Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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zerb 3/2018, Mediation in E... / III. Nutzen der Mediation im Erbrecht

Dass die Mediation gemeinhin als Verfahren gilt, das die Parteiinteressen besonders effektiv befriedigt, heißt noch nicht unbedingt, dass diese Methode auch speziell in erbrechtlichen Streitigkeiten Erfolg verspricht. Warum lohnt es sich für die Parteien eines Erbstreits, aber auch für ihre Anwälte, eine Mediation im konkreten Fall zu erwägen? 1. Nutzen für die Parteien Erbstr...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Definition und Wesensmerkmale der Mediation

Gemäß § 1 Abs. 1 MediationsG handelt es sich bei der Mediation um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. § 1 Abs. 2 MediationsG beschreibt die Funktion des Mediators. Ein Mediator ist hiernach eine unabhängige un...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / f) Phase 5: Abschluss der Mediation

Am Ende des Verfahrens entscheiden die Parteien für sich selbst, ob die ermittelten Lösungsmöglichkeiten für sie akzeptabel sind. Der Mediator fördert diesen Entscheidungsprozess, hält sich aber inhaltlich zurück. Er gibt auch keine rechtlichen Hinweise, um seine Neutralität nicht zu beschädigen. Zu guter Letzt treffen die Parteien häufig eine einvernehmliche schriftliche Lö...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 2. Ablauf einer Mediation

Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 MediationsG ist das Mediationsverfahren ein strukturiertes Verfahren. Gleichwohl ist es grundsätzlich flexibel gestaltet und orientiert sich im Ablauf an den Interessen und Wünschen der Parteien. Bei einer Mediation werden Konflikte nicht auf einander entgegengesetzte Rechtspositionen reduziert. Vielmehr können die Parteien beli...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / IV. Mediation in der erbrechtlichen Beratung

Erscheint die Mediation danach für viele erbrechtliche Konflikte grundsätzlich geeignet, so stellt sich im Anschluss daran die Frage, wie sie sich im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung vermitteln lässt. 1. Generationengespräch Bei Gestaltungsmandaten hat es sich bewährt, sog. Generationengespräche durchzuführen. Darunter versteht man eine Erörterung der Vermögensnachfolgepla...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / a) Außergerichtliche Mediation

Die klassische Form der Mediation, die mit guten Gründen vielfach als einzig echte Form des Mediationsverfahrens gesehen wird, ist die außergerichtliche Mediation.[15] Der Weg dorthin ist umso einfacher, je weniger ein Rechtsstreit bereits polarisiert ist. Der optimale Zeitpunkt, den Mandanten zu einer Reflexion über den Stand des zwischenmenschlichen Konflikts und den des R...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / II. Mediation als Konfliktlösungsverfahren

Erbrechtliche Konflikte haben ihren Ursprung in aller Regel in Beziehungsstörungen in der jeweiligen Familienhistorie. Es lohnt sich daher, für die Bewältigung dieser Konflikte nach Verfahren zu suchen, die die Beziehungen zwischen den Streitbeteiligten in besonderer Weise in den Blick nehmen.[3] Innerhalb des Spektrums dieser Verfahren spielt die Mediation eine hervorgehobe...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / b) Gerichtliche Mediation (Güterichterverfahren)

Im Zuge des Erlasses des Mediationsgesetzes im Jahre 2012 hat der Gesetzgeber auch § 278 Abs. 5 ZPO neugefasst und darin eine Art gerichtsinterne Mediation, das sogenannte Güterichterverfahren geregelt. Zweifelsohne ist diese besondere Form der Gerichtsverhandlung nicht ganz unumstritten: Zum einen steht die Einführung eines rein konsensorientierten Verfahrens in einem gewis...mehr

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AGS 3/2018, Ade/Alexander, Mediation und Recht – Eine praxisnahe Darstellung der Mediation und ihrer rechtlichen Grundlagen

Von Juliane Ade und Nadja Alexander. 1. Aufl., 2017. Wolfgang Metzner Verlag, Frankfurt am Main. 178 S., 34,90 EUR Die sogenannte alternative Streitbeilegung gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Zum einen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass in vielen Fällen eine streitige Auseinandersetzung nicht immer der beste Weg ist, sondern dass eine einvernehmliche Rege...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 3. Mediationsformen

Die Mediation kann in unterschiedlichen Phasen eines juristischen Konflikts zu Rate gezogen werden. Sie ist einerseits außergerichtlich, andererseits aber auch noch dann möglich, wenn eine Seite bereits ein gerichtliches Verfahren angestrengt hat. a) Außergerichtliche Mediation Die klassische Form der Mediation, die mit guten Gründen vielfach als einzig echte Form des Mediatio...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / b) Phase 1: Eröffnungsgespräch

Die eigentliche Mediation beginnt mit dem Eröffnungsgespräch. In dieser ersten Phase erläutert der Mediator den Parteien eingangs üblicherweise die Charakteristika einer Mediation, seine eigene Rolle sowie den Ablauf des Verfahrens. Sind aus der vorlaufenden Korrespondenz Fragen offen geblieben, werden diese jetzt geklärt. Sofern noch nicht in der Vorbereitungsphase geschehe...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in Erbstreitigkeiten

1 Der klassische Austausch anwaltlicher Schriftsätze und ein sich womöglich anschließendes Gerichtsverfahren werden den Bedürfnissen der Parteien erbrechtlicher Streitigkeiten häufig nicht gerecht. Nicht selten liegt dies an einer wenig verfahrensoffenen anwaltlichen Beratung. Es wäre im Sinne aller Beteiligten, wenn die Mediation häufiger als alternative Verfahrensoption e...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / a) Einstieg und Vorbereitung

Bevor eine Mediation durchgeführt werden kann, müssen sich die Konfliktparteien zunächst aktiv für das Verfahren entscheiden bzw. durch vertragliche Klauseln verpflichtet sein, den Konflikt im Wege einer Mediation zu klären. Besteht Einigkeit über die Durchführung des Mediationsverfahrens, ist zu klären, ob die Parteien die Mediation alleine oder mit Unterstützung einer Inst...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / d) Phase 3: Erforschung der Interessen

Die Phase der Interessenerforschung dient dem Zweck, die Motive, Bedürfnisse und Wünsche der Parteien zu erforschen, die hinter ihren Positionen liegen. Die Parteien überlegen in dieser Phase, worum es ihnen wirklich geht, was ihnen wichtiger und was für sie eher unwichtig ist.[14] Häufig zeigt sich, dass neben den für rechtliche Ansprüche bedeutsamen Vermögensinteressen noc...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / c) Vertraulichkeit

Mediationsverfahren sind vertraulich. § 4 MediationsG regelt hierzu ausdrücklich, dass sowohl der Mediator als auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Das betrifft einerseits alle Informationen, die die Beteiligten im Rahmen der Mediation erlangen, und andererseits auch die Tatsache, dass sie sich ü...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / c) Phase 2: Bestandsaufnahme/Sachverhaltsaufklärung

In der zweiten Phase der Mediation werden die Verhandlungsthemen sowie die Sach- und Rechtslage erörtert.[13] Der Mediator wird zunächst die Konfliktart-, die Konflikthistorie und den Konfliktgegenstand eruieren, indem er die Parteien hierzu in der Regel einzeln und nacheinander befragt. Alle Parteien erhalten in gleicher Weise Gelegenheit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht zu...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1

Der klassische Austausch anwaltlicher Schriftsätze und ein sich womöglich anschließendes Gerichtsverfahren werden den Bedürfnissen der Parteien erbrechtlicher Streitigkeiten häufig nicht gerecht. Nicht selten liegt dies an einer wenig verfahrensoffenen anwaltlichen Beratung. Es wäre im Sinne aller Beteiligten, wenn die Mediation häufiger als alternative Verfahrensoption erwo...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / e) Phase 4: Entwicklung und Bewertung der Lösungsoptionen

In dieser Phase erarbeiten die Parteien gemeinsam Lösungsoptionen. In einer Art Brainstorming werden zunächst – ohne jegliche Bewertung – Vorschläge gesammelt, wie eine Lösung aus Sicht der jeweiligen Partei aussehen könnte. Der Mediator unterstützt die Parteien in der Lösungsfindung, indem er sie motiviert und ihre Kreativität fördert, allerdings keine eigenen Lösungsvorsch...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 6

Auf einen Blick Die Mediation ist ein immer noch zu selten angewandtes, aber gleichwohl sehr effektives Verfahren, das gerade komplizierte und teilweise schon jahrelang schwelende Konflikte zügig einer befriedigenden Lösung zuzuführen vermag. Gerade erbrechtliche Streitigkeiten eignen sich regelmäßig hervorragend für eine Mediation. Rechtsanwälte sind berufsrechtlich dazu ve...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / d) Funktion des Mediators

Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 2 MediationsG ist ein Mediator eine unabhängige und neutrale Person, die die Parteien durch die Mediation führt. Die Kernaufgabe des Mediators besteht darin, die Parteien bei der eigenverantwortlichen Suche nach einer Lösung ihres Konfliktes in neutraler und vermittelnder Funktion zu unterstützen. Eine rechtliche Beratung oder rec...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / b) Freiwilligkeit

Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist freiwillig. Anders als bei einem gerichtlichen Verfahren, in dem man zumindest als Beklagter nicht freiwillig über seine Parteirolle entscheiden kann, ist niemand gezwungen, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen. Jede der Parteien kann das Mediationsverfahren im Übrigen grundsätzlich zu jeder Zeit abbrechen. Mediation ist im...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / a) Eigenverantwortlichkeit

Ein besonderes und gleichzeitig auch das wichtigste Merkmal der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien. Die Parteien legen Beginn und Ende des Mediationsverfahrens fest und bestimmen dessen Inhalte und Ziele.[5] Sie entscheiden somit, welche Themen sie im Verlauf des Mediationsverfahrens besprechen und ggf. problematisieren möchten und welche Lösungso...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 2. Anreize für Anwälte

Ein an den Interessen des Mandanten orientierter Anwalt wird versuchen, diese Erkenntnis nicht erst im Laufe der Auseinandersetzung entstehen zu lassen, sondern sie als Erfahrungswert bereits früh in die Beratung mit einzubringen. Dabei sollten, ja müssen Anwälte auch alternative Streitbeilegungsverfahren als Optionen in Erwägung ziehen und mit ihren Mandanten erörtern. Denn...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 2. Streitvorbeugende Mediationsklauseln in Testament oder Erbvertrag

Mediationsklauseln in Erbverträgen und Testamenten sind allgemein als zulässig anerkannt[27], werden aber immer noch (zu) selten verwendet. Das mag daran liegen, dass die Parteien das Verfahren nicht gut genug kennen. Hier ist der anwaltliche Berater gefordert, Aufklärungshilfe zu leisten und seine Verpflichtung nach § 18 BORA ernst zu nehmen. Eine erbvertragliche bzw. testam...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / I. Einleitung

Erbstreitigkeiten bieten alles, wovon Juristen träumen: Komplexe Fälle, hohe Streitwerte, spannende Rechtsdogmatik und intensive menschliche Auseinandersetzungen. Was auf Ebene des materiellen Rechts häufig zu interessanten wie auch verzweigten Fragestellungen führt, ist auf der prozessualen Ebene entsprechend schwer zu handhaben. Erbrechtliche Konflikte ziehen sich häufig ü...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Nutzen für die Parteien

Erbstreitigkeiten sind regelmäßig die Folge vorausgehender familiärer Spannungen. Sie treffen die Beteiligten insofern von ihrem Anlass her nicht unverhofft, wohl aber in ihrer Intensität überraschend und unangenehm. Gleichwohl erscheint es den Beteiligten in der Regel unausweichlich, den Rechtsstreit zu führen, weil die Partizipation am Nachlass für sie auch eine bestimmte ...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 3. Implementierung im streitigen Mandat

Während sich die Vereinbarung eines konsensorientierten Vorgehens vor Entstehung eines Konflikts vergleichsweise einfach gestaltet, stellt die Einigung auf eine Mediation nach Konfliktentstehung eine kaum zu unterschätzende Herausforderung dar. Der in einen anwaltlichen Schriftsatz simpel eingestreute Vorschlag einer Mediation hat in aller Regel wenig Aussicht darauf, von de...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 1. Generationengespräch

Bei Gestaltungsmandaten hat es sich bewährt, sog. Generationengespräche durchzuführen. Darunter versteht man eine Erörterung der Vermögensnachfolgeplanung im Kreise derjenigen Familienangehörigen und sonstigen Personen, die von ihr betroffen sind. Umfasst sind hier sowohl Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge (bspw. Immobilienübergaben oder Unternehmensnachfolgen), aber au...mehr

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zerb 3/2018, Mediation in E... / 3. Beispielsfall: Erbauseinandersetzung

Die Mediation eignet sich insofern in vielen typischen erbrechtlichen Streitkonstellationen nahezu ideal als Mittel einer alternativen Streitbeilegung. Dies lässt sich an folgendem Beispielsfall exemplarisch illustrieren: Erblasser E hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Ein Testament hat er nicht errichtet. Der Nachlass besteht aus beweglichem Vermögen und mehreren Immob...mehr

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zerb 3/2018, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel (Hrsg) zerb verlag, 2. Auflage 2018, 1.036 Seiten, gebunden, 119 EUR ISBN 978-95661-041-7 Mit der 2. Auflage wird das Praxishandbuch Unternehmensnachfolge auf den neuesten Stand gebracht. Insbesondere werden auch die neuen erbschaft-/schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge die Neuauflage erforderlich gemacht haben. Es ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.1 Einführung

Seit dem Inkrafttreten des FamFG braucht dem Antrag auf einverständliche Scheidung der Ehe künftig kein vollstreckbarer Schuldtitel beigefügt zu werden. Dafür muss die Antragsschrift eine entsprechende Erklärung der Ehegatten enthalten, ob sie eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch eines Wohnungseigentums: Tagesmutter

Leitsatz Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise führt eine Kindertagespflege mit lediglich 2 bis 3 Tagespflegekindern nicht zu größeren Beeinträchtigungen. Normenkette WEG § 15 Abs. 2 Das Problem In der Versammlung im April 2013 informiert K die anderen Wohnungseigentümer über die Absicht seiner Lebensgefährtin, in K's Sondereigentum (= Eigentumswohnung) als Tagesmu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / C. Mediation

Rz. 39 Die Mediation, also die Tätigkeit des Anwalts als Mediator, ist ebenfalls in § 34 RVG geregelt. Erfasst sind nur die Fälle, in denen der Anwalt als Mediator tätig wird, also als Vermittler im Auftrag beider bzw. aller Beteiligten, der im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Beteiligten dahingehend unterstützen soll, eine für sie passende rechtsverbi...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und Mediation

A. Beratung I. Überblick Rz. 1 Die anwaltliche Tätigkeit in Familiensachen beginnt häufig mit einer Beratung, da der Mandant oftmals noch keine Vorstellungen hat, welche Rechte ihm zustehen und welche Pflichten ihn treffen. Er hat daher i.d.R. noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche Rechte er geltend machen bzw. wie er sich zu Forderungen der Gegenseite einlassen wil...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / A. Beratung

I. Überblick Rz. 1 Die anwaltliche Tätigkeit in Familiensachen beginnt häufig mit einer Beratung, da der Mandant oftmals noch keine Vorstellungen hat, welche Rechte ihm zustehen und welche Pflichten ihn treffen. Er hat daher i.d.R. noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche Rechte er geltend machen bzw. wie er sich zu Forderungen der Gegenseite einlassen will. Rz. 2 Wie...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 4. Vereinbarte Gebühr

a) Überblick Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV ...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 3. Fehlende Vereinbarung

a) Überblick Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[8] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriter...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / II. Die Vergütung

1. Überblick Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Ge...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / c) Beratung mit Einigung oder Aussöhnung

Rz. 23 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) verdienen. Rz. 24 Da sich diese Gebühren nach dem Wert richten, muss der Anwalt gem. § 49b Abs. 5 BRAO rechtzeitig darauf hinweisen, auch wenn für die Beratungstätigkeit selbst eine solche Pflicht nicht best...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / B. Gutachten

Rz. 35 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Der Anwalt ist auch hier nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG gehalten, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Trifft der Anwalt keine Vereinbarung, so richtet sich auch hier die Vergütung nach bürgerlichem Recht, jetzt i.d.R. nach § 632 Abs. 2 BGB, da die Gutachtentätigke...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Beratung mit Einigung

Rz. 30 Soweit nur eine Gebührenvereinbarung für die Beratungstätigkeit und keine umfassende Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, kann auch hier eine Einigungsgebühr hinzukommen. Beispiel 14: Beratung (Pauschalvereinbarung) mit Einigung Die Mandantin hatte den Anwalt beauftragt, sie zu beraten, ob sie einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zum Trennungsunterhalt (70...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / IV. Abrechnung

Rz. 33 Bei der Abrechnung ist § 10 RVG zu beachten. Das Zitiergebot des § 10 Abs. 2 RVG gilt entsprechend für Beratungen, die gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts abzurechnen sind. In der Gebührenabrechnung müssen eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes – Beratungen – und die zur Berechnung angewandten Vorschriften angeben werden. Der Rech...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 2. Umfang der Angelegenheit

Rz. 14 Jede Beratung stellt grundsätzlich eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar, so dass der Anwalt für mehrere Beratungen folglich auch mehrere Ratsgebühren nach § 34 Abs. 1 RVG erhält. Insbesondere in Familiensachen ist es in der Praxis äußerst schwierig festzustellen, wann eine Angelegenheit der Beratung vorliegt und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Dies...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV RVG anwendba...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / III. Anrechnung der Ratsgebühr

Rz. 32 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[24] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings dispositives Recht. Der Anwal...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[8] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 14...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / I. Überblick

Rz. 1 Die anwaltliche Tätigkeit in Familiensachen beginnt häufig mit einer Beratung, da der Mandant oftmals noch keine Vorstellungen hat, welche Rechte ihm zustehen und welche Pflichten ihn treffen. Er hat daher i.d.R. noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche Rechte er geltend machen bzw. wie er sich zu Forderungen der Gegenseite einlassen will. Rz. 2 Wie sich aus de...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr