Mietspiegel

Vermieter können die Miete erhöhen, solange die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Eine Übersicht bieten die Mietspiegel von Städten und Gemeinden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist bei Mieterhöhungen das Maß der Dinge. Sie ist der Querschnitt der in einer Stadt oder Region üblichen Mietpreise.



Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geht es um fünf Kriterien - die so genannten wohnwertbildenden Faktoren. Diese sind die Art, die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit und die Lage der Wohnung. Nur wenn diese Kriterien vergleichbar sind, lassen sich auch die Mietpreise miteinander vergleichen. Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete sind die Mieten, die innerhalb der letzten sechs Jahre in einem Ort für frei finanzierte Wohnungen gezahlt wurden. Da es für Städte und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern keine Verpflichtung gibt, einen Mietspiegel aufzustellen, existiert nicht für jede Kommune in Deutschland ein Wert.

Qualifizierter Mietspiegel

Im Mieterhöhungsverfahren führt der „qualifizierte Mietspiegel“ gegenüber einem „einfachen“ Mietspiegel zu erheblich größerer Rechtssicherheit. Der qualifizierte Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren erstellt werden.

Auch bei der Aktualität der Angaben stellt der Gesetzgeber an den qualifizierten Mietspiegel höhere Bedingungen. Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB muss alle zwei Jahre erarbeitet werden. Ausnahmsweise darf er nach zwei Jahren auch durch eine Anpassung mit Hilfe des Lebenshaltungskostenindex angepasst werden, spätestens nach vier Jahren ist jedoch eine Neuerstellung zwingend erforderlich.

Der qualifizierte Mietspiegel muss von der Gemeindevertretung förmlich beschlossen und in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Anders als ein einfacher Mietspiegel begründet ein qualifizierter Mietspiegel die Vermutung, dass die darin genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Mieterhöhung nach Mietspiegel

Der Vermieter darf die Miete auf den ortsüblichen Satz anheben. Eine Mieterhöhung mit Berufung auf die Vergleichsmiete liegt vor, wenn ein Vermieter sich auf die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bezieht. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 558 BGB.

Mietspiegel München

Bundesweit liegt bei den Mietpreisen derzeit die Stadt München an der Spitze. Dort weist der Mietspiegel 2023 Durchschnittsmieten von 14,58 Euro pro Quadratmeter aus und damit 21 Prozent mehr als im Mietspiegel 2021. Im Vergleich zu 2019 beträgt das Plus 24,7 Prozent.

Mietspiegel Berlin

In Berlin ist der Mietspiegel 2021 mithilfe eines Index fortgeschrieben worden. Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2023 weist um 5,4 Prozent höhere Mieten aus als der Vorgängermietspiegel. Ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Berlin soll im Mai 2024 erscheinen.

Mietspiegel Hamburg

Der Mietspiegel heißt in Hamburg „Mietenspiegel“ - zum Stichtag 1.4.2021 liegen die Mieten für frei finanzierte Wohnungen in der Hansestadt bei durchschnittlich 9,29 Euro pro Quadratmeter. Dies sind 0,63 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 7,3 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor.