Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.3 Kommissionär/Makler

Tz. 1177 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach Art 5 Abs 6 OECD-MA ist die Annahme einer BetrSt ausgeschlossen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt. Entscheidend sind hierbei, dass diese Personen unabhängig sind und iR ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit tätig sind (s Rn 38ff des OECD-MAK zu Art 5)...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.5.1 Überblick

Tz. 486 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die OECD-GL 2017 beschäftigen sich erstmals mit dem Bereich der Low Value Adding Services (LVAS). Ausgehend v BEPS Bericht der OECD sollen für gewisse Fallgruppen von üblichen Nebenleistungen schematische, vereinfachende Regelungen gelten. Ziele sind: Reduktion des Compliance-Aufwands auf Seiten der betroffenen Unternehmen; Gewährung erhöhter ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.3 Praktische Bedeutung

Tz. 980e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der fehlenden Umsetzung der OECD-Guidelines werden die Grundsätze bereits wegen des Aufgriffs durch die ausl Fin-Verw oder die Beraterschaft in der Prüfungspraxis angewandt. Beispiel Die inl MG ist zivilrechtliche Eigentümerin der Marken und diverser Produktionspatente. Die Überlassung wurde bislang zu einer unstrittigen Umsatzliz...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.8 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung

Tz. 1646 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das deutsche Treaty override zur Besteuerung von Sondervergütungen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der dt Qualifikation nicht folgt und zB Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grds verpflichtet, die Doppelbesteuerung zu vermeiden; dies gil...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9.6 Die neuen Prüfungsschritte

Tz. 980h Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach den neuen Grundsätzen ist zwar weiterhin v zivilrechtlichen Eigentum an imateriellen WG auszugehen, aber zur Bestimmung des fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises wird die Funktionsanalyse um eine umfassende 6-stufige Risikoanalyse ergänzt:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.2 Das modifizierte CV-Modell (Vorschaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft)

Tz. 55 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Das sog CV-Modell wurde urspr entwickelt, um im Halbeink-Verfahren stpfl Dividenden von Vertriebs- und Produktionsgesellschaften einer inl mittelständischen Pers-Ges in stfrei BetrSt-Eink umzuwandeln. Desweiteren wird es auch genutzt um die 5 % Besteuerung nach § 8b Abs 5 KStG zu vermeiden. Es wird aber auch zur KapSt-Verhinderung bei Verrech...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.2 DBA mit Aktivitätsklauseln (zB Schweiz)

Tz. 1084 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Sind für aus der CH oder aus Drittstaaten stammende Zinsen und Lizenzgebühren, die ein in D ansässiger Stpfl in seiner schweizerischen BetrSt (auch Pers-Ges-BetrSt) erzielt, die Voraussetzungen der Art 11 Abs 3 und 12 Abs 3 DBA-CH oder für die nach Art 21 zu beurteilenden Drittstaaten-Eink die entspr Voraussetzungen nicht erfüllt, so bleibt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.4 Poolmitglieder

Tz. 1004 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Verw-Grds Umlagen enthalten in Rn 1.2 die Vorgabe "…Mitglied eines stlich anzuerkennenden Pools können nur Unternehmen sein, die gleichgerichtete Interessen verfolgen, dh die die Leistungen für die Interessengemeinschaft in wirtsch gleicher Weise nutzen…" Die Leistungen werden zum Zwecke der gemeinsamen Beschaffung, Entwicklung oder Hers...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.8.2 Assembled workforce (Überlassung eines eingespielten Mitarbeiterstammes)

Tz. 927 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die OECD hat im Rahmen der BEPS-Aktionspläne einen "Revised Discussion Draft on Transfer Pricing Aspects of Intangibles" vorgestellt. Aus dem Abschnitt über "Assembled workforce", dh der Überlassung eines einarbeiteten Arbeitnehmer-Teams zB zum Aufbau eines neuen Werks für eine ausl TG in Abgrenzung zur reinen Arbeitnehmer-Endsendung können ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2.3 Ausnahmsweise Anwendung der "Profit Split Methode"

Tz. 332 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method", Rn 3.5ff OECD-GL 1995, Rn 2.108ff der OECD-GL 2010, im Detail hierzu s Tz 308ff) kann nur herangezogen werden, wenn sich die Standardmethoden nicht oder nicht verlässlich anwenden lassen. Dies kann bspw bei der Gewinnabgrenzung von grenzüberschreitenden Geschäftsbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Regelungsinhalt

Rz. 187 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 1 Satz 11. Satz 11 gelangt seinem Wortlaut nach zur Anwendung, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach diesem Gesetz oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. In diesem Fall steht der Anspruch auf völlige oder ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.3 Die Handhabung durch ausländische Finanzverwaltungen

Tz. 1581 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es liegen keine allgemeinen Erkenntnisse vor. Bekannt geworden sind Äußerungen aus nachfolgenden Staaten: Beispiel Österreich: In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership-Reports und dem diesbzgl Update 2000 des OECD-Komm anerkannt worden, dass DBA durch den Methoden-Art dem Ansässigkeitsstaat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.2 Grundsatz der rechtlichen Unselbständigkeit

Tz. 1238 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die BetrSt bedeutet aber nicht deren rechtliche Verselbständigung. Die BetrSt ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbständiges Unternehmen behandelt werden. Dementspr ist auch der Gewinn der BetrSt immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.5.2 Externer Preisvergleich

Tz. 953 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für diesen eher seltenen Fall können folgende Daten herangezogen werden: Hierzu kann im Einzelfall auch auf Datenbanken zurückgegriffen werden (s Vögele/Krüger, IStR 2000, 516). Es bestehen allerdings Zweifel hinsichtlich der Vergle...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.3 Technologietransfer in Entwicklungsländer und Auswirkungen behördlicher Grenzen für den Fremdpreis

Tz. 974 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Vergangenheit haben immer wieder insbes Entwicklungsländer Vergütungen für Lizenzen (und Beratungsleistungen sowie sonstige technologische Dienstleistungen) durch dort ansässige TG an ihre deutsche MG beschränkt, indem entweder ein Zahlungsverbot besteht (idR nach Devisenrecht, Außenwirtschaftsrecht) oder die stliche Abzugsfähigkeit b...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.13.3 Dokumentation des zu erwartenden Nutzens

Tz. 1037 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Ermittlung des zu erwartenden Nutzens kommt nach Rn 5.1.3 der Verw-Grds besondere Bedeutung zu. Der zu erwartende Nutzen kann hiernach durch Problemanalyse, Projektberichte, Zielvorgaben uä Unterlagen dargelegt werden. Aus den Unterlagen muss sich auch ergeben, in welchem Umfang andere Konzernmitglieder Nutzen aus dem Umlagevertrag zieh...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007, 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwurf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den dt Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs 3 AStG, IStR 2009, 73; BDI, Die Verschärfung der Besteuerun...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.3 Grundzüge der Gewinnabgrenzung (1. Stufe: Zuweisung des Besteuerungsrechts)

Tz. 1091 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die DBA weisen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA das Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne grds umfänglich dem Sitzstaat des Unternehmens zu. Soweit der Gewinn durch eine BetrSt in einem anderen Staat erzielt wurde, darf dieser Staat (BetrSt-Staat) den BetrSt-Gewinn besteuern. Nur für diesen Fall stellt sich die Frage der eigentlichen Gewinnabgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.4 Fristenberechnung (Baubeginn, Unterbrechungen)

Tz. 1147 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zur Berechnung der (idR) Zwölf-Monatsfrist sind die umfangreichen Ausführungen der Rn 18 und 19 des OECD-MAK zu Art 5 heranzuziehen. Eine Bauausführung besteht hiernach von dem Zeitpunkt an, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten – einschl aller vorbereitenden Arbeiten – in dem Staat beginnt, in dem das Bauwerk errichtet werden soll, also z...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 1170 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Aus den og Ausführungen (s Tz 1135ff und s Tz 1165ff) ergibt sich, dass die beschr KSt-Pflicht grds sowohl mit dem Tatbestand der Bau- und Montage-BetrSt als auch über den ständigen/abhängigen Vertreter begründet werden kann. Es muss folglich geklärt werden, in welchem Verhältnis diese beiden Tatbestände zueinander stehen. Dabei ergeben sic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.1 Bauleiter als Vertreter

Tz. 1174 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei der Prüfung "Vertreter-BetrSt" kann uU auch die Berücksichtigung von gewerbe- und sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften erforderlich sein. So unterliegen zB Werkvertrags-Unternehmen auf dem Bausektor auch den Regelungen der Handwerksordnung (HWO). Um eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit zu erhalten, muss ein verantwortliche...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3.2 Fallgruppen

Tz. 2053 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgruppe 1: Inl- und ausl Fin-Beh gehen von einer unterschiedlichen Sachverhaltsbeurteilung aus. Beispiel: Ein Unternehmen eines Staates übt eine Tätigkeit im anderen Staat durch eine dort gelegene BetrSt aus. Ein Staat betrachtet die Tätigkeit als Hilfstätigkeit, der andere Staat als Haupttätigkeit. Tz. 2054 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.5 ABC der Vertreterbetriebsstätten

Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Geschäftsführertätigkeit Der GF eines portugiesischen Bauunternehmens, der im Streitjahr 60 bzw 47 Tage in D sowohl durch Vertragsabschlüsse als auch durch Bauaufsichtsarbeiten tätig war, begründet keine BetrSt (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 220). Kommissionär Nach Art 5 Abs 6 OECD-MA ist die Annahme einer BetrSt ausgeschlossen, wenn das U...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.2 Problemfelder der Betriebsstättenbesteuerung

Tz. 1052 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Gegensatz zur (ausschl) Problematik der Verrechnungspreisabgrenzungen zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen ergeben sich bei der BetrSt-Besteuerung folgende Problembereiche:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.4 Die Rechtsprechung

Tz. 1545 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH hat in einer Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550) entschieden, dass eine gew Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art 7 Abs 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach zB vorrangig Dividend...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.5.2 Betroffene Dienstleistungen

Tz. 487 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die von der Vereinfachungsregelung betroffenen Dienstleistungen sind iRe zweistufigen Prüfung festzulegen. Zum einen müssen sie einen Positivkatalog (s Rn 7.35ff OECD-GL 2017) von Merkmalen erfüllen. Dies sind: Es handelt sich um eine Dienstleistung von unterstützendem Charakter; Es liegt keine Tätigkeiten im Kerngeschäft des betroffenen Konze...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.2.3 Organisation des Gesamtkonzerns und Konzernkoordination

Tz. 456 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Kosten der Beteiligungsverwaltung, der Koordinierung der Produktion und des Absatzes, der Investitions- und Finanzierungsplanung sowie der Innenrevision im Konzern werden idR den inl TG von ihren ausl-MG nach dem Umsatzschlüssel belastet. Alternativ wird der sog "Konzernrückhalt" pauschal umsatzbezogen in Rechnung gestellt. Die Verwaltung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.1 Allgemeines

Tz. 199 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Verrechnungspreismethoden sind theoretische Gedankenmodelle, den Fremdverhaltensgrundsatz zB aufgrund von Kalkulationsüberlegungen nachzubilden. Die Verrechnungspreismethoden selbst waren bis 2008 in der dt Gesetzgebung weder benannt, beschrieben oder definiert. Sie ergaben sich vielmehr aus den OECD-Transferpreis-Guidelines und den Verw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1082 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Das Verhältnis der Regelungen zur BetrSt-Besteuerung zu anderen DBA-Vorschriften ergibt sich aus der Rspr (s Urt des BFH v 30.08.1995, FR 1996, 150, und s Urt v 24.08.2011, IStR 2011, 925 mit Anm Wassermeyer). Hierbei hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit die Anwendung der Freistellungsmethode für BetrSt-Eink auch für andere Eink gilt, di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1639 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es stellt sich die Frage, inwieweit Pensionszahlungen an einen ausgeschiedenen, im Ausl ansässigen MU abkommensrechtlich der dt Besteuerung unterliegen. Innerstaatlich handelt es sich um gew Eink. Allerdings fehlte in § 50d Abs 10 EStG 2010 ein Verweis auf § 15 Abs 1 S 2 EStG. In seiner Entsch I R 106/09 (s Beschl des BFH v 08.11.2010, BFH/N...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.5 Gestaltungsmissbrauch bei Auftragsverteilung auf verbundene Unternehmen, die jeweils unter zwölf Monate tätig sind

Tz. 1149 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit Aufteilungen der Tätigkeiten zur Vermeidung der BetrSt-Begr von der Fin-Verw akzeptiert werden. Beispiel: Der St-Ausländer Y ist Alleingesellschafter der Fa A (ausl Kap-Ges 1), die im Inl weder eine feste Geschäftseinrichtung noch einen ständigen Vertreter hat. Y hält außerdem alle Anteile an der inl B-Gmb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.4 Die internationale Praxis

Tz. 424 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Aus den OECD Guidelines 2010 lassen sich aus Rn 1.70 und 1.71 folgende Kernaussagen ableiten:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6.3 Indirekte Methode

Tz. 1247 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der hilfsweise zugelassenen indirekten Methode (s Tz 1220) kann das Ergebnis des Unternehmens aufgrund eines Schlüssels zwischen Stammhaus und BetrSt aufgeteilt werden. Ist der Gesamtgewinn nicht ordnungsgem erfasst, ist der BetrSt-Gewinn zu schätzen (s § 162 AO). Fehlt es an geeigneten Aufteilungsschlüsseln, erkennt die Fin-Verw die i...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.3.1.2 Die weitergehende "österreichische" Liste

Tz. 447 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die öVerw-Grds 2010 kommen unter Berücksichtichtigung der OECD-GL und der Rspr zu folgender Abgrenzung:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.3 Sperrwirkung der DBA bei Einkommenskorrekturen nach § 8b KStG

Tz. 88g Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Im Hinblick auf die ab VZ in § 8b Abs 3 S 4ff KStG erfolgte ges Normierung der grds nabzb Tw-Abschr auf kap-ersetzende Darlehen wurde in der Lit die Auff vertreten, dass die Sperrwirkung der DBA auch hinsichtlich der Einkommenskorrektur nach § 8b Abs 3 S 4ff KStG greift. Hierzu liegt eine erste FG Entsch vor. Das FG Münster (s Urt des FG Müns...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.4.1 Vorhaltekosten

Tz. 478 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Praktische Probleme bei der Ermittlung des Fremdpreises ergeben sich insbes bei sog Vorhaltekosten. Beispiel: In einem internationalen Maschinenbaukonzern produziert die britische MG die Produktreihe A, die dt TG die Produktreihe B, die italienische TG die Produktreihe C etc. Die Gesellschaften gewähren eine fünfjährige Garantie mit Zusage ei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht

Tz. 1185a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch umfassende Vorbereitungshandlungen sollen künftig eine Vertreter-BetrSt begründen, "…habitually concludes contracts or habitually plays the principal role leading to the conclusion of contracts that are routinely concluded without material modification by the enterprise" (Art 5 Abs 5 OECD-MA nF). Ein Unternehmen eines Vertragsstaats wi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.7.1 Definitionen und Abgrenzungen

Tz. 960 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die OECD fasst unter dem Begriff der immateriellen Marketingwerte, die wiederum als Sonderform der immateriellen gew WG betrachtet werden, Marken und Firmennamen zusammen, welche die gew Verwertung eines Produkts oder einer Dienstleistung unterstützen (Rn 6.4 und 6.8 der OECD-GL 2010). Für deren grenzüberschreitende Übertragung oder Überlass...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.2 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Betriebsstätten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.10 Wanderbaustellen

Tz. 1161 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Insbes im Straßen-, Kanalbau, Verlegen von Rohrleitungen stellt sich die Frage, welche Bedeutung die arbeitsbedingte Verlegung der Baustelle hat. Nach Rn 20 des OECD-MAK zu Art 5 ist es in diesen Fällen der sog Wanderbaustellen nicht erforderlich, dass die Bauarbeitskräfte zwölf Monate lang an einer bestimmten Stelle bleiben. Die an den ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.8.2 Begriff und Abgrenzung

Tz. 991 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Begriff der Kostenumlagen wird in der Praxis häufig undifferenziert gehandhabt. Grds voneinander abzugrenzen sindmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.2 Intransparente Behandlung im ausländischen Sitzstaat

Tz. 1517 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine Vielzahl von ausl Staaten behandelt Pers-Ges als intransparent (s die Aufstellungen bei Vogel/Lehner, DBA, Art 1 Rz 27b; Schmidt, IWB, F10 Gr2, 1331). Für diesen Fall wird überwiegend von der Abkommensberechtigung der Pers-Ges selbst ausgegangen (Rn 29 des OECD-Partnership-Report, OECD-MK 2000 zu Art 3). Dem schließen sich die Verw-Grd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft

Entsprechend der Regelung in Art. 16 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) weisen fast alle zur Zeit geltenden DBA das Besteuerungsrecht für Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen dem Staat zu, in dem die zahlende Gesellschaft ansässig ist. Damit es jedoch nicht zu einer Doppelbesteuerung der Einkünfte kommt, besteuert der Wohnsitzstaat des Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieds...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.2 Personengesellschaften

Tz. 98 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Pers-Ges sind zwar Subjekte der Gewinnermittlung, jedoch im Hinblick auf das allgemeine stliche Transparenzprinzip keine "Personen". Der BFH hat diese Frage nicht abschließend entschieden (s Urt des BFH v 30.05.1990, BStBl II 1990, 875). Allerdings stellt sich die Frage, ob sich über das Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsbeziehung" in § 1 Abs 5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.8.13.5 Nachweise

Tz. 1039 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die dt Anforderungen gehen in Rn 5.2 der Verw-Grds Umlagen wes über die OECD-Grundsätze hinaus. Rn 8.42 und 8.43 der OECD-GL 2010 machen ausdrücklich deutlich, dass es sich nicht um Mindesterfordernisse handelt, sondern nur um nützliche und vorteilhafte Informationen. Im Einzelnen enthält das BMF-Schr folgende Aussage: Zitat Der Umlagevertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.3.5.3 Rechtsfolgen

Tz. 489 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Rechtsfolgen des vereinfachenden Ansatzes der OECD für die konzerninternen Routinedienstleistungen sind: Ein umfassender benefit test ist idR nicht erforderlich (s Tz 451); es erfolgt eine Verrechnung der über Schlüssel zugewiesenen und/oder direkt auf einen Dienstleistungsempfänger entfallenden Kosten; es erfolgt ein einheitl Gewinnaufschlag v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.1 Das Problem

Tz. 1578 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits in den Verbandsstellungnahmen zu den Verw-Grds Pers-Ges wurde gefordert, dass die dt Fin-Verw geschäftsleitende Holding-Pers-Ges als Unternehmen iSv Art 7 OECD-MA anerkennen soll. Faktisch sollten mit dieser Rechtstruktur dieselben Gestaltungen wie mit gew geprägten Pers-Ges ermöglicht werden. Begründet wird dies mit der allgemeinen ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tätigkeit bzw der überlassene Nutzen der nutzenden...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.3.2.3 Unvergleichbarkeit

Tz. 225 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Unvergleichbarkeit ist nach Auff der Fin-Verw gegeben, wenn Geschäftsbedingungen, die eine wes Auswirkung auf den Preis bzw den Gewinn haben, sich so erheblich voneinander unterscheiden, dass die Unterschiede durch Anpassungsrechnungen nicht beseitigt werden können. Dies gilt insbes, wenn spezielle, besonders wertvolle immaterielle WG von Be...mehr