Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 150 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auch auf eine Weise aufgebaut sein,...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 12 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung b...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 45 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereit...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 11 Nach Art. 3 Abs. 2, 3 Bilanz-RL n. F. sind als KMU Unternehmen definiert, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mind. zwei der drei Größenmerkmale für kleine oder mittelgroße Unternehmen erfüllen:[1]mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Literaturtipps

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4 Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Rz. 43 Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS das "Herzstück" der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.[1] Allerdings finden sich mit den ESRS erstmals umfangreiche konkretisierende Vorgaben zu deren Durchführung und der darauf basierenden Ableitung von Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die (z. T. wohl unvermeidbar...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Vorbemerkung

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) befassen sich zunehmend mit Aspekten der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit, damit verbunden sind Fragen zur Berichterstattung darüber. Diese ist für wenige KMU aufgrund der CSRD verpflichtend. Für potenziell Tausende KMU ist die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Bestandteil von Geschäftsbeziehungen oder intrinsisch mo...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Rz. 1 Die themenbezogenen Standards "Environmental" umfassen ESRS E1 "Klimawandel", ESRS E2 "Umweltverschmutzung", ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen", ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" sowie ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft". Trotz der thematischen Abgrenzung zwischen den jeweiligen Standards bestehen inhaltliche Überschneidungen. Teilw. rei...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Vorbemerkung

Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Nachhaltigkeitsberichtsvorschriften durch die EU-Sustainable-Finance-Regulierung und den damit verbundenen EU Green Deal. Mit der Umsetzung der CSRD geht eine bedeutende Ausweitun...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 4 Fazit

Rz. 144 ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserk...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.1 Umfang der maschinenlesbaren Auszeichnung

Rz. 22 Die CSRD sieht eine Auszeichnungspflicht für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht vor, einschl. der Angaben nach Art. 8 der Taxonomie-VO. Die konkreten Auszeichnungsvorgaben, inkl. Vorgaben zur verpflichtenden Detailtiefe der maschinenlesbaren Auszeichnung, sollen im ESEF RTS rechtlich verankert werden, der hierfür einer noch ausstehen...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben z...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 133 Im Hinblick auf die Berichtszeiträume, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflic...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 117 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 175 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.2 Ergänzende nationale Vorgaben

Rz. 8 In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorgaben, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der RTS-Vorgaben sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen. Rz. 9 Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Am 247.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) de...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.2 Übermittlung als ESEF-Berichtspaket

Rz. 15 Für die Übermittlung und Kommunikation von Rechnungslegungsunterlagen im ESEF müssen die XHTML-Dateien gem. ESEF RTS in einem sog. ESEF-Berichtspaket (Reporting-Package) gebündelt werden. Das ESEF-Berichtspaket entspricht aus technischer Sicht einer Zip-Datei als Containerlösung, für die standardisierte Vorgaben zum inhaltlichen Aufbau im ESEF RTS spezifiziert sind. D...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 3 Fazit

Rz. 64 ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Stakeholder-Gruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. im Zusammenhang mit der Berichterstat...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 93 Die bisherigen Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe hierzu zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten...mehr

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Geleitwort zur 2. Auflage

Die EU-Kommission setzt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstmals einheitliche und verbindliche Maßstäbe für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Damit kommt sie den zunehmenden Forderungen nach einer qualitativ hochwertigeren und vergleichbaren Offenlegung von Leistungsindikatoren für U...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 137 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Kennzahlen zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Kennzahlen abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS enthaltenen Kennzahlen eb...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS 2 enthält Angabepflichten, die sektorunabhängig von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen und für alle von den ESRS abgedeckten Nachhaltigkeitsaspekte maßgeblich sind (ESRS 2.1). Diese Angabepflichten sind somit weitgehend unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Im Standard werden besonders grundlegende Angaben geregelt, die für d...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2 Konzeptionelle Ausgestaltung der drei Module

3.4.2.1 Modulübergreifende Grundsätze der Berichterstattung Rz. 70 Jeder im Einklang mit dem ED ESRS VSME erstellte Nachhaltigkeitsbericht soll relevante Informationen über aktuelle und mögliche zukünftige negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Gesellschaft oder die Umwelt darstellen (ED ESRS VSME.9(a)). Zudem soll der VSME-Nachhaltigkeitsbericht darstellen, ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie un...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten

Rz. 32 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist daher zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher stets notwendig sind. Zudem unterlie...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 94 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen und Ansätze sind. In ESRS S4.BC81 wird klargesellt, dass ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 123 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 45 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 46 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 47 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 10 Exkurs zur CSRD-Umsetzung (auf Basis des Regierungsentwurfs)

Rz. 103 Am 24.7.2024 hat das Bundesministerium für Justiz den zeitlich verzögerten Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht.[1] Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht nun – vorbehaltlich einer entsprechenden Umsetzung – eine gewisse Klarheit. Die zunächst mit begr...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.5 Fazit

Rz. 49 Der ED ESRS LSME stellt einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um angemessene Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU dar. Trotz des überschaubaren Anwendungsbereichs des ED ESRS LSME dürfte er insbes. aufgrund seiner Value Chain Cap-Funktion erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattungspraxis sowohl großer Unternehmen als auch von KMU habe...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.3 PAT- und BP-Modul: Wesentlichkeitsanalyse und "if applicable"-Ansatz

Rz. 78 Der wichtigste konzeptionelle Unterschied der PAT- und BP-Module zum Basis-Modul besteht in der Notwendigkeit der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse für die Erstellung der PAT- und/oder BP-Modul-Berichte. Mittels dieser Wesentlichkeitsanalyse werden vom Unternehmen die Umwelt-, Sozial- und/oder Governance-Themen identifiziert, über die zu berichten ist. Gem. ED ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 11 Vorbemerkungen zu ESRS S1 – S4

Rz. 1 Bei der grundlegenden Gestaltung der Standards der S-Säule sah sich die EFRAG mit der Herausforderung konfrontiert, dass für deren Strukturierung noch keine konkreten Bezugspunkte im weiteren europäischen Rahmen der Nachhaltigkeitsregulatorik vorlagen: Während die E-Säule der ESRS in der Taxonomie-VO ihren Anknüpfungspunkt für die Einteilung der abgedeckten Nachhaltigk...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC, die allerdings aktuell "stayed" sind und einer gerichtlichen Überprüfung harren, und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.3 KFS/PG 13 und KFS/PE 28

Rz. 29 In Österreich legt der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) in einem eigenen Fachgutachten die berufliche Auffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer sonstige Prüfungen planen, durchführen und darüber Bericht erstatten sollen. Als Grundlage für das Fachgutachten zur Durchführung von sonstigen ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.3 Konnektivität

Rz. 167 "Konnektivität" von Information ist ein Grundprinzip der Rechnungslegung, das v. a. mit dem Konzept des Integrated Reporting Einzug in den Diskurs zur Rechnungslegung fand. Es fordert, ein holistisches Bild über alle (finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen) Faktoren zu vermitteln, welche die Fähigkeit eines Unternehmens beeinflussen, Wert zu schaffen. Im Besondere...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 3 Fazit

Rz. 109 Mit ESRS E2 werden die in der Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig im Zentrum stehenden Klimaaspekte um Angaben zur Umweltverschmutzung ergänzt. Die finale Version des Standards hat sich von den in den Entwürfen zunächst sehr allgemein klingenden, stets unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Angabepflichten, die eher ein legalistisches Verh...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 30 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.1 ESEF als Weblayout

Rz. 11 Das technische Fundament für ESEF bildet die Websprache XHTML (Extensible Hypertext Markup Language), als XML-konformer Ableger von HTML (Hypertext Markup Language). Das ESEF ist deshalb ein sog. Weblayout in Form einer XHTML-Datei, die im Vergleich zu klassischen Printformaten, z. B. PDF, bedeutsame Unterschiede aufweist, welche in der Vorbereitung der Nachhaltigkeit...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 60 Anders als der ED ESRS LSME mit seinem eng abgegrenzten Anwendungsbereich auf i.W. (vergleichsweise wenige) kapitalmarktorientierte KMU und einige Hundert SNCI ist der künftige ESRS VSME als Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten KMU potenziell für viele Tausend KMU und Kleinstunternehmen relevant.[1] Dies umfa...mehr