Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 4 unterschiedliche Maßnahmen: der Neubau einer Wohnung, der Erwerb einer vorhandenen Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältn...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Die Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen über die NRW-Bank. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Nordrhein-Westfalen Eigentumsförderung – Modernisierung NRW.Bank – Gebäudesanierung 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung[1] Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei verm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.2 Das wird gefördert

Gefördert wird Neubau, Kauf oder Modernisierung. Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein. Varianten Es sind 2 Darlehensvarianten möglich: Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung. Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags. Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR b...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4.2 Das wird bezuschusst

Zuschüsse werden im Rahmen folgender Fördermodule gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen

Dieses Programm dient der Unterstützung des Neubaus oder Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum oder der energetischen Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Die Förderung erfolgt über zinslose Darlehen und Zuschüsse. 2.9.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück si...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9 Niedersachsen

Die Förderungen des Landes Niedersachsen werden über Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden folgende Programme angeboten: Programme für Niedersachsen Eigentumsförderung Landesbürgschaft WEG Modernisierung von Mietwohnungen 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen[1] Dieses Programm dient der Unterstützun...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist direkt bei der L-Bank zu stellen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden sich unter www.l-bank.de/weg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.4 Antragstellung

Der Darlehensantrag ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen. Diese ist online unter www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/bewilligungsbehoerde zu recherchieren. Zeitliche Begrenzung! Die Mittel stehen voraussichtlich bis Ende 2027 zur Verfügung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an. 2.12.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen. 2.12.1.2 Das wird gefördert Gefördert werden alle Mode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren

Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden. 2.3.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer. 2.3.1.2 Das wird gefördert Folgende M...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2 Bayern

Das Land Bayern stellt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bayern Bayerisches Modernisierungsprogramm Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm[1] Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/553/Antrag.pdf). Mit der Maßnahme darf vor der Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen werden nicht als Beginn des Vorhabens angesehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1). Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit. Eigenkapital Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württemberg belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.4 Antragstellung

Die Anträge sind an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SIKB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.2 Das wird gefördert

Über dieses Programm lassen sich folgende Vorhaben finanzieren: Neubau von Wohnimmobilien Kauf von Wohnimmobilien – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau Energetische Sanierung von Wohnimmobilien Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Landesbürgschaft WEG

Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften. 2.9.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.9.2.2 Das wird gefördert Durch Bürgschaften werden ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Zuschuss

Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden. Die Baugenehmigung des geförderten Objekts muss älter als 20 Jahre sein. 2.6.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfam...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.4 Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens an die SIKB zu richten. Die notwendigen Formulare können auf der Webseite der SKIB im dortigen Formularcenter heruntergeladen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gehören nicht zum Beginn des Vorhabens.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7 Hessen

Das Land fördert über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese 3 Programme sind besonders interessant: Programme für Hessen Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau Energetische Modernisierung bei WEG PV-Anlagen-Darlehen Hier die wichtigsten Eckpunkte der Förderprogramme. 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau[1]...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen, die auch die Antragsformulare ausgibt. Auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de/ ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen zu finden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.3 Darlehenskonditionen

Art der Förderung Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile Sanierung Plus, Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 270 Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen. Bei einer energetischen S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende h...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.2 Das wird gefördert

Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert: die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle, Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1 Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt über die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) die folgenden 4 interessanten Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Baden-Württemberg Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie Wohnen mit Zukunft Photovoltaik (Nachhaltiger Strom) Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung) 2.1.1 Kombi...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden. Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.[1] Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2 Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.3 Darlehenskonditionen

Es wird ein Darlehen in Höhe von 40 % der Gesamtkosten gewährt, maximal 150.000 EUR. Zinsbindungsfrist gilt für 15 Jahre bei einem Tilgungssatz von 1 % und 2 % p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Eine vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrags ist möglich. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt Bei Neubau: 50 % bei Baubeg...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der Investitionskosten. Die Darlehen betragen: bis zu 140.000 EUR je Wohnung bis zu 175.000 EUR je Wohnung, wenn der Effizienzhaus-Standard 85 (BEG) erreicht wird. Der Mindestdarlehensbetrag ist mit 5.000 EUR je Wohnung festgelegt. Es erfolgt eine Zinsfestschreibung (bei Einhaltung des Effizienzhausstandards mind. 85 (BEG)) auf 20 Jahre bei ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5 Bremen und Bremerhaven

Das Land Bremen fördert über die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB). Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung orientiert sich die BAB an den Bundesförderungen. Hier werden vor allem die KfW/BEG-Programme 261 und 159 durchgeleitet. Es stehen 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bremen und Bremerhaven Modernisierung Wohnraum Finanzierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist vor Baubeginn zur Prüfung der Förderungswürdigkeit bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung[1] anzumelden. Der Anmeldung sind ein Lageplan und Angaben über die vorgesehenen Wohnungseinheiten, die hinsichtlich Größe und Grundrissgestaltung bedarfsorientiert sein sollen, beizufügen. Neben der technischen Prüfung wird eine Bonitätsprüfung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.2 Das wird gefördert

Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus: Sonne Wind Biomasse Wasser Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Dieses Programm dient der Förderung der Energieeffizienz im Mietwohnungsbau in Hessen. Mit dem Programm sollen Eigentümer und Investoren motiviert werden, in die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie in den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden unter Einbeziehung der entsprechenden Programme der KfW zu investieren. 2.7.1.1 Antragsberechtigung An...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung), Erneuerung von Heizungsanlagen ode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten; der Kauf einer Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.3 Darlehenskonditionen

Zinsbindungsfristen sind für 5, 10 oder 15 Jahre möglich bei einem Tilgungssatz von 2 % oder 3 % bzw. 1 % und 2 % bei 15 Jahren Zinsbindung p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Auszahlung bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus. Auszahlung bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kau...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/505/Antrag.pdf). Der ausgefüllte Antrag ist neben weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnobjekt belegen ist. Die zuständige Behörde erteilt eine Förderbe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen: Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens, nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung, dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Verbesserung der Wärmedäm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.2 Das wird gefördert

Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 3 Bereiche: Altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung, einschließlich ggf. Objekterwerb (nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich). Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Objekt muss im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bei allen energetische...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.3 Darlehenskonditionen

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen i. H. v. bis zu 55.000 EUR und einem Kostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. In der ersten Finanzierungsphase werden die Darlehenszinsen 10 Jahre festgeschrieben. Der marktübliche Zinssatz wird aber für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %) überschreiten. Einkommensgrenzen – Ü...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.2 Das wird gefördert

Um die Förderung zu erhalten, muss die Anschaffung und Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgenommen werden. Die Anlage kann als Aufdach-, Fassadenanlage oder auf der Garage oder dem Carport installiert werden. Die Installation muss an privaten Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten erfolgen. Dabei muss der Antragsteller eine der Wohneinheiten selbst nutzen. Das Wohngeb...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.2 Das wird gefördert

Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3 IFB Energiedarlehen – Einzelmaßnahmen

Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen mit dem Zweck der energetischen Sanierungen von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Im Schwerpunkt geht es um Modernisierungen im Gebäudebestand durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik. 2.6.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Eigentumswohnungen in Hamburg. Die förderfähigen Maßnahmen ergeben sich aus den Einzelprogrammen (siehe nachfolgendes Kapitel zu den Förderkonditionen).mehr