Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.1.1 Der Vorname des Kindes

Den Vornamen bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei nichtehelichen Kindern ist die Mutter sorgeberechtigt[1], bei Verheirateten sind es die Eltern. Vier bis fünf Vornamen reichen nach Ansicht der Rspr. aus, 12 sind jedenfalls unzulässig.[2] Die einschlägige Entscheidung des OLG Düsseldorf w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 3.1 Grundsätze

Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge), § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB. Eltern können daher grundsätzlich das Vermögen ihres Kindes mehren. Grundsätzlich vertreten Eltern das Kin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / I. Allgemeine Maßstäbe – Spannungsfeld zwischen Unschuldsvermutung und Tatverdacht

Unschuldsvermutung nach Einstellung gem. § 153a StPO: Im Zentrum der Einstellungsmöglichkeiten im Steuerstrafverfahren steht in der Praxis die Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Die Betroffenen sind infolge einer derartigen Einstellung nicht vorbestraft. Für sie gilt hinsichtlich des Tatvorwurfs weiterhin die Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK (vg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.1 Einstweilige Anordnung zum Umgang der Eltern

Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 Abs. 2 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.5 Annex: § 1666 BGB als "Ermächtigungsgrundlage" für Schwangere?

Es ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob § 1666 BGB auch schon vor der Geburt eines Kindes eine "Ermächtigungsgrundlage" für Auflagen an eine Schwangere dienen kann, deren Verhalten den Fötus schädigen könnte.[1] Im Wortlaut meint § 1666 BGB ausschließlich das bereits geborene Kind. Ist nämlich tatsächlich der Embryo gemeint, verwendet das Gesetz andere Begri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.4 Gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so können sie durch Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge herbeiführen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die übereinstimmende Sorgeerklärung hat unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung ohne präventive staatliche Kontrolle. Solange der andere Elternteil seine Sorgeerklärung noch nicht wirksam abgegeben h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.5.1 Gemeinsame Sorge – das Verfahren

Die Bundesregierung hat sich mit § 1626a BGB für eine vereinfachte Lösung entschieden. Danach gilt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von ca. 4 Wochen, (die nicht vor Ablauf von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.3.1 Vernachlässigung

Hierbei handelt es sich um eine andauernde oder wiederholte Unterlassung der physischen (Ernährung, Bekleidung, Betreuung, Aufsicht, Gesundheitsfürsorge) und psychischen (Zuwendung, Förderung und Bereitstellung von Entfaltungsmöglichkeiten) Versorgung des Kindes.[1] Aufgrund von Unfähigkeit [2] oder fehlender Bereitschaft sorgeberechtigter Personen werden kindliche Lebensbedür...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.4 Die gerichtliche Entscheidung

Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, so hat das Familiengericht nach § 1666 BGB d"ie zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen". Damit wird dem Familiengericht ein breiter Handlungsspielraum eingeräumt. § 1666 BGB ist nicht mit "Wegnahme des Kindes" gleichzusetzen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der in § 1666a BGB enthaltenen Subsidiari...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 7.2 Die Vereinbarung zur Abänderung

Beteiligte Eltern können sich im Rahmen der Auseinandersetzungen über eine Neuordnung im Rahmen der elterlichen Sorge in jeder Richtung verständigen und einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen. So könnte bei beispielsweise bei erheblicher Gefahr der Abänderung der bisherigen alleinigen elterlichen Sorge eines Elternteils zu alleiniger elterlicher Sorge des anderen Elternt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.3 Der Antrag zur Kindesherausgabe

Muster (Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe) An das Amtsgericht – Familiengericht – Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Frau – Antragsgegnerin – wegen: Herausgabe eines Kindes Wir bestellen uns unter Vorlage beigefügter Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten des Antra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558 Abs. 4 – Kappungsgrenze nach Ende der Preisbindung

Rz. 64 Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 gilt für bestimmte Mieter bis zu einer bestimmten Höhe in bisher preisgebundenen Wohnungen nach Auslaufen der Förderung nicht. Im Einzelnen: Es muss sich um öffentlich geförderte Wohnungen i. S. d. § 1 WoBindG handeln. Der Mieter war zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) nach § 1 AFWOG verpflichtet. Die Eigenschaft d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 11 Entlassung aus dem Mietvertrag

Rz. 37 Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat und dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt (BGH, Urteil v. 22.1.2003, VIII ZR 244/02, ZMR 2003, 413). Weiterhin ist erforderlich, dass die Interessen des Mieters an der vorzeitigen Aufhebung gewichtiger sind als die des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.2 Ferienregelungen

Ebenso umstritten wie Übernachtungen des Kindes sind die Ferienaufenthalte des Kindes mit dem mit ihm nicht zusammenlebenden Elternteil. Der Ferienumgang ist für das Kind jedoch in gleicher Weise wichtig wie es Übernachtungen bei dem jeweils anderen Elternteil sind. Im Ferienumgang erlebt das Kind den sonst mit ihm nicht zusammenlebenden Elternteil eine Zeit lang ohne Unterb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.4 Vereinbarungen zum Umgang biologischer Väter

Um Streitfälle namentlich zum Schutz der bestehenden Familiensituation zu vermeiden, sollte man sich in geeigneten Fällen bemühen, eine Einigung über die Frage des Umgangs oder der Auskunft herbeizuführen. Liegt nahe, dass auch gerichtlich ein solcher Umgang angeordnet würde, sollte versucht werden, durch eine – verträgliche – Einigung möglichst wenig Spannungen entstehen zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.1 Notwendige Veränderungen im Kindschaftsrecht

Notwendigkeiten werden wie folgt gesehen: Einigkeit besteht darin, dass das Kindeswohl im Rahmen des Kindschaftsrechts ausschließlicher Gradmesser aller Entscheidungen zu sein hat. Das Kindeswohlprinzip, derzeit geregelt in § 1697a BGB, hat deshalb am Anfang des Abschnittes II Titel 5 – elterliche Sorge zu stehen. Im Rahmen der elterlichen Sorge, eigentlich besser benannt als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.4 Grenzen des Auskunftsanspruchs

Der Ausschluss oder die Einschränkung des Auskunftsrechts nach § 1686 BGB stellt jedenfalls dann, wenn der betroffene Elternteil keine andere Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des gemeinsamen Kindes zu informieren, einen schweren Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Rechte des Kindes und in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 1, 2 GG dar. Eine solche Maßnahme is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.3 Das Kindeswohl und der Schutz der Familie

Für die Frage der Kindeswohldienlichkeit eines solchen Umgangsrechts sind vor allem zu prüfen: Familiäre Situation, Stabilität und Belastbarkeit des Familienverbandes, Verhältnis zwischen den betroffenen Erwachsenen, Alter, Bindungen und Belastbarkeit des Kindes, Kenntnissituation der Beteiligten. Grundsätzlich hat auch der Schutz der bestehenden Familiensituation Vorrang vor dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.5 Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist.[1] Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man regelmäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4.2 Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zusammenleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kabelempfang: Wegfall der U... / 5.1 Vertragliche Vereinbarung

Folge einer vertraglichen Vereinbarung über den Weiterbezug des Kabelempfangs direkt vom Vermieter ist, dass dieser wiederum die Kabelempfangsgebühren unter den Mietern verteilt bzw. auf diese umlegt. Insoweit verbietet zunächst die Bestimmung des § 556 Abs. 4 BGB von den Regelungen des § 556 Abs. 1 bis 3 BGB abweichende Vereinbarungen über Betriebskosten zu treffen. Da die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.4.7 Vereinbarungen

Gerichte sollen gerade in Kindschaftssachen gem. § 156 FamFG auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ein gerichtlich gebilligter Vergleich zwischen den Beteiligten möglich ist. Damit ist auch der Streit entschieden, ob das Gericht nach dem früheren § 52 Abs. 1 FGG auch dort auf ein Einvernehmen hinzuwirken hatte, wo ein Vergleich der Beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.2.3 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht als Teil der gemeinsamen elterlichen Sorge beiden berechtigten Elternteilen zu. Dieses Recht betrifft die Festlegung des Wohnortes und der Wohnung, aber auch den Aufenthalt bei Dritten, beispielsweise Großeltern, in einem Heim oder Internat.[1] Von einer – ggf. auch stillschweigenden – Übereinkunft der Eltern zum Lebensmittelpunkt des Kind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.1 Unterrichtungspflichtige

Sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet.[1] Die Unterrichtungspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Der Betriebsveräußerer und der Betriebserwerber müssen sich verständigen, in welcher Weise sie ihre gemeinsame Pflicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.2 Regelungsgehalt des § 613a BGB

§ 613a BGB enthält hinsichtlich der Folgen des Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse verschiedene Regelungen. Dies sind im Einzelnen: der Übergang der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis (Abs. 1 Satz 1) auf den neuen Inhaber, die individualrechtliche Fortgeltung von Rechten und Pflichten, die auf tarifvertraglichen Regelungen beruhen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.3 Statische oder dynamische Fortgeltung

Für kraft beiderseitiger Tarifbindung geltende tarifvertragliche Regelungen gewährt § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur einen statischen Bestandsschutz für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse (s. o.). Die Normen des Tarifvertrags gehen im Fall der Transformation somit in der Form in die Arbeitsverhältnisse über, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden haben. Sie ne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrat... / 3 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, auch wenn der Betriebsrat Bedenken gegen die Kündigung erhoben hat oder der Kündigung widerspricht. Allerdings empfiehlt es sich, eine Stellungnahme des Betriebsrats zum Anlass zu nehmen, die beabsichtigte Kündigung nochmals kritisch zu überprüfen. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlosse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.1 Schutzzweck

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BAG gewährt § 613a BGB Schutz vor einer Veränderung des Arbeitsvertragsinhalts im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ohne sachlichen Grund. Es soll insbesondere verhindert werden, dass eine Betriebsveräußerung zum Anlass genommen wird, die erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer abzubauen. Die Vorschrift bezweckt nicht, Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 7.1 Vor dem Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BetrVG in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz selbst übergeht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.2 Gleichbehandlung

Führt die Fortgeltung von Leistungspflichten zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Arbeitnehmern des übergegangenen Betriebs oder Betriebsteils und Arbeitnehmern, die bereits bisher beim neuen Inhaber beschäftigt gewesen sind, so ist aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz keine Verpflichtung des neuen Inhabers herzuleiten, seinen bisherigen Mitarbeitern ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.4 Verfahrensrechtliche Wirkungen

Auch in prozess- und vollstreckungsrechtlicher Hinsicht entfaltet § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB Wirkung. Ein rechtskräftiges Urteil, das Rechte und/oder Pflichten des alten Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand hat, bindet auch den neuen Inhaber gemäß § 325 ZPO.[1] Auch der gerichtliche Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses z...mehr