Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.6.1 Allgemeines

Rz. 507 Sind die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV nicht gegeben, will der Bauträger aber Vermögenswerte des Bestellers erlangen, handelt der Bauträger nach § 7 Abs. 1 MaBV ordnungsmäßig, wenn er dafür zur Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Erwerbers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte eine Bürgschaft nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 MaBV leistet und nur...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.2.3 Rechtsmängel

Rz. 556 Ein Rechtsmangel eines Wohnungs- oder Teileigentums ist etwa gegeben, wenn ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft wird.[1] Ferner, wenn der Bauträger erklärt, zur Eigentumswohnung gehöre ein Hobbyraum und dieser Raum zwar tatsächlich benutzbar ist, daran aber weder Sondereigentum noch ein Sondernutzungsrecht besteht.[2] Ein...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.2 Überblick einiger Entscheidungen zum AGB-Recht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.10.1 Schadensersatzanspruch des Erwerbers

Rz. 587 Im Einzelfall kann ein Schadensersatzanspruch des Erwerbers aus einer Verletzung einer vertraglich übernommenen Beratungspflicht durch den Bauträger resultieren. Der Bauträger als Veräußerer einer Eigentumswohnung ist gewöhnlich allerdings nicht verpflichtet, den Erwerber über die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs und seinen Nutzen für den Käufer aufzuklären oder zu ber...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 562 Beklagen Wohnungseigentümer als Erwerber Mängel des Gemeinschafts- und/oder Sondereigentums oder wegen des Grundstücks, so ist zu klären, welche Stelle welche Rechte geltend machen kann. Zu unterscheiden ist einerseits zwischen Mängeln am Sonder- und solchen am Gemeinschaftseigentum. Für das gemeinschaftliche Eigentum ist ferner danach zu unterscheiden, ob es sich um...mehr

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CSR und nachhaltiges Entsch... / 5.6 Fazit: Der Entscheidungsprozess ist um Nachhaltigkeit zu ergänzen

Um als Unternehmen wirklich nachhaltig zu sein, sollte bei jeder Entscheidung der Nachhaltigkeitsaspekt mitberücksichtigt werden. Die in diesem Buch beschriebenen Schritte zur Professionalisierung der Entscheidungskompetenz sind die notwendige Grundlage. Um zu erreichen, dass Entscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit getroffen werden, ist die Empfehlung, die folgende Punkte...mehr

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Nachhaltigkeit und Klimasch... / 3.1 Aufbau einer internen CO2-Bepreisung

Voraussetzung für die Einführung einer internen CO2-Bepreisung ist neben der Verpflichtung der Geschäftsführung vor allem eine belastbare Bilanzierung von CO2-Emissionen (Carbon Accounting). Den Rahmen hierfür bildet das GHG Protocol, das sich als de-facto-Standard etabliert hat. Diese allgemeinen Prinzipien und Regeln gilt es in den unternehmensspezifischen Kontext zu übers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Kein Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz Wurden die zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer vertraglich vereinbarten Tantiemen nicht ausgezahlt und erfolgte auch keine Passivierung einer sich auf die Tantiemen beziehenden Verbindlichkeit bei der GmbH, sodass sich die Tantiemen weder in den Streitjahren noch in späteren Zeiträumen mindernd auf das Einkommen der GmbH ausgewi...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Prinzipien der GuV-Rechnung nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 5 Unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist die Schuldbefreiung durch Schuldübernahme [1] und die Schuldmitübernahme oder der Schuldbeitritt neben einem Schuldner bei bereits bestehenden Verpflichtungen und nicht das Eingehen einer neuen Verpflichtung zu verstehen. Das abstrakte Rechtsgeschäft der Schuldübernahme stellt eine Leistung dar, die darin besteht, dass der Übern...mehr

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Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO

Leitsatz Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben. Normenkette § 32i Abs. 2 AO, Art. 4 Nr. 2 und Nr. 7, Art. 82 EUV 679/2016 (= DSGVO), § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO, § 17a GVG, § 40 Abs. 2 VwGO Sachverhalt Der Kläger machte mit seiner Klage beim FG unter Berufung auf die DSGVO ve...mehr

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Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapital­gesellschaften

Leitsatz Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Normenkette § 9 Nr. 2a und 7, § 2 Abs. 2, § 8 Nr. 5 GewStG, § 8b Abs. 1 und 5 KStG, § 107 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / d) Erfüllung steuerlicher Pflichten

Rz. 39 § 31 Abs. 5 ErbStG normiert für Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter gleichzeitig die Pflicht zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Insoweit kann auf die für den Testamentsvollstrecker geltenden Grundsätze verwiesen werden. Dies gilt auch für die übrigen steuerlichen Pflichten, die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlasses an Stelle der Erben zu erfüllen si...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / III. Verletzung der Pflichten als Testamentsvollstrecker

Rz. 6 Jede Haftung setzt eine objektive Pflichtverletzung voraus. Die Pflichten des Testamentsvollstreckers ergeben sich aus den §§ 2203–2209, 2215–2218 BGB sowie § 2226 S. 3 BGB i.V.m. § 671 Abs. 2, 3 BGB. Ergänzend sind die vom Erblasser getroffenen Anordnungen heranzuziehen.[8] Praxishinweis Keineswegs sollte sich der Testamentsvollstrecker dazu verleiten lassen, auf den D...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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Haftung / 1.1 Haftung des gesetzlichen Vertreters

Gesetzliche Vertreter haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen erfolgten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.[1] Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / A. Einführung

Rz. 1 Wer als Testamentsvollstrecker tätig ist, sieht sich umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen ausgesetzt, die ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko in sich bergen.[1] Die Besonderheit der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass Vermögen zivilrechtlich einer bestimmten Person zugeordnet ist, nämlich dem Erben, die Verwaltungsbefugnis hingegen bei einer anderen Pe...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / 3. Rechnungslegungspflicht

Rz. 69 Die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Rechnungslegung folgt aus §§ 2218, 666 BGB. Auch diese Pflicht besteht nur auf Verlangen und ist einklagbar. Die Rechnungslegung muss: Rz. 70 Die Rechnungslegung muss dem Erben die Prüfung ermöglichen, ob ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / V. Erbschaftsteuer

Rz. 16 Mit dieser Steuerart hat sich der Testamentsvollstrecker regelmäßig zu befassen.[24] Nach § 31 Abs. 5 ErbStG ist die Erbschaftsteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker abzugeben. Die Vorschrift erscheint umfassend, ist aber in der Praxis vom Umfang der angeordneten Testamentsvollstreckung her zu verstehen. Nur im Rahmen seines zivilrechtlichen Aufgabenkreises h...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / V. Spezialvollmacht für Immobilienvermögen

Rz. 34 Muster 24.17: Spezialvollmacht für Immobilienvermögen Muster 24.17: Spezialvollmacht für Immobilienvermögen Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft in _________________________, – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit meiner Ehefrau _________________________, geborene _________________________, geboren am ___________...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Antrag auf Nachlassinsolvenz, §§ 315 ff. InsO

Rz. 143 Stellt sich heraus, dass durch Nachlassverbindlichkeiten der Nachlass überschuldet oder gefährdet ist, ist der Erbe, daneben aber auch der Testamentsvollstrecker berechtigt, Nachlassinsolvenz zu beantragen,[84] sofern er nicht nur einzelne Vermögensgegenstände verwaltet. Ob eine Antragspflicht für den Testamentsvollstrecker besteht, ist streitig.[85] Empfehlenswert i...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / VII. Erstellung des Nachlassverzeichnisses

Rz. 40 Die Erstellung des Nachlassverzeichnisses gehört zu den zentralen Pflichten des Testamentsvollstreckers. Es bildet die unverzichtbare Grundlage Ei...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / II. Kontrollrechte nutzen

Rz. 16 Den umfassenden Rechten des Testamentsvollstreckers stehen im wesentlichen Informationspflichten gegenüber, und zwar hinsichtlich Benachrichtigung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung. Rechtsgrundlage für diese Informationspflichten sind die §§ 2218, 666 BGB. Aus der Sicht der Erben gilt es, diese Pflichten auch einzufordern. Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / cc) Zulässigkeit und Offenlegung von Vergütungen

Rz. 115 Nach § 31d Abs. 1 WphG ist der Kunde und damit auch der sich der Dienstleistungen bedienende Testamentsvollstrecker vor der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung über den für das Finanzinstrument bzw. die jeweilige Dienstleistung zu zahlenden Gesamtpreis zu informieren. Hierzu müssen Art, Höhe und Berechnungen der Kosten und anderer Zahlungsverpflichtungen (Gebühr...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 3. Verhältnis zum Prozessgericht

Rz. 20 Die unmittelbare Ableitung der Befugnisse des Testamentsvollstreckers von den Anordnungen des Erblassers macht ihn zwar von Weisungen des Erben unabhängig; dies bedeutet jedoch nicht, dass die Erben dem Testamentsvollstrecker gegenüber machtlos wären. Nach § 2203 BGB hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen....mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.9 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 218 Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören alle Leistungen, die der Mieter oder Pächter aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags gegenüber dem Vermieter oder Verpächter zu erbringen hat. Sie müssen wirtschaftlich als Gegenleistung für die Nutzung des Wirtschaftsguts anzusehen sein. Es muss sich um Leistungen handeln, die ohne die vertragliche Verpflichtung nicht vom Mieter od...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / III. Regressansprüche geltend machen

Rz. 18 Einen Kontrapunkt zur starken Stellung des Testamentsvollstreckers hat der Gesetzgeber mit der Haftungsverpflichtung nach § 2219 BGB geschaffen. Auch von dieser Verpflichtung kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien, § 2220 BGB. Dies betrifft auch sog. Umgehungsregelungen, wie z.B. die Einräumung eines Vermächtnisses zugunsten des Testamentsvollstr...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / II. Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 60 Es ist sehr schwierig, generelle Aussagen darüber zu treffen, welche Maßnahmen eines Testamentsvollstreckers zulässig sind und welche nicht. Die Rechtsprechung stellt immer wieder auf den konkreten Einzelfall ab. Beispiele:mehr

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Haftung / 8.2 Eingeschränkte Haftung für Lieferungen über die Plattform ab dem 1.7.2021

Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. v. § 25e Abs. 1 UStG (Betreiber) haften für die nicht entrichtete deutsche Umsatzsteuer aus Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter § 3 Abs. 3a UStG fallen, wenn sie die Lieferung dieser Gegenstände mittels einer elektronischen Schnittstelle unterstützen. [1] Hinweis Statt Haftung des Marktplatzbetreibers ab 1.7.2021 fik...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Anspruchsberechtigte

Rz. 42 Die Verpflichtung zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses besteht gegenüber Rz. 43 Die Verpflichtung besteht nicht gegenübermehr

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§ 24 Muster und Checklisten / IV. Aufgabenbeschreibung Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 4 Muster 24.3: Aufgabenbeschreibung Dauertestamentsvollstreckung Muster 24.3: Aufgabenbeschreibung Dauertestamentsvollstreckung (Anordnung der Testamentsvollstreckung) Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist: die Erfüllung der von mir ausgesetzten Vermächtnisse, die Bewirkung der Erbauseinandersetzung unter allen Miterben, wobei meine Teilungsanordnungen zu berücksichtigen s...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / b) Haftung für eingeschaltete Fachleute

Rz. 12 Schaltet der Testamentsvollstrecker Fachleute ein (Beispiel: Einschaltung eines Steuerberaters für die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung), haftet er nur eingeschränkt, und zwar für Praxishinweis Die Haftung wegen nicht ausreichen...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / VI. Buchführungs- und Auskunftspflichten

Rz. 25 Steuerliche Pflichten über die Aufzeichnung, Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen treffen den Testamentsvollstrecker nicht. Verantwortlich hierfür sind vielmehr die Erben, soweit sie die Steuerpflichtigen im Sinne der jeweiligen Steuergesetze sind. Dies gilt auch dann, wenn der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Vollstreckung diese Pflichten gegenüber den ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Organisation des Umgangs mit Schriftstücken

Rz. 7 Die Ablieferungspflicht für aufgefundene Testamente nach § 2259 Abs. 1 BGB gehört zu den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten. Damit trifft diese Pflicht auch den Testamentsvollstrecker, der z.B. bei der Inbesitznahme der Wohnung weitere Schriftstücke findet, die auf einen Testierwillen hindeuten. Hierzu können auch sog. Brieftestamente gehören. Die unterlassene Ab...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 55 Eine GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit körperschaftlicher Organisation und eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem zulässigen Zweck gegründet werden kann, wobei der Zweck nicht notwendigerweise gewerblich sein muss. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber allein das Gesellschaftsvermögen (Stammkapital). Die GmbH i...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / 5. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 19 Der Nacherbenvollstrecker nach § 2222 BGB beschränkt nicht den Vorerben in seinen Rechten. Vielmehr nimmt der Testamentsvollstrecker hier die Rechte des Nacherben gegenüber dem Vorerben im eigenen Namen wahr.[26] Aus diesem Grund hat der Testamentsvollstrecker kein eigenes Verwaltungs- und Verfügungsrecht kraft seines Amtes als Testamentsvollstrecker, sondern er kann ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers

Rz. 117 Jede Person genießt zu Lebzeiten Datenschutz. Postmortaler Datenschutz muss dagegen zu Lebzeiten vom Erblasser veranlasst werden und bedarf eine Umsetzung des letzten Willens nach dem Tod. Auch ohne eine solche Regelung des Erblassers ist Datenschutz möglich, sofern der mutmaßliche Wille dies erkennen lässt. Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens kann sich jedoch al...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIII. Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung (ausführlich)

Rz. 50 Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, verst. am _________________________ bestehend aus Frau/Herrn (Vorname/Na...mehr

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Haftung / 8.1 Haftung für Lieferungen über die Plattform vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2021

Die zum 1.1.2019 eingeführte nationale Vorschrift des § 25e Abs. 1 UStG regelt die Gefährderhaftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (Marktplatz) für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf der von ihm bereitgestellten elektronischen Schnittstelle rechtlich begründet worden ist. Die Haftungsnorm gilt jedoch nicht für ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Erschließungsbeiträge

Rz. 85 Im Falle der erstmaligen Herstellung einer solchen Erschließungsanlage bestimmen die Vorschriften der §§ 123 ff. BauGB, dass zwar die Erschließungslast, d.h. die Verpflichtung zur Herstellung der Erschließungsanlage, bei den Gemeinden liegt; diese allerdings berechtigt sind, bis auf einen Eigenanteil von 10 % die damit verbundenen Kosten auf die Anlieger umzulegen. Di...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Auslandsbankkonten

Rz. 58 Ein Fall aus der täglichen Praxis: Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass der Erblasser über erhebliche Vermögenswerte im Ausland verfügt und die daraus resultierenden nicht unerheblichen Zinseinkünfte in den letzten zehn Jahren dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, ebenso wie seinem langjährigen Vermögensberater. Der Testamentsvollstrecker diskutiert die einge...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Kontrollvollmacht

Rz. 31 Muster 24.14: Kontrollvollmacht Muster 24.14: Kontrollvollmacht erschien: Frau/Herr _________________________ – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – dem Notar ausgewiesen durch i...mehr