Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter

Gesetzestext (1) 1Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Einzelheiten

Rn 2 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners, der Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen ist, steht dem Insolvenzverwalter ein besonderes, unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen bestehendes Kündigungsrecht oder ein sonstiges Recht zur einseitigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu, gleichgü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Sonderfall: "Kalte Zwangsverwaltung"

Rn 57 Einen Unterfall der freihändigen Verwertung durch den Insolvenzverwalter stellt auch die sog. kalte Zwangsverwaltung dar. Als "kalte" Zwangsverwaltung bezeichnet man Verwertungsvereinbarungen zwischen dem Insolvenzverwalter und den gesicherten Gläubigern über die Aufteilung von Miet- oder Pachtzins zur Vermeidung des formalisierten Verfahrens der "echten" Zwangsverwalt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Miet- und Pachtverhältnisse

Rn 8 Alle Mietverträge und Pachtverträge gemäß §§ 535 ff., 581 ff. BGB, die die Überlassung von unbeweglichen Gegenständen oder Räumen betreffen, bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, gleichgültig ob der Schuldner als Vermieter/Verpächter oder als Mieter/Pächter fungiert. Rn 9 Die Regelung von spezifischen Folgen der Verfahrenseröffnung auf den Bestand der Verträg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen: Bi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Die Eröffnung des Zwangsverwaltungsverfahrens

Rn 32 Das Verfahren der Zwangsverwaltung kann auf Antrag eines Gläubigers (unten Rn. 34) oder des Insolvenzverwalters (unten Rn. 35) von dem zuständigen Vollstreckungsgericht angeordnet werden (zur Zuständigkeit oben Rn. 4), wobei die Vorschriften über die Anordnung der Zwangsversteigerung entsprechende Anwendung finden, soweit sich nicht aus den §§ 147 bis 151 ZVG ein ander...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Miet- oder Pachtverträge über Immobilien

Rn 38 Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 bestehen Miet- oder Pachtverhältnisse über unbewegliche Sachen oder Räume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort und begründen daher Masseverbindlichkeiten.[81] Der Insolvenzverwalter kann die Erfüllung nicht ablehnen nach § 103 und damit das Entstehen von Masseverbindlichkeiten nicht verhindern. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift stellt eine vollständige Neuerung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar, da Kündigungsrechte eines Vermieters oder Verpächters bereits für die Zeit nach Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters oder Pächters einschränkt werden. Rn 2 Zweck der Regelung ist der vorläufige Erhalt der wirtschaftlichen Einhe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Das Zusammentreffen von Zwangsverwaltung und Insolvenzverfahren

Rn 36 Durch die Anordnung der Zwangsverwaltung im Insolvenzverfahren ergeben sich häufig Kollisionen zwischen den Interessen und Befugnissen des Zwangsverwalters einerseits und des Insolvenzverwalters andererseits.[58] Durch die Anordnung der Zwangsverwaltung erlangt der vom Vollstreckungsgericht bestellte Zwangsverwalter gemäß § 150 Abs. 2 ZVG den Besitz an dem Grundstück un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Bedingte Rechtshandlungen

Rn 78 Die Vermögensänderung aufgrund der Abtretung eines aufschiebend bedingten Anspruchs oder die Übereignung eines Anwartschaftsrechts ist bereits mit der Abtretung oder der Übereignung selbst und nicht erst mit Bedingungseintritt als bewirkt anzusehen.[147] Rn 79 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung eines (möglichen) Rückforderungsanspruchs aus zuviel geleisteten Nebe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Unbewegliche Gegenstände

Rn 3 Der Begriff des unbeweglichen Gegenstands entspricht der in § 49 enthaltenen Legaldefinition; danach gehören hierzu alle Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (Übersicht vgl. § 49 Rn. 1).[5] In der Praxis werden hauptsächlich Grundstücke und Zubehör betroffen sein. Grundstückszubehör, welches im Eigentum des Schuldners steht, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Eintritt der Bedingung einer Forderung nach Verfahrenseröffnung

Rn 4 Eine dem Insolvenzgläubiger bei Verfahrenseröffnung zustehende, aufschiebend bedingte Forderung kann ausnahmsweise auch noch aufgerechnet werden, wenn die Bedingung später eintritt. Eine auflösende Bedingung fällt nicht unter § 95 Abs. 1, da die Forderung nach § 42 wie eine unbedingte Forderung anzusehen ist und deshalb meist nach § 94 aufgerechnet werden kann. Bei der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Aufgedrängte Masseverbindlichkeiten (Abs. 1 Nr. 2 Var. 2)

Rn 35 Dogmatisch anders zu behandeln sind die sog. aufgedrängten Masseverbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen, von deren Erfüllung der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nicht nach § 103, 105 befreien kann. Insbesondere bei bestimmten Dauerschuldverhältnissen (§§ 108 ff.) wie Verträgen über Miete oder Pacht von Immobilien, Dienstverträgen und Darlehensverträgen kann...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtserwerb nach Verfahrenseröffnung (Abs. 1)

Rn 2 Das in § 91 Abs. 1 enthaltene allgemeine Verbot bewirkt einen umfassenden Schutz der Insolvenzmasse. Diese umfasst nach § 35 das Vermögen, das dem Schuldner, ggf. belastet mit Rechten Dritter, zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gehört. Darüber hinaus fallen aber nunmehr auch diejenigen Vermögensgegenstände in die Insolvenzmasse, die der Schuldner während der Dauer de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Verschiedenes

Rn 39 Mietverträge des Schuldners über Wohnraum und ehemaligen Gewerberaum bleiben gemäß § 108 InsO bestehen. Für Wohnraum besteht kein Sonderkündigungsrecht (§ 109 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO). Der Treuhänder kann aber erklären, dass er den nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fälligen Mietzins nicht als Masseverbindlichkeit bezahlen werde (§ 109 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 85 Bauer, Unzulässigkeit der Wiedereinführung eines Fiskusvorrechts im Insolvenzverfahren, ZInsO 2010, 1432; ders., Die schleichende Wiedereinführung von Insolvenzvorrechten zugunsten des Fiskus und der Sozialkassen schreitet voran – § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV n. F. als jüngstes Beispiel für Verstöße gegen den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, ZinsO 2008, 119; Beck, Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Herausgabe aus oder von Wohn- und Geschäftsräumen

Rn 33 Art. 13 GG unterstellt Wohnungen einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz; Zutritt darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch andere, gesetzlich dazu bestimmte Personen angeordnet werden. Mit § 148 Abs. 2 Satz 1 wird insoweit klargestellt, dass der Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten darf, um dort befindliche Massegegenstände in Besitz zu neh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Verkauf einer beweglichen Sache unter Eigentumsvorbehalt

Rn 12 Unter Abs. 1 fallen nicht nur Kaufverträge, sondern auch vergleichbare Vertragskonstellationen. Kraft ausdrücklicher Verweisung auf das Kaufrecht sind hier zunächst Werklieferungsverträge zu nennen, § 651 Abs. 1 BGB.[5] Zu differenzieren ist bei Miet- oder Leasingverträgen mit einer Kaufoption des Mieters bzw. Leasingnehmers: Teilweise wird hier die uneingeschränkte Anw...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.8 Sicherheiten

Rn 32 Der den Sicherungsrechten zugrunde liegende schuldrechtliche Sicherungsvertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande (Rn. 11). Rn 33 Die Sicherungsübereignung ist nach wirksamer dinglicher Einigung und Übergabe oder Übergabesurrogat vorgenommen (Rn. 13). Dementsprechend kommt es bei der antizipierten Sicherungsübereignung auf den Zeitpunkt der Einbringung der Sachen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gebäude als Scheinbestandteil

Rz. 16 [Autor/Stand] Handelt es sich bei einem Gebäude, das nicht von dem Grundstückseigentümer errichtet worden ist, um einen Scheinbestandteil, ist für den Grund und Boden und das Gebäude im Bedarfsfall eine Bewertung nach § 148a BewG durchzuführen. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Scheinbestandteils bestimmen sich ausschließlich nach dem Zivilrecht. Nach § 95 A...mehr

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AGS 10/2014, Antrag auf lau... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige, im eigenen Namen eingelegte Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten hat hinsichtlich des Streitwertes für den Rechtsstreit keinen Erfolg, wohl aber hinsichtlich der Gegenstandswerte für den Vergleich. Dabei ist das Beschwerdegericht nicht gehindert, über den Antrag hinauszugehen. 1. Die Auffassung des Beschwerdeführers, für den auf wieder...mehr

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Sonderumlage: Zahlung durch Jobcenter!

Leitsatz Das Jobcenter kann verpflichtet sein, den auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil einer Sonderumlage zu übernehmen. Normenkette § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 28 Abs. 5 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K bezieht vom Jobcenter B Arbeitslosengeld II. 2010 beschließen die Wohnungseigentümer die Sanierung von 4 Balkonen, finanziert durch eine Sonderumlage. K, der...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 1. Obhutspflicht

Ein Mieter ist verpflichtet, die Schlüssel der Mietsache sorgfältig und so aufzubewahren, dass sie vor Verlust geschützt sind. Er trägt auch das Verlustrisiko, wenn der Vermieter einen Wohnungsschlüssel auf Wunsch des Mieters per Post versendet.[4] Gleichermaßen stellt die Rückgabe eines Schlüssels in einem normalen Briefumschlag – noch dazu mit Adresse versehen – keine sich...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 3. Haftung nach AGB im Mietvertrag

Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter ohne Schuld die Folgekosten für den Schlüsselverlust zu tragen hat, ist unwirksam.[15] Auch eine Klausel in einem vorformulierten Mietvertrag, wonach der Mieter bei Verlust eines Schlüssels verpflichtet ist, auf Verlangen des Vermieters die Kosten für den Austausch einer Schließanlage zu übernehmen, sofern der Mieter nicht nachw...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 2. Verschulden und Missbrauchsgefahr

Ergibt sich jedoch aus den substantiierten Darlegungen des Mieters, dass ihn am Verlust des Schlüssels kein Verschulden trifft und/oder keine Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung besteht, kann der Vermieter keine neue Schließanlage auf Kosten des Mieters einbauen lassen.[7] Dies ist beispielsweise der Fall:mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 4. Verjährung

Fraglich ist, ob bei einem Schlüsselverlust zu gemieteten Räumlichkeiten die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB oder die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB anzuwenden ist. Hierbei ist zu differenzieren. Die Rückgabepflicht des Schlüssels selbst ist grundsätzlich ein Erfüllungsanspruch, denn es handelt sich hierbei um einen Anspruch auf Rückgabe eines Zu...mehr

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zfs 9/2014, Fahrtenbuch für... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde der ASt. nach § 146 VwGO hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." Die gem. § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten der ASt. aus. Bei summarischer Prüfung spricht nach gegenwärtigem Erkenntnisstand mehr für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Fahrtenbuchauflage als für ihre Rechtmäßigkeit. In einem solchen Fall überwiegt regelmä...mehr

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zfs 08/2014, Die Räum- und ... / C. Rechtsfolgen bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Wird die Winterdienstpflicht schuldhaft verletzt, haftet der Verkehrssicherungspflichtige einem Dritten, der sich auf die Verletzung dieser Pflicht berufen kann, aus Delikt (§ 823 BGB). Stehen der Verkehrssicherungspflichtige und der Geschädigte in einem besonderen rechtlichen Verhältnis[70] kommt ein Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (§§ 280 I, 28...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Nehmen Sie die Vollstreckungsvereitelung nicht hin Der BGH folgt den Vorinstanzen nicht und bleibt seiner Linie treu, zunehmenden Versuchen der Schuldner, Maßnahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung zu vereiteln, entgegenzu­treten (vgl. etwa zur Vereitelung durch einen Scheinmietvertrag BGH v. 18.9.2013 – VIII ZR 297/12). Der vorliegende Fall betrifft nun eine Variante eines ...mehr

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zfs 08/2014, Die Räum- und ... / 1. Delegierung des Winterdienstes

Wie oben bereits ausgeführt (siehe A. I.), kann der Winterdienst delegiert werden. Der ursprüngliche Verkehrssicherungspflichtige, wie beispielsweise ein Hauseigentümer, kann den Winterdienst etwa auf den Mieter übertragen. Die Verkehrssicherungspflichten des ursprünglich Verantwortlichen verkürzen sich in diesem Fall auf Kontroll- und Überwachungspflichten. Der ursprünglich...mehr

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FoVo 8/9 2014, Das Auto des... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 808 ZPO Der Lösung kommt man schnell näher, wenn man sehr systematisch arbeitet. Ausgangspunkt ist dabei § 808 ZPO, wonach der Gerichtsvollzieher die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändet. Gewahrsam bedeutet, dass nach dem äußeren Anschein die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit eines Menschen auf eine Sache besteht und dass aufgrund dieser ...mehr

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WEG-Konto: Treuhandkonto zulässig?

Leitsatz Es entspricht regelmäßig allein ordnungsmäßiger Verwaltung, die Konten auf den Namen des Verbands führen zu lassen; offene Treuhandkonten sind unzulässig. Lehnt der Verband eine entsprechende Kontenumstellung ab, kann eine gerichtliche Beschlussersetzung erfolgen. Normenkette § 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten über die Wirksamkei...mehr

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Zuständigkeit, wenn nur einer von zwei Beklagten Wohnungseigentümer ist

Leitsatz Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erst...mehr

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Ansammlungsrückstellung: Stichtagsbezogene Anpassung ­des Ansammlungszeitraums

Leitsatz Auch beim Ausweis von Rückstellungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist (sog. Ansammlungsrückstellung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d EStG), ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Wird deshalb das einer Beseitigungspflicht für Bauten auf fremdem Grund und Boden zugrunde liegende Rechtsverhältnis (hier: Miet- und Pachtv...mehr

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AGS 7/2014, Börstinghaus/Clar, Mietspiegel, Probleme der Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln aus juristischer und statistischer Sicht. Von RiAG Dr. Ulf P. Börstinghaus und Dr. Michael Clar. 2. Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck München. XXX, 483 S. 69,00 EUR.

In der mietrechtlichen Praxis haben Mietspiegel in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie sind die Grundlage zur Durchsetzung von Mieterhöhungen und schaffen Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Ferner dienen sie der Beurteilung von Neuvertragsmieten und sind die Grundlage für Kommunen und Sozialgerichte bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen de...mehr

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Kostenerstattung: Interessengegensätze

Leitsatz Bei Bestehen von Interessengegensätzen aufseiten der Wohnungseigentümer sind im Einzelfall die Kosten eines eigenen Anwalts neben dem durch die Verwaltung beauftragten Anwalt erstattungsfähig. Normenkette §§ 49, 50 WEG; § 91 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer W greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme bestimmt haben. W meint, der...mehr

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Begründung von Wohnungseigentum: kein Kündigungsgrund

Leitsatz Die Begründung von Wohnungseigentum an einer vermieteten Wohnung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Normenkette §§ 546 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB; § 8 WEG Das Problem K, der im Jahr 2010 ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt hatte, begehrt von B Räumung und Herausgabe der von B innegehaltenen Wohnung. K macht geltend, das Mietverhältnis sei aufgrund einer au...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 1. Die neue Regelung

Rz. 141 Die Vorschrift erfasst gemietete Ehewohnungen. Der Anwendungsbereich von § 1568a Abs. 3 BGB ist gegeben, wenn ein Ehegatte Mieter der Wohnung ist, oder wenn dies beide Ehegatten sind. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fallkonstellationen, nämlich einmal diejenige, in der beide Ehegatten dem Vermieter mitteilen, dass die Wohnung dem überlassungsberechtigten Ehegatten ...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 7. Rechtsfolge

Rz. 158 Rechtsfolge der Sonderrechtsnachfolge gem. § 1568a Abs. 3 S. 1 BGB ist der Eintritt des überlassungsberechtigten Ehegatten in das Mietverhältnis und zwar in vollem Umfang; das Mietverhältnis wird – bis auf den Personenwechsel bzw. die Personenänderung – unverändert fortgesetzt.[414] Dem Familiengericht ist es deshalb verwehrt, zugunsten des Mieters wie des Vermieters...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / a) Anspruchsberechtigter und Anspruchsgegner

Rz. 194 Nach § 1568a Abs. 5 S. 3 BGB kann der Vermieter in dem Fall, in dem eine Einigung mit den überlassungsberechtigten Ehegatten und Mieter über die Höhe der Miete nicht zustande kommt, von diesem eine angemessene Miete verlangen – das soll im Zweifel die ortsübliche Vergleichsmiete sein.mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / bb) Vorliegen der Voraussetzungen des § 575 Abs. 1 BGB

Rz. 189 Der Anspruch der zur Vermietung berechtigten Person auf angemessene Befristung des Mietverhältnisses ist tatbestandlich gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 575 Abs. 1 BGB vorliegen. Die Vorschrift lautet: Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeitmehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / cc) Gesamtabwägung

Rz. 114 Die Billigkeitsprüfung muss sämtliche Umstände des Einzelfalles einbeziehen und berücksichtigen. Der Anspruch auf Entrichtung einer Nutzungsvergütung ist deshalb regelmäßig um die Wohnkosten, z.B. Miete, Schuldendienst, nicht auf den Mieter umzulegende verbrauchsunabhängige Kosten, zu kürzen, sofern diese Kosten von dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten allein get...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 5. Weitere Voraussetzungen gem. Abs. 3 S. 1 Nr. 2

Rz. 152 In den Fällen, in denen die Ehegatten sich nicht einigen können, welcher Ehegatte die Ehewohnung nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache nutzen soll, muss eine Entscheidung nach § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB durch das Familiengericht erfolgen. Erlässt das Familiengericht einen Beschluss, aufgrund dessen ein Ehegatte dem anderen die Ehewohnung gem. § ...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 3. Erlöschen des Anspruchs entsprechend § 1568a Abs. 6 BGB

Rz. 170 Der Anspruch gem. § 1568a Abs. 4 BGB erlischt entsprechend § 1568a Abs. 6 BGB ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache, wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist.[432] Rz. 171 § 1568a Abs. 6 BGB ist über den Wortlaut hinaus auch auf Abs. 4 der Vorschrift im Wege der Analogie entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der von § 1568a A...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / d) Kein Erlöschen des Anspruchs gem. § 1568a Abs. 6 BGB

Rz. 192 Der Anspruch der zur Vermietung berechtigten Person auf angemessene Befristung des Mietverhältnisses gem. § 1568a Abs. 5 S. 2 BGB erlischt nicht nach § 1568a Abs. 6 BGB. Die Vorschrift erfasst Abs. 5 S. 2 nicht. Dies folgt bereits aus dem Wortlaut des Abs. 6, da aufgrund der Vorschrift, in den Fällen der Abs. 3 und Abs. 5 der Anspruch auf "Eintritt in ein Mietverhält...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / aa) Der überlassungsberechtigte Ehegatte verweigert die Mitteilung

Rz. 148 Hat der aufgrund einer Vereinbarung der Ehegatten oder gem. § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB überlassungspflichtige Ehegatte die Ehewohnung zu verlassen, weigert sich aber der überlassungsberechtigte Ehegatte, die Mitteilung an den Vermieter über die Überlassung der Wohnung nach § 1568a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB abzugeben, tritt die Sonderrechtsnachfolge auf Mieterseite nicht ...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / bb) Aufgehobene oder geschieden Ehe

Rz. 5 Eine Ehe besteht auch dann nicht mehr, wenn sie rechtskräftig aufgehoben oder geschieden wurde. Die Ehe ist jedes Mal mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, §§ 1313 S. 2, 1564 S. 2 BGB. Rz. 6 Der Tod eines Ehegatten führt zur Auflösung der Ehe. Stirbt ein Ehegatte während des Verfahrens in der Ehewohnungssache, so gilt das Verfahren gemäß § 208 FamFG als in der ...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Leitsatz 1. Auch die Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 hinzuzurechnen. 2. Die Hinzurechnung von dreizehn Zwanzigstel der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, ist verfassungsg...mehr

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Beschlusskompetenzen einer "Untergemeinschaft"

Leitsatz Beschlüsse einer Untergemeinschaft sind nichtig, soweit die Untergemeinschaft darin die ihr nach der Gemeinschaftsordnung zugewiesene Beschlusskompetenz überschreitet Normenkette §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer W greift die Beschlüsse zur Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen betreffend die Wirtschaftsjahre 2007, 2008 und 2009 hinsi...mehr

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Gebrauch: Anleingebot für Hunde?

Leitsatz Soweit die Gemeinschaftsordnung keine Vorgaben enthält, haben Wohnungseigentümer für die Regelung der Hundehaltung auf Freiflächen ein weites Ermessen, dessen absolute Grenzen lediglich durch ein vollständiges Tierhaltungsverbot einerseits sowie eine unbeschränkte Tierhaltungserlaubnis andererseits gebildet werden. Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2, Abs. 3 WEG Das P...mehr