Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 3 Nachfolgeprozess / F. Detailplanung

Rz. 60 Auf der Grundlage des festgelegten Nachfolgekonzepts müssen sodann die Details ausgearbeitet werden. Die bislang vorgegebene grobe Struktur wird dabei mehr und mehr ausgefüllt, sodass am Ende eine alle bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts erforderlichen Schritte umfassende Planung vorliegt. Rz. 61 In diesem Zusammenhang sind auch rechtliche bzw. steuerrechtlich...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Ordnungsmäßige Verwaltung (§ 2120 S. 1 BGB)

Rz. 48 Der Vorerbe hat das auf Substanzerlangung und Substanzerhaltung gerichtete Erbschaftsinteresse des Nacherben zu wahren.[88] Daher ist bei Eintritt des Nacherbfalls der Nachlass in dem Zustand an den Nacherben herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 49 Das Nachlassvermögen ist fre...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 1. Grundsätzliches

Rz. 22 Ähnlich wie für Private Equity-Häuser bildet auch für durch ein Fremdmanagement geführte Familienunternehmen die Zusammenarbeit mit diesem Management sowie dessen Verpflichtung auf gemeinsame Ziele einen wesentlichen Schlüsselfaktor für den langfristigen Erfolg. Rz. 23 Management-Beteiligungen bilden hierbei ein probates Mittel, die Interessen der Führungsmannschaft de...mehr

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§ 17 Familienholding / III. Stimmrechtsbündelung

Rz. 101 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag bereits Familienstämme vorsieht, erscheint es konsequent, innerhalb der Stämme eine Bündelung der Stimmrechte der jeweiligen stammesangehörigen Gesellschafter vorzusehen. Auf diese Weise können Zwistigkeiten innerhalb der Familienstämme aus der eigentlichen Gesellschaftsversammlung herausgehalten werden. Darüber hinaus...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / V. Management-Beteiligungen

1. Grundsätzliches Rz. 22 Ähnlich wie für Private Equity-Häuser bildet auch für durch ein Fremdmanagement geführte Familienunternehmen die Zusammenarbeit mit diesem Management sowie dessen Verpflichtung auf gemeinsame Ziele einen wesentlichen Schlüsselfaktor für den langfristigen Erfolg. Rz. 23 Management-Beteiligungen bilden hierbei ein probates Mittel, die Interessen der Füh...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / c) Optionsprogramme

aa) Allgemeines Rz. 52 Eine Alternative zu Direkt- bzw. Treuhandbeteiligungen bilden Management-Optionsprogramme. Deren Grundlage bildet eine Vereinbarung zwischen dem Management und der Eigentümerfamilie, der zufolge dem Management unter bestimmen Voraussetzungen vergünstigte Kapitalbeteiligungen am Unternehmen eingeräumt werden.[73] Dabei werden sowohl die Bedingungen, von ...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 3. Virtuelle Beteiligungen

Rz. 58 Vollkommen ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligungen des Managements kommen virtuelle Beteiligungen (sog. Phantom-Shares oder Stock-Appreciation-Rights) aus. Es handelt sich um rein schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen Management und Gesellschaft, durch die das Management wirtschaftlich so gestellt wird, als ob eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung bestünde. A...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Versorgungsausgleich

Rz. 100 Der Versorgungsausgleich fällt in seiner Komplementärfunktion zum Altersvorsorgeunterhalt in den Kernbereich der Ausgleichsmechanismen im Scheidungsfall. Hier ist darauf zu achten, dass durch vertragliche Regelungen nicht der Ausgleich ehebedingter Nachteile unterbunden wird, soweit dieser Nachteil nach den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich ausgeglichen würde. Bei...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Grundsatz der Singularsukzession

Rz. 330 Soweit Personengesellschaftsanteile (sowohl die persönlich haftender Gesellschafter als auch Kommanditanteile) vererbt werden, fallen sie nach h.M. niemals als Ganzes einer etwa an die Stelle des Erblassers tretenden Erbengemeinschaft an.[456] Vielmehr spaltet sich der vererbte Gesellschaftsanteil (automatisch) auf und geht anteilig – entsprechend der jeweiligen Erbq...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Schadensersatzanspruch

Rz. 61 Hat eine der Parteien gegen ihre vorvertraglichen Pflichten verstoßen, steht der anderen Partei grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Sie muss so gestellt werden, wie sie ohne die Pflichtverletzung stünde (sog. negatives Interesse/Vertrauensschaden). Eine Beschränkung auf das Erfüllungsinteresse besteht nicht. Im Wesentlichen geht es hierbei um den Ersatz folge...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / III. Übertragung gegen Versorgungsleistung

Rz. 87 Bei Versorgungsleistungen ist zunächst aus zivilrechtlicher Sicht zwischen Rente und dauernder Last zu unterscheiden. Während die Leibrente sich dadurch auszeichnet, dass die vereinbarten Leistungen nach Art und Höhe unveränderlich bleiben,[77] ist bei der dauernden Last von vornherein die Möglichkeit zu späteren (insbesondere betragsmäßigen) Anpassungen angelegt. Bei...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / VIII. Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien

Rz. 37 Mangels gesetzlicher Normierung der Untergesellschaft sollten die Rechte und Pflichten von Haupt- und Unterbeteiligtem im Unterbeteiligungsvertrag detailliert geregelt werden.[54] Da die Unterbeteiligungsgesellschaft jedoch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft ist, gelten dennoch einige allgemeine Grundsätze. 1. Rechte und Pflichten des...mehr

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§ 16 Vollmachten / IV. Innenverhältnis

Rz. 34 In Anwendung des Abstraktionsprinzips muss auch im Vollmachtsrecht zwischen der Vertretungsmacht im Außenverhältnis und dem Rechtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen (Innenverhältnis) unterschieden werden. Vollmachtsurkunden enthalten in der Regel den Hinweis, dass die Vollmachten im Außenverhältnis unbeschränkt sein sollen. Dieses Außenverhältnis be...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 2. Einheitliche Verfügung

Rz. 58 Die Verfügungsbeschränkung kann nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 3 ErbStG in zwei verschiedenen Varianten ausgestaltet werden: Zum einen kann die Poolvereinbarung vorsehen, dass über die Anteile nur einheitlich (also nach gleichen Verfügungsregeln[119]) verfügt werden darf. Zum anderen kann die Poolvereinbarung vorsehen, dass Verfügungen nur zugunsten anderer Poolmitglieder ...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / a) Direktbeteiligungen

aa) Allgemeines Rz. 25 Bei Direktbeteiligungen[19] wird das Management gemeinsam mit der Eigentümerfamilie Gesellschafter, entweder des operativen Unternehmens oder unter Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft. Je nach vorhandener Struktur stellt sich hier die Frage, auf welcher Ebene das Management beteiligt werden soll. Die Erweiterung des Gesellschafterkreises auf der...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / c) Vermächtnis als Abfindung für Erbverzicht

Rz. 13 In der Praxis wird der Erbverzicht häufig gegen Abfindung erklärt. Problematisch wird hierbei, dass der Erbverzicht als solcher ein abstraktes Rechtsgeschäft ist und nicht wie sonstige Verfügungsgeschäfte eines Verpflichtungsgeschäfts bedarf.[18] Gleichwohl kann man natürlich einen Erbverzicht auch mit einem Kausalgeschäft verbinden. Ein solches Kausalgeschäft könnte ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 4. Rückgabe von Unterlagen

Rz. 36 Für den Fall des Scheiterns der Transaktion wird in der Regel eine Verpflichtung vereinbart, sämtliche erhaltenen Informationen an den Verkäufer zurückzugeben und diesbezügliche Aufzeichnungen bzw. Kopien zu vernichten.mehr

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§ 8 Unternehmertestament / d) Eintrittsklausel

Rz. 45 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor, wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolgeregel...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Anwendbarkeit des Lohnsummenkriteriums

(1) Mitarbeiterzahl Rz. 157 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[210] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Behandlung von Verbindlichkeiten

Rz. 73 Erhebliche Schwierigkeiten bereitet auch die beabsichtigte Übertragung von Schulden. Diese sind grundsätzlich gar nicht übertragbar. Möglich ist zwar eine Schuldübernahme durch den Erwerber, dies allerdings nur mit Genehmigung der jeweiligen Gläubiger (§ 415 Abs. 1 BGB). Denn ohne Genehmigung (insbesondere auch im Fall der Verweigerung) gilt die Schuldübernahme gegenü...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VI. Gesellschafterdarlehen

Rz. 159 Hat der Verkäufer der Gesellschaft Gesellschafterdarlehen gegeben, so sollen diese naturgemäß mit der Veräußerung des Unternehmens abgelöst werden. Dabei liegt es nahe, dass die Gesellschaft das Darlehen an den Veräußerer zurückzahlt. Alternativ kann der Erwerber das Darlehen übernehmen und dem Veräußerer abkaufen. Rz. 160 Bis zur Reform der Insolvenzordnung durch das...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 2. Gestaltung von Management-Beteiligungen – zivil- und steuerrechtliche Aspekte

a) Direktbeteiligungen aa) Allgemeines Rz. 25 Bei Direktbeteiligungen[19] wird das Management gemeinsam mit der Eigentümerfamilie Gesellschafter, entweder des operativen Unternehmens oder unter Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft. Je nach vorhandener Struktur stellt sich hier die Frage, auf welcher Ebene das Management beteiligt werden soll. Die Erweiterung des Gesells...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbraucher

Rz. 83 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Grundstück vermietet, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Grundstückseigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt.[164] Rz. 84 Werbungskostenabzug: Der Vorbehaltsnießbraucher kann diesen Einkünf...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / C. Gegenstand des Auftrags

Rz. 19 Was genau Gegenstand des Auftrages ist, bestimmt zum einen den Umfang der zu erbringenden Leistungen, zum anderen aber auch die Verantwortlichkeit des Beraters und damit – wenigstens mittelbar – den Umfang des Haftungsrisikos.[15] Die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt sich – wie bereits erwähnt – oftmals nicht als reine Rechts-, Steuer-/oder Unterne...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / A. Allgemeines

Rz. 1 Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass und geht dieses von Todes wegen über, geschieht dies idealerweise, indem es direkt in die Hände und die Verantwortung eines geeigneten Nachfolgers gelangt. Wenn die Bestimmung des optimalen Unternehmensnachfolgers allerdings nicht möglich ist, z.B. weil der oder die Erben noch minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht a...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / d) Eintrittsklausel

Rz. 340 Sieht der Gesellschaftsvertrag[489] ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[490] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.[491] Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten.[492] Die Besonderheit ...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / ee) Bleibensanreize (Vesting-Schemes)

Rz. 48 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Management im Falle seines Ausscheidens aus der Unternehmensleitung auch die eingeräumte Beteiligung auf- bzw. an die Eigentümerfamilie zurückgeben muss. Dies ist zwar nicht zwingend, aber sicherlich der Regelfall und muss durch geeignete Mechanismen abgesichert sein, z.B. durch Kündigungsrechte, Call-Optionen etc. Insbesond...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Einhaltung der Mindestlohnsumme

aa) Anwendbarkeit des Lohnsummenkriteriums (1) Mitarbeiterzahl Rz. 157 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[210] Sowei...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundlage der Zusammenarbeit: Informationsaustausch

Rz. 24 Sollen mehrere Berater gemeinsam bzw. Hand in Hand an ein und demselben Projekt arbeiten, setzt dies voraus, dass jeder vom anderen und von seiner Einbindung in das Projekt weiß und dass darüber hinaus auch die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen für den einzelnen Berater zugänglich sind, damit er auf deren Grundlage weiterarbeiten kann. Dieser Art des ungehinderten...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Sicherungs- und Kontrollrechte des Nacherben

Rz. 34 Für die Dauer der Vorerbschaft steht allein dem Vorerben die Verwaltung des Nachlasses zu. Eine Pflicht zur Verwaltung trifft den Vorerben nur insoweit, als dass der Vorerbe den Nachlass bei Eintritt des Nacherbfalls (§§ 2106, 2139 BGB) in dem Zustand an den Nacherben herausgeben muss, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Verwaltung ergi...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Steuerberater

Rz. 12 Die Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) geregelt. Neben dem einzelnen Steuerberater existieren Steuerberatersozietäten (BGB-Gesellschaften), Partnerschaftsgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mitunternehmerschaft

Rz. 64 Der atypisch Unterbeteiligte bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in der Unterbeteiligungsgesellschaft oder ausnahmsweise in der Hauptbeteiligungsgesellschaft ist. Ein über die Unterbeteiligungsgesellschaft mittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligter Gesellschafter einer Personengesellschaft steht d...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Praxis- bzw. Kanzleiverkauf

Rz. 22 Rechtlich betrachtet unterscheidet sich der Verkauf einer Praxis bzw. Kanzlei nicht von einem normalen Unternehmensverkauf. Auch in diesem Fall liegt ein Kaufvertrag nach dem BGB vor. Zu beachten sind bei einem solchen Verkauf jedoch die standesrechtlichen Besonderheiten, insbesondere die Pflicht zur Verschwiegenheit des Arztes, Steuerberaters und Anwalts (mehr unter ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Allgemeines

Rz. 84 Während der juristische Laie die Begriffe "erben" und "vermachen" oft synonym verwendet, stellt es für den Experten einen fundamentalen Unterschied dar, ob eine Person als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt ist. Bei unklaren oder zweideutigen Formulierungen muss ausgelegt werden, was der Erblasser gewollt hat. Eine Auslegungshilfe sieht das Gesetz in § 2087 BG...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Gestaltung von Versorgungsverträgen

Rz. 134 Wie bei allen anderen vertraglichen Vereinbarungen auch, so muss insbesondere bei Versorgungsverträgen klar und eindeutig geregelt werden, welchen konkreten Umfang die gegenseitigen Rechte bzw. Pflichten haben sollen. Insbesondere die Frage der Abänderbarkeit sollte unbedingt ausdrücklich geregelt werden. Soweit eine dauernde Last gewollt ist, also die Änderung insbe...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / V. Beirat und Beratertätigkeit für die Gesellschaft

Rz. 23 In der Praxis häufig anzutreffen ist die Situation, dass ein Mitglied eines Unternehmensbeirats auch als Berater für das Unternehmen tätig ist. Es stellt sich dabei die Frage, ob im Einzelnen den Berater besondere Pflichten treffen. Die Frage, ob die Gesellschaft, die mit einem Berater, der auch Mitglied des Beirats ist, einen Beratungsvertrag abschließt, bedarf dabei...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 2. Aufnahme als nicht persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 45 In Bezug auf nicht persönlich haftende Gesellschafter ist ergänzend Folgendes anzumerken: Die unentgeltliche Einräumung der Stellung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters – vor allem eines Kommanditisten – kann ohne Weiteres eine ergänzungspflichtige Zuwendung darstellen.[74] Ob die Einräumung der Kommanditistenstellung durch Aufnahme in eine bestehende Gese...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 113 Gem. § 2222 BGB besteht die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker zu dem Zweck zu ernennen, dass er bis zum Eintritt der angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und seine Pflichten erfüllt. Insbesondere dann, wenn der Nacherbe noch nicht geboren oder noch nicht volljährig ist, bietet die Nacherbentestamentsvollstreckung eine gute Möglichkeit, fü...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung auf der Ebene des Hauptbeteiligten

Rz. 59 Die Gewinnanteile, die der Unterbeteiligte erhält, stellen beim Hauptbeteiligten abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, die durch die Einkünfte aus der Hauptbeteiligung veranlasst sind. Das ist abhängig davon, welcher Einkunftsart die Erträge der Hauptgesellschaft zuzuordnen sind und ob der Hauptbeteiligte seine Beteiligung im Privat- oder im Betriebsv...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbrauch am Gewinnstammrecht

Rz. 18 Der Nießbrauch am Gewinnstammrecht, d.h. dem Teil des Mitgliedschaftsrechts des Gesellschafters, das sich auf seinen Gewinnanteil bezieht, wird mangels gesetzlicher Grundlage von der überwiegenden Meinung in der Literatur abgelehnt.[16] Denn der Konstruktion eines Nießbrauchs am Gewinnstammrecht steht schon die Rechtsnatur der Mitgliedschaft als ein sämtliche mitglied...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundmodell: "einfache Stiftung"

Rz. 75 Die Grundkonstellation der Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Stiftung stellt sich so dar, dass die Stiftung mit einem beliebigen, von ihrem Stifter bestimmten Zweck, errichtet wird. Dieser kann sowohl gemeinnütziger Natur sein als auch im Wesentlichen den Interessen der Stifterfamilie dienen. Als Teil des Stiftungszwecks kann auch die Unternehmensfortführung vorge...mehr

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§ 16 Vollmachten / 3. Abgrenzung zur Testamentsvollstreckung

Rz. 21 Darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zur Testamentsvollstreckung, die ja von den Erben keineswegs widerrufen werden kann. Der Testamentsvollstrecker als solcher ist unabhängiger Inhaber eines Amtes, während der Bevollmächtigte eine von den Erben abhängige Rechtsstellung innehat.[21] Wie bereits erwähnt, liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen Testamentsvol...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / c) Vollrechtsnießbrauch

Rz. 20 Heute wird nicht mehr in Frage gestellt, dass der Nießbrauch am "vollen" Gesellschaftsanteil sachenrechtlich und gesellschaftsrechtlich zulässig ist. Die Mitgliedschaft als solche, der bestimmte Rechte und Pflichten zuzuordnen sind, kann mit einem dinglichen Recht belastet werden.[22] Auch das gesellschaftsrechtliche Abspaltungsverbot steht der Zulässigkeit nicht entg...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Beraterpflichten

Rz. 35 Neben der Pflicht zur Willensermittlung muss der Berater den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig aufklären.[37] Prinzipiell muss der Berater den Beteiligten die sicherste, also auch die mit den geringsten rechtlichen (ggf. auch steuerrechtlichen) und tatsächlichen Risiken verbundene Gestaltungsmöglichkeit aufzeigen.[38] Der sicherste Weg muss auch dann als solch...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Erbstatut

Rz. 26 Anknüpfungsgegenstand (siehe Rdn 9) des Erbstatutes gem. Art. 21 EuErbVO ist die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Darunter sind alle Rechtsfragen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf andere übergeht.[51] Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatus. Das Erbstatut umfasst gem. Art. 23 EuEr...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Mitwirkungsrechte des Nießbrauchers

Rz. 65 Auch bei einem Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen und an Aktien ist die Aufteilung der gesellschaftsrechtlichen Rechte- und Pflichten im Einzelnen – ebenso wie bei Personengesellschaftsanteilen – umstritten.[127] Nach derzeit wohl herrschender Meinung verbleiben die Verwaltungsrechte einschließlich der Stimmrechte – solange keine abweichende Vereinbarung getroffen w...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 5. Arbeitsverträge

Rz. 33 Der Käufer einer Praxis bzw. Kanzlei tritt mit dem Kauf in die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter (mit allen Rechten und Pflichten) ein.[86] Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber erlischt.[87] Der Übergang der Arbeitsverträge kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden. § 613a BGB ist also unabdingbar.[88] Gleiches gilt für einen Erwerb aufgrun...mehr