Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kündigungsmöglichkeit.

Rn 15 Die Nichteinhaltung der Schriftform führt anders als bei § 125 nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern nur zu einer unbestimmten Laufzeit. § 550 nennt als frühesten Zeitpunkt für die Beendigung des Mietverhältnisses ein Jahr nach Überlassung des Wohnraums. Es kann also nicht erst nach einem Jahr gekündigt werden, sondern die Kündigungserklärung kann bereits so rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 307.

Rn 25 Für die Verwendung der AGB ggü Jedermann und insb auch ggü einem Unternehmer sowie für Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich die Generalklausel in § 307. Dem steht § 307 III 1 selbst dann nicht entgegen, wenn sich das Bestimmungsrecht des AGB-Verwenders auf den Preis (etwa auf den Darlehenszins) bezieht: Zwar ist dessen Höhe der AGB-Kontrolle regelmäßig entzogen. Abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 3 Nach Rolfs (Staud § 563b Rz 3) geht es in § 563b I um die Haftung der Eintretenden für Erblasserschulden, während Häublein (MüKo § 563b Rz 3) von mietvertraglichen Altverbindlichkeiten spricht. Der Begriff der ›bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten‹ erfasst jedenfalls schon in zeitlicher Hinsicht nicht alle (erbrechtlich) denkbaren Erblasserschulden, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 161 Ob das Halten von Tieren zulässig ist, ist zunächst nach dem Mietvertrag zu beantworten (AG Hamburg-Barmbek ZMR 06, 535; Rn 154). Die Mietvertragsparteien können individuell, aber auch durch einen Formularvertrag vereinbaren, dass eine Tierhaltung zu- oder unzulässig ist (BVerfG WuM 81, 77). Eine AGB-Klausel, die ausnahmslos das Halten von Haustieren (BGH NJW 08, 218 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung.

Rn 10 Der Hausfrieden (Rn 9) wird gestört, wenn eine der Vertragsparteien in schwerwiegender Weise gegen ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.02.2015 - VIII ZR 186/14] Rz 13). Beim Mieter ist das va die Pflicht aus § 241 II, sich beim Gebrauch der Mietsache (§ 535 Rn 157 ff) so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tod einer Vertragspartei.

Rn 98 Stirbt der Vermieter oder veräußert er die Mietwohnung, wird der Mietvertrag mit seinen Erben (§§ 1922, 1967) oder mit dem Erwerber (§ 566 I) fortgesetzt (BGH NJW 78, 2504 [BGH 21.06.1978 - VIII ZR 155/77]). Entspr gilt, wenn der Mieter stirbt. Allerdings ist beim Tode des Mieters gem § 580 sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 § 545 ist abdingbar; auch im Wohnraummietrecht durch AGB im Mietvertrag (Dresd IMR 17, 317; BGH NJW 91, 1750). Ob die bloße Nennung der Vorschrift ausreicht, ist str (so Schlesw NJW 95, 2858; aA Rostock ZMR 06, 692). Bei vertraglichem Ausschluss von § 545 bleibt eine stillschweigende Vertragsverlängerung gleichwohl möglich (Dresd NZM 22, 911 [OLG Dresden 10.08.2022 - 5 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3a §§ 555a–555f sind grds auf sämtliche Mietverträge über Wohnraum anwendbar – auch für die in § 549 II und III genannten – sowie für preisgebundene Wohnungen (BayObLG ZMR 97, 73 zu § 541b II aF iVm § 10 WoBindG). Zu Mietverträgen über Grundstücke und Räumen s iE § 578 II 1. Zum Begriff ›Mietsache‹ s § 555a Rn 2.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Schicksal von Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke (insb auch Wohnraum) und eingetragene Schiffe (künftig nur noch: Mietverhältnisse über Grundstücke), die der Vorerbe als Vermieter begründet hat, im Nacherbfall. Sie verweist auf § 1056, der wieder auf zahlreiche Bestimmungen des Mietrechts weiterverweist. Die Vorschrift gilt nur für M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahmen.

Rn 3 Wenn Gegenstand des Mietvertrags aber die einmalige Bereitstellung eines körperlichen Datenträgers ist, der allein als Träger digitaler Inhalte dient, gilt allgemeines Mietrecht, §§ 578b I 3, 327 V. Die fristlose Kündigung eines Mietvertrags über USB-Sticks oder CDs kann weiter auf § 543 II Nr 1 und IV gestützt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 556a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden; II hatte ein Vorbild in § 4 V Nr 1 MHG. III (dazu Rn 36 ff) wurde mWv 1.12.20 durch das WEMoG v 16.10.20 (BGBl I 2187) angefügt. § 556a gilt für Mietverträge über Wohnraum – auch für solche, die vor dem 1.9.01 geschlossen worden sind (BGH NJW 12, 226 [BGH 21.09.2011 - VIII ZR 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 117 Die Überlassung der Mietsache – die es nicht geben muss (Rn 116) – vermittelt dem Mieter nach hM ein Besitzrecht, das wie Eigentum iSv Art 14 I 1 GG behandelt wird (BVerfG NJW 00, 2658, 2659 [BVerfG 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99]; 93, 2035 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93]; BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 33; NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und die Grundstücksmiete (§§ 549, 578) sowie für Pachtverhältnisse (§ 581 II). § 567a ergänzt den Mieterschutz der §§ 566 f, die beide voraussetzen, dass die Mietsache dem Mieter im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw Entstehung des dinglichen Rechts bereits überlassen war. Normzweck des § 567a ist es, diese Rechtschutz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Vertragsparteien können eine Vereinbarung über Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen erst nach Abschluss des Mietvertrags (›logische Sekunde‹) und nur aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen treffen. Generelle Vereinbarungen sind mithin ebenso unzulässig wie Vereinbarungen vor Abschluss des Mietvertrags. Ein neuer Vermieter tritt nach § 566 I ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unabdingbarkeit der §§ 556d–556g (§ 556g I 1, 2).

Rn 2 Eine bei Abschluss des Mietvertrags getroffene, zum Nachteil des Mieters von §§ 556d–556g abweichende Vereinbarung – egal, welchen Gegenstand sie betrifft – ist nach § 556g I 1 unwirksam. So liegt es etwa für eine Vereinbarung, die den Beweismittelkanon der ZPO beschränkt (LG Berlin WuM 18, 414). Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies indessen nur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 26 Bei der gewerblichen Vermietung von Wohnraum (Begriff § 549 Rn 2) sind neben den in §§ 535 ff enthaltenen Vorschriften die Informationspflichten des § 312a I, III, IV und VI zu beachten (zum Ganzen Gsell WuM 14, 375; speziell zum Widerrufsrecht Hau NZM 15, 435; Rolfs/Möller NJW 17, 3275; Fervers NZM 18, 640). Weiter steht dem Mieter gegen den gewerblichen Vermieter bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Betroffene Mietsachen.

Rn 2 § 556c gilt mWv 1.7.13 für Mietverträge über Wohnraum. Hat der Vermieter bereits vor dem 1.7.13 auf eine Wärmelieferung umgestellt, bedarf es für eine Änderung einer entspr Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 05, 1776 [BGH 06.04.2005 - VIII ZR 54/04] unter 2; LG Berlin GE 15, 861); das betrifft insb Verträge, die vor dem 1.3.89 geschlossen wurden, da erst ab diesem Zeitpunkt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (§ 556b II 1).

Rn 8 Die Mietvertragsparteien können unter Beachtung von §§ 307 II, 309 Nr 2, 3 die grds bestehende Möglichkeit des Mieters, gegen eine Mietforderung – dazu zählen auch die Mietnebenkosten (s.a. § 535 Rn 192) – aufzurechnen (§§ 387 ff) oder die Miete zurückzubehalten (§§ 273, 320), vertraglich beschränken. Für einen auf § 536a oder § 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dritte.

Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ZMR 21, 394...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Form.

Rn 16 Die Auskunft bedarf nach § 556g IV der Textform (§ 126b). Eine gesonderte Erklärung bzw ein gesondertes Schriftstück ist insoweit nicht erforderlich (BTDrs 19/4672, 27). Notwendig, aber auch ausreichend ist, wenn die Auskunft in das vom Mieter noch zu unterzeichnende (Rn 15; Hinz ZMR 19, 557, 558) Exemplar des Mietvertrags bzw des Angebots zum Abschluss eines Mietvertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflicht.

Rn 179 Es ist Hauptpflicht des Mieters, während des Laufs des Mietvertrags gem § 535 II die vereinbarte Miete zu entrichten. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter nach § 537 II von der Entrichtung der Miete befreit. Behält der Mieter die Mietsache nach Beendigung des M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unzumutbarkeit.

Rn 12 S zunächst § 543 Rn 1. Wann eine nachhaltige (Rn 11) Störung (Rn 10) des Hausfriedens (Rn 9) unzumutbar ist, entzieht sich einer Definition und ist stets das Ergebnis einer – sorgfältigen! – wertenden Betrachtung (BGH NJW 14, 2566 Rz 15). Herauszuarbeiten ist, was jeweils für die andere Partei spricht, zB: Alter, Dauer des Mietvertrags, Grad eines etwaigen Verschuldens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Substanzmangel.

Rn 9 Mietflächenunterschreitung um mehr als 10 % (BGH NJW 10, 292 [BGH 28.10.2009 - VIII ZR 164/08] und NJW 11, 1282 für Wohnraummiete; BGH NJW 05, 2152 [BGH 04.05.2005 - XII ZR 254/01] für Gewerberaummiete; darüber hinausgehend Dresd NZM 19, 784 [OLG Dresden 10.07.2019 - 5 U 151/19] bei ›echter Quadratmetermiete‹; zur Mietflächenunterschreitung um weniger als 10 %: BGH NJW-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formzwecke.

Rn 1 Grundlagen. § 125 S 1 normiert eine strikte Rechtsfolgenanordnung bei einer verletzten gesetzlichen Form. S 2 sieht eine weniger strenge Folgenbestimmung bei einer nicht eingehaltenen rechtsgeschäftlichen Form vor. Mit den Formgeboten, sei es den gesetzlichen, etwa aus den §§ 311b I 1, 518 I 1, 766 S 1, sei es den rechtsgeschäftlichen, sowie den Formarten der §§ 126 ff ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand des Entschädigungsanspruchs nach § 546a I.

Rn 4 Voraussetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut die Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dem Begriff des Vorenthaltens ist immanent, dass die Rückgabe der Mietsache bzw. der Schlüssel (Kobl, NJW-RR 18, 845; vgl aber Naumbg IMR 19, 324: im Einzelfall schon kein Vorenthalten, wenn der Mieter sich der Schlüssel nur entledigt!) trotz bestehender Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kooperation.

Rn 79 Die Parteien sind verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszwecks zusammenzuwirken und entgegenstehende Hindernisse zu beseitigen (BGH NJW-RR 89, 1393, 1395; BAG ZIP 13, 2025 Rz 39; BGH NJW 16 Rz 23 [Pflicht der Fluggesellschaft zur Hinzuziehung des Fluggastes vor Entscheidung über Nichtbeförderung von Gepäck]); erst recht ist es ihnen verboten, Obstruktion zu betreibe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung.

Rn 66 Außer bei vertraglicher Kündigungsmöglichkeit ist die Bürgschaft nur eingeschränkt kündbar: (1) bei einer Bürgschaft auf unbestimmte Zeit nach Ablauf eines gewissen Zeitraums nach Treu und Glauben und bei Beachtung einer angemessenen Frist (BGH WM 59, 855, 856; NJW 85, 3007, 3008 [BGH 04.07.1985 - IX ZR 135/84]; NJW-RR 93, 944, 945; s DerlKnopsBa/Knops § 25 Rz 81); (2)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrere Schuldverhältnisse.

Rn 5 Der Begriff des Schuldverhältnisses in § 366 entspricht demjenigen der §§ 362, 241. Gemeint ist die einzelne, konkrete Forderung, nicht das Schuldverhältnis iwS als Gesamtheit (›Bündel‹) von Rechten und Pflichten. Die Vorschrift gilt damit auch für die Frage, welchem von mehreren beim Gläubiger geführten Konten eine Zahlung gutgeschrieben wird (BGH ZIP 82, 424). Bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2601 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögensgegenstände und Schulden (§ 1967 Abs 1 BGB) auf den oder die Erben – Letztere: in Erbengemeinschaft – als Ganzes über (§ 1922 BGB). Es bedarf, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen, zB in Österreich (§§ 797, 799 ABGB), nicht der Annahme der Erbschaft durch die gesetzlichen oder gewill...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten, zu denen nicht nur die Erblasserschulden, also Verbindlichkeiten die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, sondern auch die Verbindlichkeiten gehören, die erst mit dem Erbfall entstanden sind und mit ihm im Zusammenhang stehen. Der Erbe haftet für diese Verbindlichkeiten zunächst (vorläufig) unbeschränkt, er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsmissbrauch.

Rn 29 Der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsschluss nicht über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.

Rn 38 Den Ausgleichsanspruch kann zum einen der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks geltend machen. Zum anderen steht der Anspruch auch dem Besitzer zu (BGHZ 157, 188, 190), und zwar jedem Besitzer, der einen primären Abwehranspruch nach § 862 I hat. Der bloße Benutzer des Grundstücks ist allerdings nicht anspruchsberechtigt; der Ausgleichsanspruch leitet sich aus de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschluss des Kündigungsrechts.

Rn 4 In der Begründung des Regierungsentwurfs (BTDrs 14/4553, 69) heißt es: ›Liegt bei Vertragsschluss kein Befristungsgrund auf Vermieterseite vor, so kann dem Interesse des Mieters an einer langfristigen Bindung des Mietverhältnisses vertraglich dadurch Rechnung getragen werden, dass die Parteien einen unbefristeten Mietvertrag schließen und für einen vertraglich festgeleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadens- und Wertminderungspauschalierungen (Nr 5a).

Rn 27 Nr 5a betrifft den Umfang der Schadenspauschale, setzt also einen dem Grunde nach (zB gem §§ 280, 281) ersatzfähigen Schaden voraus (BGH WM 19, 2269 Rz 18; ZIP 05, 800). Bezieht die Klausel einen nicht ersatzfähigen Schaden ein, ist sie unwirksam (BGH ZIP 20, 2068 Rz 43). Nicht erfasst werden Pauschalierungen der gem § 818 I herauszugebenden Nutzungen (BGH NJW 88, 258 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gem § 543 II Nr 1.

Rn 9 Der Mieter hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz bzw teilweise nicht gewährt oder wieder entzogen wird. Ein vertragswidriger Gebrauch ist nicht geschützt. Die Nichtgewährung kann auf einem Sach- oder Rechtsmangel (BGH NJW 17, 1104 [BGH 02.11.2016 - XII ZR 153/15]), dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, teilweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mitgebrauchsrecht.

Rn 110 Grundstücksteile und Anlagen können einem Mitgebrauchsrecht des Mieters unterliegen, zB das Treppenhaus, Aufzüge oder Kinderspielplätze. Das gilt auch für Außenflächen, die (allein) von der vermieteten Wohnung oder vom vermieteten Haus aus betreten werden können und deshalb nur für eine alleinige Benutzung durch den Mieter in Betracht kommen (BGH NZM 09, 855 Rz 13). D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit von Formularklauseln wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Rn 8 Wegen des Verstoßes gegen das sog Transparenzgebot (vgl BGH ZMR 12, 617) hat der BGH (NZM 06, 623) die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei einer Klauselkombination für unwirksam gehalten (vgl schon BGH ZMR 98, 752). Regelungen, die sich insgesamt mit der Renovierungspflicht des Mieters befassen, werden als zusammengehörig betrachtet. Das gelte nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspreche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mischmietverhältnisse.

Rn 14 Ein Mischmietverhältnis ist anzunehmen, wenn durch einen einheitlichen Vertrag Wohn- und gleichzeitig Geschäftsräume vermietet werden (BGH NJW 14, 2864 [BGH 09.07.2014 - VIII ZR 376/13] Rz 17), zB wenn eine Gaststätte mit zugehöriger Wirtewohnung gemietet ist. Ein Mischmietverhältnis kann auch dann vorliegen, wenn eine Wohnung zusammen mit einer Garage (s Rn 8) vermiet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1568a und 1568b BGB

Rn 1 §§ 1568a und b stellen die materiellen Vorschriften zur Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände nach Scheidung der Ehe dar, während sich das Verfahren nach §§ 200 ff FamFG bestimmt und die Kostenvorschriften im FamGKG enthalten sind. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes ist identisch mit dem in §§ 1361a, 1369, 1932 verwendeten. Rn 2 §§ 1568a und b sind nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Geschäftseinrichtung oder Anlage

Rn. 51 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand oder jede Zusammenfassung körperlicher Gegenstände, die geeignet sind, Grundlage einer Unternehmenstätigkeit zu sein (BFH BStBl II 1993, 462). Folglich scheiden immaterielle WG als Geschäftseinrichtung aus; eine sog Dienstleistungs-Betriebsstätte scheidet ebenfalls aus (Gosch in Kirchhof/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 19 Der Begriff ›Wohnfläche‹ hat keinen feststehenden Inhalt (BGH NJW-RR 21, 1237 [BGH 22.06.2021 - VIII ZR 26/20] Rz 10). Sie ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum im Ausgangspunkt anhand der §§ 42–44 der II. BetrKV (für Baujahrgänge bis 2003: BGH ZMR 19, 661 Rz 36; 19, 326 Rz 16) bzw der ab dem 1.1.04 geltenden Wohnflächenverordnung zu ermitteln. E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nachweismakler.

Rn 28 Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags ist mehr als nur die Ermittlung und Weitergabe eines geeigneten, bisher dem Auftraggeber nicht bekannten Vertragsobjekts. Die Ermittlungsmöglichkeit durch den Auftraggeber reicht nicht aus (BGHZ 119, 32, 33). Der Nachweismakler hat den Auftraggeber vielmehr in die Lage zu versetzen, dass zumindest konkrete Verha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachmangel gem § 536 I.

Rn 7 Ein Sachmangel ist nach dem Wortsinn jede für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglichen Soll-Zustand (BGH NJW 20, 2884), welcher sich bei Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen im Mietvertrag anhand des vertraglichen Nutzungszwecks unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach der Verkehrsanschauung bemisst (BGH NJ...mehr