Gesetzesvorbehalt (Satz 2)

Rz. 15 Mit Satz 2 wird klargestellt, dass aus dem Benachteiligungsverbot wegen Rasse, ethnischen Herkunft oder einer Behinderung keine Sozialleistungsansprüche abgeleitet werden können, die nicht schon in den einzelnen Sozialgesetzbüchern vorgesehen sind (so Begründung BT-Drs. 16/1780 S. 28). Die Regelung soll wohl dahingehend zu verstehen sein, dass sich aus einer vermeintl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.3 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 86 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.[1] Das bedeutet, dass grds. alle – positiven und auch negativen – Einkünfte aus dem Inland und dem Ausland zur KSt heranzuziehen sind. Die verbreitete gegenständliche Umschreibung der unbeschränkten Steuerpflicht als Besteuerung des "gesamten Welteinkommens"[2] ist zu eng. Das Universa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 2 Warum OKR einführen?

Vor allem in der VUCA-Welt ist es wichtig, dass Teams eigenständig mit Eigeninitiative arbeiten und agil aufgestellt sind, weil sie dadurch schnell agieren können. Durch die Digitalisierung gibt es stetig veränderte Rahmenbedingungen und Herausforderungen, mit denen Teams, Führungskräfte und Unternehmen in der neuen Arbeitswelt konfrontiert sind. Das können Schwankungen sein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.3.2 Befreiungsrecht (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 33 Das in Abs. 2 Satz 2 vorgesehene Befreiungsrecht auf Antrag, das rechtssystematisch § 8 zuzuordnen ist, steht lediglich den Personen zu, die der Bestandsschutzregelung des Abs. 2 Satz 1 unterliegen und nicht die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen. Auch dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen keine Familienversicherung am 1.4.2003 eintrat. Rz. 34...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4 Grundsatz der Sparsamkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Mit Abs. 4 Satz 1 war ursprünglich die schon nach § 69 Abs. 2 SGB IV bestehende Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wiederholt worden, was auf die Verwendung der Beitrags- und sonstigen Einnahmen zu beziehen ist. Diese Verpflichtung wird dabei sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Krankenversicherung als auch für die eigenen Verwaltungsangelege...mehr