Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 und Art. 5 DBA-Frankreich 1959, Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 – I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394). Für eine am Bilanzgewinn orientierte D...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.17 Internationale Rechtsgrundlagen – Vereinbarkeit mit OECD-Grundsätzen (Sperrwirkung des OECD-Musterabkommens) und Europatauglichkeit

Tz. 698 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Hinsichtlich der allgemeinen Frage der Europatauglichkeit von § 1 AStG s Tz 188ff und der sog Sperrwirkung des OECD-MA bzw DBA s Tz 80ff. In Ergänzung der allgemeinen Bedenken wird insbes von Seiten der Wirtschaft vorgebracht, dass die stliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe (s Haa...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1185 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch das BEPS-Projekt der OECD sollen sich folgende Änderungen in der Abkommenspolitik (OECD-MA) ergeben: 4.4.5.2.4.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht Tz. 1185a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch umfassende Vorbereitungshandlungen sollen künftig eine Vertreter-BetrSt begründen, "…habitually concludes contracts or habitually plays the ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2 Abweichungen vom OECD-MA

Nicht alle DBA entsprechen exakt dem OECD-MA. So erstrecken eine Reihe von Abkommen die Regelung des Art. 16 OECD-MA auch auf geschäftsführende Organe einer Gesellschaft. Eine weitere Abweichung vom Musterabkommen enthält Art. 16 DBA-USA. Entgegen Art. 16 OECD-MA hat der Quellenstaat hiernach kein umfassendes Besteuerungsrecht an den Vergütungen für die Tätigkeit als Aufsichts...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.1 Die Regelung des Art 9 Abs 1 OECD-MA

Tz. 74 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Art 9 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: (1) Wennmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.6.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1192 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht der OECD sieht auch Änderungen hinsichtlich des Ausnahmekatalogs des Art 5 Abs 4 OECD-MA vor. Zum einen müssen Tätigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestände galten, ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfstätigkeiten darstellen (Art 5 Abs 4 OECD-MA nF). Beispiele sind vor allem Warenlager beim Auftragsfertiger o...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.2 Verhältnis des Art 5 Abs 3 zu Abs 1 OECD-MA

Tz. 1138 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Frage ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der BetrSt (feste Geschäftseinrichtung) fallen ist umstritten. Nach Rn 16 des OECD-MAK zu Art 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine BetrSt, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehören, wie zB ein ganzjährig nutzbarer Baucontainer, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.1 Zuordnung von unbeweglichem Vermögen – Art 6 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1076 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 6 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Absätze 1 und 3 [= Belegenheitsprinzip] gelten auch für Eink aus unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens und für Eink aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient. Nach Abkommensrecht gilt im Hinblick auf das Besteuerungsrecht im Zusammenhang mit unbewegli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.5 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1163 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht des BEPS-Projekts sieht die Aufnahme von sog Antifragmentierungsregelungen vor. Die in der Praxis aufgetretenen Modelle einer Verteilung von Bauaufträgen/Teilen von Bauaufträgen an verbundene Unternehmen, um die Bau- und Montagefrist (idR von 12 Monaten) zu umgehen, soll aufgegriffen werden. Es soll verhindert werden, da...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.8 Auswirkungen des BEPS-Reports der OECD und der nationalen Umsetzung

Tz. 1718 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die OECD beschäftigt sich iR der Action 2 des BEPS-Projekts nicht nur mit hybriden Finanzierungen sondern auch hybriden Strukturen. Tz. 1719–1726 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.4 Einordnung in die OECD-Kategorien und Bewertungsfaktoren

Tz. 950 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Festlegung der Werthaltigkeit und Üblichkeit der Konditionen empfiehlt es sich, die Lizenz- bzw Nutzungsüberlassung in die nachfolgenden OECD-Kategorien einzuordnen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.9 Zusammenrechnung von Baustellen nach Art 5 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1155 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Ein erhebliches Gestaltungspotential kann sich insbes für ausl Werkvertragsunternehmen ungeachtet einer andauernden Betätigung in D durch die Aufteilung der Tätigkeit in vd Aufträge ergeben. Weitgehend ungeklärt ist bisher die Frage, ob und insbes unter welchen Voraussetzungen mehrere Baustellen iSd Art 5 Abs 3 OECD-MA zusammenzurechnen sind...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2 Vertreterbetriebsstättenbegründung nach dem OECD-MA

Tz. 1166 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Neben der sachlichen Begr durch eine "Geschäftseinrichtung" oder die zeitliche Komponente (Bau- und Montage-BetrSt) kann eine BetrSt auch durch gewisse Personen wegen der Art ihrer Geschäftstätigkeit begründet werden, auch wenn das Unternehmen keine feste Geschäftseinrichtung hat. Sowohl Kap-Ges, selbständige Gewerbetreibende, als auch Ange...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.3.2 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA 2010

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die zeitliche Anwendung der Gewinnabgrenzungsregelungen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA 2010 lässt sich folgt abgrenzen: Zu Einzelheiten der Abgrenzung s Tz 1206ff. Durch di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.2 OECD-Kompromiss – Nexus-Ansatz

Tz. 985a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" (http://dx.doi.org/10.1787/9789264258037-de) haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende stliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregel...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.1.2 Die aktuellen Entwicklungen bei der OECD – Auswirkungen von BEPS

Tz. 942 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die G20, die OECD und die EU-Kommission versuchen derzeit, St-Gestaltungsmodelle zu bekämpfen, die es ermöglichen, Gewinne in Steueroasen umzuleiten. Unter dem Begriff BEPS ("base erosion and profit shifting") werden diese Modelle zur Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Verlagerung von Gewinnen zusammengefasst. Die OECD hat mittlerw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.1 Grundsatzanwendung des Art 7 Abs 1 OECD-MA

Tz. 1074 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Rechtsgrundlage für die Zuweisung bzw Aufteilung des Besteuerungsrechts für gew Gewinne ist die regelmäßig Art 7 Abs 1 des OECD-MA entspr Regelung des jeweiligen deutschen DBA. Art 7 Abs 1 OECD-MA lautet: Zitat Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tä...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.2 Die Regelung des Art 9 Abs 2 OECD-MA

Tz. 75 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 (2) Werden in einem Vertragsstaat den Gewinnen eines Unternehmens dieses Staates Gewinne zugerechnet – und entspr besteuert –, mit denen ein Unternehmen des anderen Vertragsstaats in diesem Staat besteuert worden ist, und handelt es sich bei den zugerechneten Gewinnen um solche, die das Unternehmen des erstgenannten Staates erzielt hätte, wen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.9 Aktuelle Entwicklungen aufgrund des BEPS-Projekts der OECD

3.7.9.1 Allgemeines Tz. 980 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die OECD stellt fest, dass Verrechnungspreise und die Durchsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Kernthemen bei der Vermeidung von BEPS sind. Nach ihrer Auff wenden multinationale Konzerne die Verrechnungspreisregelungen oft so an, dass der Gewinn (die Wertschöpfung) von den wirtsch Aktivitäten, durch die dieser Gewinn er...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.2 Ausblick – Der Aufgriff im BEPS-Report der OECD

Tz. 1746–1800 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2 Die Anwendung des Art 7 OECD-MA auf Personengesellschaftsbeteiligungen

5.2.1 Das Problem Tz. 1532 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Art 7 der meisten DBA regelt die Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf "Gewinne eines Unternehmens". Dieser Begriff wird aber weder dort noch im jeweiligen DBA definiert. Seine Bedeutung ist umstr. Übereinstimmung herrscht zunächst darüber, dass der Begriff Unternehmensgewinne aus der Sicht des dt Rechts im Kern demjenigen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.2 Berichtigung nach Art 11 und 12 OECD-MA

Tz. 76 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Auch in den Zuweisungsnormen für Zinsen und Lizenzen des OECD-MA und der dt Länder-DBA sind Korrekturregeln für unangemessene Vergütungen enthalten. Die Regelungen lauten regelmäßig: Art 11 Zinsen (4) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezah...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.2 Zuordnung von Dividenden – Art 10 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1077 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 10 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Dividenden] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine gew Tätigke...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.4 Zuordnung von Lizenzen – Art 12 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1080 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 12 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Der Abs 1 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung für Lizenzen] ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt oder eine selbständige Arbeit durch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.2 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA 2010

Tz. 120 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Durch das AmtshilfeRLUmsG wurde in § 1 AStG daher das Wort "schuldrechtliche" durch das Wort "wirtsch" Beziehungen ersetzt, da in grenzüberschreitenden BetrSt-Fällen schuldrechtliche Beziehungen rechtlich nicht möglich sind. Andererseits bestehen wirtsch Beziehungen im weitesten Sinne, die ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als ge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.11 Widerspruch zu den OECD-Betriebstättenberichten v 17.07.2008 bzw 22.07.2010 (AOA-Ansatz)

Tz. 1651 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gegen die "einseitige" ges Lösung in § 50d Abs 10 EStG und die weitere Nachbesserung im Jahre 2013 (Fiktionen zur Zuordnung der Vergütungen) wird auch das Konzept in den OECD-Berichten, die sich ergebende stliche Verselbständigung der "normalen" BetrSt, vorgebracht. Salzmann (IWB 2010, 902: "Keine Rspr-Brechung durch § 50d Abs 10 EStG – das...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.5 Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne – Art 13 Abs 2 OECD-MA

Tz. 1081 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 13 Abs 2 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das BV einer BetrSt ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im and...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.3.1.3 OECD-Guidelines 2017

Tz. 447a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Grundsätze werden auch in den OECD-GL 2017 fortgeführt. Teil VIII, Rn 5.7 nennt nachfolgende Hauptanwendungsbereiche nabzf Kosten. Die Fallgruppen sind nicht neu, es erfolgt jedoch eine Aktualisierung um weitere Anwendungsfälle in der Praxis: Kosten der rechtl Struktur der MG selbst wie zB Aufwendungen für eine Gesellschafterversammlung,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5 Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Relevant Business Activity zum Authorised OECD-Approach

4.5.2.5.1 Allgemeines Tz. 1206 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Frage, ob der RBAA- oder AOA für die Gewinnabgrenzung zur BetrSt anzuwenden ist, bedarf einer mehrschichtigen Untersuchung. Hierzu soll zur Verdeutlichung von folgendem Bsp ausgegangen werden: Ein inl Konzern, bestehend aus der X-GmbH und der TG X-GmbH & Co hat umfangreiche Auslandsaktivitäten. Sowohl die GmbH als auc...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.6 Ausnahmekatalog der Betriebsstättenbegründung (Art 5 Abs 4 OECD-MA)

4.4.6.1 Allgemeines Tz. 1188 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Vor dem Hintergrund der Problematik, einer festen Geschäftseinrichtung, die betriebswirtsch nur eine unternehmerische Hilfstätigkeit erfüllt, in der 2. Stufe der BetrSt-Besteuerung einen angemessenen Fremdgewinnnanteil zuteilen zu müssen, nimmt Art 5 Abs 4 OECD-MA derartige Geschäftseinrichtungen explizit aus dem BetrSt-K...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1 Die Verrechnungspreiskorrektur nach Art 9 OECD-MA

2.3.1.1.1 Die Regelung des Art 9 Abs 1 OECD-MA Tz. 74 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Art 9 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: (1) Wennmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4 Bau- und Montagebetriebsstätten (Art 7 Abs 3 OECD-MA)

4.4.4.1 Innerstaatliches Recht für Bauausführungen und Montagen Tz. 1135 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteh...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.1.1 Betriebsstättenbegriff nach OECD-MA

Tz. 1092 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Besteht ein DBA mit dem Land, in dem der Stpfl gew tätig ist, dann bestimmt sich der BetrSt-Begriff nach den Vorschriften dieses DBA. Da DBA mit ihrer Ratifizierung Bundesgesetze werden, stehen die in ihnen verankerten BetrSt-Begriffe als selbständige Rechtsnorm neben § 12 AO und gehen im Zweifel vor (s § 2 AO). Für den Fall der "Ansiedlung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.3 Zuordnung von Zinsen – Art 11 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1078 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 11 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Zinsen] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt ode...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.3.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die zeitliche Anwendung der Gewinnabgrenzungsregelungen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA aF (und damit den aus Sicht der Fin-Verw maßgebenden Verw-Grundsätzen v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) lässt sich folgt abgrenzen: VZ bis einschließlich 2012 und VZ ab 2012, wenn der Gegenbeweis nach § 1 Abs 5 S 8 AStG geführt werden kann. Dies dürfte vor allem ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF

Tz. 115 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur zeitlichen Anwendung s Tz 102, 1206 ff. Als Tatbestandsmerkmal werden zunächst Geschäftsbeziehungen verlangt. Dieses Merkmal wird in § 1 Abs 5 AStG definiert. Aus dem Merkmal "Geschäftsbeziehungen" ergibt sich, dass § 1 Abs 1 AStG nur dann als Einkunftskorrekturvorschrift anwendbar ist, wenn schuldrechtliche Verträge vorliegen. Im Gegens...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.5 Zeitliche Anwendungsfragen – Inkrafttreten der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung und Anwendung der Verwaltungsgrundsätze zum Escape

Tz. 1216 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 22.12.2016, BStBl I 2017, 182 dortige Rn 441 der Verw-Grds BsGa) erfolgt die erstmalige Anwendung der RVO für alle Wj, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Damit entsteht in den Jahren 2013 und 2014 eine Interimszeit, in der zwar dem Grunde nach § 1 Abs 5 AStG, aber noch nicht die VO anwendbar ist. Nach...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.3.2.1 Vergleich der Geschäftsbeziehungen

Tz. 220 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Ein Vergleich der Geschäftsbeziehungen, wie sie einerseits zwischen fremden Dritten und andererseits zwischen nahe stehenden Personen zustande kommen, ebenso ein Vergleich der Ergebnisse unabhängiger Unternehmen mit denen des geprüften Unternehmens ist nur dann aussagefähig, wenn die Geschäftsbedingungen identifiziert wurden und vergleichbar...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.3 Bauplanungs- und Bauüberwachungstätigkeit

Tz. 1143 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es ist strittig, ob reine Bauplanungs- und Bauüberwachungstägigkeiten noch in den Anwendungsbereich des Art 5 Abs 3 OECD-MA fallen. Beispiel: Die inl D-GmbH übernimmt weltweit in DBA-Ländern und Nicht-DBA-Ländern die Planung und Überwachung von größeren Bauvorhaben. Hierbei werden zu diesem Zweckmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.5 Die Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Tz. 1527 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der stlichen Beurteilung ausl Pers-Ges ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschl auf die inl Qualifikation abzustellen ist (s Typenvergleich, Tz 1505), schlägt die ausl Behandlung als KSt-Subjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und ggf auch die Zuweisungsnormen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.2 Reaktion der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v 28.12.1998)

Tz. 1599 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.12.1998, IStR 2000, 23) regelt hinsichtlich der Qualifikation folgende Punkte: 1. Vorrang abkommensspezifischer Regelungen Soweit die DBA Sonderregelungen enthalten (DBA Luxemburg Protokoll Nr 11; DBA NL Protokoll Nr 9; DBA A Protokoll Nr 15; DBA Tunesien Art 7 Abs 6) ergibt sich kein Qualifikationskonflikt. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.5 Vorabprüfung der Betriebsstättenbegründung

Tz. 2098 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Keine Abzugsverbote ergeben sich aus verlustträchtigen Direktgeschäften mit ausl Kunden; Aktivitäten, die noch nicht den BetrSt-Begriff der DBA erfüllen. Diese Ausnahmefälle sind regelmäßig aus dem Katalog des Art 5 Abs 4 des jeweiligen DBA zu entnehmen. Allen Fällen ist gemeinsam, dass es sich lediglich um Hilfstätigkeiten oder vorbereitende ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Tz. 1127 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Praxis wird häufig die Steuerfreistellung für im Ausl erbrachte Dienstleistungen in Räumlichkeiten des dortigen Auftraggebers beantragt. Beispiel: Eine dt GmbH erbringt Unternehmensberatungsleitungen in einem tchechischen Unternehmen. Die GmbH darf die Räume unter Zahlung einer pauschalen Nutzungsvergütung mitbenutzen. Ein konkreter R...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.3 Beurteilung und Auswirkungen des BFH-Urteils vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1630 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Bewertung der Auswirkungen des Urt ergeben sich folgende Aspekte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.5 Betriebsstätten-ABC der festen Geschäftseinrichtung

Tz. 1134 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abstellräume Bei einer Gebäudereinigungsfirma können die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Reinigungsgeräte und -materialien eine BetrSt begründen (s Urt des Hess FG v 26.03.1982, EFG 1983, 34). Abstellplatz Ein Lkw-Abstellplatz einer Spedition ist keine BetrSt (s Urt des FG München v 17.03.1992, EFG 1992, 437). Arbeitnehmeranwesenheit Eine Be...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.1 Allgemeines

Tz. 990 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kosten für forschungs- und verwaltungsbezogene Leistungen im Konzern werden häufig nach einem einheitlichen Schlüssel, meistens auf den Umsatz bezogen, verteilt, obwohl unterschiedliche Leistungsarten vorliegen. Auch die internationale Kooperation von strategischen F&E-Tätigkeiten iRe Global Developments (s Fischer/Looks/Reese, IStR 2008, 25...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.3 Functionally Separate Entity Approach (FSEA)

Tz. 1203 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Mit der Neufassung des Art 7 OECD-MA 2010 hat sich die OECD entschieden, auf den sog Functionally Separate Entity Approach (FSEA) überzugehen. Dieser enthält als tragendes Konzept die Selbständigkeitsfiktion der BetrSt. Dieses Konzept ist nur in wenigen Bereichen der Finanzierung nicht anwendbar. Das Konzept, das auf den BetrSt-Bericht der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.9 Gewinnaufteilungsmethoden (Profits Split-Methoden)

Tz. 308 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Gewinnaufteilungsmethoden sind andere, nachgeordnete Methoden, um auf der Basis interner vergleichbarer Vorgänge Verrechnungspreise für materielle und immaterielle WG festzustellen. Sie haben nur untergeordnete Bedeutung (vgl Flick, IStR 1993, 105, 109). Es handelt sich hierbei um folgende Methoden, die bereits 1988 entwickelt wurden (Dar...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.6.2 Fallgruppen

Tz. 1577 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In der Praxis ist zu differenzieren:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.5.2 Inboundfall (ausländische Gesellschafter)

Tz. 1588 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 a) Holding-Pers-Ges verfügt im Inl über Vermögen, aus dem Zinsen erzielt werden – Gesellschafter sind im DBA-Ausl ansässig Werden die Zinsen enspr der Verw-Auff als Unternehmens-Eink angesehen (Art 7 OECD-MA), können sie im Inl besteuert werden, wenn eine inl BetrSt vorhanden ist und die Zinsen der BetrSt zuzurechnen sind (Art 11 Abs 4 OECD-...mehr