Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 831 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[2140] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[2141] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Kollektiver Bezug als Voraussetzung der Mitbestimmung

Rz. 145 Die überwiegende Anzahl der Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG bezieht sich auf kollektive (generelle) Angelegenheiten und somit nicht auf (individuelle) Einzelfälle.[449] Von diesem Grundsatz abweichende Ausnahmen, in denen auch die Regelung von Einzelfällen mitbestimmungspflichtig ist, finden sich in den Nr. 5 (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und Nr. 9 ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Mitbestimmung bei besonderem Zeitdruck/Eilfälle/Notfälle

Rz. 184 Der Gesetzgeber hat zu den sozialen Angelegenheiten keine Regelung für vorläufige Maßnahmen aufgenommen, wie etwa in § 100 BetrVG für die personellen Maßnahmen. Die Rechtsprechung sieht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats selbst in sog. Eilfällen, in denen eine Regelung umgehend getroffen werden muss, nicht eingeschränkt. Auch bei einem plötzlichen Bedarf der An...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Mitbestimmung bei Teilzeit

Rz. 212 Der einzelne Arbeitnehmer hat zwar nach § 8 TzBfG einen – mitbestimmungsfreien – Anspruch auf Teilzeitarbeit einschließlich der Festlegung ihrer Verteilung.[679] Die Regelung ist aber nicht abschließend i.S.d. § 87 Abs. 1 ES BetrVG.[680] Der Betriebsrat hat daher bei generellen Regelungen über die Lage der täglichen Teilzeitarbeit ebenso wie bei vollzeitbeschäftigten...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Mitbestimmung des Betriebsrats bezüglich der Vergütungsordnung

Rz. 391 Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betreffend die Aufstellung eines kollektiven Entgeltschemas; es bezieht sich jedoch nicht auf die Höhe des Entgelts. Das Mitbestimmungsrecht gilt ausdrücklich auch bei der Änderung des kollektiven Entgeltschemas. Der Arbeitgeber darf dieses somit nicht einseitig abändern.[947] Solange der Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640] der Mitbestimmung des Betriebsrates im Gesundheitsschutz. Rz. 633 Auch im Geltungsbereich de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 84 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Einschränkung und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 149 Die Vorschrift des § 87 BetrVG ist insofern zwingend, als die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsabsprache noch Arbeitsvertrag aufgehoben oder eingeschränkt werden kann.[462] Auch kann der Betriebsrat nicht auf die Ausübung seines Mitbestimmungsrechts gänzlich verzichten oder s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 661 Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf jede Form bezahlten und unbezahlten Urlaubs. Es erfasst nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß § 1 BUrlG, sondern auch zusätzlichen Erholungsurlaub nach Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte,[1707] den Bildungsurlaub nach den Landesgesetzen zur Arbeitnehmerweiterbildung[1708] sowie Sonde...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Einzelne Maßnahmen

Rz. 639 (a) Als Maßnahme des Gesundheitsschutzes kommt in Betracht, dass die Betriebsparteien Verfahren regeln, mit denen Beschäftigte in einzelnen Gruppen oder Teams Belastungen erörtern, gewichten und in den Teams festlegen wie viel Belastungen und daraus resultierende Fehlbeanspruchungen vermieden werden können (Stichwort Büroregeln). Ein mögliches Verfahren insbesondere ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Beendigung der Betriebsvereinbarung

Rz. 658 Zwar unterfällt der Bereich des betrieblichen Vorschlagswesens grundsätzlich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG. Bei einer Kündigung kommt also die Nachwirkung des § 77 Abs. 6 BetrVG in Betracht. Da in der Praxis jedoch häufig Betriebsvereinbarungen über das Vorschlagswesen auch freiwillige Regelungen (§ 88 BetrVG) enthalten, fragt sich (so...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 5 ArbSchG

Rz. 607 § 5 ArbSchG wird in den Spezialregelungen der Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert: §§ 3, 3a ArbStättV, § 6 GefStoffV, § 3 BetrSichV, § 2 Abs. 2 LasthandhabV i.V.m. § 5 ArbSchG, § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OstrV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV, § 4 BioStoffV). (1) Erm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Besondere Anforderungen an die Fachkunde

Rz. 621 Die Vielfalt der Gefährdungsfaktoren und die Komplexität ihres Zusammenwirkens erfordert eine besondere Fachkunde der Personen, die von dem Arbeitgeber mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt werden. Ausdrücklich wird dies in verschiedenen Vorschriften betont. Der Gesetzgeber definiert:[1613] Fachkundig ist, wer über die zur Ausübung einer in diese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Besetzungsregeln

Rz. 643 Vermeiden von Zeit-/Leistungsdruck, insbesondere von Unterbesetzung, ist eine Kernaufgabe beim Verhüten psychischer Gefährdungen.[1652] Als organisatorische Maßnahme geeignet sind Besetzungsregeln oder andere Entlastungsformen des Personals.[1653] Im Gegensatz dazu scheint die Entscheidung des Arbeitgebers zu stehen, mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigten die im...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Struktur des Mitbestimmungstatbestands in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 543 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 542 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang der Mitbestimmungspflicht bei Lage der Arbeitszeit, Pausenzeiten

Rz. 202 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über die Lage der täglichen Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nicht erfasst ist die Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.[626] Vielmehr ist diese in einer Betriebsvereinbarung bei Üblichkeit einer tariflichen Regelung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam,[627] es...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 112 § 87 BetrVG regelt die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.[333] Die in § 87 Abs. 1 Nr. 1–14 BetrVG aufgeführten Tatbestände stellen einen abschließenden Katalog der Regelungsbereiche in sozialen Angelegenheiten dar, in denen die einseitige Anordnung des Arbeitgebers durch eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzt wird.[334] Daneben gibt es noc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Folgen der Beendigung der Betriebsvereinbarung – Nachwirkung

Rz. 132 Zwar verliert die Betriebsvereinbarung bei Vorliegen eines Beendigungstatbestands grds. ihre unmittelbare und zwingende Wirkung.[401] Gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG entfalten jedoch abgelaufene bzw. beendete Betriebsvereinbarungen über Angelegenheiten, in denen der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann (sog. erzwingbare ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gesetzesvorrang

Rz. 151 Das Mitbestimmungsrecht greift nach § 87 Abs. 1 ES BetrVG nicht, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.[467] Denn existiert bereits eine Norm zum Regelungsgegenstand, ist der Arbeitnehmer hinreichend geschützt, sodass es der Mitwirkung des Betriebsrats nicht bedarf.[468] Dies setzt freilich voraus, dass dem Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Rege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 ArbSchG

(1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

aa) § 3 Abs. 2 ArbSchG Rz. 575 Grundlegende Norm der Organisationspflicht des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheitsschutz ist § 3 Abs. 2 ArbSchG. Hiernach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 666 Ausnahmsweise unterliegt auch ein Individualtatbestand der Mitbestimmung des Betriebsrats: Wird zwischen Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer bezüglich der endgültigen Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs kein Einverständnis erzielt, ist der Betriebsrat auch im Einzelfall zu beteiligen. Auszugehen ist dann von den Grundsätzen nach § 7 Abs. 1 BUrlG, wonach der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Verhältnis zu tariflichen Regelungen: Tarifvorrang

Rz. 155 Nach dem Tarifvorrang [482] des § 87 Abs. 1 ES BetrVG ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in den sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 Nr. 1–13 BetrVG dort ausgeschlossen, wo eine tarifliche Regelung besteht ("Tarifsperre"[483]). Ob die tarifliche Regelung abschließend ist und damit das Mitbestimmungsrecht ausschließt, ist durch Auslegung zu ermitteln.[484]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Bewertung

Rz. 615 Zur Bewertung der hiernach ermittelten Gefährdungspotenziale ist ein Vergleich des Ist- mit dem angestrebten Soll-Zustand vorzunehmen.[1599] Hierzu sind vorhandene normative Standards heranzuziehen: Rz. 616 Zielstellung ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit (siehe oben Rdn 559). Rz. 617 Zum Teil werden konkrete Maßnahmen angeordnet (z.B. §§ 4 Abs. 5 oder Nr. 3...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Zeitlicher Abstand für erneute Gefährdungsbeurteilung

Rz. 627 Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Vorschriften ändern, die Arbeitsumgebung geändert wird, neuer Arbeitsmittel eingeführt werden, die Arbeitsstätte verändert wird, Arbeitsunfälle auf Sicherheitsmängel) hindeuten, neue Gefährdungsfaktoren bekannt werden (Sars-Cov-2).[1622] Rz. 628 Unabhängig von diesen Anlässen ist auch ein zeitlicher Abstand de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Allgemeine Auswahlgrundsätze

Rz. 635 Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Grundsätze des § 4 ArbSchG einzuhalten.[1644] Die Gefährdung ist möglichst zu vermeiden. Soweit dies nicht geschehen kann, ist die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen (§ 4 Nr. 1 und 2 ArbSchG). Dieser Ansatz zielt auf die Arbeit und die Bedingungen, unter denen sie ausge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Rz. 255 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.33: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/ Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[809] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Dienst...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Beispiel Lärm (2) und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 637 Schall betrifft nicht nur die Belastung der Beschäftigten durch Werte ab 80 dB(A). Allgemein sind Arbeitsstätten so einzurichten, dass der Schalldruckpegel so niedrig gehalten wird, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten soweit zu red...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Eilfälle

Rz. 650 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht in Eilfällen (s.o. Rdn 184). Im Arbeitsschutzrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass der Arbeitgeber aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Hieraus folgt die Initiativlast des Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 383 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Auch eine formlose Betriebsabsprache ist zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts ausreichend.[1146] In der Praxis wird allerdings meist bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betrieb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[347] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Urlaubsplan

Rz. 663 Über die allgemeinen Urlaubsgrundsätze hinaus besteht das Mitbestimmungsrecht auch bei der Aufstellung des Urlaubsplans. Unter dem Begriff des Urlaubsplans ist die genaue Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs der einzelnen Arbeitnehmer für das jeweilige Urlaubsjahr, bei Betriebsferien deren zeitliche Lage, zu verstehen.[1730] Ist durch den in einer Betriebsverein...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Mitbestimmungswidriges Verhalten

Rz. 486 Mitbestimmungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen, die von einem Mitbestimmungstatbestand erfasst werden, ergreift, ohne dass hierfür die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.[1164] Nicht erforderlich ist, dass der Betriebsrat überhaupt nicht beteiligt wurde. Selbst wenn der Betriebsrat informiert wurde,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Kurzarbeit und Arbeitskampf

Rz. 288 Bei einem Arbeitskampf kollidiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit dessen Neutralitätspflicht. Daher ist die Frage der Mitbestimmung bei der Einführung von Kurzarbeit differenziert zu betrachten. Hinsichtlich der Frage der Mitbestimmung ist zu unterscheiden, ob der Betrieb unmittelbar oder mittelbar vom Streik betroffen ist. Rz. 289 Ist der Betrieb unmitte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beurteilung des Handlungsbedarfs

Rz. 620 Entsprechen sich Ist- und Sollzustand liegt keine Gefährdung vor. Dies wird in den wenigsten Fällen so sein. In der Regel bestehen Verbesserungsmöglichkeiten. Die Gefährdungsbeurteilung soll mit der Beurteilung des Handlungsbedarfes die Voraussetzung schaffen, dass erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 3 ArbSchG bestimmt werden können. Hierzu soll sie "...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Normadressat ist der Arbeitgeber

Rz. 550 Verantwortlich für die betriebliche Gesundheitspolitik ist der Arbeitgeber. Die Mitbestimmung des Betriebsrates ändert nichts an der verwaltungsrechtlichen und privatrechtlichen alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers. Er ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, innerbetrieblich die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Le...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verhältnismäßigkeit

Rz. 634 § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu "erforderlichen" Maßnahmen. Die Regelungen müssen bestimmt, tauglich, notwendig und verhältnismäßig sein. Zu Verhältnismäßigkeitserwägungen gehören auch Zeitschienen und Kostenüberlegungen.[1642] Beispielsweise kann sich eine kleine Tischlerei eine neue Absauganlage unter Umständen in absehbarer Zeit (ein bis zwei Jahre) fi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Missbrauch des Mitbestimmungsrechts/Koppelungsgeschäft

Rz. 188 Der Betriebsrat entscheidet nach freiem Ermessen, ob er einer Maßnahme zustimmt oder nicht. Er ist aus § 2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Diese verwehrt es ihm, seine Zustimmung von Zugeständnissen des Arbeitgebers abhängig zu machen, die er aufgrund seiner Mitbestimmung nicht erwirken kann.[580] Eine unzulässige R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Maßgebliche gesetzliche Vorschriften über den Gesundheitsschutz

aa) Allgemeiner Teil des Arbeitsschutzes: ArbSchG Rz. 562 Das ArbSchG ist als allgemeiner Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz konzipiert (§ 1 Abs. 3 ArbSchG). Die §§ 3, 5, 6, 12 ArbSchG sind maßgebliche Rahmenvorschriften, die eine Handlungspflicht des Arbeitgebers begründen, aber betrieblich im Mitbestimmungsprozess konkretisiert werden müssen....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Beispiel Lärm (1)

Rz. 636 Anschaulich wird dieser Grundsatz in der LärmVibrationsArbSchV normativ umgesetzt: Deren § 6 unterscheidet zwischen den oberen Auslösewerten 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) und dem unteren Auslösewert 80 dB(A) bzw. 135 dB(C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Der § 7 Abs. 1 reg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Regelungskompetenz der Einigungsstelle

Rz. 644 Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum Gesundheitsschutz Sprüche von Einigungsstellen aufgehoben, weil die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nicht erfüllt hat, indem sie nicht selbst den ihr übertragenen Konflikt im Einzelnen regelte, sondern nur Vorgaben beschloss, die der Arbeitgeber zu erfüllen hat[1658] oder ihr wegen zu weit gefasster b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Dokumentation

Rz. 649 Der § 6 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Führung einer Dokumentation. Er muss über die je nach Art der Tätigkeit und Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Prüfung ersichtlich sind. Angesichts des Umstandes, dass...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Jugendliche – §§ 28, 28a, 29 JArbSchG

Rz. 569 Gemäß § 28a JArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf besondere Gefährdungen Jugendlicher zu präzisieren. § 28 JArbSchG enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit Jugendlicher. Eine spezielle Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 29 JArbSchG...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Schwangere und Stillende

Rz. 567 Der Unterabschnitt 2 (§§ 9–15) des MuSchG und die MuSchutzArbV beschäftigt sich mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz schwangerer oder stillender Frauen. Jeder Arbeitgeber, unabhängig davon, ob er (zurzeit) Frauen im Betrieb beschäftigt, ist seit dem 1.1.2018 verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Arbeitsbedin...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Unfallverhütungsvorschriften gem. § 15 SGB VII

Rz. 573 Die Unfallversicherungsträger können als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Die Zahl der UVV hat sich deutlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 653 Das betriebliche Vorschlagswesen ist in § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG geregelt und zählt daher zur erzwingbaren Mitbestimmung. Es hat in der betrieblichen Praxis zunehmend Bedeutung. Im Jahre 2015 gingen ausweislich einer Befragung von 136 Unternehmen mit ca. 1,7 Mio. Arbeitnehmern ca. 1,056 Mio. Verbesserungsvorschläge ein, was zu Prämien von ca. 130 Mio. EUR (Prämiendu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Zwingende gesetzliche Vorgaben im ASiG

Rz. 581 Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Verpflichtung enthält keinen Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Rz. 582 Gemäß § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber ...mehr